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Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Manchmal dürfen Räder nicht auf die Straße

Ob die Radwegebenutzungspflicht gilt, entnehmen Sie entsprechenden Verkehrsschildern.
Ob die Radwegebenutzungspflicht gilt, entnehmen Sie entsprechenden Verkehrsschildern.

Das Thema “Radwegebenutzungspflicht” ist häufig Gegenstand hitziger Diskussionen: Während manche Autofahrer Zweiräder am liebsten auf den Radweg verbannen würden, möchten gerade schnellere Radfahrer die Straße nutzen, um ihre Geschwindigkeit voll ausfahren zu können.

Besonders relevant wird das Thema, sobald es zu einem Fahrradunfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Hat der Radfahrer den falschen Weg benutzt, so kann es sein, dass er zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen muss.

Doch in welchen Fällen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zwingend vor, den Radweg zu benutzen? Und wann dürfen Sie sich im Verkehr frei entscheiden, ob Sie die Straße oder den Radweg nutzen? Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf.

FAQ: Radwegebenutzungspflicht

Wann besteht eine Radwegebenutzungspflicht?

Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu.

Was gilt bezüglich der Benutzungspflicht bei kombinierten und getrennten Geh- und Radwegen?

Handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, müssen Radfahrer hier fahren und auf Fußgänger achten. Auf einem getrennten Geh- und Radweg müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg bleiben.

Welcher Radweg muss benutzt werden?

Sind zwei Radwege auf jeder Straßenseite vorhanden, muss der rechte Radweg in Fahrtrichtung benutzt werden. Auf dem linken Radweg darf nur gefahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt wird.

Ist eine Radwegebenutzungspflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Sie können die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht in der StVO finden. § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes:

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen “Radverkehr frei” angezeigt ist.

Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen.


Doch in früheren Zeiten war dies anders: Seit 1934 war in der StVO eine Radwegebenutzungspflicht fest verankert, egal, ob dieser speziell beschildert war oder nicht. In den 1980er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass Radfahrer auf der Straße häufig sicherer sind als auf dem Radweg. Dort werden Sie von Kraftfahrern in jedem Fall gesehen, was auf dem Radweg nicht immer der Fall sein muss. So entstehen Unfälle häufig dann, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Fahrräder übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren.

Diese Erkenntnis führte zur Reform der StVO im Jahre 1998. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird.

Fahrräder sind nicht die einzigen Fahrzeuge, welche auf Radwegen fahren dürfen. So ist es gemäß § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO auch Mofas (also langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor) erlaubt, auf Radwegen fahren, was allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften gilt.

Welche Verkehrsschilder ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an?

Folgende Gebotszeichen schreiben vor, dass Fahrräder diesen Radweg benutzen müssen:

Eine Radwegebenutzungspflicht wird unter anderem durch dieses Verkehrszeichen angezeigt.
Eine Radwegebenutzungspflicht wird unter anderem durch dieses Verkehrszeichen angezeigt.
  • Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
  • “Radfahrer müssen den Radweg benutzen” besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
  • Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehweg ein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.

Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.

Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie die Radwegebenutzungspflicht missachten?

Laut Bußgeldkatalog können Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar in einen Unfall verwickelt haben, weil Sie der Radwegebenutzungspflicht nicht nachgekommen sind.

BeschreibungBußgeld
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild)20 €
...mit Behin­derung25 €
...mit Gefährdung30 €
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung35 €

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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98 Kommentare

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  1. Mirko
    Am 2. Februar 2020 um 20:30

    Wenn ich hier so einige Kommentare lese, dann frage ich mich, was ist nur aus unserem Land geworden. Gibt es nur noch die deutsche Diskussions- und Streit- Kultur? Wo bleibt der Dialog und das finden von Lösungen?
    Ich fahre Rennrad und auch Auto, und bin Ex-Motorradfahrer. Kenne also alle Seiten.
    Wir haben einfach zu wenige und gute Radwege. Und defensives fahren und gehen erwarte ich von allen Verkehrsteilnehmern. Rücksicht nehmen kann auch mit Freude und Dank belohnt werden.
    Meine persönliche Meinung ist, daß Radwege in der Stadt auf die Straße gehören. Die sind dort an sichersten, denn da werde ich von den Autofahrern am besten gesehen. Außerorts sollten sie von der Fahrbahn mit einem Grünstreifen getrennt sein.
    Und ich möchte als Radfahrer vom Gesetzgeber und den Autofahrern als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer behandelt werden.
    Ist das zuviel verlangt? Ich finde nicht!
    Lasst uns gemeinsam einen Weg finden.

  2. Ronni
    Am 31. Dezember 2019 um 1:58

    Hallo zusammen,
    Bin vor zwei Wochen von einem Kleinbus angefahren worden. Fahre ca 400 km die Woche und muss feststellen das Autofahrer meist auf den Radweg fahren um dann die Strasse einzusehen der Radweg interessiert da so gut wie nie. Unfall von der Polizei aufgenommen Schuldfrage geklärt zwei Zeugen
    Und die Versicherung hat sich bis heute nicht gemeldet. Ich benutze innerorts den Radweg nicht mehr viel zu gefährlich sei denn man stoppt vor jeder Einfahrt. Und da ich mit einem verkehrssicheren ROSÉ Rennrad unterwegs bin würde ich dauerhaft bei Schäden immer Verlust machen. Find es auch krass wenn ich mit mehr als 30kmh in der 30er Zone fahre und noch von Autos überholt werde.

  3. Andrea M.
    Am 6. November 2019 um 8:15

    Hallo

    Was ist wenn ein Reisebus den Radweg benützt ohne das eine Haltstelle in der Nähe ist um sich an der roten Ampel vorzudrängeln und dieser filmt den fließenden Verkehr mit den Handy?

    Grüße Andi

  4. Lotus
    Am 17. Oktober 2019 um 12:55

    Mich würde interessieren ab wann der Tatbestand einer Nötigung hier gegeben ist.
    Wenn ich als Radfahrer auf einer Bundesstraße trotz befahrbaren Radwegs auf der Straße fahre und das Auto hinter mir von etwa 100 ich nehme an eher 110 auf 20 abbremsen (Vollbremsung) muss weil ein Überholen nicht möglich ist, sei es aus mangelnder Sicht oder Gegenverkehr, bin ich da nicht nahe an einer Nötigung?
    Eine Nötigung ist dann sofort ein Straftatbestand gefolgt von mindestens 4 Wochen Führerscheinentzug. Das klingt dann etwas anders als 35€ Bußgeld.

  5. J.S.
    Am 10. Oktober 2019 um 10:27

    Hallo.
    Was kann mitlr eigentlich drohen wenn ich einen Radfahrer einmal kurz anhupe, weil er auf der Straße fährt und sich weigert den angeordneten Radweg auf der linken Seite zu verwenden? ( Blaues Schild)

    Viele Grüße,

    J.S.

  6. Klaus
    Am 8. Oktober 2019 um 0:25

    ach und eins noch: der Rennradfahrer hat natürlich noch Kopfhörer im Ohr….

  7. Klaus
    Am 8. Oktober 2019 um 0:18

    Ich lebe auf dem Land in Südbayern und in einem begehrten Urlaubsgebiet.
    Die Radwege neben den Landstraßen wurden in den letzten 20 Jahren kontinuioerlich ausgebaut, um den Verkehr zu entlasten und die radfahrer zu schützen, zu denen auch natürlich Kinder und Jugendliche gehören, die im Sommer mal zum See fahren oder sogar in die Schule. Morgens und manchmal nachmittags.
    Wenn ich also als Autofahrer zwischen Ruhpolding und Berchtesgaden in einer Kolonne von 30 bis 50 Autos hinter einem RennRadFahrer herzuckele, der ja ach so schnell ist und 2m neben der Fahrbahn ein Radweg existiert, der keine Mängel aufweist und leer ist, frage ich mich schon, ob der RennRadFahrer noch recht bei Trost ist und wundere mich nicht darüber, dass Autofahrer bei 25-30 km/h langsam die Hutschnur platzt, denn überholen ist bei diesem Verkehrsaufkommen im Urlaubsgebiet wegen des permanenten Gegenverkehrs einfach nicht.

  8. Tom
    Am 5. Oktober 2019 um 21:04

    Also, das mit der Wahlfreiheit hatte ich bisher noch nicht mitbekommen. Aber man lernt ja auch als Autofahrer nie aus. Dafür merkt man allerdings, dass Radfahrer in Städten teilweise ein einnehmendes Wesen haben. Beispielsweise ist über eine extra lange Strecke die zweispurige Straße rückgebaut und ein Radweg angelegt worden, Auf dem Uferdamm ist für dieses lange Streckenstück eine definitive Trennung zu den Fußgängern vorgesehen. Erst an der nächsten Brücke wird beides wieder zusammengeführt auf dem Damm. Und was machen „die“ Radfahrer? Uferdamm wird befahren, Radweg wird – korrekterweise – befahren und – man mag es kaum glauben, auf der Straße sind auch noch zweirädrige Zeitgenossen anzutreffen.
    Wie hieß doch der Titel eines Film mit Heinz Erhard : „Immer diese Radfahrer!“. ;-)

  9. Linda
    Am 31. August 2019 um 13:55

    Ich suche schon lange (und habe auch hier nichts gefunden) die genauen Regeln für die unterschiedlichen Radwege bzw. die Vorfahrtsregeln dazu. Wenn der Radweg direkt mit der Straße zusammen verläuft, dann ist klar das der gerade aus fahrende Radfahrer vor dem links abbiegenden PKW die Vorfahrt hat. Was ist aber, wenn der Radweg baulich von der Straße getrennt (z. B. durch einen Grünstreifen mit Bäumen) an der Straße über einen Bordstein verläuft und dann sowohl zum Fußweg als auch zur Straße, die er quert Poller stehen ? Meiner Meinung nach müßte in diesen Fällen der Radfahrer immer warten. (Stichwort Grundstückseinfahrt, bauliche Trennung, nicht angezeigter Radweg- d.h. für den PKW-Fahrer durch keinen voerzeitigen Hinweis ersichtlich das noch vor der Kreuzung/Einmündung ein Radweg quert) Ich stellte diese Frage auch schon bei der Stadtpolizei/Ordnungsamt und bekam von dort die merkwürdige Antwort, das man mir dies nicht beantworten kann und ich einen Anwalt für Straßenverkehrsrecht fragen soll. Hat hier jemand einen Hinweis ?

    • Horst
      Am 20. September 2022 um 18:52

      Als Linksabbieger muss ich dem Gegenverkehr Vorrang geben. So wie beschrieben, verläuft der baulich getrennte Radweg in deinem Gegenverkehr, also als Linksabbieger Vorrang gewähren.

  10. H.Hassenmüller
    Am 19. August 2019 um 15:07

    Und diese Radfahrer, welche im Vollspeed angeflogen kommen und über den Zebrastreifen fahren. Keiner dieser Vögel weiß, dass er dies überhaupt nicht darf und eigentlich sein Rad hier schieben müsste. Wenn man dann als Autofahrer ne Vollbremsung hinlegen muss, um den ihren Arsch zu retten, wird man noch beleidigt und bedroht.

    Ansonsten Radfahrer müssen noch mehr kontroliert werden, damit sie es endlich mal kapieren, dass Regeln auch für sie gelten. Gerade auch bei der Benutzung des Radweges.

  11. Axel N.
    Am 19. August 2019 um 13:48

    Wer schon mal in den Niederlanden mit dem Rad gefahren ist kann bestätigen das es auch ein miteinander zwischen Autofahrern und Radfahrern gibt.
    80% aller Autofahrer dort sind auch Radfahrer.
    Wir haben hier generell ein Deutsches Problem.

    • Mik
      Am 1. April 2022 um 19:06

      Hier in Köln erlebe ich immer wieder Autofahrer aus den Niederlanden.
      Meine Erfahrung ist, dass Radfahrer-gewohnte niederländische Autofahrer hier genauso wie deutsche Autofahrer völlig überfordert sind.
      Es ist ein Problem mit dem Radwege- und -leit-System hier in Deutschland…

  12. Alex
    Am 8. August 2019 um 21:05

    Ich befahre täglich die B260. Eine Bundesstraße. Parallel führt an der Lahn ein Radweg entlang.

    S T Ä N D I G die Rennradfahrer auf der Straße. Meist einzeln, aber auch in kleinen (<6) Grüppchen. Der entgegenkommende Verkehr fährt auf einer räumlich nicht getrennten Fahrbahn.

    Rücksichtnahme hin und her: die sind i m W e g!

    Nein, ihr seid n i c h t so schnell, wie ihr glaubt. Ja, ihr solltet an den Rand fahren, damit wir vorbeikönnen.

    Innerorts habe ich kein Problem. Auf einer Bundesstraße schon.

    • Bob
      Am 21. September 2022 um 13:43

      Mal überlegt wer in der von ihnen geschilderten Situation das Problem ist? Wessen Fahrzeug braucht denn soviel Platz das es auf der Straße eng wird? Wo steht geschrieben das alle Straßen für Autofahrer freizuhalten sind? Es ist doch spannend, dass Autofahrer Minuten lang ohne zu meckern hinter einem langsamen Trecker herfahren, aber schon nach 5 Sekunden den Radfahrer von der Straße hupen oder ihn so bedrängen, das er freiwillig zur Seite fährt. Oft ist das Problem auch einfach eine grauselige Fahrradinfrastruktur die aus ungepflegten zu engen Radwegbröckchen besteht. Und ja es gibt natürlich unter allen Gruppen Ars…cher. Seit ich regelmäßig mit dem Rad unterwegs bin habe ich mir angewöhnt mit dem Auto ein paar Minuten früher loszufahren. Dann kann man Verzögerungen durch langsamere Verkehrsteilnehmer gelassener ertragen.

  13. Jürgen L.
    Am 29. Juli 2019 um 11:39

    Ich finde es schon bedenklich wie hier manchmal für den Radfahrer argumentiert wird.

    Demnach muß ich als Autofahrer zeitlich wirklich den Fahrradfahrer einplanen, wenn ich über die Landstraße zur Arbeit fahre, und es entlang dieser Landstraße ohne Unterbrechung einen Fahrradweg gibt ? Ist ja dann besonders schön wenn der Fahrradweg leer ist, der Fahrradfahrer aber meint auf kurviger Strecke mit durchgezogener Linie auf der Straße fahren zu müssen. Obwohl der Radweg frei ist nötigt er mich dann hinter ihm her fahren zu müssen. Das soll ok sein ? Wir sind in einem Urlaubsgebiet, da hat man oft minutenlang wegen dem starken Gegenverkehr keine Möglichkeit zu überholen. Das soll ok sein wenn der Fahrradweg schön abgetrennt von der Fahrbahn zu befahren ist ?

    Bin ich dann gut auf der Arbeit und muß von dem einen zum anderen Hotel, dann folgt ein Spießrutenlaufen um den voll durchbretterden Fahrradfahrern als Fußgänger in der Fußgängerzone nicht im Wege zu sein, denn die haben das Recht ohne Verzögerung durch die Fußgängerzone zu rasen. Eltern mit Kindern sind dann für die einbesonderes Ärgernis, und vor Allem Fußgänger mit Hunden.

    Dort wo ich früher gewohnt und gearbeitet habe, gab es am Pförtner des Werkes einen getrennten Rad- und Fußweg, geregelt mit einer separaten Radfahrerampel wenn man als Füßgänger den Radweg überqueren musste um dann die Straße zu überqueren um den Pförtner zu erreichen. Da hat es nie!!!!!!!!!, so oft wie ich da vorbei mußte, einen Radfahrer interessiert ob er Rot hat und der Fußgänger grün, das ging sogar so weit dass manchem Fußgänger Prügel angedroht wurden. Also hört auf mit dem heldenhaften Radfahrer. Die sollen als erstes Regeln und ein MIteinander lernen. Ich hätte noch vieles mehr dazu, will es aber dabei belassen.

  14. Uwe W.
    Am 22. Juli 2019 um 16:01

    Ich stelle immer wieder als aktiver Radfahrer fest, das man angehupt wird, wenn man nicht den früheren Radweg benutzt. Vielen Radwegen wurden die Schilder 237, 240, 241 weggenommen. Somit fahre ich dann auf der Straße, da es kein offizieller Radweg mehr ist. Viele Autofahrer wissen gar nicht, das man frei wählen kann, wenn nicht solche Radwege mit diesen blauen Schildern versehen sind. Vielleicht sollte man eine Aufklärung in den Medien bringen. Damit endlich dieses zu unrechte Hupen aufhört. Wir sind alle Verkehrsteilnehmer und wenn man frei entscheiden darf, wo man als Radfahrer fährt, dann müssen auch mal die Autos langsamer hinter herfahren. Oder einen kompletten Rückbau der alten Radwege machen, was aber ziemlich teuer werden wird. Es ist auch oft verwirrend, mal ist ein Radweg auf jeden Fall zu benutzen, manchmal dann nicht.

    • Richard
      Am 7. Juni 2023 um 12:05

      Ich habe das Problem hier immer nur mit Radfahrern, die trotz Verkehrszeichen 240 bzw 241 auf der Straße bleiben. Dass dies an besagter Stelle hier keinen Sinn ergibt, weil die Straße eh schon eng ist kommt dazu. Also ich hab hier blaues Schild, und teilweise sogar rote Pflaster, wobei die mich weniger interessieren. 8 von 10 Fahrrädern fahren trotzdem einfach auf der Straße und behindern. Spricht man sie an, denken diese sich die kreativsten Regeln und Gesetze aus. “Ich bin doch nicht unter 12, ich kann mir das aussuchen” oder eben “da ist das 30er Schild, da kann ich wählen!” aber mit einem Selbstbewusstsein, unglaublich. Und ich sag immer nur ne, 240, 241, Radwegenutzungspflicht, du darfst hier nicht auf der Straße fahren, will es ihnen auch zeigen, aber die fahren immer einfach weiter, schimpfen und erzählen quatsch… Der, der meinte er sei ja keine 12 mehr, und ob ich überhaupt nen Führerschein hätte und ich solle mich mal richtig informieren war der Knüller, der hat gelogen ohne rot zu werden. Verkehrspinoccio nenn ich den nur noch :) liebe es auch, wenn Fahrradfahrer sich, wenn ich im PKW bin, hinter mir im toten Winkel verstecken, wo ich immer Platz lasse, dass sie bis vorn durchfahren könnte, und dann aber aus ihrem Versteck kommen und auf ihre Vorfahrt beharren, welche ich natürlich auch gewähre, aber manchmal sag ich auch die sollen vorfahren und sich da nicht verstecken, da man sich dann nicht wundern muss, wenn man mal übersehen wird, trotz Pflicht zum Schulterblick, aber so provoziert man es ja regelrecht. Schönen Tag euch noch und sichere Fahrt

  15. Andreas G.
    Am 11. Juli 2019 um 14:56

    Frage: Darf ich bei Fahrradwegen beidseits der Straße als Radler auch den von mir aus gesehenen linken Radweg a) benutzen, oder nur, b) wenn der die Schilder 237 bzw. c) 237 und ‚Radweg frei‘ hat??? Ich frage, weil es verhindern würde, 2mal die gefährliche Straße zu queren …

  16. Martin B.
    Am 6. Juli 2019 um 4:57

    Hallo,

    mich würde mal interessieren, wie man einen Radweg definiert, wenn er nicht (mehr) mit den Schildern 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.

    Folgendes Beispiel: Ein Radweg, der jahrelang als solcher gekennzeichnet war, wird im Zuge der Reform der StVO im Jahre 1998 von den blauen Schildern befreit. Dann ist er meistens noch an der kleinen Schwelle zwischen Rad- und Fußweg erkennbar oder daran, dass er mit der Farbe “rot” vom Gehweg abgehoben ist. Aber nach ein paar Jahren ist die rote Farbe verschmutzt und man sieht sie nicht mehr.

    Oder es könnte ja auch in einem speziellen Falle nicht mehr erwünscht sein, dass ein Bereich von Radfahrern benutzt wird und ganz für Fußgänger da sein soll.

    Meiner Meinung nach besteht hier eine Lücke in der Definition, es sei denn, man würde den Teil explizit als Fußgängerbereich kennzeichnen (Schilder 239 Sonderweg Fußgänger oder 242 Fußgängerbereich).

    Überspitzt könnte man daraus folgern, dass ein Radfahrer auf allen Gehwegen, die nicht explizit als solche gekennzeichnet sind, mit dem Rad fahren darf, weil es ja sein könnte, dass der Belag einmal rot gewesen ist.

    Eine andere Frage von mir ist, ob man längerfristig E-Bikes von den Radwegen (in der Stadt) verbannen möchte.

    • Klaus
      Am 27. Juli 2023 um 19:28

      Wäh? Vorher waren die doch nicht gekennzeichnet, weil es ja eine allgemeine Radwegebenutzungspflicht gab.

      Warum sollte man sie von den Schildern befreit haben?

    • Matti
      Am 3. November 2022 um 16:05

      “mich würde mal interessieren, wie man einen Radweg definiert, wenn er nicht (mehr) mit den Schildern 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist”.

      Wenn keines der Schilder mehr da ist, ist es kein Radweg mehr. So einfach ist das ;) Dass ist dann meist ein Landwirtschaftsweg der von Radfahrern in Fahrtrichtung benutzt werden darf.

  17. NochEinIch
    Am 19. Juni 2019 um 11:34

    Wenn ein Mindestabstand beim Überholen von 1,5m Pflicht wird, gilt das dann auch für in der Stadt auf engen Straßen meist rechts überholende Radfahrer, die sich an vor Ampeln wartenden Autos vorbeischlängeln, oft, um nicht umzufallen, sich auch noch an den Autos abstützen? Irgendwie fürchte ich, dass sich Radfahrer auf diese Regelung berufen, wenn sie selbst überholt werden, wenn sie aber die schnelleren sind sich nicht daran gebunden fühlen. Ich möchte als Autofahrer bitte auch 1,5m Abstand zu Radfahrern haben…

  18. Martin
    Am 17. Mai 2019 um 10:53

    Nochmal kurz ein Gedankenanstoß an alle: ich selber fahre sehr viel mit Fahrrad und Auto, die km-Leistung vom Auto überholt nur die des Fahrrads weil mal Autobahnstrecken schnell km sammeln, aber sonst eher Fahrrad.

    Dazu:
    1. Ich fahre 90% auf Radwegen, wenn die oben genannten Verkehrzeichen (weißes Fahhrad auf blauem Schild) vorhanden sind. Meistens auch mit 25-30kmh Tempo außerorts. Das geht meistens gut.
    2. Auf Landstraßen, wo kein Radweg verläuft, verhalten sich auch 90% der Autofahrer richtig, aufgrund der anderen 10%, die einfach dicht vorbeifahren, habe ich mir angewohnt, in solchen Fällen in der Mitte der rechten Bahn zu fahren, sodass ich zur Not bei dichten Überholmanövern ausweichen kann. Klappt auch gut. Solche Landstraßen vermeide ich, aber geht nicht immer.
    3. Größten Ärger habe ich dann innerorts, z.B. wenn in der 30er Zone ein Autofahrer mir beweisen muss, dass ich ihn durchlassen muss, weil meine 30-35kmh ihm zu langsam sind. Das passiert mir ca. 1-2 Mal pro Monat!!! Zweiter Ärger ist, wenn in einer 50er Straße (z.B. vor meiner Arbeit) ohne Radweg Autofahrer meinen, ich müsste auf dem Geweg fahren.
    4. Weitere Ärgerpunkte, die ich oft habe, sind andere Radfahrer, die auf der falschen Straßenseite fahren, ganz gefährlich wird es im Kreisverkehr. Fußgänger, die wie Zombies nicht auf Radfahrer am Radweg achten sind eher selten ein Thema, in solchen Fällen ist man als Radfahrer in der Stadt eher meist gezwungen, vorsichtiger zu fahren.
    5. Aus der Sicht des Autofahrers: selten habe ich als Autofahrer Ärger mit Radfahrern, auf Landstraßen muss man halt damit rechnen, dass mal Rennradfahrer auf der Fahrbahn fahren, allerdings hat so eine Situation mich noch nie so behindert, dass ich mit einer normalen Zeitplanung zu spät ankomme!!! Da sehe ich eher innerorts die Gefahr, dass unerfahrene Radfahrer einfach über rot, quer über die Straße, usw. fahren.
    6. Meiner Erfahrung nach ist die gefährlichste Situation, wo ein Radweg rechts von der Straße liegt, und an der Ecke ein LKW / Bus parkt oder sonst eine Behinderung der Sichtbarkeit vorliegt. Rechtlich darf hier der Radfahrer mit voller Pulle durchziehen, faktisch ist aber, dass ein KFZ-Fahrer da echt schlechte Karten beim abbiegen hat, einen 40kmh schnellen Rennradfahrer nicht zu gefährden. An solchen Stellen bin ich der Meinung, dass auch Radfahrer mitdenken müssen und ihre Geschwindigkeit anzupassen haben.
    7. Zu freiwilligen Radwegen: ich benutze die, wenn es Sinn macht (auf KFZ Verkehr achten und mit dem Zustand / sonstigen Verkehr auf dem Radweg achten und abwägen). Dann führt es auch meistens nicht zu konflikten.
    8. Für die, die denken, sie können auf einer Landstraße mit 100kmh eine enge Kurve fahren, und nennen andere langsamer Verkehrsteilnehmer “fahrlässig” oder “lebensmüde”, müssten ihr eigenes Fahrverhalten echt mal überdenken!!! “Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann” steht ja klar in der STVO. Wer einen Radfahrer, Fußgänger, Traktor oder sonstwas in der Kurve anfährt, trägt mit hoher Wahrscheinlichkeit volle Schuld!!!

    • Ben
      Am 7. Juli 2023 um 8:36

      Das kann ich fast durchweg so bestätigen. Zu den 90%/10% würde ich sagen, daß die 10% eine Summe von Ar***löchern und Dummen sind, die gerade (mal wieder) etwas dummes tun und es sind m.E. etwas mehr als 10%. Und die bedeuten eben, daß man es je nach Verkehr etwa ein Mal in einer bis zwei Minuten mit so jemandem zu tun hat – das ist dann schon ziemlich oft.

      Was vielen anscheinend nicht klar ist: Wenn jemand auf der Landstraße – wenn es nicht gerade bergauf geht, bin ich so etwa mit 35km/h unterwegs – mit 10 oder 15km/h Geschwindigkeitsdifferenz an einem vorbei fährt, dann ist das auch kein Problem, wenn er nur 50cm Abstand hält – er rollt eben etwas schneller vorbei und auch, wenn ich etwa 50cm vom Straßenrand entfernt fahre, fühle ich mich da nicht unsicher. Wenn dann aber jemand mit 70km/h oder mehr in diesem Abstand an einem vorbeiplautzt- vielleicht auch noch bei Gegenverkehr und an einer Engstelle – dann ist das alles andere als sicher. Schon die Bugwelle sorgt dann dafür, daß man einen Schlenkrich fahren muß, um sie abzufangen. Und sowas führt dann eben dazu, daß ich praktisch mitten auf die Spur fahre – 1,50m Abstand Schulter zu Straßenrand ist praktisch auf der Mitte der Spur – um diese Idioten zu zwingen, den Gegenverkehr beim Überholen zu beachten. Denn wenn es auf der Gegenspur plötzlich eng wird, wohin wird der Überholende dann wohl ausweichen?

      Der Geschwindigkeitsunterschied ist maßgebend und wenn ich damit rechnen kann, daß die Autofahrer sich rücksichtsvoll verhalten, dann sehe ich selbst auch zu, daß ich zumindest phasenweise möglichst weit rechts fahre – es ist ein Geben und Nehmen.

      Was die Fahrraswege angeht, so sind diese Außerorts nach meiner Erfahrung meist schon in Ordnung und die Gefahr, daß einem Fußgänger reinrennen ist relativ gering. Innerorts sieht es da schon anders aus. Ein reichlicher Meter Breite (und der Zustand streckenweise auch grenzwertig und Fußgänger finden sich dort auch öfter und das niedrige Geländer zur Straßenbahntrasse direkt daneben erhöht den Charme noch zusätzlich) mit über 20cm Bordstein sind auf einer abschüssigern Straße, wo man selbst ohne zu treten über 40km/h drauf bekommt – mit Rennrad und treten also schnell über 50 – ein Irrsinn, selbst 1,50 wären dort zu schmal. (für Ortskundige: Dresden, Königsbrücker ab Infineon stadteinwärts) Und wenn man dann dort auf die zwei-mal-zweispurige(!) Straße ausweicht, dann ruft das wieder die Vollpfosten unter den Autofahrern auf den Plan, die dürfen dort nämlich 50 fahren, sind da also eher mit 70 und mehr unterwegs. Da wird gehupt und gedrängelt wie irre – auch Sonntags. Das hat dann zur Folge, daß auf meinem Heimweg von Arbeit dort in die Straßenbahn steige.

      Bilanz: Ich fahre zu etwa 80% auf der Straße und bin dort noch nie gestürzt, auf Radwegen aber zwei mal in den letzten Jahren – Zombie-Fußgänger und Radfahrer, die nicht in der Lage sind, halbwegs geradeaus zu fahren. Beinaheunfälle sind da noch nicht mitgezählt. Da ist für mich klar, was sicherer ist und als ich vor etwa drei Jahren ein Bußgeldverfahren wegen Nichtbenutzung des Radwegs hatte, wurde das nach Widerspruch auch eingestellt.

      Und weil es hier noch jemand explizit erwähnt hat: wenn man im Schritttempo an einer stehenden Autokolonne vorbeifährt (ohne sich abzustützen) dann ist das wegen des geringen Geschwindigkeitsunterschieds kein Problem. Dort mit den 1,50m zu kommen ist Blödsinn…

    • Matti
      Am 3. November 2022 um 16:35

      Die Erfahrungen kann ich gar nicht teilen!
      Sehr viele Autofahrer klagen immer die Rennradfahrer an und sind wohl grundsätzlich der Meinung dass Radfahrer nicht auf die Straße gehören. Kaum einer weiß daß die Radwege im ländlichen Bereich oft stark verschmutzt oder löchrig sind. Das befreit den Radfahrer dann auch von der Nutzungspflicht!
      Ganz viele Autofahrer fahren auch absichtlich sehr dicht am Radfahrer vorbei, wohl um ihm zu zeigen dass er nichts auf der Straße zu suchen hat. Das ist echt schade und vor allem sehr dumm vom Autofahrer. Denn die nicht eingehaltene Radwege-Nutzungspflicht befreit den Autofahrer nicht davon, den richtigen Abstand zu halten. Das muss auch mal festgehalten werden.

      Bei den Radfahren wird das mit der Nutzungspflicht immer soooo genau genommen.
      Warum regen sich die Autofahrer nicht so fürchterlich auf wenn ein anderer Fahrer am Ortsschild noch keine 50 km/h drauf hat? Oder wenn die Hälfte der Autos auf der Autobahn viel schneller fährt als erlaubt ist?

      Da hör ich niemand schreien was die ganzen “Hobby-Hamiltons” da wieder machen.

      Toleranz und gegenseitige Rücksicht!!!

  19. Axel
    Am 16. Mai 2019 um 9:34

    § 1 Grundregeln. (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 1 I.

    Da sollten mal einige Kraftfahrer / Radfahrer drüber Nachdenken !!!

    Gegenseitige Rücksicht !!!!

  20. Kalle
    Am 21. April 2019 um 7:38

    Das Vorschriftszeichen 239 – Sonderweg Fußgänger – in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1022-10 – Fahrrad frei –
    bedeutet für den Fahrradfahrer:
    Er muß zwingend auf dem Sonderweg für Fußgänger fahren oder er kann auch auf der Straße fahren?
    Ist die Benutzung des Sonderweges vorgeschrieben oder ist das eine KANNentscheidung????

    • Thilo M
      Am 23. Februar 2022 um 22:32

      KANN, weil es hauptsächlich ein Gehweg ist. Dort muss man Fußgängern Vorrang lassen und ggf. anhalten.

      • Peter
        Am 10. April 2022 um 0:29

        Ja, dazu darf der dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dort ist ein Radfahrer nur “zu Gast”.

  21. Lycatherian
    Am 19. April 2019 um 22:05

    Ich bin leidenschaftlicher Motorradfahrer, fahre jedoch auch gerne mit dem Rad durch die Ortschaften. Ich muss dazu sagen das es nach meiner Meinung keine schlechten Radwege gibt, sondern nur Leute die meinen sich das falsche Fahrrad anzuschaffen. Ich fahre am liebsten mit meinem Vollgefederten (Noname) Mountainbike, bin aber auch mal mit der sitzgefederten Gurke meines alten Herren unterwegs, und habe selbst bei Verwurzelungen und etlich anderen Problematiken kein Problem, an Kreuzungen halte ich an (Trotz Vorfahrt!) und achte sehnlichst darauf das man mich sieht, zur Not verzichte ich auf meine Vorfahrt (Defensive Fahrweise). Wenn ich aber gerade die Fahrradfahrer sehe die mit ihrem Rennrädchen durch die Gegend rasen (und ich fahr mit dem Fahrrad auch gern mit über 30km/h durch die Gegend!) dann kriege ich echt Lust abzusteigen und denen das Drecksteil unter dem Hintern wegzutreten! Von 50 Rennradfahrern erlebe ich gerade mal so um die 2-3, die wirklich so auf Respekt fahren wie es sein soll. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe unter den Auto- und Motorradfahrern, aber da ist der prozentuale Anteil deutlich niedriger. Nach meiner Meinung sollte das Bußgeld wesentlich erhöht werden für Radfahrer.

    • Rainer
      Am 24. Oktober 2022 um 0:24

      Selten sowas unsinniges gelesen. Vorfahrt ist nicht etwas, dass man verschenken kann, wie man lustig ist. Sie gefährden andere Verkehrsteilnehmer durch Ihre “Defensive Fahrweise”, indem sie diese mit ihrem Fehlverhalten verwirren. Der Grund warum der Verkehr durch Ordnungen und Schilder geregelt wird ist, damit dieser flüssig und sicher ablaufen kann!

    • Rainer A
      Am 24. Oktober 2022 um 0:20

      Sowas unsinniges habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Vorfahrt ist nicht etwas das man verschenken kann, wie man lustig ist, diese Beschilderungen haben den Sinn den Verkehr zu regeln, wenn Sie “Defensiv fahren” dann gefährden sie alle anderen Verkehrsteilnehmer, die durch ihr Fehlverhalten verwirrt werden.

  22. Berthold
    Am 20. März 2019 um 17:37

    Genau heute hatte ich einen Fall wo ein Rennradfahrer also ein Hobbythurau trotz ausgeschildertem Radweg mit Benutzungspflicht sich auf der Straße breit gemacht hat und den Verkehr behindert hat. Als ich an der nächsten Kreuzung versucht habe in darüber aufzuklären, dass er den Radweg (der übrigens erst neu gebaut wurde)benutzen sollte, musste ich mich beschimpfen lassen. Er meinte noch „das ist doch ein Rennrad, da darf ich das.“ wann kommt endlich eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder, damit man solchen beleidigenden Proleten auf ihrem Rennrad
    (Jan Ulrich ist dafür ein gutes Beispiel) einmal habhaft werden kann.

  23. henning
    Am 30. Januar 2019 um 12:51

    Hallo,

    darf ich trotzdem für Trainingseinheit (Meisterschaften) mit meinem Rennrad auf der Straße fahren, da dies mit hoher Geschwindigtkeit gefahren wird, was auf dem Radweg nicht erlaubt ist.

    Mein Verein würde mir eine Bestätigung mitgeben, damit ich dann vorzeigen kann, falls ich von der Polizei angehalten werden sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Henning

    • Florian
      Am 3. Mai 2023 um 22:24

      Hallo Henning,
      selbstverständlich kannst du mit deinem Fahrrad zum Trainieren auch auf der Straße fahren.
      Ich fahre schließlich auch regelmäßig mit dem Auto auf Radwegen oder Fußwegen, gar Fußgängerzonen, um für die nächste Rallye zu trainieren.

  24. Hein
    Am 3. Dezember 2018 um 13:20

    Lieber Ernst,
    es scheint mir so als ob Du ein stark verzerrtes Wahrnehmungsproblem hast und das eher Du derjenige mit einem Ego-Problem hast weil Du nicht auf andere Rücksicht nehmen möchtest.

    Ich kenne keinen Rennradfahrer, der auf breiten (Land-)Straßen fährt und sich selbst absichtlich in Gefahr bringt, weil er z.B. ein Ego Problem hat. Auf Webseiten wie GPSies und Komoot tauschen sich Radfahrer aus, wo man wie am besten fahren kann ohne viele Autos zu treffen. Niemand möchte freiwillig auf vielbefahrenen Straßen mit dem Rad fahren. Manchmal lässt es sich über kurze Verbindungsstrecken aber nicht vermeiden.
    Vielmehr sind es solche Autofahrer, wie Du einer zu sein scheinst, die mit wenigen cm (gerne noch hupend) an einem Radfahrer vorbeifahren (was übrigens beides nicht erlaubt ist) und so dazu beiträgst, dass Radfahrer nicht mehr möglichst rechts fahren, um zu verhindern, dass jemand Irres einen umfährt. 0,80 bis 1,5 m Abstand vom Strassenrand sind erlaubt (je nach Situation).

    Auch das Pulkfahren nebeneinander ist vielfach eine Schutz-Reaktion auf das (Fehl-)Verhalten von Autofahrern, die meinen Straßen wären nur für schnelle Autos gebaut. Diese Straßen gibt es natürlich auch, die nennen sich Kraftfahrstraßen/Schnellstraßen oder Autobahnen, da kann hinter einer Kurve auch kein Trecker auftauchen, der langsamer fährt als ein presswurstverpackter Radfahrer ;)
    Ab 16 Radfahrern müssen diese übrigens im Pulk auf der Straße fahren, auch Radwanderer, die häufig deutlich unter 20km/h fahren.
    Und Radfahrern ist es erlaubt auch nebeneiander auf der Straße zu fahren wenn sie niemanden behindern. Bei wenig befahrenen Straßen trifft dies zu und vernünftige Radfahrer machen auch sofort Platz wenn jemand von hinten kommt.

    Interessant finde ich die These von reinen Autofahrer, sie könnten abschätzen wie gut (oder besser schlecht) der Zustand unserer Radwege ist. Ich kenne keinen Radfahrer, der freiwillig auf der Straße fährt, wenn der Radweg wirklich gut ist.
    BTW: Rennradfahrer fahren zwischen 20km/h bergauf bis hin zu deutlich über 70km/h bergab, auf gerader Strecke zwischen 30 und 45km/h.
    Nur wenn ein Radweg neu gebaut ist, kann man den i.d.R. mit dem Rad nutzen. Ältere sind allesamt von Wurzelwerk so uneben, dass sie selbst als sichere Fusswege nichts taugen.

    Ich fahre als Autofahrer immer mit grossem Sicherheitsabstand an Radfahrern und Fußgängern vorbei und habe mir deshalb noch keinen Zacken aus der Krone gebrochen.

    Das ist übrigens auch gesetzlich mit „ausreichendem Abstand“ geregelt, nach Rechtssprechung ist ausreichend mit 1,5m bis zu 2m Abstand bewertet. Bei 1m Abstand zum Fahrbahnrand +50cm Radbreite bedeutet dies, dass ein Autofahrer i.d.R. Die Spur komplett wechseln müsste (sofern die Straße überhaupt Spuren hat).

    Und lieber Ernst, Du hast nicht das alleinige Recht als Autofahrer Straßen zu benutzen. Auch Trecker, Radfahrer und andere „Randgruppen“ dürfen dort (i.d.R.) fahren und ALLE Verkehrsteilnehmer dürfen und müssen gegenseitig Rücksicht nehmen.

    @Teuto
    Ich kann Dir bersichern, dass Pulkfahren i.d.R. kein Machtgehabe ist. Es übrihens für einen Autofahrer einfacher, einen Pul zu überholen, als eine ewig lange Schlange an Radfahrern.
    Und es sei auch noch angemerkt, dass der Rennradsport relativ teuer ist, die Masse an Rennradfahrern wird also eher gut verdienen. Die Wahrscheinlichkeit, dass da jemand etwas wie von Dir wild spekuliert, kompensieren müsse, ist also extrem gering.

    Solche Feindseligkeiten von allen Verkehrsteilnehmern aber, sind die Ursache, dass sich Situationen aufschaukeln. Rennradfahrer fahren übrigens kaum in der Stadt (nur um rauszukommen), daher ist Stadtverkehr noch eine ganz andere Baustelle.

  25. Ernst
    Am 19. November 2018 um 15:34

    ……wenn Ihr Testosteron überquellenden Rennradfahrer Euch in in Eure Presswurstmontur zwängt und auf der Strasse fahrt … seid Ihr zum einen nicht bei der Tour de France und nicht beim Sechstagerennen! Ihr seid einfach eine große Gefahr im und für den Strassenverkehr und nicht nur für Euch selbst verantwortlich – sondern auch für diejenigen die Ihr mit Eurem Treiben “zusätzlich” gefährdet. Ihr habt auch kein Begeitfahrzeug welches Euch zur Not von der Straße “aufkehrt” – sportlich ist Euer Egoismus auch nicht -Ihr habt keine Fairness wenn Ihr Euch und Andere gefährdet.
    Ihr seid schon tolle Hechte – wenn Ihr meint ein KFZ-Fahrer*inn mit min. 100km/h würde Euch in der Kurve sehen…! Nee – auf den Radweg braucht Ihr nicht auszuweichen … das nenn ich mal nen richtigen Extremsport – extrem …. – “Is ja meistens gut gegangen” wenn nur nicht so viel Bekloppte hupen würden – nervt..
    IHR habt nur unglaubiches Glück wenn nichts passiert – und ich will nicht das mit MEINEM “GLÜCK” frei hantiert wird…

  26. Andreas
    Am 23. Oktober 2018 um 14:08

    Ich bin Autofahrer und finde es immer wieder besonders toll, wenn die 2 Typen auf Ihren Rennrädern auf einer kurvigen Straße außerorts die man kaum einsehen kann spazieren fahren. Natürlich erhöht dass die Unfallgefahr für Autofahrer und Radfahrer. Ich bin nach jeder Kurve dankbar, dass da kein Radfahrer fährt. Sich dann aber hin zu stellen und zu sagen die bösen Autofahrer sind schuld, halte ich für falsch! Was haben 2 Rennfahrer nebeneinander auf einer Straße mit einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 KM/h zu suchen? Warum müssen die nicht den Radweg benutzen? Die Argumentation die Radwege seien in einem schlechteren Zustand als die Straßen, trifft für keinen einzigen Radweg zu den ich kenne! Aber wie immer sind die anderen schuld und vor allem immer die “rasenden” Autofahrer. Ich bin mir sicher wenn nur ein Bruchteil der Bevölkerung sich auch an die Geschwindigkeiten zu halten! Auf einer Straße außerorts fährt man bei sonnigem Wetter keine 40KM/h in seinem Cabrio zum Sonntags Brunch und regt sich dann über die Raser auf die 100 fahren und einen überholen. Das ganze nennt sich im übrigen Verkehrsbehinderung und sollte viel mehr zum Thema werden, dann müssten auch nicht immer waghalsigere Überholmanöver her, aber heute ist es ja ok mit dem auf 25 KM/h gedrosselten KFZ den ganzen Verkehr aufzuhalten oder mit einem Trecker morgens wenn alle zur Arbeit fahren unbedingt mit 30KM/h auf der Landstraße zu fahren…

    • Julian
      Am 31. Oktober 2021 um 12:57

      Bis auf Schnellstraßen und Autobahnen, gelten überall Höchstgeschwindigkeiten. Die eigene Geschwindigkeit im Auto muss immer so angepasst werden, dass man bei Gefahren zum Stillstand kommen kann. Wenn eine Landstraße kurvig ist, muss dort entsprechend eine Reduzierung der Geschwindigkeit erfolgen, wenn man nicht die Kurve einsehen kann. Es ist Ihnen bei 100 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht erlaubt diese um jeden Zweck auch zu erreichen. Sie dürfen lediglich bis auf 100 km/h beschleunigen, wenn die Verkehrsverhältnisse dies auch ermöglichen. Auch ein Aufregen über andere Autofahrer, die bei erlaubten 100 km/h nur 80 oder 75 km/h fahren ist somit völlig sinnlos, da es keine Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen gibt. Ciao Kakao

    • Markus
      Am 26. September 2021 um 14:50

      Die Argumentation die Radwege seien in einem schlechteren Zustand als die Straßen, trifft für keinen einzigen Radweg zu den ich kenne!
      na, dann fahren sie nicht besonders viel mit dem rad, oder wohnen holland. bei uns sind die radwege in solch schlechtem zustand, das es lebensgefährlich ist diese zu benutzen. aber nebeneinander sollten radfahrer auf der straße nicht unterwegs sein. einfach immer mal wieder an die eigene nase fassen. ich fahre sowohl auto als auch mit dem rad, und es gibt tage an denen ich froh bin das andere besser aufgepasst haben alsd ich selber. immer schön miteinander, dann klappts auch mit dem verkehr!!!!

  27. Michael M.
    Am 8. Oktober 2018 um 14:40

    Liebe Anni, tut mir echt leid, was Dir der schlafmützige Autofahrer, von denen es aber eben im Verhältnis genau so viele gibt, wie Radfahrer, angetan hat.
    Was mich aber interessiert ist, wie Du es geschafft hast, des Autofahrers große Augen wahrzunehmen, während er Dich überholt hat, er also doch in Deinem Rücken unterwegs war!?
    Ich bin selber mehr mit dem Rad als mit dem Auto unterwegs aber wenn ich immer von Wurzeln, Scherben, Schlaglöchern höre, weshalb man/frau lieber die Straße benutzt, dann sind das zumeist Einzelfälle, die dann bei einem Text wie hier allzu schnell aneinandergereiht werden.
    Und von wegen “flüssig fahren”: gehörst auch Du zu den Zeitgenossen/innen, denen ein Dynamo zu viel Kraft kostet und die auf Radwegen diesen eben nicht benutzen. Frei nach dem Motto: “Ich sehe ja alles! Hauptsache, ich komme schnell voran!”
    Immer nur schnell, schnell, schnell! Und wozu? Lebe / fahre mal entschleunigt und Du wirst sehen, wie herrlich das sein kann. Und obendrein bist Du keine 3, 4 Minuten später an Deinem Ziel. Ganz sicher und nicht todsicher!
    Alles würde um einiges einfacher, wenn Radfahrer mal ein paar Stunden theoretischen Verkehrsunterricht mitmachen müssten und dieser für Autofahrer eben umgekehrt speziell auf Belange der Radfahrer eingehen würde. Aber das kostet ja Geld und so lass ich mich doch lieber platt fahren, wenn ich mal kreuz und quer von Radwegen über Fußwege auf die Straße wechsele, rechts vor links ignoriere (Echt, gilt das auch für Radfahrer?) oder auch noch die Vorfahrt nehme und zu spät merke, dass so ein Auto doch um einiges schneller sein kann, als man/frau das angenommen hat. Und da ich keine Knautschzone habe, grüße ich dann von Wolke Sieben.

  28. André H.
    Am 12. August 2018 um 7:58

    Ich wäre für Radwege abbauen ….keinen Sanierungsaufwand in meist schlechte Radwege stecken, sondern mit Bäumen bepflanzen.
    Regelt die Geschwindigkeit auf Strassen, regt ggf. zum Umsatteln an und trägt zur Klimaverbesserung bei!

    Es grüßt ein Rennradfahrer – oft ohne Pulk unterwegs

    • Klaus
      Am 15. Januar 2022 um 0:47

      Hast auch keine 25- 35 km, machmal auch 60 km in die Arbeit, oder viel Zeit?

  29. michi
    Am 2. August 2018 um 18:25

    Radfahrer benutzen oft die Sraße und nicht den Radweg
    ich habe noch nie ein Auto auf dem Radweg fahren gesehen
    in der Stadt: Radfahre kommt zur roten Ampel
    schnell auf den Fußweg hüpfen bei grüner Ampel für Fußgänger
    bei grüner Ampel für Fußgänger rüberfahren
    und dann auf der Straße weiterfahren.
    und dem Autofahrer eine lange Nase machen

  30. Thomas
    Am 1. August 2018 um 11:08

    zu 1) die Lust ist nicht ungesünder als auf dem 2m entfernten Radweg
    zu 2) Radfahrer müssen mit ausreichend Abstand überholt werden, was in der Regel auch zutrifft
    zu3) Ja! Zahlreiche statistische Erhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, dass die Unfallzahlen auf innerörtlichen Radwegen mit Radfahrerfurten deutlich höher sind als auf gemeinsam von allen Fahrzeugen genutzten Fahrbahnen.
    zu4) nein, wer zB als Pendler täglich deutlich mehr als 2 km zurücklegen will hat andere Anforderungen
    zu5) nein

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