Sie benutzten vorschriftswidrig einen Radschnellweg.
15 Euro
141154
... mit Behinderung
20 Euro
141155
... mit Gefährdung
25 Euro
141156
... mit Unfall
30 Euro
141157
Sie fuhren erlaubterweise mit einem Kfz auf einem Radschnellweg, passten aber die Geschwindigkeit nicht an.
(Gilt nur für Verstöße, die nicht ohnehin als Geschwindigkeitsüberschreitung geahndet werden.)
15 Euro
141197
Fahrradfahren soll attraktiver werden
Statistisch gesehen besaß im Januar 2019 mehr als jeder zweite Deutsche ein eigenes Kfz. Die Folge dieser Fahrzeugdichte sind verstopfte Straßen und eine hohe Schadstoffbelastung insbesondere in den Städten. Deshalb gibt es derzeit Bestrebungen, andere Fortbewegungsmittel attraktiver zu machen, um eine Abkehr vom motorisierten Individualverkehr zu erreichen.
Vor allem das Fahrrad soll als Alternative zum Pkw gefördert werden, bietet es doch etliche Vorteile: Es ist emissionsfrei, nimmt im Vergleich zu anderen Fahrzeugen nur wenig Platz ein, ist potentiell weniger gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer als ein Kraftfahrzeug und fördert obendrein die Gesundheit seiner Fahrer.
Doch damit mehr Menschen freiwillig aufs Fahrrad steigen, muss das Radfahren in Deutschland auch sicher und komfortabel sein. Um dies zu erreichen, soll u. a. der Radschnellweg in Deutschland gefördert werden. Was es damit auf sich hat, erklärt dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Radschnellweg
Was zeichnet einen Radschnellweg aus?
Radwegschnellwege sollten eine besonders schnelle, sichere und gleichzeitig komfortable Fahrt mit dem Fahrrad ermöglichen. Dazu sind diese baulich von Fußgängern und Verkehr getrennt.
Wer darf Radschnellwege nutzen?
Freigegeben ist der Radschnellweg für Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter.
Woran ist ein Radschnellweg zu erkennen?
Im Zuge der StVO-Novelle 2020 wurde die Verkehrszeichen350.1 und 350.2 für Radschnellwege eingeführt.
Was sind Radschnellwege?
Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei einem Radschnellweg um einen Weg, auf dem Radfahrer besonders schnell fahren können. Dadurch lassen sich auch Strecken von mehreren Kilometern zügig bewältigen, was die Attraktivität des Radfahrens deutlich steigert. Denn selbst ein nur durchschnittlich trainierter Radfahrer kann auch über einen längeren Zeitraum ein Tempo von 20 km/h oder mehr halten, wenn die Bedingungen optimal sind.
Und eben diese Bedingungen soll ein Radschnellweg mit sich bringen:
Er weist möglichst wenige Steigungen auf.
Er ist breit genug, dass sowohl Gegenverkehr als auch ein sicheres Überholen anderer Radfahrer möglich ist.
Er gewährt Fahrradfahrern Vorfahrt an Kreuzungen und Knotenpunkten.
Der Belag weist eine gute Oberflächenbeschaffenheit auf (z. B. Beton oder Asphalt).
Der Radschnellweg ist sowohl vom Fußgänger- als auch vom motorisierten Verkehr getrennt.
Er kreuzt möglichst wenige Straßen, sondern leitet den Fahrradverkehr durch Unterführungen oder über Brücken.
Er ist beleuchtet.
Alle diese Eigenschaften erhöhen die Sicherheit und den Komfort auf dem Radschnellweg. Sie ermöglichen damit eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit als z. B. auf einem normalen Radweg in der Stadt, auf dem Radler oft an Kreuzungen anhalten und auf daneben hergehende Fußgänger achten müssen. Im Idealfall weist ein Radschnellweg außerdem Rastmöglichkeiten für die Radfahrer oder sogar Servicestationen mit Luftpumpen und Fahrradschlauchautomaten auf.
Radschnellwege werden mitunter auch als „Radschnellverbindung“, „Fahrradautobahn“ oder seltener als „Schnellradweg“ bezeichnet. „Radschnellweg“ ist jedoch der offizielle Begriff in Deutschland.
StVO-Novelle 2020: Der Radschnellweg wird offiziell
Lange Zeit tauchte das Wort „Radschnellweg“ nirgendwo im Verkehrsrecht auf: nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), nicht im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und auch nicht in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die wenigen Radschnellwege, die es bereits in Deutschland gab, wurden einfach als normale Fahrradwege angesehen.
Doch mit der im November 2019 beschlossenen Novelle der StVO, welche am 28. April 2020 in Kraft trat, hat sich dies nun geändert. Jene Reform erwähnt nicht nur erstmalig den Radschnellweg, sondern führt für ihn auch gleich ein eigenes Verkehrsschild ein: das neue Zeichen 350.1 – Radschnellweg.
Wird ein Weg mit diesem Schild gekennzeichnet, sind auf diesem gemäß der StVO-Novelle folgende Regeln zu beachten:
Es gelten die Regeln für den Verkehr auf Radschnellwegen.
Die Benutzung des Weges ist für alle Fahrzeuge mit Ausnahme von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) (z. B. E-Scooter) verboten.
Erlaubt ein Zusatzzeichen auch anderen Fahrzeugen, den Radschnellweg zu nutzen, müssen diese ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen und auf Fahrradfahrer Rücksicht nehmen.
Was genau die ominösen „Regeln für den Verkehr auf Radschnellwegen“ beinhalten, ist derzeit unklar, da die StVO-Novelle sich diesbezüglich ausschweigt. Auch klingt es bei der Definition des neuen Verkehrszeichens 350.1 so, als wäre Fußgängern die Benutzung gestattet, denn immerhin ist hier kein ausdrückliches Verbot formuliert.
An anderer Stelle betont zumindest der ursprüngliche Novellen-Entwurf allerdings, dass es sich bei Radschnellwegen „um Sonderwege für den Radverkehr handelt, auf denen andere Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht verkehren dürfen“. Es ist deshalb anzunehmen, dass auch für Fußgänger der Radschnellweg grundsätzlich tabu sind.
Übrigens: Die Radschnellwege, die aktuell bereits in Betrieb sind, waren bisher in der Regel mit dem Zeichen 237 gekennzeichnet, welches einen benutzungspflichtigen Fahrradweg anzeigt. Bei diesem Schild ist die Wegenutzung durch Fußgängerverkehr grundsätzlich untersagt (es sei denn, ein Zusatzschild legt etwas anderes fest).
Radschnellwege in Deutschland: Viele offene Baustellen
Bislang sind Radschnellwege in Deutschland noch ein seltener Anblick, was allerdings auf viele Länder Europas zutrifft. Lediglich bei unseren Nachbarn Dänemark, Belgien und den Niederlanden sind solche Wege bereits gut etabliert.
Immerhin ein paar Radschnellwege sind in Deutschland bereits in Betrieb wie z. B.:
zwischen Böblingen/Sindelfingen und Stuttgart: 8 km (soll auf insgesamt rund 15 bis 20 km ausgebaut werden)
Veloring Friedrichshafen: 7 km (teilweise noch im Bau)
zwischen Egelsbach und Darmstadt-Wixhausen: 3,6 km (Ausbau von Egelsbach bis Frankfurt am Main in Planung)
Radschnellweg Göttingen: 4 km (wird um weitere 2,5 km ausgebaut)
Radschnellweg Rostock: 1 km (insgesamt 24 km geplant)
Radschnellweg Ruhr/RS1: ca. 13 km zwischen Essen und Mülheim an der Ruhr (insgesamt 101 km von Duisburg bis Hamm geplant, teilweise schon im Bau)
Nordbahntrasse: 8 km im Stadtgebiet Wuppertal
Neben diesen genannten befinden sich weitere Radschnellwege bereits im Bau. So soll einer z. B. das Zentrum von Hannover mit dem 18 km entfernten Lehrte verbinden, ein weiterer wird zwischen Belm und Osnabrück (ca. 6,4 km Länge) gebaut. Über 70 weitere Radschnellwege sind bundesweit in Planung, allerdings ist zweifelhaft, ob wirklich jeder einzelne dieser Pläne in die Tat umgesetzt wird.
Von einem flächendeckenden Netzwerk an Radschnellwegen ist die Bundesrepublik also noch weit entfernt. Aber immerhin: Mit der Aufnahme in die StVO werden die „Fahrradautobahnen“ nun auch im Verkehrsrecht berücksichtigt.
Weitere Ratgeber über spezielle Wege für Radfahrer:
Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.
Bußgeldrechner für Fahrradverstöße
Verstöße, die Fahrradfahrer auf dem Radschnellweg begehen, werden auf die gleiche Weise geahndet wie auf normalen Radwegen, Straßen etc. Die Sanktionen dafür können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln:
Mit welchem Alter dürfen Kinder den Radschnellweg benützen.
Gilt hier nur die beschränkung erst ab 8 Jahren, wenn auch das Gebotsschild Radweg angebracht ist?
LG
Mit welchem Alter dürfen Kinder den Radschnellweg benützen.
Gilt hier nur die beschränkung erst ab 8 Jahren, wenn auch das Gebotsschild Radweg angebracht ist?
LG
Hallo
Radschnellweg ist Zeichen 350.1 nicht 451. keine ahnung wo diese fehlinfo herkommt.
grüße
Hallo Felix K.,
danke für den Hinweis, die Information wurde entsprechend angepasst.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org