Höchstgeschwindigkeit beim Wohnmobil: zGG als Orientierungspunkt
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 17. November 2020
Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt fürs Wohnmobil?
Was könnte schöner sein, als mit dem eigenen Wohnmobil durch die Lande zu streifen? Ein gewisses Maß an Freiheit und Unabhängigkeit haftet solchen Reisen stets an. Doch die Urlaubsidylle kann schnell getrübt werden, wenn das Tempolimit missachtet und der Fahrer dabei auch noch ertappt wird. Je nach Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung kann eine solche nämlich ein tiefes Loch in die Urlaubskasse sprengen.
Doch welche Höchstgeschwindigkeit gilt fürs Wohnmobil in Deutschland eigentlich? Und wie teuer kann ein Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung werden? Die Höhe der Sanktionen hängt beim Wohnmobil nicht zuletzt auch vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs ab.
Achtung! Es ist außerdem zu unterscheiden zwischen einem Wohnmobil und einem Wohnwagen, der als Anhänger hinter einem Pkw gezogen wird. In letzterem Falle gelten dieselben Vorgaben wie für andere Gespanne aus Pkw und Anhänger.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Vorgaben zur Geschwindigkeit für Wohnmobile
Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Wohnmobils (bis oder über 3,5 t) gelten unterschiedliche generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen. Zum Teil können Sie sogar mit dem Wohnmobil auf freigegebenen Autobahnabschnitten mehr als 130 km/h fahren. Eine Übersicht zum Tempolimit innerorts, außerorts und auf Autobahnen finden Sie hier.
Auch hier gibt es Unterschiede, je nachdem wie schwer das genutzte Wohnmobil ist. Werfen Sie einen Blick in den Bußgeldkatalog:
>>> Direkt zur Bußgeldtabelle für Wohnmobile bis 3,5 t zGG
>>> Direkt zur Bußgeldtabelle für Wohnmobile über 3,5 t zGG
>>> Direkt zur Bußgeldtabelle für Wohnmobile mit Anhänger
Bußgeldkatalog: Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Wohnmobil überschritten
Höchstgeschwindigkeit mit einem Wohnmobil bis 3,5 t zGG missachtet
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Wohnmobil innerorts überschritten | ||||
… bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 55 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 70 € | eher nicht | ||
… 21 - 25 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat*1 M* | |
… 26 - 30 km/h | 100 € | 1 | 1 Monat*1 M* | |
… 31 - 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 41 - 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 51 - 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate2 M | |
… 61 - 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate3 M | |
über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate3 M | |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Wohnmobil außerorts überschritten | ||||
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | eher nicht | ||
… 21 - 25 km/h | 70 € | 1 | ||
… 26 - 30 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat*1 M* | |
… 31 - 40 km/h | 120 € | 1 | 1 Monat*1 M* | |
… 41 - 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 51 - 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | |
... 61-70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate2 M | |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate3 M | |
* neue Fahrverbotsregel wegen eines Formfehlers in der StVO-Novelle unwirksam >>> Hier finden Sie die alten Bußgeldkataloge für Geschwindigkeitsverstöße. |
Höchstgeschwindigkeit mit einem Wohnmobil über 3,5 t zGG oder mit einem Anhänger missachtet
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Wohnmobil innerorts überschritten | ||||
beim Rechtsabbiegen nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren (Kfz über 3,5 t)* | 70 € | 1 | ||
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 80 € | 1 | ||
… 21 - 25 km/h | 95 € | 1 | 1 Monat*1 M* | |
… 26 - 30 km/h | 140 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 41 - 50 km/h | 280 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 2 Monate2 M | |
über 60 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate3 M | |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Wohnmobil außerorts überschritten | ||||
… bis 10 km/h | 15 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 25 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 70 € | 1 | ||
… 21 - 25 km/h | 80 € | 1 | ||
… 26 - 30 km/h | 95 € | 1 | 1 Monat*1 M* | |
… 31 - 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 41 - 50 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 51 - 60 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate2 M | |
über 60 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate3 M | |
*Neues Bußgeld/Fahrverbot gilt seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28. April 2020 |
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit mit dem Wohnmobil missachtet
Wenn Sie mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen zGG die Geschwindigkeit überschritten haben, können Sie bei unserem Bußgeldrechner die Option “Lkw” auswählen, da der Bußgeldkatalog hier regelmäßig dieselben Sanktionen vorsieht.
Unterwegs mit dem Wohnmobil: Vorgaben zur Geschwindigkeit in Deutschland
Wie bereits angemerkt richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Wohnmobil in Deutschland in aller Regel nach dem zGG des Fahrzeugs selbst. Die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung wird gemäß § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) dabei nicht nur nach den Fahrzeugklassen , sondern auch nach deren Gewicht unterschieden.
Mit dem Wohnmobil innerorts unterwegs: Höchstgeschwindigkeit für alle gleich
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Abweichende Tempolimits können durch Verkehrszeichen vorgegeben sein (z. B. in einer Tempo-30-Zone).
Außerhalb geschlossener Ortschaften zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Wohnmobil
Außerorts und auf Autobahnen richtet sich das generelle Tempolimit für ein Wohnmobil nach dessen zulässigem Gesamtgewicht. Die magische Grenze liegt bei 3,5 t zGG. Für Wohnmobile bis 3,5 t zGG gilt gemeinhin dieselbe Geschwindigkeitsbegrenzung wie für Pkw. Darüber kommen die gleichen Regelungen zur Anwendung wie für Lkw bis 7,5 t zGG.
Auf Landstraßen & Co. müssen Sie daher mit dem Wohnmobil eine Geschwindigkeitsbegrenzung von
- 100 km/h bei bis zu 3,5 t zGG oder
- 80 km/h bei mehr als 3,5 t zGG einhalten.
Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile auf deutschen Autobahnen
Beim Wohnmobil ist die Geschwindigkeit auf der Autobahn ebenfalls in Abhängigkeit zum zulässigen Gesamtgewicht gestellt. In Deutschland sind grundsätzlich nicht alle Autobahnabschnitte für alle Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung belegt. Auf freien Strecken können so mitunter auch Wohnmobile schneller als 100 km/h fahren, sofern diese nicht mehr als 3,5 t zGG auf die Waage bringen.
Hier gilt somit keine feste Höchstgeschwindigkeit mit dem Wohnmobil bis 3,5 t zGG, sofern eine Beschilderung nichts anderes vorgibt. Als Orientierungspunkt dient lediglich die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die als Empfehlung und nicht als Gebot zu verstehen ist. Liegt das zulässige Gesamtgewicht vom Wohnmobil hingegen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, ist die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn auf 100 km/h beschränkt (sofern es im Fahrzeugschein als Wohnmobil ausgewiesen ist). Bei mehr als 7,5 Tonnen sind maximal 80 km/h gestattet.
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt beim Wohnmobil mit einem Anhänger?
Auswirkung auf die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung hat nicht nur das Gewicht eines Fahrzeugs. Grundsätzlich kann sich nämlich auch durch Anhänger das Fahrverhalten eines Kfz verändern und insgesamt instabiler werden. Aus diesem Grunde gelten auch für Gespanne strengere Vorgaben. Gleiches gilt auch für ein Wohnmobil mit Anhänger. Die generelle Geschwindigkeit, die § 3 StVO in diesem Fall vorgibt, liegt bei
- 80 km/h bei Wohnmobilen bis 3,5 t zGG und
- 60 km/h bei Wohnmobilen über 3,5 t zGG.
Zusammenfassung: Höchstgeschwindigkeit fürs Wohnmobil bis und über 3,5 Tonnen zGG
Zusammengefasst gilt gemäß § 3 Abs. 3 StVO für ein Wohnmobil folgende Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts, außerorts und auf Autobahnen:
innerorts | außerorts | Autobahn | |
---|---|---|---|
Wohnmobil bis 3,5 t zGG | 50 km/h | 100 km/h | keine generelle Begrenzung* |
... mit Anhänger | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t zGG | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h** |
... mit Anhänger | 50 km/h | 60 km/h | 80 km/h |
* Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ** sofern im Fahrzeugschein als Wohnmobil ausgezeichnet und nicht schwerer als 7,5 t zGG (sonst 80 km/h); vgl. § 1 der 12. StVOAusnV |
Sie wollen wissen, welche Geschwindigkeitsbegrenzung für Wohnmobile im europäischen Ausland vorgegeben sind? Infos hierzu erhalten Sie im Ratgeber “Tempolimit in Europa für Pkw, Lkw & Co: Gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten?“.
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Wenn ein Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 t 100 auf der Autobahn darf, darf es dann auch mit einem auf 100 zugelassenen Anhänger 100 fahren?
nein, das hat er nicht gemeint, die Tabelle ganz unten auf Ihrer Seite zeigt noch 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile über 3,5 Tonnen
auf Autobahnen, was falsch ist, da dies erst ab 7,5 Tonnen gilt.
Leider erscheint genau diese falsche Tabelle als erstes bei der Google-Suche…
Die Anpassung in der Tabelle fehlt noch …
Hallo Pe,
auf der Seite finden Sie die derzeit geltenden Bußgeldregelungen (nach Inkrafttreten der StVO-Novelle).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Danke für Ihre Info. Aber da hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen:
Womo über 3,5 Tonnen is 7,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen 100 kn/h fahren, nicht 80, wie Sie schreiben.
Hallo Uwe,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die entsprechende Stelle angepasst.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org