Was auf dem Fahrradschutzstreifen erlaubt und verboten ist
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
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Schutzstreifen für Radfahrer sollen für mehr Sicherheit sorgen
Nicht nur das Thema „Umwelt“ führt dazu, dass immer mehr Verkehrsteilnehmer aufs Rad steigen, auch der Fakt, dass Radverkehrsanlagen angelegt werden, trägt dazu bei. Neben Radwegen und Radfahrstreifen gehören auch Schutzstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen zu diesen Anlagen. Vielen ist in diesem Zusammenhang allerdings auch oft nicht bewusst, welche dieser Varianten sie beim Radfahren überhaupt nutzen und welche Verkehrsregeln Radfahrer hier beachten müssen.
Was ein Schutzstreifen gemäß StVO ist, ob eine Benutzungspflicht im Zuge der Straßenbenutzung mit dem Rad besteht und ob andere Verkehrsteilnehmer einen Fahrradschutzstreifen befahren dürfen, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrradschutzstreifen
Unter einem Fahrradschutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Er wird durch das Verkehrszeichen 340 (Markierungen und Piktogramm) ausgewiesen.
Nein. Da es sich nicht um einem amtlich ausgewiesenen Radweg handelt, besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer. Entsprechend gibt es keine Bußgelder in diesem Zusammenhang. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot, was die Nutzung in der Regel einschließt.
Das kurzeitige Halten und Parken ist nicht gestattet. Der Schutzstreifen kann allerdings überfahren werden, wenn in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abgebogen wird. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig.
StVO: Fahrradschutzstreifen werden durch Verkehrszeichen ausgewiesen
Schutzstreifen fürs Fahrrad sind, anders als amtlich ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. In der Regel befinden sie sich auf der gleichen Höhe wie die restliche Fahrbahn, können jedoch unter Umständen durch einen farbigen Belag verdeutlicht sein.
In der Regel werden sie jedoch auf der Fahrbahn durch weiße gestrichelte Linien und ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert nicht direkt, was ein Fahrradschutzstreifen ist. Eine solche Definition ist allerdings in den Regelungen zu § 2 StVO in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu finden. Schutzstreifen werden demnach wie folgt bestimmt:
5. Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder” markierter Teil der Fahrbahn […]
Gemäß diesen Vorgaben und nach Anlage 2 zur StVO wird der Schutzstreifen nicht durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet, sondern durch Linien und Markierungen, welche als Zeichen 340 definiert sind. Der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten und darf von anderen Fahrzeugen nur in Ausnahmen überfahren werden. Einen Schutzstreifen durchgängig zu befahren, ist nicht zulässig.
In Anlage 3 der StVO ist diesbezüglich Folgendes bestimmt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderwegs darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.
Wo können Schutzstreifen fürs Fahrrad eingerichtet werden?
Nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO können Fahrradschutzstreifen dort angelegt werden, wo ein Radweg oder ein Radfahrstreifen nicht möglich sind. Allerdings ist dies nur dann vorgesehen, wenn der Gehweg eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer nicht zulässt. (VwV StVO zu § 2, Absatz 4).
Üblicherweise werden Fahrradschutzstreifen nur innerorts angelegt und das meist auf Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h erlaubt ist. Außerorts sind bisher keine Schutzstreifen zugelassen, auch wenn es diesbezüglich bereits einige Modellversuche gab. In einem Kreisverkehr sind Schutzstreifen nicht gestattet.
Grundsätzlich muss die Fahrbahnbreite eine Anlegung eines solchen Schutzstreifens zulassen. Ist kein ausreichender Platz vorhanden, kann ein solcher Schonraum für Radfahrer nicht eingerichtet werden. Wie breit ein Fahrradschutzstreifen sein muss, ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt. Empfohlen sind mindestens 125 cm, üblicherweise werden 150 cm angelegt. Die verbleibende Fahrbahn muss so breit sein, dass zwei PKW ohne Gefahr aneinander vorbei fahren können.
Müssen Radfahrer den Schutzstreifen benutzen?
Ist ein Fahrradschutzstreifen vorhanden, stellt er einen besonderen Raum für Radfahrer dar. Er ist jedoch, wie bereits erwähnt, kein Sonderweg, für welchen eine gesetzliche Benutzungspflicht besteht. Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss. Allerdings gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, was eine Nutzung des Schutzstreifens fast unausweichlich macht.
Die Regelungen bezüglich des Zeichens 340 richten sich an Kfz-Fahrer, welche den Fahrradschutzstreifen nur in bestimmten Fällen überfahren dürfen. Für Radfahrer sind diesbezüglich keine Vorschriften vorhanden, sodass keine Pflicht besteht, nur innerhalb der Linien das Schutzstreifens zu fahren. Dies wurde durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg 2018 bestätigt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.07.2018 – 12 LC 150/16).
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Regelmäßig halten Autos auf dem Fahrrad-Schutzstreifen an einer Ampelkreuzung, weil sie rechts abbiegen wollen sie behindern den Radverkehr der geradeaus will. Ist das zulässig? Oder muss das Auto die Radler nicht passieren lassen, den Streifen frei lassen, damit die Radler bis zur Ampel vorfahren können
?
Wenn Autofahrer vekehrsbedingt nur mit 20 km/h fahren und ein Radfahrer rechts die Kolonne überholt, wie sieht es mit dem Seitenabstandsgebot von 1,5 Metern aus?
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Dämmerung, Rote Ampel… LKW steht vorschriftsmäßig. Radfahrer platziert sich neben den LKW in den toten Winkel. Ampel grün… Beide starten geradeaus los und durch ein technisches Versagen der Kette stürzt der des Radfahrers stürzt dieser und kommt unter die Räder des Aufliegers.
Der LKW- Fahrer hätte sich niemals neben einen bereits stehenden Radfahrer gestellt, da er weiß, wie gefährlich ein nicht eingehaltener Abstand ist.
Frage: Darf der Radfahrer parallel zum LKW starten, wenn er sich selber in diese Position brachte?
Wenn sich der Radfahrer vor den LKW stellt und schnell wegspurtet, sollte es OK sein, außer wenn dabei die Kette bockt und den Radfahrer vor dem LKW zum Sturz bringt.
“Ein LKW hätte sich niemals neben einen bereits stehenden Radler gestellt”
Ich habe jede Woche gegenbeispiele. Kein LKW oder PKW Fahrer bleibt hinter mir, wenn neben mir Platz ist,
Manchmal sogar auf so einer rote Fahrradaufstellfläche auf der Autos und LKW gar nichts verloren haben. Die meinen dass sie schneller starten würden und wollen eben gleich vorbei bevor es weiter vorn evtl zu eng werden könnte.
Ich habe eine Schutzstreifen vor der Tür. Und leider auch einen sehr aggressiven Radfahrer, der hier immer rumbrüllt, wenn jemand beim Einparken auf dem Schutstreifen steht und wegen der roten Ampel nicht einparken kann, weil die anderen Autofahrer freundlicherweise auch immer keinen Platz lassen🙄 Teilweise wartet man so lange, dass dann doch ein Radfahrer kommt, der vorher nicht zu ersehen war!! Wer ist hier im Recht? Ich will mich auch nicht anbrüllen lassen und gern das Gespräch mit dem Radfahrer suchen, aber dafür müsste ich erstmal wissen, was rechtlich richtig ist…
Jemand ‘ne Ahnung?
Danke, viele Grüße, Jasmin
Und? Der Radfahrer hat doch recht. Sie können von Glück sagen das der Radfahrer nur brüllt. Bei mir würde das 70€ und 1 Punkt kosten.
Warten kann man auch auf der Fahrbahn. Warum sollten Radfahrer warten, wenn Du einparken möchtest und das wegen anderer Autfahrer gerade nicht kannst?
Wenn du keinen Platz zum Einparken hast, musst du auf der Fahrbahn warten und von dort einparken.
Halten auf Schutzstreifen ist nicht erlaubt, sie dürfen nur überfahren werden.
Dieser Schmutz macht mich so immens wütend Junge.
Fahrradfahrer sind die Götter der Schöpfung und haben alle Vorteile.
Extra Streifen für dich gemacht? Cool, musst ihn aber nicht befahren wenn du nicht willst, Brudi.
Dürfen andere den Streifen befahren? Ne Brudi, wir halten das für dich frei, egal ob da jetzt 2h kein Radfahrer kommt – du bist uns halt wichtiger (Merke: Nicht parken/halten, schon FAHREN ist ja verboten).
Frankfurt Nordend Richtung Autobahn heißt das in der Realität: Die perfekt ausgebaute zweispurige Straße ist auf eine zurückgestumpft.
Der mega breite Gehweg nebendran, der PROBLEMLOS n Radweg aufnehmen könnte…ja den ignorieren wir mal.
Und das für nen Satz von was? 1% Radanteil gemessen am Autoverkehr der da durchrollt? Wenn überhaupt.
Alter die haben alle so gekokst. Trennt die Infra endlich. Alles andere bringt nichts.
Auf der Landstraße haben die Vögel genau so wenig verloren, wenn da 2T mit 100 km/h langhuschen. Das ist einfach nur kerndumm. OBJEKTIV kerndumm.
Das MUSS getrennt laufen.
„OBJEKTIV kerndumm“ – ich versuche mal dich nicht zu beleidigen… Aber: du hast offenbar so überhaupt keine Ahnung von Radverkehr, Verkehrsregeln, Unfallforschung usw. Ich bin froh, dass Experten für sowas wie Straßenverkehr zuständig sind und nicht solche Menschen wie du!
“Extra Streifen für dich gemacht? Cool, musst ihn aber nicht befahren wenn du nicht willst, Brudi.”
Wenn ein Radfahrer auf dem Fahrradstreifen fährt und ein parkendes Auto die Tür aufmacht und er da reinkracht, hat der Fahrradfahrer meist 100% Schuldzuspruch. Nix mit Götter und Extrarechte. Deswegen ist es auch nicht obligatorisch. Auch sind Schutzstreifen NIE 1,50m breit, die Breite die es bräuchte um als richtiger Fahrradweg zu zählen. Also ist das vielleicht doch nicht so ein Gottesgeschenk an Fahrradfahrer, wenn Autofahrer 10% ihres Platzes abgeben müssen. Aber hey:
“Das MUSS getrennt laufen.”
Stimme ich 100% zu. Besonders da an Fahrrad-Schutzstreifen KEIN AUTO die 1,5m Sicherheitsabstand einhält, welche trotzdem vorgegeben sind. Sollte baulich getrennt sein.
Wir haben hier oft den Fall, dass Fahrbahn und Fahrradschutzstreifen ohne weitere Regelung in einen Kreisverkehr münden. Wie verhält man sich hier richtig? Als Radfahrer schere ich -in weiser Voraussicht- immer rechtzeitig auf die Fahrbahn ein, sehe aber auch immer Leute, die einfach bis ganz nach vorne heran fahren, dabei dann noch 4, 5 Autos rechts überholen und dann parallel mit dem Autofahrer an der Haltelinie stehen. Die Krönung ist dann noch, wenn die Radfahrer vor dem Autofahrer in den Kreisverkehr fahren; sieht für mich ziemlich gefährlich und vermeidbar aus. Oder sind die Autos in der Pflicht, dem Radfahrer (der sich durch den Schutzstreifen “vordrängelt”) die Vorfahrt zu gewähren?
Rechts überholen ist doch ohnehin nicht erlaubt, oder?
§ 5 Absatz 1: “Es ist links zu überholen.”
Einzige Ausnahme § 7 Absatz 3: “Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.”
Abgesehen davon, dass hier explizit von KFZ gesprochen wird, gilt der Fahrradschutzstreifen nicht als eigene Fahrspur, sondern ist Teil der rechten Fahrspur. Damit ist § 7 Absatz 3 hinfällig. D.h. auch wenn da ein Schutzstreifen ist und dieser von Autofahrern frei gehalten wird, dürfen Fahrradfahrer diese NICHT rechts auf diesem überholen.
Warten die Fahrzeuge an der Ampel oder eben an der Einfahrt zum Kreisverkehr greift § 5 Absatz 8 der StVO:
“Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.”
Ob das schlau ist als Radfahrer sich am Kreisverkehr rechts neben ein wartendes Fahrzeug zu stellen, ist eine ganz andere Geschichte. Zum Schutz beider Parteien würde ich mich als Autofahrer, welcher an der Kreisverkehr ran fährt, ganz rechts einzuordnen, um dieses Gefahrenpotenzial direkt zu unterbinden.
Natürlich darf man innerorts rechts überholen 🤦♂️
Falsch. §5(8) StVO. “Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.”
ist ein Radschutzstreifen vorhanden wird nur vorbeigefahren und nicht überholt. Und das ist erlaubt.
Wenn in einer Straße mit Fahrradschutzstreifen kein Parkverbot besteht, wo parke ich denn dann als Autofahrer? Direkt an der gestrichelten Linie, die die Fahrbahn vom Fahrradschutzstreifen trennt? Das sieht dann ja so aus, als würde man mitten auf der Straße parken.
Korrekt, wenn keine anderen Regeln das Parken dort verbieten wäre das der richtige Ort.
Folgende Situation:
Ich (Auto) fahre eine Vorfahrtstraße mit Schutzstreifen entlang. die Straße ist relativ schmal und dar auf der anderen Straßenseite Autos parken muss ich um den Gegenverkehr Platz zu lassen über den Schutzstreifen fahren. An einer Einmündung fährt ein Fahrradfahrer auf.
Wer hat Vorfahrt?
Autos dürfen den Schutzstreifen nur ausnahmsweise befahren und Fahrräder haben Vorrang.
Du hättest da also nicht fahren dürfen.
Der auffahrende Fahrradfahrer hat es aber möglicherweise auch an der nötigen Voraussicht fehlen lassen.
Egal ob mit oder ohne Schutzstreifen: Wer auf der vorfahrtberechtigten Straße fährt, hat Vorrang. Also muss der Radfahrer, der aus der Einmündung kommt, warten. Ein Schutzstreifen darf außerdem überfahren werden.
Auffahrend…
Der Radfahrer hat Vorfahrt, weil der Autofahrer abbiegen möchte und damit den Weg des Radfahrers kreuzt.
Wir haben eins Straße die so breit ist das Thomistisch 2 Autos nebeneinander Fahren könnten. Aber es gibt keine Spuraufteilung, man müsste DAUERHAFT den Fahrradschutzstreifen befahren wie sieht es aus wenn an mir einer Vorbeifahrt und es zu eine Unfall komm da ich nicht den Fahrradschutzstreifen dauerhaft befahre. Angeblich hieß es bei uns im Ort man müsse ihn dauerhaft Befahren aber wenn jetzt von hinten Radfahrer kommen Behindre ich ich in doch oder Gefährde ihn sogar????
Vielen Dank für die Antwort.
Bei der Anlage des Streifens gilt:
„Grundsätzlich muss die Fahrbahnbreite eine Anlegung eines solchen Schutzstreifens zulassen. Ist kein ausreichender Platz vorhanden, kann ein solcher Schonraum für Radfahrer nicht eingerichtet werden. Wie breit ein Fahrradschutzstreifen sein muss, ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt. Empfohlen sind mindestens 125 cm, üblicherweise werden 150 cm angelegt. Die verbleibende Fahrbahn muss so breit sein, dass zwei PKW ohne Gefahr aneinander vorbei fahren können.“
Wenn Du Dir sicher bist:
Vom VG die Rechtmäßigkeit des Anlegens des Schutzstreifens überprüfen lassen…
Tip:
In den meisten Fällen wird die Behörde gemessen haben. Man sollte sich also schon SEHR sicher sein…
Was denn nu? Als Fahrer eines Motorrades, PKW darf ich noch nicht mal des gestichelten Schutzstreifen befahren wenn kein Rad zu sehen ist?
Aber das Gericht sagt der radfahrer kann zwischen *Radweg, Fahrradschutzstreifen oder Sogar der Straße wählen?!*
Jedes Kind macht mit 6 – manche in der selben Klasse erst mit 12 den Radfahrschein, dennoch kennt keiner die Aktuellen Regeln. Ganz zu schweigen den Respekt Autofahrern, Fußgängern, Kindern gegenüber. Als erwachsener hat man eine Vorbildfunktion – es sei denn, man sitzt auf dem Rad.
Radfahrnummern RF-Steuern sowie mehr Kontrollen müßten her !
Polemik bringt nicht weiter…
Wenn es einen Radweg gibt, dann gibt es keinen Schutzstreifen, da nicht erforderlich.
In den anderen Fällen ist Dein Schluss korrekt:
Der Fahrradfahrer „darf“, der Kraftfahrer darf nicht!
Ist aber ja kein Problem, Du kannst ja einfach auch Fahrrad fahren, wenn Du dann aus Deiner Sicht alle Vorteile in der Hand hältst…
“Wenn es einen Radweg gibt, dann gibt es keinen Schutzstreifen, da nicht erforderlich.” Das stimmt nicht. In Frankfurt/Oder gibt es mehrere Straßen mit ausgewiesenem und baulich durch einen Bordstein von der Straße getrenntem Radweg und gleichzeitig einem Schutzstreifen auf der Straße.
Das macht doch gar keinen Sinn. Wenn es ein amtlich ausgewiesenen Radweg gibt, dann ist der benutzungspflichtig, das heißt es gibt dann einen Fahrrad Schutzstreifen der von Fahrrädern nicht befahren werden darf.
Nach der Anlage 2 und 3 zur STVO darf der Fahrradschutzstreifen in Ausnahmefällen – bei Bedarf – überfahren werden. In unserer Straße ist die Fahrbahnkernbreite sehr eng. Eigentlich muss bei jedem Gegenverkehr der Schutzstreifen überfahren werden. Ist irgendwo die Ausnahme definiert?
Wenn Du Dir sicher bist, dann lasse es verwaltungsgerichtlich überprüfen:
„Grundsätzlich muss die Fahrbahnbreite eine Anlegung eines solchen Schutzstreifens zulassen. Ist kein ausreichender Platz vorhanden, kann ein solcher Schonraum für Radfahrer nicht eingerichtet werden. Wie breit ein Fahrradschutzstreifen sein muss, ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt. Empfohlen sind mindestens 125 cm, üblicherweise werden 150 cm angelegt. Die verbleibende Fahrbahn muss so breit sein, dass zwei PKW ohne Gefahr aneinander vorbei fahren können.“
Wenn ich mit dem Fahrrad auf dem Schutzstreifen fahre und am Ende nach Links Abbiegen möchte muss ich ja auf bzw über die Hauptfahrbahn fahren.
Wie Verhalte ich mich da Richtig, halte ich als Radfahrer dann auf dem Schutzstreifen an und warte bis die Autos die von hinten kommen durch gefahren sind oder mache ich Frühzeitig Handzeichen hoffe das die Autofahrer mich überhaupt sehen und Realisieren das jemand nach Links über die Fahrbahn hinweg abbiegen möchte oder wie ist in dem Fall der Richtige Wertegang für den Fahrradfahrer.
Die Situation gibt es bei uns auch noch mal da möchte ich Links Abbiegen und muss erst über zwei weiter Fahrspuren die gerade aus weiter führen um dann auf die Abbieger spur zu kommen was bei Mittlerem bis Starkem Verkehr schon unmöglich wird und es an der stelle keine Alternativen gibt um mit dem Fahrrad in diese Richtung abzubiegen, wie verhält man sich in dieser Situation als Radfahrer Korrekt?
Dazu erlebe ich es sehr häufig während ich auf dem Schutzstreifen fahre das die Autos weil wenig Platz ist Hinter mir bleiben aber nicht mal 1 Meter abstand halten wenn ich dann mit ca. 20kmh oder mehr fallen würde hätte das Auto bei 1 Meter abstand keine Chance mehr zu bremsen und wird mich zwangsläufig überfahren ich frag mich ob das gleichgesetzt werden kann mit (Versuchtem Mord)? Was es ja fast schon darstellt!
Du hast die Wahl ob du “direkt” oder “indirekt” links abbiegen möchtest. Also entweder rechtzeitig einordnen und von der Mitte (Gegenverkehr hat natürlich vorfahrt) abbiegen oder über die Kreuzung drüber und dann links abbiegen (quasi zweimal gerade aus über die Fahrbahnen).
Bleib mal locker… Maximal fahrlässige Tötung bzw. Körperverletzung, aber wenn du einen guten Anwalt hast kannst du ja mal versuchen mit versuchtem Mord durchzukommen. Aber ja der Abstand ist manchmal echt gruselig, daher sollten viel größere Radwege gebaut werden. Am Besten wie in Holland mit kleinen Beton-Leitplanken abgegrenzt. Das Auto hat in Deutschland einen zu großen Stellenwert.
Dürfen die Radfahrer mich rechts überholen wenn sie den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können
Das dürfen sie, wenn der Verkehr stillsteht. Im fließenden Verkehr, auch wenn es langsam vorangeht, ist das nicht erlaubt. Dann müssen Radfahrer wie alle anderen Fahrzeuge in der Kolonne mitfahren.
Das ist so komplett falsch…
hier stellt sich ja genau die Frage:
Was ist die genaue Definition von “in Ausnahmen”?
Moin, ich arbeite in der Müllabfuhr, aber ich und meine Kollegen blicken aktuell nicht durch wie es mit den Sonderrechten nach Paragraph 35, Abs. 6 aussieht. Wir dürfen in der Regel die Sonderrechte anwenden um unsere Arbeit auszuführen. Dabei stoßen wir sehr oft auf die Schutzstreifen, und müssen teils ihn blockieren während des kippens, da andernfalls der Verkehr komplett zum Stillstand kommt. Ist das also für uns weiterhin rechtens, oder müssen wir den Streifen freilassen?
Mfg der Müllmann, der noch nicht vom Radfahrer angefahren würde.
P.s. ich fahre selber Rad ;)
Die Antwort ist recht einfach:
Sonderrechte kann man nur dann in Anspruch nehmen, wenn die (hoheitliche) Tätigkeiten ohne Inanspruchnahme nicht ausführbar reine.
Das ist hier aber nicht der Fall. Der nachfolgende Verkehr ist hier in gleicher Weise wartepflichtig, wie an jeder anderen Engstelle im Verkehr auch.
Grundsätzlich gilt jedoch für das Anlegen eines Fahrradschutzstreifens:
„Grundsätzlich muss die Fahrbahnbreite eine Anlegung eines solchen Schutzstreifens zulassen. Ist kein ausreichender Platz vorhanden, kann ein solcher Schonraum für Radfahrer nicht eingerichtet werden. Wie breit ein Fahrradschutzstreifen sein muss, ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt. Empfohlen sind mindestens 125 cm, üblicherweise werden 150 cm angelegt. Die verbleibende Fahrbahn muss so breit sein, dass zwei PKW ohne Gefahr aneinander vorbei fahren können.“
Wenn dies nicht gegeben ist kann Jedermann die Anlage eines solchen Schutzstreifens vor dem zuständigen VG prüfen lassen.
Radfahrer dürfen den Streifen nur bei Bedarf benutzen, zum Beispiel um Gegenverkehr auszuweichen. Das steht ganz eindeutig zu Zeichen 340 in der StVO.
“Allerdings gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, was eine Nutzung des Schutzstreifens fast unausweichlich macht.”
– Finde ich etwas irreführend, da die Schutzstreifen insbesondere auch in Städten zu finden sind, in denen das Rechtsfahrgebot (bis auf wenige Ausnahmen) grdsl. nicht gilt.
Natürlich gilt das Rechtsfahrgebot in Städten grundsätzlich und ausnahmslos. Es gibt lediglich für Kfz bis 3,5t innerhalb geschlossener Ortschaften die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren in dieselbe Richtung führenden Spuren – das Rechtsfahrgebot wird dadurch aber nicht angetastet, und diese Regel gilt auch nicht für Radfahrer. Frag den Fahrprüfer!
Darf ein Autofahrer auf dem Schutzstreifen fahren wenn er nicht von Radfahrer benutzt wird ? In meiner Straße ist auf beiden Seiten ein Schutzstreifen, dadurch wird die Fahrbahn für Autos zu eng.
Wenn es für zwei Pkw zu eng wird ist der “Schutzstreifen” rechtswidrig und du solltest die Stadt verklagen.
@ Jürgen: Die 1,5m bzw. 2m Überholabstand müssen Autofahrer von Radfahrern einhalten, da ein eng überholender Autofahrer den Radfahrer massiv gefährdet.
Da umgekehrt ein Radfahrer für Autofahrer keine Lebensgefahr darstellt, ist es angemessen, dass der Gesetzgeber von Radfahrenden einen wesentlich geringeren Sicherheitsabstand beim Überholen fordert.
Muß ich als Autofahrer blinken wenn ich einen Radfahrer am Schutzstreifen parallel überhole?
Die 1,50 m muß ich auch beim Überholen einhalten?
Hallo,
Muss der Abstand von 1,5 m zum Bordstein sein oder zum Radfahrer. Wenn zum Radfahrer dann wurde ich aber den Radfahrer auch in die Pflicht nehmen und ihm die Nutzung des Sicherheitsstreifens wenn vorhanden vorschreiben. Ich habe schon die schärfsten Klamotten gesehen wie der Sicherheitsstreifen genutzt wird. Dabei wurde bei uns auf der Voerderstr. extra einer für mich eingerichtet, nachdem mir mal der Führerschein entzogen wurde.
:-)
1,5 Meter vom linken Lenkerende des Rades zum Spiegel des Autos.
In einigen Straßen, gerade der Altstädte (Köln in meinem Fall) heißt das, dass eigentlich nicht überholt werden darf.
Wer wie ich aber auch gerne mal mit 30 cm Abstand überholt wird (Wäre ja ein Unding wenn man nur mit 25 durch die 30er-Zone fahren kann), kann das nur verhindern, in dem er so auf der Mitte fährt, dass er nicht überholt werden kann.
Ja ein langsamerer Verkehrsteilnehmer sollte dann auch die schnelleren an geeigneten Lücken durchlassen. Ich will vielleicht sicher bleiben, aber man muss ja nicht unnötig provozieren.
Das wäre auch nicht zulässig, weil das “rechts überholen” von Fahrzeugen für Fahrräder nur bei stehendem Verkehr erlaubt ist und das mit gemäßigtem Tempo und aussreichend Platz.
Ja, genau. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss auf das Überholen verzichtet werden. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn Sie an einem baulich getrennten Fahrradweg vorbeifahren.
Wenn die Autos mit 20 km/h fahren darf der Radfahrer dennoch mit höherer Geschwindigkeit überholen. Beim Überholen hat er weder rechts noch links den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Das darf er übrigens auch an Ampeln.
Es hat geschneit und nun wird der von der Straße geräumte Schnee auf dem Fahrradschutzstreifeb “geparkt”!
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider konnte ich zu folgender Situation keine eindeutige Vorfahrtsregelung finden:
Ich befinde mich auf einer gerade aus führenden Hauptstraße, will aber in eine Seitenstraße nach rechts abbiegen. Die Hauptstraße besitzt neben meinem Fahrzeug noch einen Fahrradschutzstreifen. Auf diesem Schutzstreifen nähern sich von hinten Fahrräder, die gerade aus fahren wollen und genau in dem Moment neben meinem Fahrzeug auftauchen, als ich abbiegen will.
Wie ist hier die Vorfahrtsregelung?
Die geradeaus fahrenden Radfahrer befinden sich – ebenso wie der Autofahrer – auf der Vorfahrtstraße und sind daher zunächst einmal gleichberechtigt. Allerdings haben Weiterfahrer gegenüber Aus- und Abbiegern Vorrang, und dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich links oder rechts befinden. Der Abbieger – hier das Auto – muß in jedem Fall warten, die Radfahrer haben in diesem Fall Vorrang.
Hallo Harald B,
das ist an sich ganz einfach. Wer abbiegt hat immer die Sorgfaltspflicht und muss dem Geradeausverkehr Vorrang gewähren.
Siehe dazu auch: § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren der StVO.
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen […] Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; […] wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Insbesonders wichtiger Absatz für deinen Fall:
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Fazit: Du musst warten. Siehe StVO.
Mit Schulterblick und Verkehrsbeobachtung über die Spiegel konntest du die Fahrradfahrer ja sicherlich schon frühzeitig erkennen, es sei denn du bist mit einem massiven Geschwindigkeitsunterschied an Ihnen vorbeigefahren und hast es nach 2 Sekunden schon wieder vergessen, dass die Fahrradfahrer da waren.
Gute Abendlektüre: stvo.de/strassenverkehrsordnung
Ansonsten hoffe ich, dass dir meine Antwort ein wenig Licht ins Dunkel gebracht hat.
Viele Grüße
NEIN… manche Fragen sind überflüssig, weil zuvor in einem roten Kasten schon beantwortet. Das trifft übrigens auf viele Regeln beim Thema Fahrrad zu. Auch hier ist der, der lesen kann klar im Vorteil. Wenn er sich dann auch noch an die Regeln hält, wie sie geschrieben sind und nicht, wie bei vielen Radfahrern üblich geworden, zu seinem Vorteil und Nutzen auflegt, dann ist der Radfahrer im Zweifel sogar im Recht. Viel Spaß beim Lesen..
Früher war das Halten auf Schutzstreifen bis 3 Minuten erlaubt. Seit der StVO Novelle vom Mai 2020 ist dies nicht mehr erlaubt. Genau das deckt der (aktualisierte) Artikel oben ab.
Seit der StVO Novelle Anfang des Jahres ist die Antwort: “Nein”. Auf Schutzstreifen & Radwegen darf nicht gehalten oder gar geparkt werden.
Aus einer zweispurigen Einbahnstraße wurde bei uns ein Schutzstreifen angebracht. D. h. jetzt ist es eine einspurige Einbahnstraße für z.B. Autofahrer und ein Schutzstreifen für Radfahrer.
Darf man als langsamer (schwach motorisierter) Autofahrer (die Staße ist sehr steil) kurz auf den Schutzstreifen fahren um schnellere Autofahrer vorbeizulassen, solange kein Radfahrer da ist?
Im Winter bleiben öfters Autos an der Steigung stecken, dürfen diese Autos auf den Schutzstreifen abgestellt werden, oder wo soll man die Autos am besten abstellen bis Hilfe kommt?
Also darf ich als Autofahrer bei starkem Verkehr den Radfahrer auf dem Schutzstreifen nicht überholen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Was ist wenn die Autos mit 20 km/h schleichen und der Radfahrer mit 25 km/h rechts auf dem Schutzstreifen am Auto vorbeifährt und den Sicherheitsabstand nicht einhält?
Ist eigentlich in der StVO geregelt, nur die Definition von “langsam” ist halt etwas schwammig, wobei ich als Autofahrer schon ziemlich langsam sein muss damit mich ein Fahrrad überholen kann -wenn es nicht gerade ein Rennrad ist.
§7 Abs. 2a StVO
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Siehst du dich als Autofahrer in Leib und Leben bedroht, wenn ein Radfahrer mit 25km/h auf dein für ihn lebensbedrohlichen gepanzerten Gefährt zu fährt, weil er auf einen Schutzstreifen fährt um nicht von dir getötet werden will?
selbstverständlich, sowie jeder Autofahrer Angst hat, dass der Psycho vom Rad absteigt und mit Schaum vor dem Mund gegen den Rückspiegel tritt oder den Heckscheibenwischer abbricht – seit auch Psychos ein Rad im öffentlichen Verkehr benutzen dürfen, verbreitet sich selbstverständlich die Angst auf den Strassen
Bei dieser Einstellung sollte Ihre Tauglichkeit als Fahrzeugführer überprüft werden.
Darf man nun auf “Fahrradschutzstreifen” kurz mit dem PKW halten?
Hier lese ich “nein”, an anderen Stellen “ja”.
Ich kenne Bushaltestellen bei denen der Bus auf dem Schutzstreifen hält, darf er das nicht mehr?
Nein. Kostet genau so viel wie auf dem Radweg zu parken.