Handy auf dem Fahrrad nutzen: Droht eine Strafe?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog Telefonieren während der Fahrt mit dem Fahrrad

BeschreibungBußgeld
Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung55 €

FAQ: Handy auf dem Fahrrad

Darf ich das Handy auf dem Fahrrad benutzen?

Für Radfahrer gelten im Hinblick auf das Handy ähnliche Regeln wie für Autofahrer und andere Kraftfahrer. Nach § 23 Abs. 1a) StVO darf kein Fahrer während der Fahrt kein elektronisches Geräte benutzen, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, wenn er es dafür in der Hand halten muss.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich auf dem Fahrrad telefoniere?

Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt kostet mindestens 55 Euro Bußgeld. Der Betrag steigt im Falle einer Gefährdung auf 75 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.

Unter welchen Umständen ist die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad erlaubt?

Radfahrer dürfen ihr Smartphone nur benutzen, wenn sie das Gerät in einer entsprechenden Halterung anbringen und für dessen Bedienung nur kurz den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden. Auch diesbezüglich gelten ähnliche Vorgaben wie beim Handy am Steuer eines Autos.

Mit dem Handy auf dem Fahrrad unterwegs: Bußgeld und weitere Maßnahmen

Das Handy auf dem Fahrrad zu benutzen, ist gesetzeswidrig
Das Handy auf dem Fahrrad zu benutzen, ist gesetzeswidrig

Auf dem Fahrrad ist das Handy tabu. Es sorgt nicht nur für unnötige Ablenkung während der Fahrt. Zusätzlich haben Radfahrer nur eine Hand am Lenker, was besonders in Gefahrensituationen brenzlig werden kann. Der Bußgeldkatalog sieht beim Telefonieren auf dem Fahrrad ein Bußgeld vor. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem Rad unterwegs sind oder im Auto sitzen. Lediglich die Bußgelder unterscheiden sich. Immer mehr Radfahrer nutzen ihre Handys als Navigationsgerät. Aber auch das Halten vom Smartphone wird mit einem Bußgeld bestraft. Aus diesem Grund ist eine Handyhalterung zu empfehlen.

Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad sitzt und fährt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro. Dazu gehört auch das Lesen von Nachrichten oder Benachrichtigungen von beispielsweise sozialen Netzwerken. Einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg müssen Radfahrer in der Regel nicht befürchten. Dieses Bußgeld hat auch keine weiteren Auswirkungen auf den Führerschein, so wie es zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem Fahrrad der Fall sein kann.

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Im Video erfahren Sie das Wichtigste rund um die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer.

Handy in der Hand und mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite erwischt

Wer mit dem Handy am Ohr auf dem Fahrrad erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Doch was ist mit den doppelten Verstößen? Also all diejenigen Vergehen, bei denen der Radfahrer mit dem Handy auf dem Fahrrad fährt und dabei eine rote Ampel übersieht oder auf der falschen Straßenseite unterwegs ist?

In diesem speziellen Fall spricht der deutsche Gesetzgeber von einer Tateinheit und einer Tatmehrheit. Eine Tateinheit ist immer dann gegeben, wenn mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig begangen wurden. Eine Tatmehrheit hingegen definiert mehrere Handlungen zu verschiedenen Zeitpunkten.

Im Falle einer Tateinheit, also etwa das Telefonieren und ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad, wird in der Regel die Ordnungswidrigkeit mit dem höchsten Regelsatz geahndet. Ist für den Rotlichtverstoß ein höheres Bußgeld vorgesehen, muss der Radler oftmals nur dieses zahlen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Polizeibeamten. Häufig sieht er auch von einem Bußgeld ab und ermahnt den Fahrradfahrer lediglich.

Eine Alternative zum Telefonieren mit dem Handy auf dem Fahrrad ist ein Bluetooth-Headset oder Kopfhörer. Viele Hersteller produzieren eine Halterung für das Smartphone, die der Fahrer auch zum Navigieren mit seinem Telefon nutzen kann. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Stimme am Ende der Leitung nicht so laut ist, dass der Radler keine Umgebungsgeräusche mehr hört.

Musik hören beim Fahrradfahren: Ist das erlaubt?

Auf dem Fahrrad darf kein Handy benutzt werden, wie auch beim Auto. Ein Headset ist aber erlaubt.
Auf dem Fahrrad darf kein Handy benutzt werden, wie auch beim Auto. Ein Headset ist aber erlaubt.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Deutsche auf dem Fahrrad keine Musik hören dürfen. Kein Gesetz in Deutschland verbietet das. Das Hören wird lediglich eingeschränkt.

Denn Musik-Hören beim Fahrradfahren ist grundsätzlich erlaubt; die Musik darf jedoch nicht so laut sein, dass der Radler keine anderen Geräusche in seiner Umgebung mitbekommt.

In diesem Fall kostet das Musik-Hören beim Radfahren 15 Euro. Jedoch nur, wenn der Radler das Martinshorn überhört und eine Gefährdung darstellt. Autofahrer zahlen 10 Euro für zu laute Musik im Pkw. Die Gründe hierfür sind die gleichen.

Diese Vergehen können gefährlich werden. Immerhin merkt der Fahrer nicht mehr, wenn zum Beispiel ein Krankenwagen in seiner Nähe ist und Platz benötigt. Auch Autos werden mit Kopfhörern abgedämpft, sodass sich das Risiko auf eine Gefährdung im Straßenverkehr erhöht.

Das Musik-Hören auf dem Fahrrad ist also grundsätzlich erlaubt. Es empfiehlt sich aber, nur einen Kopfhörer im Ohr zu tragen oder die Laustärke so einzustellen, dass der Radler jederzeit seine Umgebung im Blick behalten kann.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Bußgeldrechner Handy auf dem Fahrrad

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