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Polizei kontrolliert Fahrrad: So hoch sind die Bußgelder

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Polizeikontrolle mit dem Fahrrad

BeschreibungBußgeld
Trotz Haltgebot des Beamten weitergefahren35 €
Zeichen der Polizei nicht beachtet35 €

Das richtige Verhalten und alle Informationen zur Fahrradcodierung von der Polizei

Eine Polizeikontrolle kann auch Fahrradfahrer betreffen.
Eine Polizeikontrolle kann auch Fahrradfahrer betreffen.

Auch Radfahrer müssen in Deutschland mit Polizeikontrollen rechnen. Zwar werden diese vergleichsweise nicht so häufig durchgeführt wie bei Autos, dennoch müssen Sie die Regeln im Straßenverkehr beachten.

Viele Polizeidienststellen in Deutschland bilden derzeit Fahrradstaffeln, welche die Fahrweisen der Radler ganz genau unter die Lupe nehmen. Die erste zentrale Fahrradstaffel in Berlin gründete sich im Juli 2014. Das Pilotprojekt ist auf drei Jahre ausgelegt. Die Polizei auf dem Fahrrad ist ganzjährig, von Montag bis Freitag, von 7 bis 20 Uhr im Einsatz.

In Sachsen beispielsweise sind seit April 2015 zwölf Beamte auf dem Fahrrad der Polizei unterwegs und patrouillieren in Dresden. Auch in Leipzig führen sie eine Polizeikontrolle auf dem Fahrrad durch. Hier sind acht Beamte unterwegs.

FAQ: Polizeikontrolle mit dem Fahrrad

Kontrolliert die Polizei Fahrradfahrer?

Ja, Verkehrskontrollen sind auch beim Fahrrad möglich. Dabei kann unter anderem überprüft werden, ob das Fahrrad den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob der Radfahrer betrunken ist.

Müssen Radfahrer auf Wunsch der Polizei anhalten?

Fahren Sie trotz Haltgebot eines Beamten weiter, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 35 Euro nach sich.

Was hat des mit der Fahrradcodierung durch die Polizei auf sich?

Bei der Fahrradcodierung stanzen die Polizei oder anderen Institutionen einen Code in den Rahmen ein, um bei einem Diebstahl eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen.

Per Polizeikontrolle auf dem Fahrrad erwischt

Die einschlägigen deutschen Gesetze beschreiben nicht, wie sich ein Fahrradfahrer während der Polizeikontrolle verhalten sollte. Der Bußgeldkatalog nennt jedoch Bußgelder für Radfahrer, die das Haltegebot des Polizeibeamten nicht beachtet haben. Das bedeutet, sollten Sie auf einen Beamten treffen, der Sie mit der Kelle herauswinkt und Sie fahren einfach weiter, kostet dies ein Bußgeld von 35 Euro.

Deutschland ist ein Rechtstaat, was bedeutet, dass jeder, der ein gesetzeswidriges Vergehen begeht, mit einer Maßnahme rechnen muss. Wer also von der Polizei auf dem Fahrrad angehalten wird, muss auch wirklich stehen bleiben. Die meisten Beamten sprechen oftmals nur eine mündliche Verwarnung aus, sodass der Fahrradfahrer noch glimpflich davon kommt.

Wer jedoch mit dem Fahrrad vor der Polizei flüchtet, möchte etwas verbergen. Die Polizei nimmt in der Regel die Verfolgung auf. Meist steht auch der Polizeiwagen neben dem Beamten, damit er den Radler schnell verfolgen kann. In dem Falle kommt der Fahrradfahrer nicht mehr mit einer Verwarnung davon. Das Rad wird jetzt besonders streng kontrolliert.

In Deutschland wird die reine Flucht vor den Beamten nicht geahndet. Begeht der Radler jedoch währenddessen eine Ordnungswidrigkeit, wird diese auch bestraft. Damit die Polizei den vermeintlichen Täter auf dem Fahrrad anhalten kann, darf sie nur verhältnismäßige Mittel einsetzen. Fährt der Radler beispielsweise mit einem kaputten Licht am Fahrrad, darf der Beamte in der Regel keine Straßensperren anordnen.

Wer sein Fahrrad codieren lässt, ist bei Diebstählen auf der sicheren Seite
Wer sein Fahrrad codieren lässt, ist bei Diebstählen auf der sicheren Seite

Flüchten Sie mit Ihrem Fahrrad vor der Polizei, ist es für die Beamten nicht leicht, Sie strafrechtlich zu verfolgen. Immerhin besitzt ein Rad kein Kennzeichen. Dennoch ist dieser Weg keine Lösung. Die Polizei möchte lediglich sicherstellen, dass Sie und Ihr Fahrrad keine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Zwar sind nicht viele Fahrradfahrer davon überzeugt, doch auch ein zu schnelles Fahrrad, das bei Rot über die Ampel fährt oder kein Licht besitzt, kann gefährlich für andere Personen sein.

Wie bereits erwähnt, besitzt ein Rad kein Kennzeichen, wie es bei motorisierten Fahrzeugen der Fall ist. Dennoch kann die Polizei bestimmte Fahrräder ihrem rechtmäßigen Besitzer zuordnen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie Ihr Fahrrad codieren lassen.

Die Fahrradcodierung bei der Polizei

Jedes Fahrrad besitzt eine Rahmennummer, welche die Polizei auslesen kann. Diese Nummer stanzt der Fahrradhersteller bei der Produktion des Rads ein. Jedes Rad hat in der Regel eine andere Rahmennummer. Manche Hersteller vergeben jedoch auch identische Fahrrad-Rahmennummern. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihr Fahrrad codieren.

Die Fahrradcodierung kann bei der Polizei oder anderen Institutionen durchgeführt werden. Dieser Code wird zusätzlich zur Rahmennummer eingestanzt. In Berlin beispielsweise werden folgende Informationen beim Fahrrad-Codieren eingestanzt:

  • Kurzzeichen der Stadt
  • Geburtsdatum
  • Initialen des Eigentümers

Geklautes Fahrrad gekauft?

Hält Sie die Polizei auf dem Fahrrad an und stellt fest, dass das Fahrzeug geklaut wurde, müssen Sie es an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche beim Verkäufer geltend zu machen. Dabei empfiehlt es sich, dass den Kaufvertrag sowie einen Gesprächsverlauf des Verkaufsgespräches parat zu haben.

Haben Sie ein geklautes Fahrrad gekauft, wird es von der Polizei in Gewahrsam genommen. Danach benachrichtigen die Beamten den rechtmäßigen Besitzer. Dieser hat in der Regel ein halbes Jahr Zeit, das Fahrrad abzuholen. Sollte er dies nicht machen, können Sie „rechtmäßiges Eigentum an der Fundsache“ anmelden und das Rad offiziell erwerben.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner Polizeikontrolle mit dem Fahrrad

5 Kommentare

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  1. Joachim S.
    Am 1. Mai 2016 um 22:30

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe da mal eine Frage.
    Es geht um die sogenannten “Sturmklingeln”.
    Sind die verboten. Ich sage ja mein Kumpel sagt nein.
    Können Sie unseren blöden Streit schlichten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2016 um 7:19

      Hallo Joachim,

      gemäß § 64a der StVZO sind Radlaufglocken verboten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Martin
    Am 25. September 2015 um 13:28

    Nochmal zum Verständnis: Wenn mich die Polizei anhält und ich weiß dass sie zm Beispiel wegen dem kaputten Licht gleich Ärger machen wollen, und ich versuche zu entkommen und sie mich schnappen zahle ich 35 € plus die Strafe für die sie mich sowieso belangen wollten?

    Mehr habe ich nicht zu befürchten?

    Klingt nach doppelt oder nichts :D

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. September 2015 um 9:34

      Hallo Martin,

      der deutsche Bußgeldkatalog zählt Regelgeldbußen auf. Diese haben die Umstände, dass der Fahrer fahrlässig gehandelt hat und Ersttäter ist. Sollte er dies nicht sein, dürfen die Polizei und die Ordnungsbehörden auf diese Regelbußgelder verzichten. So können Punkte und Fahrverbote bei Regelmäßigkeit ausgesprochen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • NIX DA
        Am 19. Januar 2016 um 16:47

        Hallo bussgeldkatalog.org

        Das stimmt!

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