Bußgeldkatalog falsche Beförderung vom Kind auf dem Fahrrad
Beschreibung
Bußgeld
Sie haben ein Kind, das älter als 7 Jahre ist, auf einem einsitzigen Fahrrad befördert
5 €
Sie haben ein Kind auf einem einsitzigen Fahrrad befördert und die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet
5 €
Sie haben einen Kinderfahrradanhänger mit mehr als 2 Kindern befördert
5 €
Sie haben ein Kind, das älter als 7 Jahre ist, in einem Kinderfahrradanhänger befördert
5 €
Tipp: Weitere Bußgelder finden Sie in unserem Ratgeber zur Personenbeförderung.
Fahrrad-Regeln für Kinder
Kinder sind stolz und glücklich, wenn sie selbst endlich Fahrrad fahren und die Gegend erkunden können.
Doch welche Fertigkeiten sollten Kinder beherrschen und trainieren, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein? Welche besonderen Regelungen gibt es für den Nachwuchs? Und wie sieht es überhaupt mit der Haftung bei einem Unfall aus? Diesen und weiteren Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrrad-Verkehrssicherheit für Kinder
Wo müssen Kinder mit dem Fahrrad fahren?
Bis zum 8. Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen und zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr dürfen sie sowohl den Gehweg als auch den Radweg verwenden. Für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, sind der Radweg und die Straße vorgeschrieben.
Worauf gilt es zu achten, wenn Kinder mit dem Fahrrad unterwegs sind?
Neben einem verkehrssicheren Fahrrad müssen Kinder beim Radeln über zahlreiche Fertigkeiten verfügen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Wer haftet, wenn Kinder mit dem Fahrrad einen Unfall verursachen?
Kinder sind bis zum 10. Lebensjahr grundsätzlich nicht, mögliche Ansprüche auf Schadenersatz können aber unter Umständen gegenüber den Eltern bzw. Aufsichtspersonen geltend gemacht werden
Welche Fertigkeiten sollten Kinder auf dem Fahrrad beherrschen?
Kinder gehören zu den schwächsten Teilnehmern im Verkehr. Doch damit sich der Nachwuchs auf seinem Kinderfahrrad möglichst sicher bewegt, ist es nicht nur wichtig, dass er das Fahrradfahren an sich lernt, sondern dass er auch noch eine Reihe von wichtigen Fertigkeiten trainiert und beherrscht. Doch welche sind das?
Kinder müssen lernen die Geschwindigkeiten und Entfernungen von Fahrzeugen richtig einzuschätzen.
Kinder müssen Gefahrensituationen erkennen können und zudem wissen, wie sie Gefahren im Straßenverkehr vermeiden und/oder wie sie sich in riskanten Situationen am besten verhalten.
Kinder dürfen sich nicht durch die vielen Umweltreize ablenken lassen.
Kinder müssen stets aufmerksam sein und müssen sich dabei immer auf wichtige Aspekte im Straßenverkehr konzentrieren, damit die eigene Sicherheit nicht gefährdet wird.
Kinder müssen das Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern einschätzen und voraussehen können.
Weiterführende Informationen zur Verkehrssicherheit beim Transport von Kindern:
Bis zum achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Selbst der Radweg ist für Kinder unter acht Jahren tabu, außer es handelt sich um einen kombinierten Geh- und Fahrradweg. Im Verkehrsrecht werden Kinder unter acht Jahren rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher auf dem Bürgersteig/Gehweg fahren. Erwachsene Radfahrer dürfen laut StVO in der Regel nicht auf dem Gehweg fahren. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn diese Kinder begleiten. So darf eine Aufsichtsperson, die mindestens sechzehn Jahre alt ist, Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.
Kinder im Alter zwischen acht und zehn dürfen sowohl auf dem Gehweg als auch den Radweg fahren. Radfahrstreifen und Schutzstreifen neben der Fahrbahn sind allerdings Tabu.
Ab dem zehnten Geburtstag gelten laut StVO für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Wer sein Kind auf einem einsitzigen Fahrrad mitnehmen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem darf das Kind nicht älter als 7 Jahre sein. Dies gilt für einen Kindersitz und einen Fahrradanhänger. Bei letzterem dürfen nur maximal zwei Kinder mitgenommen werden. Für behinderte Kinder entfällt die Altersbegrenzung.
Verkehrsrecht Kinder: Wer haftet bei einem Unfall?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen von Kind und Aufsichtspflichtigen kann es immer wieder passieren, das Kinder einen Unfall oder Schaden verursachen. Doch welche Regelungen gibt es bei der Unfallhaftung?
Bis zum zehnten Lebensjahr sind Kinder für Schäden nicht haftbar zu machen, die sie im Falle eines Unfalls mit einem Fahrzeug verursachen. Wenn den Kindern selber etwas passiert, erhalten sie vollen Schadenersatz – selbst bei eigenen Verschulden etwa nach der Missachtung der Vorfahrt.
Bei parkenden Autos sehen die Regelungen jedoch anders aus. Wenn ein Kind, das acht Jahre oder älter ist, gegen ein abgestelltes und stehendes Kraftfahrzeug fährt, kann es für den Schaden verantwortlich gemacht werden. Zudem können auch die Eltern in Haftung genommen werden, da diese sich davon überzeugen müssen, dass sich ihr Kind im (Straßen-) Verkehr sicher bewegen kann – auch ohne Aufsicht und völlig alleine.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Informationen zum Thema Kinder auf dem Fahrrad veraltet sind. Seit der Änderung des §2 Abs. 5 StVO 12/2016 ist das Mitfahren einer Begleitperson (Mindesalter: 16 Jahre) mit dem Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg erlaubt. [Link von Redaktion entfernt]
Trotzdem vielen Dank für die nützlichen Informationen auf dieser Seite!
Frage: Darf ich 4 Kinder in einem dafür ausgelegten Lastenfahrrad transportieren? Es handelt sich nicht um einen Anhänger, sondern um einen festen, vorn angebrachten Kasten speziell für Kinder (gibt es in den Niederlanden).
mit einem Cargobike dürfen Sie mehr als zwei Kinder transportieren. Voraussetzung ist allerdings, dass besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
§2 der Stvo Kinder bis zur Vollendung des 8 Lebensjahr dürfen nicht auf der Strasse fahren ferner müssen sie an Kreuzungen wenn sie die Strasse überqueren absteigen Kinder biss zur Vollendung des 10 Lebensjahres dürfen auf dem Gehweg fahren auch wenn die Eltern dabei sind und die haben auf der Strasse zufahren (als EX.Radamateur 678.000 km in 19 Jahren )und Berufskraftfahrer kann ich manchmal nur den Kopfschütteln wie sich Radfahrer im Strassen verkehr benehmen vorallem Eltern bzw.junge Mütter die bei Rot über die Ampel fahren obwohl sie ihren Schützling dabei haben also Rücksicht ist die Devise und nicht auf Teufelkommraus denn nur wenn man sich an die Regeln hält und auch als Radfahrer mal auf sein Recht verzichtet der kommt auch sicher bei B an !
Hallo Bußgeld Team, Folgendes ist passiert. Wir 4 Erwachsene und 3 Kinder sind am 3. Oktober angehalten worden weil wir den Fahrradweg auf der falschen Seite benutzt haben. Also fahren auf der falschen Seite. Laut Polizei sollten wir alle 20€ pro Person bezahlen! Wir 2 Erwachsene und ein Kind mussten 60€ zahlen. Haben wir mit EC gemacht. Unsere Freunde mit zwei Kindern haben sich einen Zahlschein ausstellen lassen und nur eine Strafe von 20€ bekommen! Meine Frage müssen Kinder diese Strafe überhaupt zahlen? Die Polizei hat weder gefragt wie alt die Kinder sind noch welches Kind zu wem gehört! Oder haften Eltern für Ihre Kinder? MfG I.Michalke
da Kinder erst ab 14 Jahren strafmündig sind, kann gegen diese kein Bußgeld verhängt werden. Der Bußgeldkatalog sieht auch keine Haftbarmachung der Eltern für die Verkehrsordnungswidrigkeit, auf der falschen Seite des Radwegs gefahren zu sein, vor. Demzufolge erscheint uns das gegen Sie verhängte Bußgeld als zu üppig bemessen.
wirklich ein lesenswerter Artikel, den ich sofort abgespeichert habe um ihn auch meinem Kleinen zu zeigen. Er ist in der 3. Klasse und macht einen “Fahrradführerschein”. Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, da auch die Grundschulkinder hier sehr viel über Verkehrssicherheit erfahren, was wichtiges Thema ist. Weiter so! Vera
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Informationen zum Thema Kinder auf dem Fahrrad veraltet sind. Seit der Änderung des §2 Abs. 5 StVO 12/2016 ist das Mitfahren einer Begleitperson (Mindesalter: 16 Jahre) mit dem Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg erlaubt.
[Link von Redaktion entfernt]
Trotzdem vielen Dank für die nützlichen Informationen auf dieser Seite!
Hallo Markus,
vielen Dank für diesen Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Frage:
Darf ich 4 Kinder in einem dafür ausgelegten Lastenfahrrad transportieren? Es handelt sich nicht um einen Anhänger, sondern um einen festen, vorn angebrachten Kasten speziell für Kinder (gibt es in den Niederlanden).
Hallo Martina,
mit einem Cargobike dürfen Sie mehr als zwei Kinder transportieren. Voraussetzung ist allerdings, dass besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
§2 der Stvo Kinder bis zur Vollendung des 8 Lebensjahr dürfen nicht auf der Strasse fahren ferner müssen sie an Kreuzungen wenn sie die Strasse überqueren absteigen Kinder biss zur Vollendung des 10 Lebensjahres dürfen auf dem Gehweg fahren auch wenn die Eltern dabei sind und die haben auf der Strasse zufahren (als EX.Radamateur 678.000 km in 19 Jahren )und Berufskraftfahrer kann ich manchmal nur den Kopfschütteln wie sich Radfahrer im Strassen verkehr benehmen vorallem Eltern bzw.junge Mütter die bei Rot über die Ampel fahren obwohl sie ihren Schützling dabei haben also Rücksicht ist die Devise und nicht auf Teufelkommraus denn nur wenn man sich an die Regeln hält und auch als Radfahrer mal auf sein Recht verzichtet der kommt auch sicher bei B an !
Hallo Bußgeld Team,
Folgendes ist passiert. Wir 4 Erwachsene und 3 Kinder sind am 3. Oktober angehalten worden weil wir den Fahrradweg auf der falschen Seite benutzt haben. Also fahren auf der falschen Seite. Laut Polizei sollten wir alle 20€ pro Person bezahlen! Wir 2 Erwachsene und ein Kind mussten 60€ zahlen. Haben wir mit EC gemacht. Unsere Freunde mit zwei Kindern haben sich einen Zahlschein ausstellen lassen und nur eine Strafe von 20€ bekommen! Meine Frage müssen Kinder diese Strafe überhaupt zahlen? Die Polizei hat weder gefragt wie alt die Kinder sind noch welches Kind zu wem gehört! Oder haften Eltern für Ihre Kinder?
MfG
I.Michalke
Hallo,
da Kinder erst ab 14 Jahren strafmündig sind, kann gegen diese kein Bußgeld verhängt werden. Der Bußgeldkatalog sieht auch keine Haftbarmachung der Eltern für die Verkehrsordnungswidrigkeit, auf der falschen Seite des Radwegs gefahren zu sein, vor. Demzufolge erscheint uns das gegen Sie verhängte Bußgeld als zu üppig bemessen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag Redaktion,
bekommen Eltern die Punkte für Ihre Kinder überschrieben?
MfG
Vally
Hallo Frau Weser,
nein, die Eltern erhalten keine Punkte für die Taten Ihrer Kinder.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Frau Seitberger,
auf dem Bürgersteig dürfen nur Kinder mit dem Fahrrad fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebes Bußgeldkatalog-Team,
wirklich ein lesenswerter Artikel, den ich sofort abgespeichert habe um ihn auch meinem Kleinen zu zeigen. Er ist in der 3. Klasse und macht einen “Fahrradführerschein”. Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, da auch die Grundschulkinder hier sehr viel über Verkehrssicherheit erfahren, was wichtiges Thema ist.
Weiter so!
Vera
20 Euro für fahren ohne Beleuchtung ist Abzockerei mfg