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Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren: Gibt das Punkte?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

BeschreibungBußgeldPunkte
Fahren über eine rote Ampel 60 €1
...mit Gefährdung100 €1
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung120 €1
Fahren über eine rote Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot war100 €1
...mit Gefährdung160 €1
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung180 €1

FAQ: Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Was passiert, wenn man mit dem Fahrrad über Rot fährt?

Dies kann Ihnen ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro einbringen. Außerdem fällt ein Punkt in Flensburg an.

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Sofern eine eigene Fahrradampel vorhanden ist, müssen sich Radfahrer nach dieser richten. Ist dies nicht der Fall, gilt für sie die “normale” Ampel der Fahrbahn.

Ab welchem Alter drohen mir Sanktionen für einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad?

Ein Bußgeldbescheid kann bereits für Kinder ab 14 Jahren ausgestellt werden.

Verkehrsregeln für Fahrradfahrer an der roten Ampel

Rote Ampel: Fahrradfahrer müssen auch stoppen
Rote Ampel: Fahrradfahrer müssen auch stoppen

Nicht nur Autofahrer können bei Rotlichtverstößen empfindliche Strafen erhalten, auch Fahrradfahrer müssen sich darauf einstellen, einen Bußgeldbescheid zu empfangen, wenn sie die Verkehrssicherheit nicht achteten und einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad begangen haben.

Im Bußgeldkatalog Fahrrad gibt es einige Regelungen zum korrekten Verhalten an einer Ampel. Wir stellen Ihnen diese im folgenden vor, und beantworten die oft gestellte Frage, ob aufgrund von Vergehen aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer der Führerschein für das Auto entzogen werden kann.

Bußgeldkatalog für Radfahrer: Bei Rot über die Ampel

Auch Fahrradfahrer müssen sich auf Bußgelder in Höhe von über hundert Euro einstellen, wenn sie mit dem Fahrrad bei Rot über eine Ampel fuhren. Sofern eine Gefährdung oder gar ein Unfall an den Rotlichtverstoß gekoppelt war, so erhöhen sich natürlich auch diese Bußgeld noch einmal. Die Höhe der Bußgelder für Vergehen wie dem Überqueren einer roten Ampel ist mit der besonderen Gefährdung der Verkehrssicherheit, die von diesem Verstoß ausgeht, begründet.

Genauso wie auch bei Rotlichtverstößen bei Autofahrern ist für Radfahrer bei der Ermittlung der Sanktionen maßgeblich, wie lange die Ampel bereits in der Rotphase war. Man unterscheidet im Bußgeldkatalog für Radfahrer:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überqueren weniger als eine Sekunde rot
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überqueren mehr als eine Sekunde rot
Für alle Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad gilt, dass laut Bußgeldkatalog Fahrrad ein Punkt in Flensburg gutgeschrieben wird.

Ampelblitzer können übrigens auch Radler beim Überqueren einer roten Ampel fotografieren! Jedoch wird es in diesem Fall mit der Nachverfolgung des Fahrers schwierig, schließlich fehlt an Fahrrädern ein Kennzeichen, mit dem die Behörden die Adresse ermitteln könnten.

Einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten Radfahrer also nur dann, wenn ein Polizeibeamte den Vorfall selbst beobachten konnte. Der Betroffene wird dann für eine Verkehrskontrolle aus dem Verkehr herausgewunkden und muss seine Personalien sofort dem Beamten mitteilen. Der Bußgeldbescheid kommt wenig später per Post.

Führerscheinentzug aufgrund von Verstößen gegen den Bußgeldkatalog Fahrrad

Rotlichtverstoß als Radfahrer
Ein Rotlichtverstoß als Radfahrer kostet mindestens 60 Euro

Da ein Bußgeldbescheid laut Verkehrsrecht auch schon an Kinder ab 14 Jahren ausgestellt werden kann, können diese sich bereits vor dem Erwerb ihres Führerscheins einen Bußgeldbescheid einhandeln. Und das Bußgeld müssen in einem solchen Fall wohl auch die Eltern bezahlen, da es das übliche Taschengeld um einiges überschreitet.

Auch der Punkt, der laut Bußgeldkatalog Fahrrad bei sämtlichen Rotlichtverstößen anfällt, verbleibt auf dem Flensburger Punktekonto, bis er nach 2,5 Jahren verjährt. Theoretisch ist es  möglich, dass für Verstöße gegen den Bußgeldkatalog für Radfahrer einem Verkehrsteilnehmer der PKW-Führerschein entzogen wird. Denn bei 8 Punkten wird der Führerschein bekanntermaßen entzogen, und dazu können auch Verstöße gegen Verkehrsrecht und StVO, die mit dem Fahrrad begangen wurden, ihren Teil beitragen. Der Führerscheinentzug entspricht einem dauerhaften Fahrverbot. Diese kann gerade diejenigen vor große Existenzsorgen stellen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind.

Rote Ampel: Fahrrad und Autofahrer

Ob Autofahrer oder Radfahrer: bei Rot über die Ampel zu fahren, kann nicht nur hohe Bußgelder verursachen – mit einem Blick in den Bußgeldrechner können Sie vergleichen, welche Strafen für Autofahrer anfallen) sondern auch gefährliche Unfälle verursachen. Deswegen sollte jeder Verkehrsteilnehmer die kurze Wartezeit an der Ampel in Kauf nehmen und erst dann die Straße überqueren, wenn er grünes Licht hat.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Fahrrad-Bußgeldrechner Rote Ampel

43 Kommentare

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  1. Roland
    Am 21. Februar 2024 um 0:54

    Warum haben Radfahrer eigentlich keine Gelbphase? Ich bin mit 30 km/h auf dem Radweg geffahren und die Ampel sprang 10 Meter vor mir von grün auf rot.
    Die Autofahrer hatten auf der Straße noch 30 Sekunden grün.
    Es soll nun ein Bußgeld geben.

  2. Anne J.
    Am 6. Juli 2022 um 16:22

    Guten Tag,
    ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Der geschilderte Fall trug sich so zu wie im Bescheid geschildert. Als Radfahrerin habe ich im April ’22 eine rote Ampel missachtet, die Rotphase war länger als 1 Sekunde, aber ich habe niemanden gefährdet und auch nichts beschädigt. Nun soll ich 200€ + Bearbeitungsgebühr zahlen, obwohl der Polizist vor Ort meinte, es seien nur 100€ + Bearbeitungsgebühr. Hat sich vor Kurzem der Bußgeldkatalog geändert? Mir scheint der Bescheid fehlerhaft. Vielleicht wurde ich als Autofahrerin, nicht als Radfahrerin behandelt? Lohnt sich ein Widerspruch? Vielen Dank für die Auskunft!
    MfG,
    AJ

    • Ch
      Am 2. August 2022 um 12:01

      Geht mir genauso. Zusätzlich sogar noch 2 Punkte.
      Der Polizist meinte ebenfalls, dass die Strafe 100€ + 1 Punkt ist.
      Hat sich hier etwas geändert?

  3. Thomas H
    Am 28. Juni 2022 um 14:51

    Hallo,
    ich bin mit dem Fahrrad über rot – auf einem Fahrradstreifen – weil ich rechts über die Fussgängerampel – die schon auf grün war – weiter gehen wollte.
    Ich bin von der Polizei angehalten und verwarnt worden – mit einem Bussgeld von 60,- Euro gem Polizeibeamter. Ok – das habe ich hingenommen. Meine Schuld.
    Nun habe ich den Bussbescheid über 100, – Euro bekommen – die zusätzlich “die Rotphase über einer Sekunde beinhaltet – also 40 ‘Euro mehr.
    Diese Info ist neu. Lohnt sich hier ein Widerspruch aus ihrer Erfahrung.

  4. Michael aus Bielefeld
    Am 4. Mai 2022 um 20:01

    Heute hat mich ein anderer Verkehrsteilnehmer erwischt, wie ich als Radfahrer die rote Ampel missachtet habe. Er meinte, ich habe ihn beim Abbiegen geschnitten. Er hat mich wenig später in der Stadt wiederentdeckt und ein Foto von mir und Rad gemacht
    Und er wolle mich nun anzeigen.

    Das ich mich falsch verhalten habe ist klar.
    Aber muss ich mir Gedanken bezüglich Bussgeld oder Anzeige machen?

  5. Felizitas M
    Am 13. Januar 2022 um 18:24

    was nützt ein Bußgeld, wenn es sowieso unmöglich ist, eine Anzeige gegen den Radfahrer zu erstatten, weil man null Informationen über den fahrlässigen oder sogar vorsetzlichen Verkehrsgefährder hat ??
    Rad fahrer haben einen immensen Einfluss auf den Straßenverkehr. Das kann ich aus eigener Erfahrung als Fußgängerin und Autofahrerin anhand zahlreicher Erlebnisse berichten.

    Sie müssen daher g a n z g e n a u s o verfolgbar sein wie Autofahrer !!

    Eine Kennzeichnungspflicht ist dringend erforderlich !!

  6. Holger
    Am 22. Juni 2020 um 1:07

    Hallo Herr S., dann kommen Sie nach Stuttgart ins schöne Schwabenland, wo die Verkehrswende noch nicht so richtig angekommen ist. Dort gehen die Uhren so, dass die Polizei wegschaut, wenn Sie als Autofahrer ein Stoppschild missachten und dabei Radfahrer auf der Radwegefurt gefährden. Dort gehen die Uhren so, dass das Ordnungsamt wegschaut, wenn Sie als Autofahrer auf dem Radweg oder auf dem Radfahrstreifen parken. Sie sind schon zu bedauern in Berlin.

  7. Jens
    Am 18. Mai 2020 um 10:56

    Ist es auch ein Rotlichtverstoß, wenn man sich vom Fahrbahnrand an einer Ampel (ohne Radsymbol), die rot ist, soweit dies möglich ist in den fließenden Verkehr einordnet und anschließend die Spur wechselt?

  8. Herr S.
    Am 4. April 2020 um 8:29

    Hallo Alle,
    schade das in Berlin Friedrichshain keine Kontrollen von Rotlichtsündern erfolgt.
    Die Polizei Ignoriert gekonnt die Verstoße.
    Wenn ich an dem besagten Ort an der Ampel warten muss wegen Rot. Fahren gemütlich Minimum 20 Radfahrer bei Rot rüber. Ich fahre jeden Tag dort lang und selbst Polizisten schauen weg… Warum?. Zuviel Schreibkram?? In Berlin laufen die Uhren anders :)

  9. Patricia
    Am 6. Juni 2019 um 5:58

    Anscheinend fahren die Leute hier nicht in der Großstadt hier in Berlin herrscht Anarchie,wer sich im Strassenverkehr bewegt,hat sich an die Regeln zu halten,aber hier bekommt man das nicht im Griff,weil es zu viele sind.Und wir Autofahrer müssen auch bei rot stehen bleiben,auch wenn kein Mensch auf der Strasse ist.Hier musst du immer damit rechnen das ein Radfahrer irgendwo raus schiesst,wenn du was sagst wirst du beschimpft oder das Auto wird beschädigt.Radfahrer hier kosten ihre Anonymität voll aus,Kennzeich und Haftpflicht für Fahrräder wenn sie auf der Strasse fahren.Leider müssen die Radfahrer in der Kleinstadt darunter leiden,weil die Polizei dort auch ihre Pflicht tun will,hier müssten sie mal.

    • Felizitas M
      Am 13. Januar 2022 um 19:10

      Danke ! Das ist Wasser auf meine Mühlen !
      Auch, wenn Ihr Kommentar schon zwei Jahre her ist, sind sämmtliche Aspekte aufgeführt.
      Fussgänger haben es nicht besser, sie sind sogar noch unmittelbarer den Angriffen agressiver Radfahrer ausgesetzt.
      Ein Art Führerschein und eine Verfolgungsmöglichkeit ist auch bei Radfahrern unabdingar !!

      Sie verlassen sich arrogant und ignorant darauf, dass man im Fall eines (Beinah-)Unfalls keine Nachweismöglichkeiten hat !

      Selbst Eltern auf dem Rad verhalten sich mit ihren Kindern im Schlepptau absolut verantwortungslos.

  10. Patricia H.
    Am 6. Juni 2019 um 5:03

    In Berlin wundert man sich wenn ein Radfahrer bei rot stehen bleibt und sich darauf verlässt das der Autofahrer stehen bleibt,weil der Autofahrer schuld bekommt.Die Straftaten und Nötigungen können nicht ermittelt werden.Ich finde Radfahrer haben sehr viele Rechte jetzt sollten die Pflichten kommen,ein sichtbares Kennzeichen sollte Pflicht sein.Und Radfahrer Blitzer an Ampeln.

  11. Jan
    Am 4. Juni 2019 um 9:15

    Ich verstehe nicht, dass sich hier alle über die Höhe der Strafe beschweren. IHR habt doch gegen die StVO (ja die gilt auch für Fahrradfahrer) verstoßen und somit in kauf genommen dafür belangt zu werden.

    Ich bin selbst Radfahrer und sehe fast täglich wie andere Radfahrer über rote Ampeln fahren als würden sie nicht existieren. Heute zum Beispiel hatte ich eine Radfahrerin vor mir die 3 Rote Ampeln überfahren hat (ich war schneller als sie unterwegs und habe sie immer wieder eingeholt.). Das ist leider kein Einzelfall, deswegen bin ich der Meinung das die Bußgelder noch erhöht werden müssen damit es die letzten auch endlich lernen, dass man auch als Fahrradfahrer an einer roten Ampel zu warten hat bis diese auf grün umschaltet. Egal ob ob anderer Verkehr zu sehen ist oder nicht, denn es zählt die rote Ampel und nicht ob anderer Verkehr zusehen ist.

    Rote Ampel heißt stehen bleiben PUNKT! Das ist in der StVO eindeutig geregelt und wer sich nicht daran hält ist selber schuld.

  12. Simon
    Am 26. April 2019 um 14:30

    Bin heute mit ca. 5 km/h über eine rote Ampel mit dem Fahrrad gefahren. Es war ein Radweg außerhalb des Autofahrwegs, also durch Bordstein getrennt. Mit würde vorgeworfen ich hætte die Fußgänger gefährdet, was Blödsinn ist mit der Geschwindigkeit. Krieg jetzt n Punkt und Strafe. Jetzt meine Frage ich hatte schonmal eine MPU, erfolgreich bestanden und bereits 2 Punkte in Flensburg. Muss ich befürchten das da was schlimmeres passiert als Bußgeld?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 14:28

      Hallo Simon,

      weitere Konsequenzen außer Bußgeld und Punkte drohen wahrscheinlich nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Kathrin B.
    Am 17. Januar 2018 um 17:04

    Das Überfahren der roten Ampel mit dem Fahrrad (länger als 1 Sekunde rot) war am 21.07.17, der Bescheid mit der drakonischen Strafe (4 Jahre Probezeit statt 2 Jahre, Führerschein wurde am 17.01.17 gemacht) plus Aufbauseminare und Gebühren) kam am 16.01.18, also fast 6 Monate nach dem Verkehrsdelikt. Ist das noch innerhalb der Frist?

    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 11:11

      Hallo Kathrin,

      in der Regel liegt die Verjährungsfrist bei drei Monaten, verschiedene Vorgänge können jedoch dazu führen, dass sie maximal sechs Monate betragen kann. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Normann
    Am 27. August 2016 um 17:12

    Bin mit Rad über rot zur Abbiegehaltelinie vorgefahren, dort gewartet und losgefahren als alle rot hatten und die Fußgängerampel umgesprungen ist.
    Polizist war auf dem Weg zur Arbeit und hat mich angehalten. Haben dann diskutiert, da ich es albern fand.
    Ihn hat noch mehr aufgeregt (war 2 Kilometer vorher auf der Straße um Radfahrer zu überholen), aber das wird mir jetzt nicht vorgeworfen (im Schreiben)

    Jetzt Brief bekommen: 220€ + Gebühr und Auslage
    Vorgworfen wird Rot>1 Sek und Vorsatz, uneinsichtig
    Vorsatz kann zur Verdoppelung führen, aber dann 220€ statt 200€?

    Es steht nichts von einem Punkt in Flensburg (ist das automatisch oder müsste das nicht trotzdem im Bußgeldbescheid stehen?).

    Kann mir die Höhe nicht erklären, auch wenn ich nicht glaube, dass es sich ohne Rechtsschutz lohnt Einspruch einzulegen. Macht wahrscheinlich auch keinen Unterschied, dass er allein war und keine Zeugen hat, oder?
    Polizist sticht ja alles aus.

    :-/

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. August 2016 um 8:08

      Hallo Normann,

      ein Punkt muss nicht zwingend im Bußgeldbescheid aufgeführt sein. Den Stand auf Ihrem Punktekonto können Sie in Flensburg erfragen.
      Da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, empfehlen Ihnen sich bezüglich eines eventuellen Einspruchs an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen und Ihnen mitteilen, ob ein Einspruch erfolgreich sein würde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Anna
    Am 13. Juni 2016 um 15:32

    Hallo,

    ich bin vor einigen Wochen über Gelb gefahren. Ich habe aber Post bekommen, in der behauptet wird, ich wäre über Rot gefahren. Wie sieht denn die Bußgeldregelung bei gelber Ampel aus?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 6:46

      Hallo Anna,

      das Überfahren einer gelben Ampel wird mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Jens
    Am 8. Juni 2016 um 11:59

    Ich weiß gar nicht, warum sich hier alle aufregen. Ihr seid über Rot gefahren. Damit habt ihr etwas falsch gemacht. Und während motorisierte Verkehrsteilnehmer mindestens 90€ zahlen und noch einen Monat Fahrverbot bekommen, zahlt ihr “nur” 60€. Selbst ein Mofa welches nur 25km/h (und damit weniger als die meisten Fahrradkuriere) schafft, müsste einen Monat Fahrverbot hinnehmen und 90€ abdrücken.

    IHR habt euch falsch verhalten!

    IHR seid entgegen geltendem Recht über Rot gefahren!

    Und ich als gesetzestreuer Bürger verlange, dass solches Fehlverhalten geahndet und unterbunden wird. Weil es mir auch auf den Geist geht, jeden dritten Tag einen von eurer Sorte vom Asphalt kratzen zu müssen.

    • Toni
      Am 5. Oktober 2018 um 11:36

      Das ist nicht ganz richtig. Mein Sohn muss sich heute wegen Überfahren einer roten Ampel Ecke Wilhelmstraße / Unter den Linden bei Gericht melden. Als Strafe wurden 200 EUR Bußgeld nebst Gebühren verhängt. Nach erfolgtem Widerspruch sogar 400 EUR nebst einem Monat Fahrverbot in Aussicht gestellt. Für die 400 EUR hat man sich inzwischen entschuldigt – es läge ein Versehen vor. Nachher ist der Gerichtstermin.
      Strafe muss sein – das ist richtig. Nur die Verhältnismäßigkeit sollte nicht aus den Augen gelassen werden.
      Wer die oben beschriebene Stelle kennt, kann sich nur wundern. Die Wilhelmstraße ist sozusagen dauernd gesperrt wegen der aufgestellten Poller – als Schutz für die Britische Botschaft. Die einzige Gefahr die einem droht, sind andere Radfahrer aus der Wilhelmstraße kommend. Ein Dauer-Orange wäre an der Stelle sicherlich nicht verkehrt.

  17. Arsch vom Dienst
    Am 18. April 2016 um 14:14

    Findet bitte Lösungen für all die Unruhen, die momentan in Deutschland herrschen statt sich mühselig hinzusetzen und die Steuergelder für überflüssige Bussgeldkataloge für Fahrradfahrer und unkompetente Fahrrad”polizisten” zu verschwenden.

    Ca. 75% der PKW-Fahrradunfälle werden von den PKW Fahrern verursacht!!! Keiner sagt, dass die restlichen 25% der Unfälle, die von Fahrradfahrern verursacht werden, durch Rotfahrer versucht wurden!!!! Und danach so dreist zu sein und Fahrradfahrern die über Rot fahren ein Bussgeld in Höhe von 100 EUR und mehr zu verhängen ist mit Abstand die unverschämteste und absurdeste Regelung, die Deutschland hat sich einfallen lassen.

    Menschen fahren Fahrrad und schonen dabei die Umwelt damit sie nicht mehr schaden annimmt als ohnehin schon von unseren häufigsten Unfallgegenern getan wird. Dank uns sind weniger Autos unterwegs, vor allem in Großstädten wie Köln etc. Und ein ganz besonderes interessanter Punkt:

    Belehrung des Fahrradpolizisten: “Sie gefährden das Allgemeinwohl… Bei Unfällen worin Sie verwickelt sind, da zahlen wir ALLE für Ihre Krankenhauskosten, bla bla bla.” Fahrradfahrer sind die Gesunden und den Verkehrsteilnehmern. Unsere Krankenhauskosten bei Unfällen sind sicherlich auch noch dem 12. Unfall weniger als die Versorgung von faulen Autofahrern mit Bandscheibenvorfall, Herzerkrankungen und Fettleibigkeit auf Lebenslang.

    Wenn Regeln für Fahrradfahrer geschaffen werden und die zu ausserirdischen Bussgeldern verdonnert werden, dann aber bitte auch nur, wenn die

    Punkt 1: Fahrradfahrer vernünftige Fahrradwege haben, wo nicht jeder Arsch mit dem Auto draufsteht und ich ausweichen muss und immer dabei kurz davor bin von einem anderen Autofahrer plattgefahren zu werden.

    Punkt 2: Eigene Ampeln, was auf Fahrradfahrer abgestimmt ist und ich nicht 5 min lang an einer Ampel stehe wo kein Mensch drüberfährt.

    Punkt 3: Vernünftig geschulte Polizisten, die früher mal nicht gehänselt oder gemobbt wurden und nicht zum Höhenpunkt kommen, wenn sie einem eine Strafe verpassen können.

    Danke

  18. peter j.
    Am 15. April 2016 um 13:12

    am 14.04.2016 um 16.02 Uhr ueberquerte ich auf einem Fahrradweg in der Vorwaertsbewegung Fahrradfahrend mit ca. 30 Km eine HauptvehrsKreuzung in meiner Heimatstadt Neumuenster. Als ich auf die Ampel zufuhr bestand ein Abstand von ca. 20 metern. Ich verweilte bereits mit einer Fahrradlaenge auf der Fahrbahn als die Ampel Fussgaenger/Fahrradampel auf rot sprang, dennoch setzte ich meinen Weg fort, um die gegenueberliegende Strassenseite zu erreichen. Wurde dann auf der gegenueberliegende Strassenseite durch die Polizei angehalten. Die Beamtin erhob den Vorwurf , ich sei bei rot ueber die Ampel gefahren. Ich entgegnete , nein , ich haette mich in der vorwaertsbewegung befunden und waere, haette ich gebremst gestuerzt. Die Beamtin ueberpruefte meine Bremsen und verneinte mein Argument, nahm dann meine Personalien auf , schritt zu ihrem Fahrzeug. Ich wartete auf die Beamtin, die jedoch nicht erschien. Jedoch kam Ihr Kollege um mich nach meinem Ausweis zu fragen, den ich nicht dabei hatte. Ich dem Beamten jedoch offerierte zu meiner Wohnung zu fahren, um gewuenschtes Dokument zu zeigen. In der Zwischenzeit kam eine Passantin auf den Beamten zu und wies diesen auf Schlaegerei hin. Daraufhin entfernte sich der Beamte stieg in das Polizeifahrzeug und fuhr davon. Ich stand noch immer vorort darauf wartend auf die Beamtin um ueber die weiteren Schritte gegen mich informiert zu werden. Jedoch passierte nichts. Nun meine Frage wie ist der Sachstand ????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 9:02

      Hallo Peter,
      die zuständige Bußgeldstelle wird sich in der Regel mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die Sachlage erläutern. Sollte innerhalb von drei Monaten nichts von der Behörde kommen, können Sie die Sache normalerweise als erledigt ansehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Martin
    Am 3. Februar 2016 um 7:28

    Moin moin,

    ich frage mich, was dieser Schwachsinn eigentlich soll. Das ist staatliche Geldmacherei. Es gibt in etlichen Ländern der Welt Städte (z.B. Paris), in denen die rote Ampel für Fahrradfahrer entweder nicht gilt, nur als Stoppschild dient oder zumindest rechts abbiegen direkt erlaubt ist. Und es ist nachgewiesen, dass dadurch keine erhöhte Unfallgefahr besteht, da Fahrradfahrer einfach einen viel besseren Überblick haben. Aber wie immer in Deutschland hängen wir hinter her.
    Es gibt keinerlei beweise, dass die Unfallgefahr sich häufen würde und wenn man sich die Unfallstatistik der Polizei anschaut, sind da Unfälle wegen überfahren einer roten Ampel kaum aufgeführt. Unfälle passieren eher durch falsche Fahrbahnnutzung … etc. .
    Naja, wie gesagt, dicke Geldmacherei des Staates und Degradierung der Polizei zu staatlichen Geldeintreibern.

    MnichtfG

  20. Marcel
    Am 2. Februar 2016 um 5:12

    Hallo!
    Bin grad eben über eine rote Ampel gefahren (war schon länger rot), mein Rücklicht hat auch nicht funkioniert. Habe nachgelesen, dass man seinen Führerschein abgeben muss, was passiert, wenn man diesen aber schon abgegeben hat, bzw was für eine Strafe kommt jetzt insgemsamt auf mich zu?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 9:21

      Hallo Marcel,

      je nachdem, aus welchem Grund Sie den Führerschein abgegeben haben, drohen andere Konsequenzen. Grundsätzlich müssen Sie jedoch mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Christian
    Am 16. Dezember 2015 um 13:52

    Guten Tag,

    wie ist es denn Strafe, wenn man mit einem Fahrrad bei roter Ampel und grünem Pfeil, beim rechtsabbiegen nicht anhält.

    Autos = Fahrzeuge bezahlen hier 70 Euro

    Ich sehe hier keine Unterteuilung für Radfahrer. Werden diese auch als Fahrzeuge behandelt?

    Mfg
    Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2015 um 9:42

      Hallo Christian,

      sofern keine Gefährdung vorliegt, sollte sich das Bußgeld für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer halbieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Armin
    Am 9. Dezember 2015 um 1:38

    Guten Tag,

    ich wurde dabei erwischt, wie ich ohne einer Gefährdung anderer eine rote Fußgängerampel mit dem
    Fahrrad überquert habe. Nun weiss ich ausgehend von Recherchen, dass Fussgänger ein Bußgeld von 5€ zahlen müssen. Ich allerdings habe eine Strafe von 60€ bekommen. Es darf doch keinen Unterschied im Bußgeld machen ob mit oder ohne Fahrrad eine Fußgängerampel überquert wird. Kann es sein dass mir ein Bußgeld für das bei Rot überqueren einer Straßenampel berechnet wurde bzw. wird überhaupt darin unterschieden?

    Danke und Grüße,

    Armin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 9:29

      Hallo Armin,

      da die Ampeln für eine Richtung oft ähnlich geschaltet sind, dürfte auch die allgemeine Straßenampel rot gewesen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. tomwel
    Am 8. Dezember 2015 um 7:35

    Ich habe mit dem Fahrrad bei Rot die Straße auf dem Radweg überquert. Dabei handelte es sich um eine kleine, unbedeutende Nebenstrasse. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fand nicht statt. Es waren keine Fußgänger unterwegs und Autos fuhren auch nicht. Trotzdem darf ich jetzt 100,-€ + Gebühren zahlen. Ja ich bin bei Rot gefahren. Sehe ich ja ein. Aber ich finde das äußerst unverhältnismäßig in Bezug auf die Höhe der anderen Strafen im Bußgeldkatalog für Radfahrer. Für Fahren in der Füßgängerzone mit nicht angepasster Geschwindigkeit z.B. nur 15,-€. Oder telefonieren beim radeln ebenfalls nur 15,-€. Hier sehe ich viel mehr Potential für die Gefährdung der Gesundheit, nicht nur der Anderen sondern auch der eigenen.
    Die Gefährdung der Gesundheit sollte hier mehr in Vordergrund gerückt werden.

  24. Rutkat
    Am 18. November 2015 um 13:43

    Ich bin mit dem Fahrrad (recht hohes Tempo, es ging bergab) über eine rote Ampel gefahren, die laut der beiden Polizisten hinter mir im Auto (es war bereits dunkel), länger als eine Sekunde rot war. Lohnt es sich nicht gegen das “über rot Fahren” sondern gegen die Aussage, dass es länger als eine Sekunde rot war, Einspruch zu erheben? Wie stehen meine Chancen und wie teuer kann der Prozess für mich werden (Stichwort: Prozesskosten und Busgeldverdopplung bei negativerem Ausgang)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 10:02

      Hallo Rutkat,

      leider können wir keine Rechtsberatung bieten. Ob sich ein Einspruch lohnt, erfahren Sie von einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. William
    Am 10. November 2015 um 17:16

    Ich habe am 31.08. eine Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde rot war. Es gab keine Gefährdung, da die Fußgänger ebenfalls bereits rot hatten und niemand mehr auf der Straße war. Autos hätten nicht kreuzen können, da es nur ein Fußgängerübergang war. Es gab also auch keine Gefährdung.
    Der Bußgeldbescheid, den ich gestern erhalten habe, fordert aber eine Summe in Höhe von 200 € ein. Wie kann das sein??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 10:53

      Hallo William,

      wir können uns die Höhe des Bußgeldes nicht erklären – zwar können Bearbeitungsgebühren von bis zu 28,50 erhoben werden, doch auch dann kämen keine 200 Euro Bußgeld zusammen. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Irina
    Am 28. Juli 2015 um 7:58

    Ich wurde gestern angehalten, weil ich angeblich über rot gefahren bin. Ich finde die Straffen einfach zu übertrieben und sehe diese als Geldmacherei an.
    Hier in Frankfurt sollten eher die Randalierer (jeden Montag eine Demo und öfters mal am Samstag) zu Kasse gebeten werden und nicht die anständigen Mitbürger die brav ihre Steuern für alles bezahlen. 100 € steht für mich in keinem Verhältnis. Aber jemand muss ja die abgebrannten Polizei Fahrzeuge wieder bezahlen……und das sind nicht die Krawalmacher.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2015 um 15:40

      Hallo Irina,

      wenn ein Radfahrer über Rot fährt, kann er mitunter auch schwere Unfälle verursachen. Über die Höhe der Bußgelder erlauben wir uns aber kein Urteil, da wir nur darüber informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Sebastian
    Am 16. Mai 2015 um 19:49

    Ich muss sagen, Ampeln sind generell radfahrerunfreundlich bzw. sorgen oft für Verwirrung.
    Gerade hier in München gibt es kreuz und quer alles: Eigene Radfahrerampeln auf Augenhöhe mit Gelblicht, Rad/Fußgängerampeln, Fußgängerampeln alleine und manchmal gelten die Autofahrerampeln (was man auch nur daran erkennen kann, dass auf dem Radweg eine Haltelinie ist)

    Fall 1: Gesonderter Radweg, daneben zweispurige Straße, Fußgängerampel (ohne Radfahrersymbol). Fußgängerampel ist bereits rot, Autofahrer aber noch grün. Welche Ampel gilt nun?

    Fall 2: T-Kreuzung (Seitenstraße auf Hauptstraße), Autofahrer haben Rot um Linksabbieger auf die Hauptstraße vorbei zu lassen. Fußgänger die über die Hauptstraße wollen haben logischerweise auch rot. Der Fußweg der entlang der Hauptstraße führt hat aber keine Ampel. Auf dem Radweg hingegen ist eine Haltelinie, jedoch keine Radfahrerampel. Da es von der Seitenstraße aus keinen Radweg gibt, der auf den Radweg parallel zur Hauptstraße führt, sehe ich hier eigentlich keinen Grund zu halten.

    Zwar bin ich wegen Rotlichtverstößen noch nie von der Polizei angehalten worden, habe mir aber schon oft überlegt, ob das gerade so korrekt war. Gerade weil Fußgängerampeln keine Gelbphase haben, manchmal aber doch auch für Radfahrer gelten, habe schon öfters mitbekommen wie es deswegen Probleme gab, weil der Polizist nicht verstehen wollte, dass die Ampel kurz vor dem Überqueren der Haltelinie umgeschaltet hat und man keine Möglichkeit mehr hatte zu bremsen.
    Hier ist es leider rein das Ermessen des Polizisten, denn ich behaupte im Zweifelsfall wissen die auch nicht bescheid.

    Vielleicht kann mir hier jemand kurz erklären, welche Ampel im Zweifelsfall für Radfahrer gilt, da viele Radwege nur mit Fußgängerampeln ausgestattet sind, ich mich dann immer an den Autoampeln orientiere, weil die eben auch noch eine Gelbphase haben. Ob das die Polizei aber genauso sieht weiß ich nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2015 um 8:22

      Hallo Sebastian,

      tatsächlich ist die Rechtslage hier nicht ganz eindeutig, was auch der ADFC München bereits angemerkt hat.
      Im Zweifel sollten Sie die großen Ampeln mit der Gelbphase beachten, um ein Bußgeld zu vermeiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Hartwig
    Am 12. April 2015 um 18:44

    Verkehrsregeln sind wichtig und einzuhalten und verhängte Bußgelder sollten einen Lerneffekt haben, ABER: wenn eine Gefährdung sowohl des Beschuldigten als auch anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist, dann sollte eine Verwarnung genügen. In meinem Fall habe ich einen Bußgeldbescheid über 88,50 € bekommen, weil ich in einer Tempo-30-Zone (Einbahnstrasse) bei einer gut zu übersehenden Kreuzung, weit und breit kein KfZ in Sicht, 2 Sekunden zu früh (!!!), nämlich als das Fußgängerlicht auf grün gesprungen war, mit dem Fahrrad die Kreuzung überquert habe. Oberschlaumeier und Ordnungsfanatiker werden jetzt sagen, “das Fußgängerlicht ist für Fußgänger und nicht für Radfahrer”, “wer sich nicht an Regeln hält gehört betraft” und dergleichen mehr. Ja, ja, mea culpa. In diesem Fall geht es aber NUR ums Prinzip und der Tatvorwurf ist gemessen an den Umständen lächerlich. Ganz im Gegensatz zum verhängten Bußgeld. Eine Nachbesserung des Katalogs ist m.E. notwendig.

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