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Mit dem Fahrrad unterwegs: Welche Geschwindigkeit ist erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit mit dem Fahrrad

BeschreibungBußgeldPunkte
Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden30 €1*
* Der Punkt droht nur, wenn die Behörde ausnahmsweise ein Bußgeld ab 60 Euro verhängt.

FAQ: Geschwindigkeit mit dem Fahrrad

Gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrrad-Fahrer?

Auch für Radfahrer gelten die jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen. In verkehrsberuhigten Bereichen ist zum Beispiel Schrittgeschwindigkeit gefordert.

Drohen Sanktionen, wenn ich mit dem Fahrrad zu schnell bin?

Ja. Wenn Sie die Geschwindigkeit nicht anpassen, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Unsere Tabelle listet diese auf.

Kann ich als Radfahrer Punkte bekommen?

Ja. Begehen Sie mit dem Rad eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Punkt geahndet wird, erfolgt ein Eintrag in Flensburg.

Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrradfahrer

Müssen sich auch Fahrradfahrer an eine Geschwindigkeit halten?
Müssen sich auch Fahrradfahrer an eine Geschwindigkeit halten?

Muss man sich als Fahrradfahrer im Verkehr an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten? Eine interessante Frage, die längst nicht alle Radfahrer aus dem Stehgreif beantworten können. Doch Radfahrer sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nicht betroffen, da diese Regelungen nur für Kraftfahrzeuge gilt. Das heißt, das man mit seinem Rad innerorts grundsätzlich so schnell wie man kann fahren darf, ohne dass eine Bekanntschaft mit dem Fahrrad-Bußgeldkatalog zu befürchten ist. Doch beim Thema Geschwindigkeit gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten.

Denn Radfahrer müssen – analog zu allen anderer Fahrzeugführer auch – ihre Geschwindigkeit den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen und ihren persönlichen Fähigkeiten anpassen. Zudem dürfen Radfahrer immer nur so schnell fahren, das jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleistet wird.

Somit ist eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, beispielsweise Schrittgeschwindigkeit in einer Spielstraße bzw. verkehrsberuhigten Bereich oder eine Geschwindigkeit von 30 km/h in einer Tempo-30-Zone auch für Radfahrer von Relevanz. Es darf nicht wesentlich schneller geradelt werden.

Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Fahrräder nicht mit einem Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle ausgestattet sein müssen. Denn der Gesetzgeber geht zum einen davon aus, dass Radfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, und erwartet zum anderen, dass die Geschwindigkeit auch ohne vorhandenen Tacho angepasst wird.

Die innerhalb geschlossener Ortschaften allgemein geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h ist zwar auf Kraftfahrzeuge beschränkt, wobei Radfahrer nicht als Kraftfahrer gelten und diese somit theoretisch schneller als 50 km/h fahren dürfen, doch eben nur theoretisch.

Was sieht der Bußgeldkatalog für Radfahrer bei überhöhter Geschwindigkeit vor?
Was sieht der Bußgeldkatalog für Radfahrer bei überhöhter Geschwindigkeit vor?

Denn Radfahrer müssen wie schon erwähnt der Verkehrssituation angemessen fahren. Die Tempobegrenzung für Fahrradfahrer innerorts wird auch durch einschlägige Gerichtsurteile untermauert. So muss kein Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten unterwegs ist, die üblicherweise nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Das bedeutet, das Fahrräder nur so schnell fahren dürfen, wie allgemein von ihnen erwartet werden kann.

Geschwindigkeit: Regelungen für Geh- und Radweg

Wie sehen die Geschwindigkeitsvorschriften auf dem Radweg aus? Auch hier heißt es, dass mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren ist. So ist die Geschwindigkeit der Breite und der Oberflächenbeschaffenheit des Radwegs anzupassen. Als Radfahrer muss man dabei auch immer bedenken und berücksichtigen, dass es auf dem Radweg Fußgänger, Falschfahrer („Geisterradfahrer“) oder allgemeine Hindernisse wie parkende Autos geben kann, die zu einem Ausweichmanöver führen.

Wer mit seinem Fahrrad auf Zweirichtungsradwegen unterwegs ist, muss die Geschwindigkeit so anpassen, dass eine Begegnung bzw. das Vorbeifahren mit dem Gegenverkehr ohne Gefahr möglich ist.

Beim Fahrradfahren auf dem Gehweg ist Schrittgeschwindigkeit zu wählen. Das wird durch jede Menge Gerichtsurteile untermauert und bestätigt. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob das Fahrradfahren auf dem Gehweg verbotenerweise erfolgt oder per Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ freigegeben ist.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

16 Kommentare

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  1. Evelyn B
    Am 25. Oktober 2021 um 17:20

    Ich suche nach einer Antwort auf folgendes Problem: in unserer Gegend gibt es ein Radnetz, das durch den Wald führt und auch als Wanderweg genutzt wird. Ein passionierter Huskybesitzer trainiert dort seine Hunde, sowohl mit einem Roller und zwei Huskys vorne dran, als auch mit einem Gespann für 6 – 8 Hunde. Es kommt immer wieder zu Problemen mit Fußgängern und anderen Hundebesitzern, weil er total rücksichtslos angeprescht kommt und die anderen immer zur Seite springen müssen.
    Nun habe ich ihn darauf angesprochen und er verwies darauf, dass er den Radweg für seine Trainingseinheiten nutzen darf, und ich zur Seite zu gehen habe und dass er mit 25 km/H seine Hunde trainiert. Rücksichtnahme ist ein Fremdwort und nun frage ich mich, ob Radwege für Trainingsfahrten in dieser Form gedacht sind. Vielleicht können Sie mir helfen.

    Schöne Grüße

    Evelyn B

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2021 um 11:43

      Hallo Evelyn B.,

      leider können wir dazu keine konkrete Aussage tätigen. Wenden Sie sich am besten an das Ordnungsamt oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jörg
    Am 2. Juni 2021 um 19:11

    Auch ich finde die Aussage als Radfahrer nur so schnell fahren zu dürfen wie von einem erwartet wird, mehr als fragwürdig. In der Regel empfinden sich die meisten Menschen als Referenz. Die einen zittern wenn es schneller als 13 kmh wird, die anderen fahren ohne sonderliche Anstrengung 35-40 kmh auf der Geraden.
    Also wessen Vorstellung soll nun entspochen werden?
    Zudem hat man als Fahrzeugführer nicht grundlos die angegebene Höchstgeschwindigkeit zu unterschreiten und zum Verkehrshindernis zu werden.
    Und Radfahrer gehören zu den Fahrzeugführen.
    Ich sehe hier kein Potential Leute davon zu überzeugen statt mit dem Auto mit dem Rad auf Arbeit zu fahren, wenn man gleichzeitig herabgestuft und kriminalisiert wird.

    Das schließt dann auch die leidliche, häufig diskutierte Radwegpflicht mit ein.
    Eigentlich sollen Radwege nur im Ausnahmefall angeordnet werden und auch nur zur Sicherheit der Radfahrenden.
    Meistens dienen Radwege, v.A. innerorts, in ihrer Umsetzung jedoch nur Autofahrern.
    Wo soll dort der Gewinn für Radfahrer sein, wenn diese auf mit Fußgängern geteilte Verkehrsflächen verbannt werden. Die reale Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Nutzern ist dort höher als auf der innerörtlichen Straße.
    KFZ-Führern kann man das natürlich nicht zumuten. Radfahrern schon. Auto-Nation halt!!
    Hier zeigt sich deutlich, dass recht wenig an die tatsächliche Sicherheit Radfahrender mit ihrer enormen Spannweite gedacht wird. Mann sollte ja vor allem nicht vergessen, dass mit dem Rad auch Menschen ein Fahrzeug führen dürfen, die nur eingeschränkt verkehrstüchtig sind. (Kinder, Jugendliche, höheres Senium)
    Daher kann es sein, dass dieser Nutzerkreis sich auf Rad – und Fußwegen sicherer fühlt als auf der Straße.
    Bei vielen Radfahren mit der Fähigkeit ihr Fahrzeug ortsangemessen zu bewegen und den restlichen Verkehr adäquat wahrzunehmen sieht es etwas anders aus.
    Da steigt sofort der Stresspegel, wenn diese auf die angeblich sicheren Verkehrsflächen “befohlen” werden.

    Es stellt sich doch die Frage, wozu es eine ausgewiesene Radwegbenutzungspflicht für alle gibt wenn diese nicht zu aller Sicherheit beiträgt.
    Warum darf ein Radfahrer nicht auf der sicheren Straße fahren, wenn er sich auf dem Radweg unsicher fühlt?!
    Mann darf ja als KFZ-Führer auch auf der normalen Straße fahren, wenn man sich auf der Autobahn unsicher fühlt.
    Für Leute die ihren täglichen Arbeitsweg, auch über mehrere Ortschaften hinweg, mit dem Rad absolvieren bedeutet das ein bewusstes Ausbremsen des Verkehrsflusses.
    Warum sich also mit dem Rad ausbremsen lassen, wenn man mit dem Auto die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten ausnutzen darf.
    Es ist Kfz-Fahrern natürlich nicht zuzumuten, den Radverkehr als gleichberechtigt zu sehen.
    Lieber erzählt man Radfahrenden, nur so schnell fahren zu dürfen wie der eine oder andere es von ihnen erwartet.
    Prima Logik um die umweltbewusste Radbenutzung attraktiv zu machen.
    Man kann nur mit dem Kopf schütteln.
    Ich verstehe langsam Leute mit der Aussage:
    “Warum mit dem Rad fahren, wenn man auch das Auto nutzen kann!?”

  3. Klaus
    Am 7. August 2015 um 7:32

    wenn man es so liest was man schreibt , dazu kann ich nur lachen.
    jeder ist sich selbst verantwortlich und wer keinen helm trägt soll die kosten der behandlung der erlittenden schmerzen halt selber zahlen , bei kindern unter 16 halt die eltern, weil sie haften dafür. ich fahre immer mit helm da ich vorbild für meine kinder und enkelkinder sein möchte. was viel schlimmer ist was sich die möchtegernrennfahrer und die montainbikfahrér sich erlauben. wie z.b. die kurierfahrer wenn sie mit affenzahn zwischen den autos oder über radfahrwege sowie kinderspielstrassen durchfahren und dabei andere verkehrsteilnehmer in gefahr bringen, diese leute sollten ein bussgeld und fahrverbot bekommen. habe es erlebt wie so ein spinner ein kind angefahren hat in einer spielstrasse, das kind hatte nicht die geringste möglichkeit auszuweichen.
    soviel wollte ich mal dazu schreiben.

    • Jan
      Am 15. April 2017 um 20:42

      Ich stimme der Helmtragepflicht bzw Kostentragungspflicht von Klaus zu. Wenn ein Radfahrer keinen Helm trägt und von nem Auto umgewalzt wird, soll er die Kosten der Kopfverletzung selber tragen. Genauso wie jeder, der ohne eine “kugelsichere Weste” unterwegs ist und von nem Terroristen oder Bankräuber angeschossen wird, selber schuld ist. Hätt sich ja schützen können. ;)

    • Dennis
      Am 7. Dezember 2016 um 19:15

      Da merkt man dass jemand ohne Ahnung schreibt.
      Ich fahre meistens ohne Helm weil es sicherer ist.
      Bei den seltensten Unfällen bringt ein Helm ein Mehr an Sicherheit.
      Helme sind eher störend und tragen dazu bei unachtsamer zu fahren.
      Um Umfälle zu vermeiden sollte man lieber mal die absurden schlecht durchdachten Pflicht Radwege abschaffen und den Autofahrer, die sich nicht an Regeln halten, die Fahrerlaubnis entziehen.
      Bei einem crash ist der Kopf oft des kleinste Problem.
      Im Sportbereich befürworte ich Helme, weil sie da auch Sinn ergeben und sehe auch ein, dass es leichtsinnig ist ohne zu fahren. Aber doch nicht beim normalen Rad fahren.

      • Martog
        Am 3. September 2018 um 13:18

        Wie kann man nur so etwas propagieren, gerade Helme tragen sehr wohl zur Sicherheit bei. Ich finde es schade das der Gesetzgeber diese nicht zur Pflicht macht. Gerade der Kopf ist bei Stürzen besonders gefährdet. Und wer sich mit Helm unachtsam verhält, der macht das auch ohne Helm.

        Mein Bruder ist vor Jahren mit dem Fahrrad gestürzt. Der sah im Gesicht aus als wenn er in eine Schlägerei verwickelt gewesen wäre, dank Helm istz dem Kopf aber nichts weiter passiert.

  4. Mark
    Am 19. Juli 2015 um 13:44

    Ich bin ambitionierter Triathlet und kann nur jedem Radler, der etwas schneller unterwegs ist, ausdrücklich empfehlen, auf Basis seiner eigenen Erfahrung zu entscheiden, ob man den Radweg benutzt oder die Straße. Es gibt Straßen, wo unzählige Ein- und Ausfahrten von Geschäften, Unternehmen, etc. den Radweg kreuzen und die KFZ-Führer nicht mit schnellen Radfahrern rechnen. In solchen Fällen ist mir meine eigene Sicherheit wichtiger als das Gesetz zu befolgen! Ich wurde letztens auf einem derartigen Radweg noch von einem Auto erwischt, da war ich nichtmal mit dem Rennrad, sondern mit meinem Mountainbike locker unterwegs mit nur ca. 25 km/h. Zum Glück nichts schlimmes passiert.

    Falls die grünen Kollegen einem ne Lektion erteilen wollen: Wenn der Radweg an nur einer einzigen beliebigen Stelle nicht uneingeschränkt nutzbar ist (z.B. durch parkende Autos oder Fußgänger, Scherben, Dreck, Laub auf dem Radweg), ist man als Radfahrer nicht zur Nutzung des Weges verpflichtet. Wenn jemand mir ein Bußgeld aufdrücken will, ist er in der Pflicht mir zu beweisen, dass z.B. 800m vorher wirklich keine Fußgänger vor 1 Minute auf dem Radweg waren.

    Leider werden in Deutschland alle Radler über einen Kamm geschert: Radfahrer = Radfahrer. Dass einige Radfahrer mit 15km/h daher rollen und andere mehrere Stunden am Stück mit fast 40km/h im Schnitt unterwegs sind (Höchstgeschwindigkeiten oft bei über 70 km/h) interessiert den Gesetzgeber nicht. Ist leider so und daher sehe ich meine obige Schilderung als einzige Möglichkeit, möglichst sicher und (schein-)legal meinen Sport auszuüben. Natürlich gibt es auch gut befahrbare, sichere Radwege, z.B. am Rhein entlang o.Ä., die ich dann auch gerne nutze.

    Die maximale Sicherheit genießt man als Radler in einem geschlossenem Verband (mit anderen Trainingspartnern), allerdings hat in meinem Triathlonverein jeder mehr oder weniger seinen individuellen Trainingsplan und Radfahrten werden eher spontan besprochen, sodass selten genug Radler für einen geschlossenen Verband zusammen kommen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juli 2015 um 12:56

      Hallo Mark,

      wenn sich etwas auf der Fahrbahn befindet, dürfen Sie selbstverständlich laut Gesetz auf der Straße fahren. Sie dürfen in diesem Falle auch den Gehweg nutzen, aber nur, wenn Sie vom Rad absteigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Sebastian
    Am 9. Juli 2015 um 7:35

    Hallo,

    ich radle gerne schnell in Hamburg herum. Wenn ich an einer Hauptstrasse mit gutem Fahrradweg und genug Platz daneben für Fussgänger mit 25kmh fahre, halte ich das für angemessen.
    Was passiert, wenn mir ein Hund vors Fahrrad rennt? Denn 25kmh ist ja eine relativ hohe Geschwindigkeit.

    Danke und Gruss,
    Sebastian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juli 2015 um 9:22

      Hallo Sebastian,

      als Fahrradfahrer haben Sie die Pflicht, mit einer angemessenen Geschwindigkeit zu fahren – das bedeutet auch, dass Sie bei Zwischenfällen rechtzeitig bremsen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Axel
    Am 8. Juli 2015 um 20:11

    Guten Abend,

    ich möchte mich auf folgende Passage beziehen:
    “Als Radfahrer muss man dabei auch immer bedenken und berücksichtigen, dass es auf dem Radweg Fußgänger, Falschfahrer („Geisterradfahrer“) oder allgemeine Hindernisse wie parkende Autos geben kann, die zu einem Ausweichmanöver führen.”

    Muss ich als Radfahrer mit Fehlverhalten anderer rechnen. Für mich ist die logische Schlussfolgerung daraus, dass ich doch auch als Autofahrer innerorts so anpassen müsste, dass ich bremsen könnte, wenn aus dem ruhenden Verkehr ein Fußgänger heraus tritt oder ein Fußgänger unerlaubt über die rote Ampel geht. Wenn ich, als Autofahrer, meine Geschwindigkeit so entsprechen anpassen müsste, lägen wir deutlich unter 50km/h.

    Gruß
    Axel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juli 2015 um 9:23

      Hallo Axel,

      selbstverständlich haben auch Autofahrer die Pflicht, sich im Straßenverkehr umsichtig zu verhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Gerhard
    Am 1. Oktober 2014 um 10:13

    Hallo

    Situation: Tunnel in dem Fußgänger rumlaufen, dort darf man eigntlich nicht Fahrrad fahren- wenn ich es doch tue und die Polizei sieht das
    Wie hoch ist das Bußgeld?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 10:23

      Hallo Gerhard,

      dann kommt ein Bußgeld von bis zu 30 Euro auf Sie zu, je nachdem ob Gefährdung oder Sachbeschädigung vorlag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Halligalli
    Am 1. Oktober 2014 um 9:14

    welche Geschwindigkeit kann denn von Fahrradfahrern erwartet werden? Ich finde dass diese Formulierung reichlich wenig aussagt ..

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