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Fahrradfahren auf der Straße: Welche Regeln gelten dabei?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zum Radfahren auf der Straße herrschen viele Irrtümer

Fahrradfahren auf der Straße: In den meisten Fällen ist dies Pflicht!
Fahrradfahren auf der Straße: In den meisten Fällen ist dies Pflicht!

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: Nicht nur Autos dürfen auf asphaltierten Verkehrswegen unterwegs sein. Auf befahrenen Straßen kann das Fahrrad ebenfalls benutzt werden. Dabei kommt es nicht selten zu Streitigkeiten, bei denen Auto- und Radfahrer aneinander geraten. Gründe dafür sind oft falsche Annahmen, welche Verkehrsvorschriften für das Fahrrad betreffen.

Der vorliegende Ratgeber soll mit diesen aufräumen und die wichtigsten Infos zum Fahrradfahren auf der Straße übersichtlich präsentieren. Hier erfahren Sie unter anderem, ob ein Fahrrad im Straßenverkehr zwingend auf dem Radweg fahren muss, was beim Musikhören auf dem Bike gilt und was passiert, wenn Sie beim betrunkenen Radfahren auf der Straße erwischt werden. Nicht zuletzt wird die Frage: “Ab wann darf ein Kind auf der Straße Fahrrad fahren?”, beantwortet.

FAQ: Fahrradfahren auf der Straße

Wann darf ich mit dem Fahrrad auf der Straße fahren?

Radfahrer müssen in der Regel die Straße nutzen. Ist ein Radweg vorhanden, besteht eine Benutzungspflicht dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen (z. B. 237) angezeigt wird und dieser auch nutzbar ist. Auf der Straße gilt das Rechtsfahrgebot.

Welche Straßen dürfen Radfahrer nicht benutzen?

Fahrradfahrer dürfen sowohl innerorts als auch außerorts Straßen benutzen, allerdings dürfen Sie nicht auf Kraftfahrstraßen bzw. Schnellstraßen und Autobahnen fahren.

Dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf der Straße fahren?

Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren müssen mit dem Fahrrad den Radweg bzw. den Gehweg benutzen.

Mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs: Das gilt wirklich!

Sowohl Auto- als auch Radfahrer sind sich oft schon bei folgender Frage unsicher: Dürfen oder müssen Radfahrer auf der Straße fahren? Zumindest erwachsene Pedalentreter haben hier, entgegen bestehender Irrtümer, tatsächlich keine Wahl.

Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer auf der Straße unterwegs sein. Der Gehweg ist tabu, wenn keine Kinder unter acht Jahren begleitet werden.

Die Benutzungspflicht für einen Radweg besteht in der Regel dann, wenn dieser durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 ausgewiesen ist. Ist kein blaues Radwegschild da, welches dessen Benutzung vorschreibt, kann das Fahrradfahren entweder auf der Straße oder dem Radweg stattfinden.

Weiterhin gilt: Ist der ausgewiesene Radweg nicht nutzbar, zum Beispiel weil dieser mit Scherben gespickt oder durch Mülltonnen verstellt ist, muss dieser nicht befahren werden. Ist ein Radweg nicht beschildert, ist eine Nutzung dennoch empfehlenswert, da dies zur Sicherheit im Verkehr beitragen kann.

Auch die Frage: “Auf welchen Straßen darf man Fahrradfahren”, lässt sich einfach beantworten. Asphaltwege, die von Autos innerorts sowie außerorts genutzt werden, stehen jedem Radfahrer offen. Verboten sind ausschließlich Kraftfahrtstraßen bzw. Autobahnen, welche eine Mindestgeschwindigkeit erfordern, die beim Radfahren auf der Straße nicht erreicht werden kann. Weiterhin gilt:

Ab wann darf man auf der Straße mit dem Fahrrad fahren? Ab acht Jahren können Kinder sich dafür entscheiden.
Ab wann darf man auf der Straße mit dem Fahrrad fahren? Ab acht Jahren können Kinder sich dafür entscheiden.
  • Musikhören ist beim Fahrradfahren auf der Straße nicht vollkommen verboten. Die Musik darf jedoch nicht so laut sein, dass Verkehrssignale nicht mehr wahrgenommen werden können.
  • Hartnäckig hält sich auch das Gerücht, dass betrunkene Fahrer ihren Führerschein verlieren, wenn Sie erwischt werden. Tatsächlich gilt bisher aber, dass ab 1,6 Promille “nur” drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe in Form eines Nettomonatsgehalts fällig werden. Dazu kommt oft die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU. Erst wenn ein Betroffener dort durchfällt, verliert er seine Fahrerlaubnis.

Kinder mit dem Fahrrad auf die Straße lassen – ist das erlaubt?

Soweit ist klar, dass Erwachsene für gewöhnlich mit dem Fahrrad auf der Straße fahren müssen. Anders sieht es jedoch bei Kindern aus. Bis zu einem Alter von acht Jahren müssen diese in jedem Fall Radwege bzw. Gehwege benutzen. Das soll für einen besonderen Schutz im Verkehr sorgen. Zwischen acht und zehn Jahren, können sie dann selbst entscheiden, ob sie den Radweg oder die Straße bevorzugen. Darüber hinaus müssen auch diese das Fahrradfahren auf der Straße durchführen.

Wollen Eltern ihre kleinen Kinder zwecks Verkehrserziehung mit dem Fahrrad begleiten, müssen Sie getrennt von ihnen auf der Fahrbahn fahren. Bei speziellen Verkehrssituationen können diese aber erwägen, zusammen mit dem Nachwuchs auf dem Gehweg bzw. dem Radweg in die Pedale zu treten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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27 Kommentare

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  1. Oliver
    Am 10. Mai 2023 um 15:10

    Weil das nunmal die gesetzliche Regel ist, dass der Gehweg, bis auf wenige Ausnahmen, Fußgängern vorbehalten ist und Fahrzeuge generell auf der Fahrbahn zu fahren haben.

    Irgendwie festlegen muss man das halt, sonst fährt jeder, wo er will.

    Nachts alleine in der Fußgängerzone gefährde ich auch niemanden mit meinem Elektroroller. Fahren darf ich dort trotzdem nicht.

  2. Becker
    Am 23. März 2023 um 2:01

    Frage: Warum darf ein Erwachsener nicht mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren? Gerade wenn der Gehweg unbenutzt ist, also kein Mensch diesen nutzt und damit vollkommen leer ist! Vor allem erkennt der Gesetzgeber ja an, dass Radfahrer auf der normalen Straße gefährdet sind. Ich verstehe es ja, wenn dann Menschen den Gehweg nutzen, alles gut, dann kann man auch auf der Straße fahren, aber wenn der Weg leer ist, warum nicht in dem Moment als Radweg nutzen, dadurch wird keiner gefährdet und auch der Radfahrer profitiert davon, da es aller Sicherheit dient. Das kann ich nicht nachvollziehen.

  3. Karl-Heinz F.
    Am 9. Oktober 2022 um 17:48

    Hallo,
    dürfen Kinder unter 8 Jahren alleine Strassen benutzen die keinen Radweg oder Bürgersteig ausweisen (nur provisorische Strasse im Neubaugebiet) ?

  4. Roswitha K
    Am 5. August 2022 um 13:39

    Ich fuhr auf einem Fahrradstreifen eine Brücke hoch. Kurz vor der Brückenmitte endete der Streifen. Ein Hinweisschild, dass die Straße zu benutzen ist, ist nicht vorhanden zumal die Straße sehr schlecht zu befahren ist. Nach ein paar Meter sieht sie folgendermaßen aus. Rechts parkende Autos, Kopfsteinpflaster , in der Mitte geteert mit Straßenbahnschienen für 2 Straßenbahnen neben einander. Für Radfahrer eine sehr gefährliche Situation und eine Behinderung für Autofahrer und Straßenbahnen.
    Mir wurde vorgeworfen, vorschriftswidrig den Gehweg benutzt zu haben (§ 2 ABS. 1, § 49 StVO, § 24 ABS.1 , 3 Nr. 5 StVG, 2 BKat)
    Ich soll 55, € Verwarnungsgeld bezahlen
    Berlin Köpenick
    Für eine Info wäre ich Ihnen dankbar

  5. Christian E
    Am 7. Juli 2021 um 15:05

    Zitat von Lars E. (Auszug)
    “Was die Beleuchtung angeht: Es besteht keine Pflicht zum eingeschalteten Licht, ebenso ist ein Reflektor bei normalem Tageslicht sinnlos, da er ja nur steil einfallendes Licht (eingeschaltetes Autolicht) reflektieren kann. Licht an einem Rad zur normalen Tageszeit bringt keinen Zugewinn an Sicherheit. Bei Dämmerung und natürlich Nachts sieht es ganz anders aus. Aus meiner Erfahrung findet man aber zu den Zeiten nur sehr sehr wenig unbeleuchteten Radsportler auf der Straße. Dieses Verhalten sieht man dafür sehr oft in der Stadt.”

    Ich bin absolut auf Ihrer Seite bezüglich allem Angesprochenen (besonders einfach Verstand gebrauchen und Rücksicht nehmen – wir sind alle Menschen), außer bei diesem Punkt.
    Licht bringt am Tage sehr wohl etwas, genauso wie Reflektoren. Einerseits, weil sehr viele Autos Tagfahrlicht haben bringt ein Reflektor schon etwas. Andererseits ist richtiges eigenes Licht auch sehr hilfreich. Ich fahre auch mit meinem 7kg Rennrad immer mit Licht und halte mich an die schönen blauen Schilder mit weißem Fahrrad. Viele Zweiradfahrer*innen haben ihr Licht ja auch so hoch eingestellt, dass es dank der neuen LED-Technik so richtig ins Auge piekt. Zwar nicht schön, aber immer noch besser als übersehen oder nicht beachtet zu werden.

    Letztendlich ist es leider immer so, dass es viele Radler gibt, die die Straße als ihr Recht ansehen, dabei ist die Regelung klar was die o.g. Schilder angeht. Auf der Straße kann man nur leider niemanden darauf hinweisen, denn egal wie nett man etwas sagen möchte, man wird immer gleich als der meckernde aufgefasst und jegliche Schuld von sich gewiesen, statt sich einfach mal anzuhören, was das Gegenüber sagen will…
    §1 STVO wäre hier auch mal wieder zu nennen.

  6. Laserda
    Am 19. Januar 2021 um 10:48

    Wie verhält es sich bei Radwegen die “auf der Straße verlaufen” also ohne Höhenunterschied, darf hier ein Kind jeden Alters beispielsweise 3 Jahre fahren?

  7. Mathias
    Am 4. Oktober 2020 um 12:35

    Ich hatte gestern in Berlin folgende Situation: Auf einer Straße mit zwei Spuren für Kaftfahrzeuge und einer Spur für Radfahrer (ca. 1,80 m) habe ich zwei nebeneinander fahrende Radfahrer auf der Spur für Kraftfahrzeuge überholt und wurde prompt von einem Autofahrer angehupt. Ist mir solch ein Überholvorgang erlaubt oder muss ich warten, bis ich auf der Spur für Radfahrer überholen kann?

  8. Lars E.
    Am 30. Juli 2020 um 1:04

    “Sonja sagt:11. Mai 2020 um 17:43 Uhr
    Warum dürfen Radrennfahrer auf der Strasse im Konvoi fahren oder generell auf der Strasse fahren – ohne Lichter und sonstige Reflektoren ?”
    Als PKW-Fahrer und Radsportler kann ich die Frage ziemlich schnell beantworten:
    Viele Rennräder sind nicht STVO-Konform, da sehr oft seitliche Reflektoren fehlen. Licht muss nicht fest installiert sein, aber mitgeführt werden und natürlich bei Einbrechen der Dunkelheit funktionstüchtig am Rad befestigt werden.
    Eine Fahrt nebeneinander ist erst ab 15 Personen zulässigt.
    Sofern ein Radweg nicht mit einem Hinweis auf Beschädigungen beschildert ist und wegbegleitend ist, muss er von jedem Radfahrer genutzt werden.

    Jetzt ein paar Informationen zu den Vorschriften und wieso gerade Radsportler oft als “Verkehrssünder” von PKW-Fahrern wahrgenommen werden.
    Die meisten Radwege in Deutschland sind so im Arsch, dass selbst die Städte und Gemeinden ihre Verantwortung nicht mehr tragen wollen und für die notwendigen Reparaturen kein Geld ausgegeben wird. Daher hängt dann unter dem blauen Radwegschild (237) oft sowas wie “Schäden in Fuß und Radweg” oder ähnliches. Damit ist der Radweg nicht mehr verpflichtend und man darf es sich aussuchen ob man den teilweise lebensgefährlichen Radweg nutzen möchte oder die Straße.
    Was die Beleuchtung angeht: Es besteht keine Pflicht zum eingeschalteten Licht, ebenso ist ein Reflektor bei normalem Tageslicht sinnlos, da er ja nur steil einfallendes Licht (eingeschaltetes Autolicht) reflektieren kann. Licht an einem Rad zur normalen Tageszeit bringt keinen Zugewinn an Sicherheit. Bei Dämmerung und natürlich Nachts sieht es ganz anders aus. Aus meiner Erfahrung findet man aber zu den Zeiten nur sehr sehr wenig unbeleuchteten Radsportler auf der Straße. Dieses Verhalten sieht man dafür sehr oft in der Stadt.
    Die Konvoi-Fahrt mit z.B. 6 Personen. So ein Rennrad ist knappe 2 Meter lang. Fahren also 6 Radsportler hintereinander je mit einem Abstand von 1 Meter ist das eine “Schlange” von 17 Metern. Fahren die gleichen Menschen in Zweierreihe, so wie es auch in einem PKW der Fall ist (da sitzt man nebeneinander, weil man so die Straßenbreite effektiver nutzt) sind es nur noch 8 Meter. Diese 8 Meter sind natürlich auch wesentlich schneller und sicherer mit dem Auto passiert als eine sehr lange Schlange.

    Als Radsportler der fast täglich auf dem Rad trainiert und bereits einige Freunde im Straßenverkehr an rücksichtslose Autofahrer verloren hat möchte ich gerne nochmal an den Verstand appellieren. Auf jedem Fahrrad sitzt ein Mensch. Es ist die besondere Pflicht des PKW/LKW-Fahrer das Leben der schwächeren Teilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Auch dann nicht, wenn der Radfahrer kein Licht hat, nebeneinander fährt oder es scheinbar einen Radweg neben der Straße gibt. Selbstjustiz ist nicht rechtens. Auch berechtigen die Fehler Anderer nicht dazu die Regeln selber nicht beachten zu müssen. Wenn der bei Rot fährt, dann darf ich den gleich ganz knapp überholen.

    Leider muss ich das jeden Tag erleben und es ist wirklich nicht einfach die Gefühle und Aggressionen in Zaum zu halten, wenn man in solchen Momenten die blutenden Freund vorm Geiste hat, die überfahren wurden. Man selber bereits schwerst behindert sein könnte, weil ein Autofahrer sich “beleidigt” oder gar “genötigt” von einem Radfahrer/Radsportler fühlte und einfach drauf gehalten hat.

    Es ist eine komische Beziehung, die Autofahrer zu Radsportlern haben. Wenn ich mit 30 km/h in der 30er Zone fahre, dann werde ich dennoch so oft überholt, nur damit ich wenige Meter später an einer Fahrbahnverengung ausgebremst werde. Selbst wenn man mit 50 km/h durch eine 30er Zone fährt gibt es noch Autofahrer, die es scheinbar als Herausforderung betrachten zeigen zu müssen, das sie schneller sind. Inzwischen ringt es mir oft nicht mal mehr ein Kopfschütteln ab. (Ja, ich bin mir auch der Geschwindigkeitsüberschreitung in einem solchen Fall bewusst, bin aber nur 42cm breit und wiege 1/20stel bis 1/30stel eines PKW, was meinen maximalen Schaden sehr stark reduziert. Gleichzeitig auch das eingegangene Risiko um ein Vielfaches kleiner werden lässt, als mit dem PKW mit 60 oder 70 km/h durch die 30er am Kindergarten an einem Radfahrer vorbei zu jagen.)

    Mehr Vernunft und Rücksicht auf allen Seiten ist der Schlüssel. Nicht mehr Recht und Regeln. Dabei verlieren alle Beteiligten (Freiheit).

    • Sascha
      Am 31. Mai 2023 um 13:47

      Es ist schön, dass Sie Einsicht von den Autofahrern fordern und deren Verhalten kritisieren. Damit gebe ich Ihnen auch Recht. Es wäre aber genauso wünschenswert, wenn Sie das nächste Mal auf dem Rad mit 50 durch die 30 Zone oder über eine rote Ampel fahren, Ihre verunglückten Freunde im Kopf haben. Vielleicht tritt bei Ihnen dann auch ein Lerneffekt ein.

  9. Frau Schneider
    Am 29. Juni 2020 um 10:37

    Jeder der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt sollte vorab eine Prüfung belegen müssen und auch ein Kennzeichen tragen !!! Das wäre sehr hilfreich, das respektlose Verhalten einiger Fahrradfahrer zu unterbinden (Stinkefinger, Beleidigungen, mit der Faust auf das Autodach schlagen usw.) Ohne Kennzeichen sind sie unerkannt schnell weg. Wenn jeder sich durch eine absolvierte Prüfung durch Wissen auszeichnet und sich daran hält, dann wären viele Verkehrsunfälle vermeidbar. …und Schuld am Unfall sollte stets der Verursacher sein!

  10. Sonja
    Am 11. Mai 2020 um 17:43

    Warum dürfen Radrennfahrer auf der Strasse im Konvoi fahren oder generell auf der Strasse fahren – ohne Lichter und sonstige Reflektoren ?
    Inwieweit darf die Strasse zur öffentlichen Sportrennstrecke werden? Wird das überhaupt kontrolliert? Oder werden eher die “Stadtradler” abends kontrolliert ob ihr Fahrrad verkehrstauglich ist?

  11. Stephanie
    Am 13. Januar 2020 um 0:22

    Hallo
    Wir wohnen außerorts an einer Landstrasse ohen Radweg. Es sind 5 Kilometer bis zum Ort hin und mein fast 5 Jähriger möchte gerne mit mir und dem Papa Fahrrad fahren. Darf er die Straße nutzen und wenn ja, darf ich zur Sicherheit neben ihn fahren oder muss ich trotzdem hinter ihn fahren.

  12. T.
    Am 25. November 2019 um 2:25

    Was ist zu tun, wenn der Radweg endet und auf die Straße führt?
    Reißverschluss-verfahren oder Vorfahrt für eine von beiden Parteien? oder doch etwas ganz anderes?

    • Christoph
      Am 2. November 2021 um 22:45

      meistens führt die Einmündung des Radweges über einen abgesenkten Bordstein. Hier gilt dann die gleiche Regelung wie beim verlassen einer Ausfahrt über den abgesenkten Bordstein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:16

      Hallo T.,

      in der Regel müssen einscherende Verkehrsteilnehmer Vorrang gewähren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Josef
    Am 29. Oktober 2019 um 22:11

    Ist hier in Köln ein rot markierter Teil des Gehweges immer als Fahradweg zu sehen?
    Oft fehlen Verkehrsschilder. So, das man oft im zweifel ist.

    Wenn es nur einseitig einen Fahradweg gibt, muss man ihn benuzen?
    Um die Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Josef

  14. S.
    Am 7. Oktober 2019 um 16:05

    Ich bin seit längerem auf der Suche nach Antworten auf folgende Frage. Wäre toll, wenn Sie mir helfen könnten.
    Muss ich einen beschilderten Radweg rechts der Straße verwenden, wenn er durch ein Gebüsch, Graben oder einen Gehweg von der Fahrbahn getrennt ist?
    Muss ich einen beschilderten Radweg verwenden, der sich links der Straße befindet?
    Was genau bedeutet: “Zudem ist der ausgeschilderte Radweg auch immer nur dann zu benutzen, wenn dieser befahrbar ist”? Kann ich mich auch darauf berufen, wenn der Radweg so voll ist, dass man nicht vernünftig darauf fahren kann?

  15. Iljas
    Am 1. September 2019 um 18:05

    Ich wurde gerade von einem Autofahrer beschimpft, weil ich mit dem Fahrrad entgegen der Einbahnstraße gefahren bin. Ich darf foch nich auf den Gehweg fahren. Wer hat Recht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. September 2019 um 16:37

      Hallo Iljas,
      auch als Radfahrer dürfen Sie eine Einbahnstraße nur in der vorgeschriebenen Richtung befahren. Eine Ausnahme gilt normalerweise nur, wenn ein Zusatzschild Fahrradfahrern das Befahren in beide Richtungen gestattet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. E. Mueller
    Am 9. August 2019 um 6:38

    Hier ein Hinweis zu dem Artikel. Folgende Änderung hat sich seit 2016 ergeben:

    Seit 12/2016 und der Änderung des §2 Abs. 5 StVO ist nun das Mitfahren einer geeigneten Begleitperson (Mindesalter: 16 Jahre) mit dem Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg erlaubt. Mitfahren darf aber nur 1 Person, also nicht beide Eltern oder gleich die ganze Großfamilie. Und nach wie vor gilt: 1. Schrittgeschwindigkeit, 2. an jeder Straßeneinmündung absteigen und hinüberschieben.

  17. Alex
    Am 4. August 2019 um 12:52

    Dar man mit dem Fahhrad auf die Strße fahren auch wenn man kein führeschein hat ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. August 2019 um 10:52

      Hallo Alex,

      ja, Sie müssen auf der Straße fahren, wenn kein Radweg zur Benutzung vorgeschrieben ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. E.P.
    Am 12. Juli 2019 um 17:12

    “Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen…” sagt §2 der StVO.

  19. H.R.
    Am 5. Juli 2019 um 17:00

    Ab einem Zusammenschluss von min. 16 (ab 15) gilt §27 STVO, die sog. Konvoi-Regel
    “Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.”

  20. J. van de L.
    Am 17. Juni 2019 um 11:49

    darf ich zu zweit mit dem Fahrrad nebeneinanderfahren oder muss ich hintereinander fahren- ab vieviel Räder darf ich zu zweit nebeneinander fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 10:25

      Hallo J. van de L.,

      mehr als zwei Fahrer dürfen nicht parallel fahren. Außerdem müssen Sie darauf achten, ob Sie damit den Verkehrsfluss der Kfz beeinträchtigen würden. Auf einer Fahrradstraße haben Sie die volle Freiheit und können in unbegrenzter Zahl nebeneinander fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Benos A. B.
    Am 27. März 2019 um 9:25

    Dieser Artikel hat mir sehr gut geholfen, weil ich ein bisschen über das Thema :” mit dem Fahrrad in Deutschland” wollte und habe ich das gehabt. Vielen Dank.

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