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Auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad fahren: Dürfen Radfahrer das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

In Bezug auf das Fahrradfahren auf der Bundesstraße herrscht oft Unsicherheit

Für gewöhnlich darf auf einer Bundesstraße das Fahrrad benutzt werden.
Für gewöhnlich darf auf einer Bundesstraße das Fahrrad benutzt werden.

Gerade im Frühjahr zeigt sich diese Spezies unter den Verkehrsteilnehmern wieder vermehrt: die Radfahrer, welche teilweise auf dem Radweg, aber auch auf der Straße unterwegs sind. Wo Personen auf dem Zweirad fahren dürfen, wird dabei durch geltende Verkehrsregeln bestimmt. Trotzdem sind Unsicherheiten nicht selten.

So stellt sich auch immer wieder die Frage: Darf man mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße fahren? Im Folgenden erhalten Sie die dazu passende Antwort und erfahren, welche Rolle dabei die Definition der Kraftfahrstraße spielt.

Nicht zuletzt informieren wir Sie über einige generelle Regelungen zum Fahrradfahren auf der Straße, die auch dann wichtig sind, wenn Sie nicht auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad unterwegs sind.

FAQ: Mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße

Wann müssen Radfahrer auf der Straße fahren?

Fahrradfahrer dürfen auf der Straße fahren, wenn kein Radweg vorhanden ist oder keine Pflicht besteht, diesen zu benutzen. Sie müssen auf der Straße fahren, wenn es als Alternative nur den Bürgersteig für die Fahrt gibt.

Dürfen Radfahrer auf einer Bundesstraße fahren?

Eine Bundesstraße ist eine Überlandstraße, die dem überregionalen Verkehr dient. Radfahrer dürfen diese benutzen, solange es sich dabei nicht um eine Kraftfahrstraße/Schnellstraße handelt.

Was droht, wenn Sie mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße fahren?

Fahren Sie mit dem Fahrrad auf einer Bundesstraße, die als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist, kann ein Bußgeld von mindestens 10 Euro drohen.

Beim Radfahren auf Bundesstraßen entscheidet die Straßendefinition

In vielen Fällen haben Radfahrer tatsächlich keine andere Wahl, als auf der Straße zu fahren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn keine Verkehrszeichen Fahrer dazu verpflichten, den Radweg zu verwenden – oder wenn dieser erst gar nicht vorhanden ist. Geltende Verkehrsregeln sorgen dann dafür, dass Fahrradfahrer die Straße nutzen müssen.

Doch gilt diese Vorgabe auch in puncto Bundesstraße? Mit dem Fahrrad darf diese tatsächlich in vielen Fällen genutzt werden – gerade dann, wenn kein alternativer Weg neben der Straße geboten wird. So stellt sich jedoch die Frage, woher überhaupt die Verwirrung in dieser Angelegenheit kommt.
Eine Bundesstraße erlaubt Radfahren, wenn diese nicht gleichzeitig als Kraftfahrstraße fungiert.
Eine Bundesstraße erlaubt Radfahren, wenn diese nicht gleichzeitig als Kraftfahrstraße fungiert.

Das liegt mitunter daran, dass nicht jede Bundesstraße einfach nur eine Bundesstraße ist. Straßen mit dieser Bezeichnung definieren sich für gewöhnlich dadurch, dass sie als Überlandstraßen dem überregionalen Verkehr dienen. Im Unterschied zu Autobahnen handelt es sich dabei aber nicht regulär um Kraftfahrstraßen.

Und genau hier liegt der Knackpunkt bei der Straßenbenutzung. Einige Bundesstraßen fungieren gleichzeitig als Kraftfahrstraßen, welche auch als Schnellstraßen bezeichnet werden. Fahrzeuge müssen in der Lage sein, eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h zu erreichen, um legal entsprechend gekennzeichnete Fahrbahnen zu nutzen.

Folglich ist es nicht erlaubt, eine Bundesstraße mit dem Fahrrad zu nutzen, wenn diese durch gültige Verkehrszeichen als Schnellstraße gekennzeichnet ist. Wer auf einer Bundesstraße beim Fahrradfahren erwischt wird, obwohl diese als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist, muss mit einem Verwarngeld über 10 Euro rechnen.

Weitere Vorgaben zum Radfahren

Nicht nur die Nutzung einer Bundesstraße mit dem Fahrrad mit klaren Regeln verbunden. Auch auf Asphaltwegen mit anderen Bezeichnungen gelten Vorgaben, an die sich die Verkehrsteilnehmer auf Bikes halten müssen. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Beim Musikhören auf dem Fahrrad dürfen durch die Beschallung nicht die Verkehrssignale übertönt werden.
  • Ist ein Radweg vorhanden und wird durch Verkehrszeichen vorgegeben, dass dieser zu benutzen ist, dürfen Fahrradfahrer nicht auf der Straße fahren.
  • Kinder dürfen sich erst mit acht Jahren dazu entscheiden, abseits von Rad- bzw. Gehwegen zu fahren. Die generelle Straßenbenutzung wird erst ab einem Alter von zehn Jahren zur Pflicht.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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19 Kommentare

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  1. Radler
    Am 23. Mai 2022 um 1:43

    Muss der Radweg benutzt werden, wenn neben der Bundesstraße auf der linken Seite ein benutzungspflichtiger Radweg anfängt, der nach 60m von der Straße wegführt und dann je nach Verzweigung auf ein Firmengrundstück mit Autoparkplatz oder zum Bahnhof(autoparkplatz) führt?

  2. Kurt
    Am 12. August 2021 um 0:16

    Hallo,
    für die Anordnung einer Benutzungspflicht für einen straßenbegleitenden Radweg muss der Radweg bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ua muss der Weg straßenbeleitend sein, also direkt neben der Straße verlaufen und nicht irgendwo. Auch muss der Weg geteert, betoniert oder gepflastert sein. Für einen nur mit Mineralbeton (feiner verdichteter Schotter) befestigten Weg darf keine Benutzungspflicht angeordnet werden. Eine Benutzungspflicht erkennt man im Übrigen an den blauen Verkehrsschildern mit einem Fahrrad darauf, dh aber auch kein Schild keine Benutzungsplicht, Wege nur für Fußgänger darf man als Radfahrer nicht befahren. Wenn die für Radfahrer freigegeben sind (Zusatzschild) darf man darauf fahren, muss aber nicht. Wenn man aber darauf fährt, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Ich fahre immer auf dem Radweg, wenn es einen gibt.
    Ich kann aber auch die verstehen, die das nicht machen. Man muss nur die Radwege anschauen, wie sie angelegt sind, auch neue. Für Straßen wird jeder Hügel abgetragen und Senken aufgefüllt, dass die Kraftfahrzeuge möglichst schnell vorankommen. Der Radweg daneben nimmt das alles mit. Bei jeder Einmündung, teilweise auch Feldwegen, wird der Radweg verschränkt und Vorfahrt achten angeordnet. Als Radfahrer will man auch mal zügig vorankommen. Und das nicht nur als Rennradfahrer. Nicht alle Radfahrer sind nur Freizeitradler. Für immer mehr ist das Fahrrad ein normales Verkehrsmittel, mit dem man zB zur Arbeit fährt und das nicht nur in der Stadt sondern auch über Land.

  3. Michael R
    Am 11. Juli 2021 um 9:40

    Hallo,

    Ich fahre selbst Rennrad und dass man bei Split einen Platten bekommt stimmt so einfach nicht, die Rennrad Reifen halten verdammt viel aus.
    Ich fahre jedes Jahr 300 Kilometer mit slik in Urlaub, über Stock und Stein.
    Wenn man sein Rennrad beherrscht kann einem selbst eine große Wurzel nichts anhaben, nicht einmal einen 8er.

    Ich weiß warum Rennrad Fahrer auf der Straße fahren und nicht den Radweg benutzen.

    1. Ist es mit dem Rennrad sehr unangenehm.
    Split, Wurzel Holz, auf dem Radweg stört das gehobbels nur und es ihr gefährlich.

    2. Durschnitt, ein Rennrad Fahrer meint er wäre der Tour der France Fahrer schlechthin und das möchte er auch beweisen.auf Radwegen muss man sich viel bremsen, nicht immer kann man 30 fahren und ein Rennrad Fahrer der nur 26 km/h fährt ist ja kein Rennrad Fahrer.

    Rennrad Fahrer sind ubfreu dlihh und halten dich an keinerlei regeln, keine Handzeichen etc.

    Ihr meint ihr Ward Profis, aber ihr seid (entfernt von der Redaktion).

    Ich fahre seit 20 Jahren Rennrad, habe immer Licht muteinstecken und Reflektoren am Rennrad.
    Ich fahre auf den Radwegen und halte mich analle Verkehrsregeln.
    Mich regt das daher selbst auf, würde ich so fahren, hatte ich nen Schmitt von 40 km/h.
    Aber wir si d nicht mit auf einer Rennstrecke sondern im Straßenverkehr.

    Ich lass 7kg Rennrad Fahrer locker über 50km alt aussehen und ich fahre nur Stahlrahmen (10 -13kg)
    Ihr seid keine Profis so derm nur Angeber.

    Fahr gefälligst auf dem Radweg und heult nicht Rum ihr nennen, das viele bremsen und anfahren bringt Kraft in die Beine, da braucht ihr kein Intervall Training mehr.

    Ich wäre dafür dass Rennradfahrer 100€ zahlen müssen dass sie auf dem Straße fahren und den Radweg nicht benutzen.

    Und viele Radwege sind völlig in Ordnung.
    Ich fahre kein Auto, kann aber hier die Autofahrer verstehen.

    Sollte ich Mal auf die Straße ausweichen müssen, fahre ich soweit rechts wie möglich und wie die Autofahrer vorbei.
    Ich habe mit Autofahrer keine Probleme, die hupen oder schimpfen auch nicht,aber ich mache halt auch Platz ohne Ende undgrb Vollstoff, ich mein hallo ich geh dann auf 40, 50 oder 60km/h hoch allein durch den Luftzug der Autos, ich extrem bremse ich dann nicht aus, vielleicht habe ich daher keine Probleme mit Autofahrer *überlege*

    So ist nun einmal das Gesetz, halt dich jeder daran gibt’s keine Probleme.

    • Uwe G
      Am 5. August 2023 um 21:30

      Ich fahre Renn und Tourenrad zum runterfahren und Kopf frei kriegen. Radwege benutze ich gern aber nicht wenn ich auf 5km 10 mal die Seite wechseln muss oder es geht lang Berg ab. Meine Meinung ist, dass immer die Wenigen auffallen die keine Rücksicht auf Andere nehmen, egal ob Auto Laster Motorrad Fahrrad oder Fußgänger. Wenn ich in kurviger Strecke von hinten einen Laster oder ne Zugmaschine höre, halte ich auch mal an. Es vergessen eben einige das miteinander.

  4. Sven
    Am 21. September 2020 um 9:42

    Hallo, natürlich sind derzeit noch nicht alle Radwege perfekt ausgebaut aber meiner meinung nach sollten sämtliche Radfahrer/inen einen kraftfahrzeugschein besitzen, das dient lediglich dazu das sie überhaupt die Schilder verstehen was da an den Straßen steht.

    Es passieren ja viele Unfälle und oftmals nur weil ein Rad rechts überholt, oder einfach mal quer von einer seite zur anderen rüber zieht.
    Jeder von uns hat seine erfahrung gemacht ob kraftfahrzeugführer/in sowie die Radpartein.
    Es ist gefährlich für die schwächeren auf der straße aber dann sollten sie 1zu1 die selben Bußgelder haben wie die kraftfahrzeugführer/in.
    Straßeninstandsetzungen werden von kfz-steuergeldern bezahlt nicht von Fahrrädern.

    In diesem Sinne wünsche ich einen schönen tag.

    • Trauriger
      Am 28. März 2022 um 22:22

      Ich finde es traurig, dass man die ganze Zeit darüber diskutieren muss, wer im Recht ist und was wer wo wann darf.

      Ich fahre viel Auto und viel Rad. Letzteres hauptsächlich zur Freizeitgestaltung. Im Stadtverkehr fallen mir Radfahrer als Autofahrer im allgemeinen nicht negativ auf. Zwar halten sich nicht alle an die Regeln, aber solange keiner behindert oder gefährdet wird, gönne ich jedem maximale Freiheit. Da nerven mich die Autos, die an den unmöglichsten Stellen parken umso mehr. Oder Autofahrer, die einen noch unbedingt – und koste es was es wolle – scharf überholen müssen, nur um dann 10m weiter an der roten Ampel zu stehen.

      Außerhalb der Stadt ist es dann umgekehrt. Als Radfahrer fahre ich – wenn es irgendwie geht – abseits des KFZ-Verkehrs und nutze Radwege, auch wenn ich nicht explizit per Gesetz dazu verpflichtet wäre und hatte noch nie Probleme geeignete Wege zu finden. In den sehr seltenen Fällen, auf denen ich dann doch mal auf die Straße ausweichen muss, achte ich darauf möglichst wenig zu behindern und ggf. fahr ich auch mal kurz beiseite und lass sicher überholen. Hier fallen mir dafür als Autofahrer die Fahrradfahrer negativ auf, wobei es zu 99% Rennradfahrer sind, die völlig autistisch unterwegs sind und glauben die Straßen für sich gepachtet zu haben, weil sie zumindest glauben, dass das verkehrsuntaugliche Rad mit dem vorhandenen Radweg nicht kompatibel sei und lieber ihr Leben und das anderer riskieren. Ja, es gibt weniger gefährliche Landstraßen, da fehlt über wenige Meter eine Alternative und da habe ich dann auch als Autofahrer Verständnis – das kommt aber selten vor und fällt nicht ins Gewicht.

      Vorrausschauendes Fahren und Rücksichtnahme fordert nicht nur die StVo, sie würden auch 99% der restlichen Vorgaben obsolet machen.

      Es ist von einem Radfahrer ebenso rücksichtslos mit 7km/h eine kurvige Serpentinenstraße hichzuschleichen, wie von einem Autofahrer diesen dicht zu überholen.

      Ich farge mich aber immer, warum es Rennradfahrer JEDEN Anlass fazu nutzen müssen auf der Straße zu fahren und jetzt wundere ich mich wenigstens nicht mehr.
      Jetzt steht hier in den FAQs und an anderen Stellen nichmals sinngemäß, dass Räder auf der Straße fahren MÜSSEN, wenn man nicht VERPFLICHTET sei, den VORHNDENEN Radweg zu nutzen…

      “Wann müssen Radfahrer auf der Straße fahren?

      Fahrradfahrer müssen auf der Straße fahren, wenn kein Radweg vorhanden ist oder keine Pflicht besteht, diesen zu benutzen.”

      Das ist ja absolut falsch!!! Natürlich darf und sollte ich einen vorhandenen Radweg auch ohne explizite Verpflichtung nutzen!

  5. Uwe S.
    Am 2. August 2020 um 20:22

    Ich fahre sehr oft , besonders bei Nahzielen, mit dem Fahrrad. An Ampeln stelle ich mich niemals neben einen PKW bzw. LKW um die Gefährtung durch abbiegende Fahrzeuge zu minimieren . Die Anzahl der verunfallten Radfahrer ließe sich durch ein Verzicht auf dieses Recht und u.U. die mögliche Einschränkung des Vorfahrtsrecht stark reduzieren. Dies halte ich für nachdenkenswert, wird aber niemals vorgeschlagen bzw. praktiziert. Mit freunliche Gruß Uwe S.

  6. NochnAllesfahrer
    Am 29. Juli 2020 um 16:02

    Allesfahrer schrieb: “Wenn Sie gerade von Gemingut reden, ich glaube nicht, dass es in Deutschland viele geteerte Strassen (für Ihr Rennrad) gebe, wenn die Kfz- und/oder Krafstoff-Steuern dies nicht ermöglicht hätte”
    Dazu eine Anmerkung. Steuern sind nicht zweckgebunden. Straßenbau wird nicht speziell aus KFZ- und Kraftstoffsteuern finanziert. Die überwältgende Mehrheit der Radfahrer zahlt Steuern: Lohn- und Einkommensteuer und Mehrwertsteuer beispielsweise. Und da sehr viele Radfahrer auch Autos besitzen, zahlen sie nicht zuletzt auch KFZ Steuern und werden an der Tankstelle steuerlich zur Kasse gebeten.

    Dann schrieb Allesfahrer noch: “um mit einem Fahrrad in Deutschland von A nach B zu kommen, gibt es mit Sicherheit mehr Möglichkeiten als nur den direkten Weg über eine Bundesstrasse”
    Erstens sind Radfahrer gemäß StVO gleichberechtigte Straßenverkehrsteilnehmer und haben jedes Recht, eine Straße ihrer Wahl zu befahren, solange es für die jeweilige Straße kein entsprechendes Verbot gibt.
    Zweitens haben es auch Radfahrer schon mal eilig, z.B. um rechtzeitig zur Arbeit oder einem sonstigen Termin zu kommen. Wenn die Bundesstraße dann die kürzeste Verbindung darstellt, ist es gar keine Frage, diese auch zu benutzen.
    Leider sehen viele Autofahrer das nicht so und denken, die StVO räume ihnen andere Rechte als den Radfahrern ein. Dem ist aber nicht so. Und es gilt übrigens auch gegenüber Radfahrern, dass man beim Überholen auf der Bundesstraße mindestens 2 Meter Abstand hält, eine durchgezogene Mittellinie nicht überfahren darf und auch der Abstand zum Rad vom hinterherfahrenden Fahrzeug muss genau wie einem vorherfahrenden Auto mindestens die Hälfte der gefahrenen Km/h in Metern betragen. Was ein Radfahrer allerdings laut StVO tun muss, wenn sich hinter ihm eine Schlange bildet, ist an geeigneter Stelle anhalten, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen. Dazu muss er aber nicht blindlinks ins nächste Feld oder den Straßengraben fahren. Und auch dann gilt zum stehden Radfahrer der 2 Meter Abstand, den man auch sonst zu Fußgängern einhalten muss. Letztere dürfen sich übrigens auch auf der Bundestraße bewegen, wenn kein Fußweg oder Seitenstreifen vorhanden ist.

  7. OnlyRadBiker
    Am 19. Dezember 2019 um 20:42

    Hallo Allerseits,

    ich habe mir schon damals vorgenommen mein Leben so zu gestalten das ich gar kein Auto brauche. Ich fahre nur mit dem Rad und miete mir nur ganz selten bei größeren Angelegenheiten wie Möbel einen Wagen. Und ja es stimmt, Radfahrer fahren meistens wie sie wollen. Ich fahre jetzt 18 Jahre Rad und bin in der Zeit einmal gegen ein anderen Radfahrer gefahren weil ich unaufgepasst mit meiner Freundin geredet habe, verdient. Das wars aber auch schon. Ansonsten fahre ich auch sehr Wild muss ich zugeben, nutze Radweg und Straße oder auch Fußweg, je nach dem was frei ist um schnell durch zu kommen. Aber ich mache es mit Bedacht und hatte noch nie Probleme, wurde nicht angehupt oder angemeckert weil ich jedem seine Freiheit lasse.

    Ich war jetzt schon zweimal auf Tour in Holland mit dem Rad, dort ist das ganz normal mit nur 20 cm Abstand an Leuten vorbei zu fahren und da beschwert sich auch keiner oder meckert rum, die sind das gewohnt und es gibt trotzdem sogut wie keine Unfälle. Geschweige denn haben die richtig vernünftige Radwege und relativ freie Straßen, ich lege jedem ans Herz wer gerne Fahrrad fährt und das auch durch die Stadt, sind Städte wie Enschede oder Hengelo ein Paradies. Und wer mal lachen will und wirklich den Unterschied sehen will zu Deutschland der stellt sich an die Grenze zwischen Enschede und Gronau. Es ist lächerlich wie unausgereift unsere Straßeninfrastruktur ist. Hier muss sich noch einiges tun und solange Deutschland so ein “stolzes Autoland” bleibt und nicht in der Lage ist vernünftige Wege zu bauen, werde ich alles nutzen um schnell von A nach B zu kommen. Radwege sind teilweise gar nicht befahrbar.

    Mfg. OnlyRadBiker

    MFG-

  8. Allesfahrer
    Am 11. Dezember 2019 um 20:08

    Lieber Fahrradfahrer,

    um mit einem Fahrrad in Deutschland von A nach B zu kommen, gibt es mit Sicherheit mehr Möglichkeiten als nur den direkten Weg über eine Bundesstrasse. Ein ökologischer Vorteil spielt dabei im Übringen nicht die geringste Rolle, sondern eingentlich reicht der gesunde Menschenverstand.

    Wenn Sie gerade von Gemingut reden, ich glaube nicht, dass es in Deutschland viele geteerte Strassen (für Ihr Rennrad) gebe, wenn die Kfz- und/oder Krafstoff-Steuern dies nicht ermöglicht hätte. Zu dieser Zeit war Kopfsteinpflaster Allgemeingut – ist die Rückkehr dahin Ihr persönliches Ziel?

    Bevor Sie sich weiter über Straftatsdelikte echauffieren: Als Vater eines 2 Jährigen Kindes und Hundebesitzer, kann ich Ihnen versichern, dass Autofahrer, dank der Kennzeichenpflicht, deutlich weniger gefährlich für diese (unberechenbaren) Verkehrsteilnehmer (auf Feld- und Fusswegen) sind, als Radfahrer. Ein Mindestabstand für das Überholen gilt ausserdem nicht nur für Autofahrer – auch für Radfahrer beim Überholen von Fussgängern. Ich hoffe Sie sind einer der 2% von Radfahrern die sich daran halten.

    Ich bin mal gespannt, wie der defizitäre ÖPNV finanziert wird, wenn keiner mehr Autofahren darf (…will oder kann). Vielleicht erzählen wir dann den flexibel gezüchteten MINT Absolventen, dass Sie doch besser auf Gärtner umlernen, da dies besser für die Umwelt ist.

    Grüsse
    Allesfahrer

    PS: Zum Abschluss mein regelmäßiges Lieblingserlebnis, weil niemand dabei (von dem ich weis) bisher zu Schaden kam.
    Mein Arbeitsweg führt mich über eine Serpentinenstrasse durch den Wald. Fahrzeuge über 2m Breite sind hier verboten. Ein Überholen ist durch viel Gegenverkehr fast ausgeschlossen. Es gibt eine schnurgerade Strecke (also DIREKTER Weg, dafür entsprechend steiler) die nur für landwirtschaftlichen Verkehr frei ist. Im Sommer radeln auf den Serpentinen – bevorzugt zu Berufsverkehrszeiten – die Rennradfahrer mit ökologischem Vorteil – natürlich bergauf. Bis der RR-Fahrer den Anstieg mit seinen 20 Km/h (in der Spitze) geschafft hat, sind locker 3 Km Stau hinter ihm. Wenn man vorsichtig rechnet (3000/10) sind das rund ~300 Autos/Personen. Wo ist hier das Allgemeinwohl? Ironisch ist, dass diese Radler berab dann den geraden Abschuss präferieren. Dort wird natürlich keinesfalls für einen Fussgänger gebremst (oder auch nur verlangsamt), sondern mit gefühlt 80 Sachen an minimalem Abstand vorbei gezogen. Danke für den Adrenalinstoss.

  9. Fahrradfahrer
    Am 23. August 2019 um 10:16

    Lieber Martin,

    Ein Bundesstraße ist manches Mal der einzige Weg um
    auf direktem Wege von A nach B zu kommen.

    Zudem können Sie als Autofahrer, der ja keine Muskelkraft
    benutzt um vorwärts zu kommen, doch auch auf die genannten
    Nebenstraßen ausweichen. Dann haben sie kein Problem mehr
    damit, dass Fahrradfahrer die Bundesstraße, auf der Sie fahren,
    behindern.

    Aber mal im Allgemeinen.
    Straßen sind ein Gemeingut, wenn sie dies nicht verstehen
    sollten sie ihren Führerschein abgeben. Rücksicht auf andere
    zu nehmen sollte selbstverständlich sein, gerade im Straßen-
    verkehr.

    Wenn Sie allerdings nicht dazu in der Lage zu sein weiter zu denken,
    als bis zu ihrem Lenkrad, sollten Sie ihren Führerschein freiwillig
    abgeben, weil dies A besser für die Umwelt wäre und B besser
    für ihren Puls.

    Zu dem gehen sie nicht die Gefahr ein Personen im Straßen-
    verkehr zu nötigen, was kein Kavaliersdelikt ist sondern eine
    Straftat.

    Einen schönen Tag noch

  10. Martin
    Am 12. August 2019 um 21:12

    zu den gehöre ich auch, sie sollten vielleicht auch mal an ihre eigene Sicherheit denken,
    warum muss es den gleich die Bundestrasse (wo man alle behindert) sein,
    kann man da nicht auf wenig befahrene Strassen ausweichen?
    Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln.

  11. David
    Am 9. Juni 2019 um 14:06

    Bei Split bekommt jedes Rennrad nach ein paar Metern einen platten…denken Sie nochmal über diese Aussage nach.

  12. fs
    Am 31. Mai 2019 um 18:43

    bin ständig von autofahrern angehupt worden als ich mit dem rennrad
    auf einer bundesstraße unterwegs wahr im schnitt 30-40 kmh
    wo ist da der unterschied zu einem mofa
    der radweg ist für ein rr auf grund der löcher nicht benutzbar
    außerdem verpeste ich nicht die luft
    was ist nun richtig

  13. Radfahrer
    Am 18. April 2019 um 17:43

    Denken Sie über die letzte Aussage noch einmal nach und überlegen Sie, ob es beim Autofahren einen Unterschied macht, ob Sie einen Sportwagen oder Lieferwagen fahren: natürlich nicht. Auch Rennräder sind Fahrräder und müssen den Radweg benutzen, wenn dieser befahrbar ist. Split macht einen Radweg wohl auch eher selten gefährlich, manche Radwege bestehen daraus.

  14. Christoph G.
    Am 21. November 2018 um 0:57

    Die Aussage im Text, dass ein vorhandener radweg genutzt werden muß kann man so nicht stehen lassen.

    1.) sollte der Radweg durch Verschmutzung, Laub, Glätten, unverhältnismäßiger Unebenheiten, Split etc. zu gefährlich sein um ihn benutzen zu können darf ein Radfahrer auf die Straße wechseln

    2.) Wer sich zu Trainingszwecken auf einem (Renn) Rad im Straßenverkehr aufhält ist nicht verpflichtet den Radweg zu nutzen

  15. Patricia S.
    Am 18. Oktober 2018 um 20:44

    Muss man als Radfahrer über eine Hauptstraße fahren um auf der richtigen Seite zufahren oder darf man bis zu Ampel weiter fahren auf der falschen Seite und dann die Straße überqueren?

  16. michael b.
    Am 17. Juli 2018 um 18:52

    wenn die Schilder einer kraftfahrstrasse ausser Betrieb genommen werden darf ich dann die strasse mit den fahrrad benutzen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:21

      Hallo michael b.,

      bitte fragen Sie dazu bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für die konkrete Straße nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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