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Handy auf dem Fahrrad nutzen: Droht eine Strafe?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog Telefonieren während der Fahrt mit dem Fahrrad

BeschreibungBußgeld
Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung55 €

FAQ: Handy auf dem Fahrrad

Darf ich das Handy auf dem Fahrrad benutzen?

Für Radfahrer gelten im Hinblick auf das Handy ähnliche Regeln wie für Autofahrer und andere Kraftfahrer. Nach § 23 Abs. 1a) StVO darf kein Fahrer während der Fahrt kein elektronisches Geräte benutzen, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, wenn er es dafür in der Hand halten muss.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich auf dem Fahrrad telefoniere?

Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt kostet mindestens 55 Euro Bußgeld. Der Betrag steigt im Falle einer Gefährdung auf 75 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.

Unter welchen Umständen ist die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad erlaubt?

Radfahrer dürfen ihr Smartphone nur benutzen, wenn sie das Gerät in einer entsprechenden Halterung anbringen und für dessen Bedienung nur kurz den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden. Auch diesbezüglich gelten ähnliche Vorgaben wie beim Handy am Steuer eines Autos.

Mit dem Handy auf dem Fahrrad unterwegs: Bußgeld und weitere Maßnahmen

Das Handy auf dem Fahrrad zu benutzen, ist gesetzeswidrig
Das Handy auf dem Fahrrad zu benutzen, ist gesetzeswidrig

Auf dem Fahrrad ist das Handy tabu. Es sorgt nicht nur für unnötige Ablenkung während der Fahrt. Zusätzlich haben Radfahrer nur eine Hand am Lenker, was besonders in Gefahrensituationen brenzlig werden kann. Der Bußgeldkatalog sieht beim Telefonieren auf dem Fahrrad ein Bußgeld vor. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem Rad unterwegs sind oder im Auto sitzen. Lediglich die Bußgelder unterscheiden sich. Immer mehr Radfahrer nutzen ihre Handys als Navigationsgerät. Aber auch das Halten vom Smartphone wird mit einem Bußgeld bestraft. Aus diesem Grund ist eine Handyhalterung zu empfehlen.

Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad sitzt und fährt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro. Dazu gehört auch das Lesen von Nachrichten oder Benachrichtigungen von beispielsweise sozialen Netzwerken. Einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg müssen Radfahrer in der Regel nicht befürchten. Dieses Bußgeld hat auch keine weiteren Auswirkungen auf den Führerschein, so wie es zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem Fahrrad der Fall sein kann.

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Im Video erfahren Sie das Wichtigste rund um die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer.

Handy in der Hand und mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite erwischt

Wer mit dem Handy am Ohr auf dem Fahrrad erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Doch was ist mit den doppelten Verstößen? Also all diejenigen Vergehen, bei denen der Radfahrer mit dem Handy auf dem Fahrrad fährt und dabei eine rote Ampel übersieht oder auf der falschen Straßenseite unterwegs ist?

In diesem speziellen Fall spricht der deutsche Gesetzgeber von einer Tateinheit und einer Tatmehrheit. Eine Tateinheit ist immer dann gegeben, wenn mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig begangen wurden. Eine Tatmehrheit hingegen definiert mehrere Handlungen zu verschiedenen Zeitpunkten.

Im Falle einer Tateinheit, also etwa das Telefonieren und ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad, wird in der Regel die Ordnungswidrigkeit mit dem höchsten Regelsatz geahndet. Ist für den Rotlichtverstoß ein höheres Bußgeld vorgesehen, muss der Radler oftmals nur dieses zahlen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Polizeibeamten. Häufig sieht er auch von einem Bußgeld ab und ermahnt den Fahrradfahrer lediglich.

Eine Alternative zum Telefonieren mit dem Handy auf dem Fahrrad ist ein Bluetooth-Headset oder Kopfhörer. Viele Hersteller produzieren eine Halterung für das Smartphone, die der Fahrer auch zum Navigieren mit seinem Telefon nutzen kann. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Stimme am Ende der Leitung nicht so laut ist, dass der Radler keine Umgebungsgeräusche mehr hört.

Musik hören beim Fahrradfahren: Ist das erlaubt?

Auf dem Fahrrad darf kein Handy benutzt werden, wie auch beim Auto. Ein Headset ist aber erlaubt.
Auf dem Fahrrad darf kein Handy benutzt werden, wie auch beim Auto. Ein Headset ist aber erlaubt.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Deutsche auf dem Fahrrad keine Musik hören dürfen. Kein Gesetz in Deutschland verbietet das. Das Hören wird lediglich eingeschränkt.

Denn Musik-Hören beim Fahrradfahren ist grundsätzlich erlaubt; die Musik darf jedoch nicht so laut sein, dass der Radler keine anderen Geräusche in seiner Umgebung mitbekommt.

In diesem Fall kostet das Musik-Hören beim Radfahren 15 Euro. Jedoch nur, wenn der Radler das Martinshorn überhört und eine Gefährdung darstellt. Autofahrer zahlen 10 Euro für zu laute Musik im Pkw. Die Gründe hierfür sind die gleichen.

Diese Vergehen können gefährlich werden. Immerhin merkt der Fahrer nicht mehr, wenn zum Beispiel ein Krankenwagen in seiner Nähe ist und Platz benötigt. Auch Autos werden mit Kopfhörern abgedämpft, sodass sich das Risiko auf eine Gefährdung im Straßenverkehr erhöht.

Das Musik-Hören auf dem Fahrrad ist also grundsätzlich erlaubt. Es empfiehlt sich aber, nur einen Kopfhörer im Ohr zu tragen oder die Laustärke so einzustellen, dass der Radler jederzeit seine Umgebung im Blick behalten kann.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner Handy auf dem Fahrrad

42 Kommentare

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  1. Timo
    Am 1. Oktober 2020 um 17:19

    Ich wurde heute von der Polizei angehalten und ich bin freihändig mit meinen Handy in der hand gefahren und die Polizisten haben gesagt weil ich 14 Jahre alt bin wird das in meine akte kommen werde ich dann trotzdem eine Rechnung bekommen oder wird das vor Ort gemacht ?

  2. Florian
    Am 8. Juni 2019 um 2:52

    Ist einhändig fahren, weil man in der anderen Hand einen Kaffee-to-go-Becher hält auch verboten?

  3. Krüger
    Am 22. Mai 2019 um 12:15

    Bin beim Vibrieren meines Telefons in der Hosentasche mit dem Fahrrad rechts ran gefahren. Auf den Bürgersteig, um dort anzuhalten und das Gespräch entgegenzunehmen. Polizist hat mich angezeigt. Warum? Ich sehe keinen Verstoß.

  4. Riahi
    Am 21. April 2019 um 22:22

    Hallo ;
    Ich habe am 15.04 fehler gemacht dass mit meinem Fahrrad-mein Handy benutzen habe und hatte Polizei Anzeige geschrieben und bis heute ich hab keinen Brief wegen Bankdaten bekommen um das Geld überweisen .
    Ist es in Ordnung ?

    Liebe Grüße und schöne Ostern an Alle .

  5. Ramona
    Am 22. Oktober 2018 um 21:28

    Unser Sohn ist heute Bon der Polizei mit Handy erwischt worden auf dem Rad.
    Er ist jetzt 14 Jahre/7 Tage.
    Sind die 55 € gerecht,oder ist er erst mit Vollendung des 14 Lebensjahr strafmündig?

  6. rabea
    Am 18. Juni 2018 um 9:01

    Hallo,

    meine Freundin wurde vor einigen Tagen mit dem Fahrrad von einem Polizisten angehalten weil sie ihr Handy in der Hand gehalten hatte, sie hat aber mit der selben Hand auch den Lenker mit festgehalten. Nun soll sie 55 € zahle, muss sie das wirklich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 11:33

      Hallo Rabea,

      im Regelfall ja, denn das Bedienen eines Handys während des Fahrrad- oder Autofahrens ist eine Ordnungswidrigkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Mirko
    Am 28. Mai 2018 um 18:42

    Hi,

    ich wurde vor ein Paar tagen von einen polizisten angehalten weil ich kopfhörer trug während des fahrrad fahrens, er meinte ich sollte einen kopfhöhrer runter bzw raus nehmen um weiter fahren zu dürfen da ich den Straßenverkehr nicht höre witzig an der sache ist während er mir das sagte hatte ich beide auf da ich keine musik an hatte und nicht mal der stecke in einem gerät gesteckt war. (ja ich setz sie mir auf damit der wind nicht so doll in den ohren feift x) ) ich sagte ihm das keine musik an ist und ich selbst das gespräch höhre in dem moment sagte er das es verboten ist mit zwei kopfhöhrern zu fahren also nahm ich einen ab aber bin mir sicher das der polizist gelogen hat. nun meine frage, hat er gelogen oder ist es wahr das man keine zwei kopfhöhrer tragen darf beim fahren? (ohne musik nicht mal leise) bitte um antwort :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 10:51

      Hallo Mirko,

      normalerweise ist das Fahrradfahren mit Kopfhörern zulässig, die Musik muss so leise eingestellt sein, dass Warnsignale etc. gehört werden können. Bei einem Unfall könnte dem Radfahrer jedoch eine Mitschuld gegeben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. udo
    Am 2. Mai 2018 um 10:52

    habe beim fahradfahren einen blick auf mein handy geworfen und dies wurde von der polizei gesehen. ich wurde von dem beamten ermahnt mit dem zuruf “handy weg”. ich nickte zustimmend, steckte mein handy ein und fuhr weiter. die beamten folgten mir und zogen mich anschließend aus dem verkehr mit dem vorwurf ich habe mein handy wärend des fahradfahrens benutzt. mir wurde ein bußgeld von 55€ in aussicht gestellt dem ich vor ort zustimmte. laut busgeldrechner werden aber 25€ bußgeld verhängt. wie kommt das bußgeld von 55€ zustande? ich habe weder telefoniert noch geschrieben. der blick auf mein handy diente lediglich der zeiterfassung. was allerdings zu beweisen wäre. danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 10:29

      Hallo Udo,

      auch der Blick auf das Handy gilt als Benutzung, ein Telefonieren oder Schreiben ist nicht nötig. Eventuell kommt die Bußgeldhöhe durch die in jedem Fall anfallenden Gebühren und Auslagen zustande.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Ole
    Am 19. März 2018 um 13:30

    Ich wurde heute auf dem Fahrrad von der Polize angehalten, weil ich beim Fahren mein handy in der hand hielt (Ich habe nicht einmal darauf geguckt) und soll jetzt einen Betrag von 55€ zahlen. Kann ich dagegen etwas machen, weil der normale betrag ja 25€ ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:59

      Hallo Ole,

      benutzen Sie ein Handy auf dem Fahrrad, wird ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig (siehe aktueller Tatbestandskatalog). Das Bußgeld wurde zum 19. Oktober 2017 erhöht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Julian
    Am 15. März 2018 um 18:48

    Ihr erwähnt unter dem Reiter “FAHRRÄDER/Handy auf dem Fahrrad”, dass das benutzen eines Mobiltelephones während der Fahrt ein Bußgeld von 55 Euro nach sich ziehen kann. Jedoch steht unter Reiter “FAHRRÄDER/Straßenbenutzung”, dass dies mit 15 Euro geahndet wird. Was stimmt nun, oder ist es von etwas abhängig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:57

      Hallo Julian,

      grundsätzlich wird für das Benutzen eines Mobiltelefons auf dem Fahrrad ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig. Das scheinen wir in der zweiten Tabelle noch nicht angepasst zu haben. Vielen Dank für Ihren Hinweis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. joshua
    Am 3. März 2018 um 18:10

    liebes team vom bussgeldkatalog,

    mir wird von der polizei vorgeworfen mit dem handy telefonierend in frankfurt gefahren zu sein. ich habe den vorwurf vor ort nicht bestätigt.

    mir wird 55 euro bussgeld
    plus 25 euro verfahrenskosten
    plus 3,50 euro auslagen
    berechnet.

    ich bevorzuge eine kurze abwicklung entgegen einen ungewissen einspruch, dennoch…

    ist 55 euro der gemäße bussgeldbetrag?
    und vor allem: warum 25 euro verfahrenskosten???!!!

    beste grüße, danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:52

      Hallo Joshua,

      wird ein Bußgeldbescheid erlassen, enthält dieser immer auch Gebühren und Auslagen (siehe https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/gebuehren/). Wie Sie der Tabelle unter dem Reiter “Bußgeldkatalog” entnehmen können, wird tatsächlich ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig (Tatbestandsnummer: 123172).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. kira
    Am 21. Januar 2018 um 17:54

    mir wurde in Berlin ein Strafzettel vom Ordnungsamt von 10 E auferhaengt weil ich auf dem Bürgersteig auf meinem Rad im Stehen harrte und auf einen Notfall am Telefon reagiert hatte; ich bezahlte nicht vor Ort. Neben mir fuhren und rasten sogar andere Radfahrer auf dem Bûrgersteig vorbei.
    Ich erhielt mehrere Zahlungsaufforderungen, die ich aber nicht beachtete; sogar einen Gerichtsvollzieher haben sie mir vor die Tür geschickt, in meiner Abwesenheit zum Glück. Ich wurde als Angeklagte bezeichnet und die Straftat wurde als unerlaubtes fahren auf dem Gehweg deklariert; welches ich in mehreren Widersprüchen widerlegt hatte, und einen Stundungsantrag stellte, der aber abgelehnt wurde. Nun bekam ich die Androhung vom Strafgericht einer Zwangsinhaftierung von einem Tag, wenn ich die Summe plus der Bearbeitungskosten innerhalb von xxx Tagen nicht begleiche.
    Na wer zahlt da nicht?
    Verrückte Welt…

  13. Jana
    Am 6. Dezember 2017 um 15:39

    Hallo,
    mein Sohn ist am 29.10. 14 geworden und glatt am 3.11. wurde er mit Handy auf dem Fahrrad erwischt. Kann ich was dagegen machen oder muss ich zahlen. Der Bescheid ging an nur zur Kenntnis in Kopie. Mein Sohn hat kein Einkommen, ist aber der Zahlungspflichtige. Im angegebenen §56, 57 steht, dass eine Strafe von 5 bis 55 Euro erhoben werden kann oder gar eine Verwarnung ohne Bußgeld erteilt werden kann. Kann es noch gemildert werden? Ich finde es echt hart, es war das erste Mal, dass er erwischt wurde.
    Kann er auch Ratenzahlung von seinem Taschengeld beantragen?
    Viele Grüße
    Jana

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 9:07

      Hallo Jana,

      in dem Fall muss Ihr Sohn für das Bußgeld aufkommen. Ob eine Ratenzahlung möglich, sollte bei der zuständigen Bußgeldstelle erfragt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Savigny
    Am 18. Oktober 2017 um 7:04

    Ein Ordnungspolizist wies mich auf 25€-Bußgeld hin, allerdings war ich auf einem Feldweg unterwegs (freigegeben nur für den landwirtschaftlichen Verkehr, Fahrräder auf eigene Gefahr). Gilt das dort auch oder nur im allgemeinen Straßenverkehr?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:53

      Hallo Savigny,

      auch Straßen, für die nur landwirtschaftlicher Verkehr freigegeben ist, unterliegen der Straßenverkehrsordnung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Marie
    Am 26. September 2017 um 19:46

    Hallo,
    ich wurde heute in Berlin von der Polizei angehalten, hatte das Handy in der Hand, was ich auch nicht abstritt, jedoch sagte mir die ”Nette Polizistin” auf Nachfrage, was auf mich zukommt, das ich mit 100 Euro und1 Punkt rechnen muss…Ist das eine Verarsche gewesen oder kann es wirklich so viel werden.
    Oder wollte die mir nur einen Schrecken einjagen? Mir kam es auch so vor als wäre sie ne Azubine gewesen, wirkte sehr unprofessionel und unsicher auf meine Frage hin.
    lg Marie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 8:45

      Hallo Marie,

      laut Bußgeldkatalog wird ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro erhoben, wenn Sie als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzten, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. In der Regel drohen keine Punkte in Flensburg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Fabian
    Am 26. Juni 2017 um 19:41

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich dem Thema. Allerdings ist die Frage etwas allgemeiner.
    Wirkt sich eine Ordnungswidrigkeit, wie es das Benutzen des Handys beim Radfahren ist, nachträglich aus? Also kann ein potenzieller Arbeitgeber oder das Amt (außer die Polizei) einsehen, dass ich ein Bußgeldbescheid bekommen habe?
    Eine zweite Fragbe wäre, ob die Bußgeldbescheide irgendwann nicht mehr einzusehen sind. Also dass die Bescheide vom Polizeiserver gelöscht werden.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank im Voraus
    Fabian

    • tierschutz.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:25

      Hallo Fabian,

      Bußgeldbescheide selbst werden nicht im polizeilichen Führungszeugnis verzeichnet. Arbeitgeber können also keine Bußgeldbescheide einsehen. Handelt es sich “nur” um eine Geldstrafe und nicht etwa um Punkte etc., ist nach dem Bezahlen des Bescheides mit keinen weiteren Folgen zu rechnen. Wann genau der Vermerk eines Bescheides Polizei-intern gelöscht wird, lässt sich nicht sagen.

      tierschutz.bussgeldkatalog.org

  17. Robert
    Am 24. Mai 2017 um 15:14

    mein Sohn ist noch 13 Jahre alt wird erst im November 14 Jahre. Er wurde heute von der Polizei mit 25Euro bestraft weil er das handy in sein hand beim Fahrrad fahren erwischt habe.
    Bitte dürfen die Polizei eine 13 jährige mit Geldstrafe bestrafen?

    Danke im voraus
    Robert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:05

      Hallo Robert,

      grundsätzlich tritt die Strafmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres ein. Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind, können dementsprechend in der Regel nicht bestraft werden. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Unbekannt
    Am 1. April 2017 um 3:40

    (17) worde heute angehalten weil *einer* von 3 Beamten angeblich gesehen haben soll… das ich auf mein Handy geguckt habe… bin Grade vor kurzem mit Theoriestunden fertig und bald Theorieprüfung… kann da irgendwas mein späteren Führerschein passieren (Probezeit oder sonst was…)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 7:07

      Hallo,

      dies sollte keine Konsequenzen für Ihren Führerscheinerwerb nach sich ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Volker B.
    Am 1. Dezember 2016 um 5:35

    Ich wurde während des Radfahren von der Polizei im Streifenwagen (3 Personen, muss ein hoch wichtiger Auftrag sein) dabei gesehen, wie ich kurz auf mein Handy geschaut habe, um meinen Wecker auszuschalten.
    Dies wurde sofort als SMS-Lesen interpretiert und mir ein Bußgeld von 25€ angeboten, was ich aber allerdings ablehnte.
    Mal sehen, was mein Rechtsanwalt dazu sagt.
    Als ob es in Deutschland keine wichtigeren Aufgaben für unsere notorisch überbelasteten und zum Teil auch überforderten Beamten in Uniform gebe.
    – Autodiebstahl
    – Einbruchsdelikte
    -Drogenbekämpfung
    u.s.w.

    • Hans
      Am 4. März 2017 um 21:17

      Halte dich an die Regeln und gut ist!

  20. Rainer B
    Am 2. November 2016 um 19:39

    Ich hatte das Handy beim Radfahren nur kurz rausgezogen, um auf die Uhr zu gucken – und soll trotzdem 25 € zahlen. Dafür haben sie mir allerdings großzügigerweise die 20 € für das kaputte Licht “erlassen”.
    Habe mich aber nicht bedankt, trotz der günstigen 45% Mengenrabatt :-/

  21. ELFRIEDE W.
    Am 7. August 2016 um 18:03

    musste heute 50euro strafe zahlen weil ich mit dem Fahrrad unterwegs war und dabei telefonierte

  22. Hans-Martin
    Am 30. Juli 2016 um 20:23

    Hallo,
    wenn ich statt dem Handy beispielsweise eine Banane in der Hand halte bzw. esse ist es keine Ordnungswidrigkeit? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort
    Hans-Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. August 2016 um 7:33

      Hallo Hans-Martin,

      ein Handy kann Sie weitaus mehr ablenken als das Essen einer Banane. Das Schauen auf den Bildschirm erfordert Aufmerksamkeit, die dann im Straßenverkehr fehlt. Das Handy kann den Verkehrsteilnehmer dabei wiederholt, auf verschiedenste Art und Weise, sowie auch unterschiedliche lange ablenken.
      Kommt es zu einem Unfall, wird jedoch immer untersucht, ob der Verursacher abgelenkt war und durch was.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Leon
    Am 12. Februar 2016 um 17:43

    Hallo,

    Ist das Handy als Navi oder leiser Musikträger legal oder gibt es da auch Ärger mit der Polizei? Gefahren wird nach Google Maps. Hatte bisher keine Schwierigkeiten möchte mich aber absichern ob Handy am Steuer in der Halterung erlaubt ist.

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 8:43

      Hallo Leon,

      sofern das Handy in der Halterung bleibt und nicht in der Hand gehalten wird, kann es als Navigationsgerät genutzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Hallo
    Am 12. Januar 2016 um 17:30

    Mein Sohn ist 15 Jahre und wurde mit Handy auf dem Fahrrad angehalten und hat einen Strafzettel von 25 Euro bekommen. Gibt es eine Altersbegrenzung bei den Verwarnungsgeldern?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort
    Sylke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 9:32

      Hallo Sylke,

      die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Martin
    Am 25. September 2015 um 13:22

    Hallo,

    mit Kopfhörern Fahrrad zu fahren und Musik zu hören ist demnach keine Straftat?

    PS: Weil ich es nicht gefunden hab: Was ist mit freihändigem Fahren? Mit und ohne Gefährdung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. September 2015 um 9:48

      Hallo Martin,

      nein, das kann zu einer Ordnungswidrigkeit werden, wenn Sie beispielsweise das Martinshorn überhören. Ansonsten zieht diese Tat kein Bußgeld nach sich. Freihändig fahren kosten 5 Euro (https://www.bussgeldkatalog.org/strassenbenutzung-fahrrad/).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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