Fahrradstraße: Regeln zu Geschwindigkeit, Parken & Co.

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Spezielle Straßen nur für Radfahrer

Zusätzliche Verkehrszeichen in einer Fahrradstraße zeigen, wer diese befahren darf.
Zusätzliche Verkehrszeichen in einer Fahrradstraße zeigen, wer diese befahren darf.

Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche sind allgemeinhin bekannt und auch keine Seltenheit mehr. Anders sieht es mitunter bei einer Fahrradstraße aus. Häufig sind diese im Straßenland noch nicht zu finden. Daher ist es auch verständlich, dass einige Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsschild für eine Fahrradstraße wenig anfangen können.

Doch was sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) bezüglich einer Fahrradstraße und welche Verkehrsregeln müssen bei der Nutzung eingehalten werden? Wie unterscheidet sich eine Fahrradstraße von anderen Straßen und dürfen diese wirklich nur von Fährrädern befahren werden?

Diese und weitere Fragen zum Thema betrachtet der nachstehende Ratgeber betrachtet.

FAQ: Fahrradstraße

Was ist eine Fahrradstraße?

Bei einer Fahrradstraße handelt es sich um eine Straße, die in der Regel nur für den Radverkehr freigegeben ist. Sie unterscheidet sich baulich von einem Radweg.

Wie erkenne ich eine Fahrradstraße?

Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße ist viereckig und weiß. Darauf ist ein blauer Kreis mit weißem Piktogramm eines Fahrrads abgebildet. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 244.

Ist eine Fahrradstraße nur für Radfahrer erlaubt?

Andere Fahrzeuge dürfen auf einer Fahrradstraße fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Dies kann zum Beispiel für Anlieger gelten.

Was genau ist eine Fahrradstraße?

Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Dies wurde 1997 durch die sogenannte Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. So ist definiert, was eine Fahrradstraße nach StVO ausmacht.

In der Regel bezieht sich die Bezeichnung dann auch nur auf die Fahrbahn dieser Straße und nicht auf die Fußwege. Jedoch ist hier auch die gesamte Fahrbahn einbezogen. Somit unterscheidet sich diese Straße nach dem Verkehrsrecht von einem Radweg, da dieser durch Markierungen und oft auch eine spezielle Bauweise – wie Bordsteine, Grünstreifen oder farbigen Belag bzw. Steine – von der Fahrbahn abgegrenzt ist.

Eine Fahrradstraße kann, muss aber nicht, Teil einer Radverkehrsanlage sein. Fahrradstraßen sollen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr schaffen und so auch zu mehr Sicherheit für Radfahrer führen. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße. Oft werden diese nicht speziell angelegt, sondern durch Umwidmung einer Straße als Fahrradstraße ausgewiesen.

In Deutschland ist die Nutzung einer solchen Fahrradstraße dem Radverkehr vorbehalten. Radfahrer dürfen hier auch nebeneinander fahren.
Die Fahrradstraße wird durch das Zeichen 244 ausgewiesen.
Die Fahrradstraße wird durch das Zeichen 244 ausgewiesen.

Soll die Straße auch durch andere Fahrzeuge befahren werden, muss dies durch Zusatzzeichen ausgeschildert sein. So kann zum Beispiel der Kfz-Verkehr für Anlieger oder nur in eine Richtung erlaubt sein.

So haben Radfahrer auf einer Fahrradstraße vor Pkw und anderen Fahrzeugen, welche diese Straße benutzen, Vorfahrt. Doch dies bedeutet nicht, dass Fahrradfahrer auch an Kreuzungen Vorfahrt haben, hier gilt – sofern nichts anderes ausgeschildert wurde – “rechts vor links”. Andere Kraftfahrer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen, sodass ein Behinderung oder Gefährdung der Radfahrer vermieden wird. Auf einer Fahrradstraße muss die Geschwindigkeit daher immer angepasst sein.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt darüber hinaus immer 30 km/h.

Ist die Straße für anderen Verkehr freigegeben, kann in dieser auch geparkt werden. Doch auch in einer Fahrradstraße kann das Parken durch eine zusätzliche Beschilderung eingeschränkt oder ganz untersagt sein.

Welche Verkehrszeichen beschreiben eine Fahrradstraße?

Die Verwaltungsvorschrift der StVO gibt vor, wann eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann. Sie sagt Folgendes aus:

Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten ist.”

Gibt es nun eine Anordnung für eine Fahrbahn, kennzeichnet das Verkehrsschild 244 eine Fahrradstraße. Dieses viereckige Schild mit weißem Hintergrund zeigt einen blauen Kreis mit einem weißen Piktogramm eines Fahrrads und darunter in schwarzer Schrift den Zusatz „Fahrradstraße“

Alle Regelungen für den Kraftverkehr werden, wie beschrieben, durch weitere Zusatzschilder angezeigt. So kann unter dem Wort „Fahrradstraße“ ein „Anlieger frei“ oder ein „Kfz-Verkehr frei“ erscheinen. Ist dem nicht so, dürfen Autofahrer diese Straße mit ihrem Auto nicht befahren.

In der Regel müssen Kinder unter acht Jahren sowie Fußgänger, Inlineskater und Rollschuhfahrer die Bürgersteige oder Seitenstreifen benutzen, sofern diese vorhanden und auch nutzbar sind. Ein weiteres zusätzliches Verkehrszeichen kann die Fahrradstraße auch für Inlineskater und Rollschuhfahrer freigeben.

Video: Alle Infos zu den Regeln der Fahrradstraße

Dieses Video fasst Ihnen alles Wichtige zu Fahrradstraßen zusammen.
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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54 Kommentare

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  1. Georg K
    Am 12. September 2024 um 14:10

    Hallo Bussgeldkatalog-Team,
    wir haben bei uns eine Fahrradstrasse mit Zusatzzeichen Pkw und Motorrad frei aus der Verschmelzung der Zusatzzeichen 1022-12 und 1024-10.
    Obwohl explizit keine Fahrzeuge über 3.5t zugelassen sind, ist die Meinung eines Fahrlehrers und eines Fahrprüfers, dass hier Lkw über 3.5t fahren dürfen.
    Ist diese Aussage richtig?

  2. Nadine
    Am 8. September 2024 um 13:34

    Hallo,
    Wir haben kürzlich eine Fahrradstraße vor unseren Gartengrundstücken bekommen. Diese führt direkt an einen See mit Liegewiese. Die Beschilderung besagt “Anlieger frei” und “forstwirtschaftlicher Verkehr frei” . Befahren wird diese Fahrradstraße hauptsächlich von PKW mit überhöhter Geschwindigkeit. Fahrradfahrer werden regelmäßig von der Straße gehupt und Sicherheitsabstände beim Überholen werden nicht eingehalten. Eine Frage der Zeit bis hier ernsthaft etwas passiert. Kontrolliert wird hier auch nicht.
    Zählt der Besuch des Sees auch als “Anliegen”?

  3. Klaus
    Am 10. Juli 2023 um 20:42

    Ist es erlaubt, eine Landstraße nur durch aufmahlen eines Fahrradstraßenschildes auf der Fahrbahn, diese Landstraße zu einer Fahrradstraße zu erklären? Zusätzlich auch noch einen „Blitzer“ aufzustellen und abkassieren? Uhldingen-Mühlhofen macht dies neuerdings auf der Landstraße zur Birnau.

  4. Michael
    Am 12. Juli 2022 um 7:27

    Ist es gestattet, dass eine Fahrradstrasse die durch ein Zusatzschild für PKW und Motorräder freigegeben ist, auch durch LWK Verkehr befahren wird?
    Auch wenn in der Nähe eine Fa. ist, die anderweitig angefahren werden kann?

    • Meinereier
      Am 10. November 2023 um 2:35

      Wo genau besteht da die Unklarheit?
      Es ist eine Fahrradstraße.
      Freigegeben für PKW und Zweiräder.
      Warum sollte da ein LKW fahren dürfen?
      Insbesondere dann, wenn dad Ziel anderweitig erreichbar ist.
      Oder mal mit Griff an die eigene Nasenspitze:
      Wurde die Fahrradstraße möglicherweise gezielt eingerichtet um Rad Fahrende und alle anderen Anwohnenden vor dem ständig unter Zeitdruck stehendem LKW-Durchgangsverkehr zu schützen???

      Grüße

  5. Michael
    Am 16. Dezember 2021 um 19:38

    Darf ich als Radfahrer auf einer Fahrradstraße, auf der der Zusatz „Kfz-frei“ gilt, Autos überholen? Leider finde ich zu der Frage nichts in der StVo, gerate aber täglich als Radfahrer in diese Situation, wenn Autos hinter langsamen Radfahrern fahren müssen und ich dann sowohl das Auto und den langsameren Radfahrer überhole.
    Vielen Dank für eine Antwort!

    • Meineiner
      Am 10. November 2023 um 2:37

      Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.

      Aber §1 StVO immer im Hinterkopf behalten

      • Frred
        Am 24. Januar 2024 um 17:53

        Wenn die Autos vorausfahrende Radfahrer nicht überholen können, so meistens wegen fehlendem Mindestabstand.
        Dann ist auch das Überholen des Autos ohne Mindestabstand nicht möglich.
        Weiterhin ist für Autofahrer nicht zu erkennen, ob und wann ein Radfahrer überholen, wegen fehlendem Blinker, dem toten Winkel und manchmal wegen der Licht- und Straßenverhältnisse (z.B. Baumallee, auf vorausfahrenden Verkehr achten).
        Dann wiederum gilt oben beschrieben die Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Um hier also überholen zu können, müssten die vorausfahrenden Radfaher dann unter 10km/h bleiben. Zum Vergleich: in der Spielstraße gilt Schrittgeschwindigkeit.
        Insofern ist es nicht unmittelbar plausibeln, dass ein sicheres Überholen möglich ist. Weder Spielstraßen noch Fahrradstraßen sind Schnellstraßen für Radfahrer.

  6. Mara S
    Am 14. September 2021 um 21:36

    Hallo,
    bei uns im Ort gibt es seit kurzem eine Fahrradstraße.
    Diese Straße ist sehr schmal, es gibt auf beiden Seiten keinen Gehsteig.
    Ich war mit meinen Kindern auf dieser Straße am Rand mit Rollern unterwegs.
    Wir wurden fast von einem PWK – noch dazu von einer Fahrschule – erfasst, in dem nur die Fahrlehrerin saß.

    Die Fahrschule befindet sich in einer größeren Querstraße, die sehr gut über die Hauptstraße
    erreichbar ist. Es ist also grundsätzlich nicht nötig die Fahrradstraße als Zufahrt zu benutzen.

    Wie sollen sich Fußgänger und Rollerfahrer in einer Fahrradstraße verhalten, wenn es keinen
    Gehsteig gibt?

    • Hellreich Nichtweis
      Am 14. Mai 2022 um 12:27

      Fußgänger, Rollerfahrer oder Inline-Skater sind auf der Fahrbahn tabu, soweit kein Zusatzschild dies erlaubt. Ergo kein Gehweg kein Benutzungsbefugnis.

  7. Jochen M
    Am 7. August 2021 um 19:09

    In Meersburg am Campingplatz gibt es auch eine Fahrradstraße (für die Campinggäste auch für den PKW Verkehr frei). Interessant: in einer Fahrradstrasse max 30km/h erlaubt. Ich werde regelmäßig von Rennrädern und e-bikes überholt (die fahren also mehr als 30 km/h) Polizei steht daneben und zieht keinen raus, geht garnicht… für Fahrradfahrer gelten auch Gesetze.

    • Meinereiner
      Am 10. November 2023 um 2:48

      Naja, PKW Tachos neigen zur Übertreibung.

      Pedelecs (ohne Kennzeichen) deaktivieren zuverlässig bei 25kmh den Motor. Um aus dem Zusatzantrieb eine Geschwindigkeitsüberschreitung pauschal ableiten zu können fehlt es an Grundlage.
      Im Gegenzug gelten auch für Radfahrende die selben Messtoleranzen wie für den Blechkistenverkehr auch.
      Bei 30 dürfen dann echte 33kmh gefahren werden. Auf dem Pkw Tacho können dann schon 37km/h angezeigt werden.

  8. Angelika R
    Am 1. Februar 2021 um 17:09

    Hallo,
    ich habe die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, eine Ortsverbindungsstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln.
    In Spitzenzeiten im Sommer dominieren u. U. Radfahrer. Über das Jahr gesehen, wird die Straße aber mehr von Pkw benützt.
    Danke!

  9. S.Schulz
    Am 12. November 2020 um 22:31

    Nie gesehen, nicht im Net zu finden – bei FB gepostet: rundes Schild, weiß,roter Rand. Links rotes Auto, rechts untereinander oben schwarzes Fahrrad, unten schwarzes Motorrad. Bedeutung? => Keine Ahnung Ich denke, wenn schon neue Verkehrsschilder eingeführt werden, dann sollten sie wenigstens zu finden sein.

    • Meinereier
      Am 10. November 2023 um 2:00

      Ja, Verkehrsschilder sollten zu finden sein, aber auch mit durchschnittlichem IQ interpretierbar sein.
      Aus dem Fahrradunterricht in der Schule habe ich noch folgende düstere Erinnerung:
      Rund und rot, das heißt Verbot.
      Ihrer Beschreibung nach ist ein nebeneinander von Mehrspurigen Fahrzeugn und einspurigen Fahrzeugen verboten.
      Konkret also ein Überholverbot von Zweirädern für Pkw.

      Noch deutlicher: Eine Erinnerung daran, dass der entsprechende Straßenabschnitt zu schmal ist um ein Zweirad mit dem in der StVO geforderten Mindestabstand zu überholen.
      Also ein Schild, was völlig unnötig wäre, wenn jeder KFZler Radfahrende als vollwertige Verkehrsteilnehmer erkennen würde.

      Zum Nachschlagen, es handelt sich um Verkehrszeichen 277.1

    • Heinz P
      Am 2. August 2023 um 14:54

      Das bedeutet Rad und Motoräder dürfen nicht überholt werden

  10. Coco
    Am 11. November 2020 um 9:43

    An wen kann/sollte man sich wenden, wenn man als Radfahrer (zügige Fahrweise, auf keinen Fall langsam) auf der Fahrradstraße von Autofahrern bedrängt und angehupt wird?

  11. helmut w.
    Am 18. Oktober 2020 um 4:54

    Frage: Eine Kreuzung, ohne Verkehrszeichen, wenn ich auf der Fahradstrasse von rechts kommend, in die Kreuzg. einfahren will, gilt für mich auch rechts vor links? eine Frage, die mich seit längerem plagt.

    • Wolfgang W
      Am 10. Dezember 2023 um 11:47

      Rechts vor links gilt weiterhin, auch in Zusammenhang mit Fahrrdstraßen ! das heißt auch; PKW von rechts hat Vorfahrt vor Fahrrad !

  12. Noel
    Am 29. Juli 2020 um 13:54

    Eine Frage, auf direktem Wege zu meinem Haus befindet sich eine Fahrradstraße, die ich daher als Fußgänger regelmäßig auf den schmalen Gehwegen zwischen Parkflächen und Hausfronten (teils mit außenliegenden Zugangstreppen) begehe. Müssten Fahrradfahrer dann nicht gemäß Hinweisschilder die Fahrbahn benutzen? Regelmäßig werde ich als Fußgänger auf dem schmalen Gehweg von Fahrrädern beiseite gejagt, die keine Kinder sind. Ist das rechtens?

    • Stephan
      Am 11. Oktober 2022 um 13:27

      Wahrscheinlich nicht. Aber solches verhalten bedeutet meistens, dass die Fahrradwegführung oder -weisungen, ziemlich schlecht oder konfus ist und die Radfahrer so reagieren. Soll heißen, schau dir das mal genauer an und versuche der Kommune bei entsprechendem Ergebnis klar zu machen, dass sie die Situation vermurkst hat. Ich habe hier um die Ecke eine Sperre, die die Radfahrer regelmäßig wegsägen, weil man die Wegführung mit dem Lastenrad z.B. kaum machbar ist.
      Ich befürworte das nicht, aber es zeigt wozu schlechte Radfahrinfrastruktur führen kann.

  13. Hans W.
    Am 17. Juli 2020 um 16:30

    Ich finde die Idee einer Fahrradstrasse eigentlich gut, bin aber vom Gesetzgeber ein wenig enttäuscht, da alles sehr schwammig ist. Klare Linie, klare Kante wäre mal wieder notwendig von der Politik. Sie versagt mal wieder auf der ganzen Linie.

  14. Gurke
    Am 8. Mai 2020 um 2:28

    Wie kann dieser Artikel von 2020 sein, wenn die sich darauf beziehenden Kommentare fast drei Jahre alt sind?
    Warum wird man hier so angelogen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2020 um 16:27

      Hallo Gurke,

      der Artikel stammt nicht aus dem Jahre 2020, sondern wurde wie über dem Artikel ersichtlich, zuletzt am 4. März 2020 aktualisiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Jörg
    Am 6. Mai 2020 um 11:24

    Dürfen Angänger in einer Fahrradstraße abgestellt werden? Bei uns vor der Haustüre ist eine Fahrradstraße in München, hier stellen aber alle möglichen Leute Ihre Anhänger ab, weil keine Parkmarkierungen existieren.

  16. Robert
    Am 24. November 2019 um 22:14

    Hallo,
    dürfen Eltern durch eine Fahrradstrasse fahren, um ihre Kinder zur Schule bringen, wenn diese sich in einer Fahrradstrasse befindet?
    Danke! MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:11

      Hallo Robert,

      das Befahren einer Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugen ist in der Regel dann gestattet, wenn entsprechende Zusatzschilder dies erlauben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Minnetonka
        Am 23. Januar 2023 um 2:04

        Darf man mit Merkzeichen aG (Ausnahmgenemigung für Behinderte) eine Fahrradstraße mit dem PKW nutzen? Natürlich nicht als Durchfahrt, sondern um jemanden zu besuchen.

  17. Hinrich
    Am 17. November 2019 um 20:16

    Ich wohne in einer Fahrradstraße mit dem Zusatzschild “Anlieger frei”. Heute fuhr ich mit meinem Auto die Straße entlang, als mir Radfahrer entgegenkamen. Auf der Seite der Radfahrer standen parkende Autos (mit Lücken dazwischen). In der Annahme, dass dieselbe Regel gilt wie sonst auch (die Verkehrsteilnehmer mit den parkenden Autos auf ihrer Seite müssen warten), fuhr ich weiter. Drei der vier Radfahrer fuhren in die Lücke, nur einer fuhr auf mich zu und beschimpfte mich laut.
    So etwas möchte ich natürlich vermeiden, aber ich bin etwas unsicher – wie ist die rechtliche Lage?
    Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Rückmeldungen!
    Hinrich

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2019 um 18:27

      Hallo Hinrich,

      in der Regel haben Fahrradfahrer in einer Fahrradstraße Vorrang vor Kraftfahrzeugen. Radfahrer sollten sich dennoch in aller Regel an das Rechtsfahrgebot halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Angelika
    Am 2. November 2019 um 21:11

    Hallo,
    Ich wohne in der Nähe einer Fahrradstraße und habe eine Frage bezüglich des Parkens. Auf der Straße sind gekennzeichnete Parkplätze aber es gibt kein Schild bezüglich des Parkens. Also auch nicht das Schild, das man nur in gekennzeichneten Flächen Parken darf. Darf man nun auch außerhalb parken?
    Ich weiß, das man in einem Verkehrsberuhigten Bereich nur innerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen parken darf
    Vielen dank schonmal

  19. M1
    Am 2. November 2019 um 15:08

    Bedeutet die Fahrradstrasse das Fahrradfahrer provokant auf ein Fahrzeug zusteuern dürfen um dies zum anhalten zu zwingen ?
    Bedeutet Fahrradstrasse das Fahrradfahrer absichtlich den eingeschränkten Autovekehr behindern und somit rücksichtslos gegenüber Autofahrern verhalten dürfen obwohl genügend Platz für beide wäre ??
    Ist das Erzwingen von Vorfahrt für Fahrradfahrer erlaubt und für Autofahrer verboten ??

    Mit freundlichen Grüßen
    M 1

  20. Manu
    Am 26. August 2019 um 15:14

    Wer muss ausweichen?
    Wir fahren zu zweit nebeneinander in einer Fahrradstraße, die von der Breite her nur ein Auto zulässt, also Gegenverkehr per Auto müsste auch ausweichen. Wenn uns ein Auto entgegen kommt (“Anwohner” – von denen es komischerweise unendlich viele in unserer Fahrradstraße gibt), wer müsste jetzt ausweichen, das entgegenkommende Auto, oder müssen wir als Radfahrer dann wieder hintereinander fahren.
    Ich finde es grundsätzlich gar nicht schlimm, auch für ein Auto Platz zu machen, habe aber schon Situationen erlebt, in denen Autofahrer konsequent dominant und ignorant auf die Radfahrer zufuhren und keinerlei Bereitschaft signalisierten , dem Fahrradverkehr den verbrieften Vorrang zu gewähren. Das geht bis zur Nötigung. Kann/Sollte man in diesem Fall Anzeige erstatten?

  21. Jessica H.
    Am 20. Mai 2019 um 10:24

    Ich wohne seit 2015 in Kiel Friedrichsort, [v. Red. editiert].
    Ich bin also auch Anwohner, und hatte vom Ordnungsamt Kiel hinter meiner Windschutzscheibe einen roten Zettel befestigt bekommen, dass ich eine Ordnungswidrigkeit “Fahrradstraße”.
    Nur in der Innenstadt von Kiel braucht man als Anwohner eine Parkerlaubnis für Anwohner.
    Da ich aber nun einmal in Kiel Friedrichsort wohne, braucht man dies dort aber nicht.
    Was mich aber wundert, ist, dass man schon anhand meines Autokennzeichens hätte erkennen müssen, dass ich Anwohner dieser Straße bin. Ich habe weder jemanden, auch keine Fahrradfahrer, an der Durchfahrt behindert.
    Daher verstehe ich auch nicht, dass man mir eine solche Ordnungswidrigkeit anhängen will.

  22. ClaudineHh
    Am 8. Mai 2019 um 8:07

    Hallo,
    wenn auf der Fahrradstraße 2 Pfeile mit Fahrradsymbolen gemalt wurden, in die jeweils andere Richtung, dann zeigt es, dass rechts gefahren wird und links Gegenverkehr kommt.
    Darf man zu viert dennoch über die ganze Fahrradstraßen-Breite fahren ?
    Vielen Dank für die Info,
    Claudine

  23. Lippert
    Am 7. Mai 2019 um 12:20

    Darf ein Linien Bus eine Fahrradstaße befahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 15:13

      Hallo Lippert,

      sofern für die Fahrradstraße keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt, ist dies nicht erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Carsten
    Am 22. März 2019 um 10:18

    Hallo,

    wenn eine Fahrradstraße, die für den Autoverkehr freigegeben ist, eine Kreuzung mit einbezieht, an der auch laut Beschilderung Rechts vor Links gilt, gilt dies dann auch für die Radfahrer, oder haben diese dann grundsätzlich vor dem Autoverkehr vorrang?

    Dake und viele Grüße,

    Carsten

  25. Michael
    Am 8. Oktober 2018 um 19:54

    Hallo,
    “Andere Kraftfahrer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen, sodass ein Behinderung oder Gefährdung der Radfahrer vermieden wird. Auf einer Fahrradstraße muss die Geschwindigkeit daher immer angepasst sein.”
    Bedeutet dies, das ich als Radfahrer neben anderen Radfahrern fahren darf, somit die Fahrradstraße für z.B. hinter mir fahrende Pkw (Kfz-Verkehr frei vorrausgesetzt) blockiere und diese dann mit sagen wir 8 km/h den ganzen Weg hinter mir bleiben müssen?
    Viele Grüße
    Michael

    • Bob
      Am 21. Februar 2019 um 20:55

      JA!

  26. Susanne
    Am 27. September 2018 um 10:07

    Hallo und guten Morgen,

    die Straße, in der mein Lebensgefährte wohnt wurde vor einigen Monaten zur Fahrradstraße umgewidmet (natürlich ohne die Anwohner vorab darüber zu informieren). Ständig kommen einem Radfahrer entgegen, die in ihrer Fahrtrichtung auf der linken Seite fahren, um dann den Gehweg zu benutzen. (An der folgenden Hauptstraße ist eine Ampel für Fußgänger und Radfahrer, die den Radweg der Hauptstraße nutzen.) Die extra eingerichtete Fahrradspur zum überqueren der Hauptstraße nutzt kaum ein Radfahrer. Meine Frage lautet daher: gilt für Radfahrer in Fahrradstraßen kein Rechtsfahrgebot?

    Gruß
    Susanne

  27. Jakobus
    Am 11. September 2018 um 20:24

    Moltkestraße in Reutlingen.
    Letzte Woche wurde aus unserer Straße in einen reinen Wohngebiet eine Fahrradstraße.
    Allerdings wurde die Straße durch ein Zusatzzeichen weiterhin für Kfz und Motorräder freigegeben.
    Nun sind in 30cm Abstand von der Bordsteinkante auf beiden Straßenseiten breite,
    durchgehende, türkisfarbende Linien aufgetragen worden. So bleiben von der ursprünglichen
    Fahrbahnbreite von 6,00m lediglich 5,00m zwischen den farbigen Streifen als “Fahrradstraße”
    übrig. Die Stadt hat uns weder vorher und auch bis jetzt noch nicht über den Sinn informiert,
    aber wir Anwohner vermuten jetzt erst mal ein Parkverbot. Eine Anfrage beim Ordnungsamt
    beschied uns eine schwammige Antwort: “Das mit dem Parkverbot wird dann wohl so sein …”
    Bisher wurde die Straße einseitig beparkt; da fallen dann voraussichtlich 20 Parkplätze weg.
    Auf welcher Grundlage könnte es jetzt ein Parkverbot geben? Da ja Kfz ja in dieser
    Straße per Ausnahme zugelassen sind, dürfen diese dann auch dort parken. Da zwischen
    den durchgezogenen Linien noch 5,00m gesamte Fahrbahnbreite verblieben sind, bleiben
    (bei den meisten) parkenden PKW immer noch 3,00m für den Gegenverkehr übrig. Das man
    vor durchgezogenen Linien nicht parken darf betrifft doch nur Straßen, die außerorts sind?!

    Vielleicht können Sie etwas Licht in Dunkle bringen …

    Grüße von Jakobus

  28. Corinna
    Am 11. Juli 2018 um 17:55

    Sehr geehrtes Team,
    in der Stammestraße in Hannover ist ein Teil dieser Straße eine Fahrradstraße. Dort gibt es aber auch Radwege für die komplette Stammestraße. Was muss ich nutzen Fahrradweg oder Fahrradstraße? Wie nutze ich es richtig.
    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 11:25

      Hallo Corinna,

      wenn beide Möglichkeiten vorhanden sind, dann sollten Sie auch beide nutzen dürfen. Über die Nutzungsregeln können Sie sich in dem oben stehenden Ratgeber und unter https://www.bussgeldkatalog.org/radweg/ informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Karen
    Am 20. März 2018 um 13:48

    Wie sieht es mit der Benutzungspflicht aus? Sind Fahrradstraßen für Fahrradfahrer benutzungspflichtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 9:05

      Hallo Karen,

      eine Fahrradstraße umfasst in der Regel die gesamte Fahrbahn einer Straße. Dort dürfen, soweit nicht anders ausgezeichnet, nur Fahrräder fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Tini
    Am 14. März 2018 um 16:30

    Hallo,

    heute wurde ich durch mein Navi in eine sog. Fahrradstraße geführt.
    In meinem Ort gibt es solche Straßen nicht und ich hätte vorher auch nie davon gehört.
    Prompt wurde ich angehalten und soll nun ein Bußgeld von 15 Euro zahlen.
    Beschildert war die Straße mit dem ,,Fahrradstraßen-schild” sowie ,,Anlieger frei”.
    Auf meinem Verwarngeldzettel steht als Ordnungswidrigkeit ,, Fahrradstraße” und nicht ,,Anlieger frei”.
    Für was genau gilt jetzt meine Verwarnung?

    • Andreas
      Am 11. November 2018 um 17:30

      Warum sollten Sie das Verwarnungsgeld zahlen? Sie wollten doch sicher nur einen Anlieger besuchen, oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:54

      Hallo Tini,

      eine Fahrradstraße ist dem Radverkehr vorbehalten. Sie wurden anscheinend für das unrechtmäßige Befahren dieser Straße verwarnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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