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Einbahnstraße mit dem Fahrrad befahren

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Strafen für das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße – Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeld
Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße20 €
… mit Behinderung25 €
… mit Gefährdung30 €
… mit Sachbeschädigung oder Unfallfolge35 €

Mit dem Fahrrad in der Einbahnstraße: Die StVO gilt auch hier

Befahren Sie eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad, gelten die Verkehrsregeln der StVO.
Befahren Sie eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad, gelten die Verkehrsregeln der StVO.

Sofern kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, müssen Fahrradfahrer die Straße nutzen. Damit gelten sie als Teilnehmer am Straßenverkehr und haben dementsprechend die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrzeuge – allerdings nicht die für Kraftfahrzeuge! – zu befolgen.

Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie als Radfahrer eine Einbahnstraße befahren. Die StVO stellt für die Straßenbenutzung mit dem Fahrrad einige Vorschriften auf, die Sie auch in der Einbahnstraße einhalten sollten.

So gilt u. a. Folgendes:

  • Sie haben auch in der Einbahnstraße mit dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot einzuhalten.
  • Sofern es sich nicht um eine spezielle Fahrradstraße handelt, dürfen in der Einbahnstraße mehrere Radfahrer nur dann nebeneinander fahren, wenn sie den übrigen Verkehr nicht behindern.
  • Abbiegevorgänge müssen per Handzeichen angekündigt werden.
Diese allgemeinen Vorschriften sind den meisten Radfahrern, die sich täglich in den Straßenverkehr begeben, natürlich bekannt, schließlich gelten sie nicht nur in Einbahnstraßen. Worüber aber immer wieder Verwirrung herrscht, sind die Regeln zur Fahrtrichtung.

FAQ: Einbahnstraße mit dem Fahrrad befahren

Wie erkennt man, dass man in einer Einbahnstraße ist?

Haben Sie das entsprechende Verkehrszeichen für die Einbahnstraße verpasst und sind sich nun nicht sicher, ob Sie sich in einer solchen befinden, können Sie überprüfen, in welche Richtung andere Verkehrsteilnehmer fahren und ob dort parkende Kfz alle in derselben Richtung abgestellt wurden. Sollte beides zutreffen, fahren Sie mit großer Wahrscheinlichkeit in einer Einbahnstraße.

Wie verhalte ich mich als Radfahrer in einer Einbahnstraße?

Sind Sie mit dem Fahrrad in einer Einbahnstraße unterwegs, müssen Sie sich an das Rechtsfahrgebot halten und per Handzeichen anzeigen, wenn Sie abbiegen möchten. Wie Kraftfahrer dürfen auch Sie als Radfahrer in Einbahnstraßen in der Regel nur in eine Richtung fahren, ansonsten droht Ihnen ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 35 Euro.

Wann dürfen Radfahrer gegen die Einbahnstraße fahren?

Teilweise befindet sich unter dem Schild für die Einbahnstraße noch ein zusätzliches Verkehrszeichen, auf dem ein Fahrradsymbol sowie zwei Pfeile abgebildet sind, von denen einer nach links und der andere nach rechts zeigt. In diesem Fall ist es Radfahrern gestattet, die Einbahnstraße ausnahmsweise in beide Richtungen zu befahren.

VIDEO: Mit dem Fahrrad in die Einbahnstraße erkennen & die wichtigsten Regeln

Was gilt beim Befahren der Einbahnstraße mit dem Fahrrad? Erfahren Sie es in unserem Video.
Was gilt beim Befahren der Einbahnstraße mit dem Fahrrad? Erfahren Sie es in unserem Video.

Dürfen Sie als Radfahrer in der Einbahnstraße in die Gegenrichtung fahren?

Noch immer hält sich hartnäckig der Mythos, dass das Radfahren auch entgegen der Einbahnstraße erlaubt sei. Dies ist aber falsch! Tatsächlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie in einer Einbahnstraße mit dem Fahrrad in die falsche Richtung fahren. Werden Sie dabei erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 20 bis 35 Euro rechnen. Verursachen Sie obendrein einen Sachschaden, kommt die Haftung für diesen hinzu.

Sie dürfen eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren, wenn ein entsprechendes Zusatzschild dies erlaubt.
Sie dürfen eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren, wenn ein entsprechendes Zusatzschild dies erlaubt.

Allerdings gibt es Ausnahmen. In manchen Fällen ist für Fahrradfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen freigegeben.

Dies wird dadurch gekennzeichnet, dass unter dem Schild „Verbot der Einfahrt“ oder dem Schild „Einbahnstraße“ eines von zwei Zusatzschildern angebracht ist: Das eine zeigt ein Fahrradsymbol und das Wort „frei“, das andere zeigt ein Fahrradsymbol und zwei Pfeile, von denen einer nach links und der andere nach rechts weist.

Hier ist Vorsicht geboten, wenn Sie in der Gegenrichtung eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad befahren. Laut StVO haben Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer zu achten, wenn ein Hindernis auf ihrer Seite das gefahrlose Vorbeifahren nicht möglich macht. Doch nicht immer ist den Autofahrern bewusst, dass die Einbahnstraße mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren werden darf, und rechnen nicht mit „Geisterfahrern“.

Bei der Ausfahrt aus einer Einbahnstraße in der Gegenrichtung gilt für den Fahrradfahrer die übliche Vorschrift „rechts vor links“, sofern die Vorfahrt nicht durch Schilder geregelt wird.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

3 Kommentare

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  1. Alex
    Am 6. Februar 2022 um 14:46

    Hier ein Bezug zu Rudi Rad(t)los’s Kommentar.

    Es ist keine Anpassung der StVO notwendig. Auch in einer Einbahnstraße, wo Radfahrer in beide Richtungen, gilt Paragraph 6. Derjenige, der vor einer Verengung das Hindernis auf seiner Seite hat muss warten, bis der entgegenkommende Verkehr gefahrlos vorbei gefahren ist. Tut er dies nicht und steht mehr als 3 Minuten haltend auf der Fahrbahn oder verlässt das Fahrzeug, kann dies schon als Parken in zweiter Reihe mit Behinderung ausgelegt werden, da er unerlaubt den Vorrangberechtigten an einem gefahrlosen Befahren hindert. Dies gilt für Autos, wie für Fahrräder.

  2. Maik
    Am 7. Mai 2020 um 18:39

    Hallo zusammen, ich bin seit 25 Jahren im Außendienst tätig und bin deshalb auch regelmäßig in Berlin unterwegs. Was hier Radfahrer dürfen ist eine Witz bzw. machen. Ich bin in der Reha-Branche
    Tätig und weiß daher das Scooter und E- Rollstühle auf Geh und Radwegen nur Max. 6 Km/ H fahren dürfen. Ansonsten bei schneller fahrenden E-Rollstühlen muß ein Kennzeichen und eine Warndreieck angebracht sein und sie müssen dauerhaft auf der Straße fahren.Zudem sind sie fremdbetrieben. Hier gelten für Fahrräder anscheinend andere Regeln. Ich schließe mich dem oben stehenden Kommentar an dass das Rad als solches eine neue Definition bedarf.Radfahrer sind immer in der Opferolle so das Empfinden dieser. Die Opfer dieser ganzen Sonderregeln sind unsere Kinder die mit ihrem Roller auf dem Gehweg fahren oder Spielen wollen und unsere alten Menschen die mit ihren Rollatoren unterwegs sind und von Radfahren auf Gehwegen mit Geschwindigkeiten überholt werden die jenseits von gut und Böse sind!!!! Natürlich fahren die Radfahrer dabei auch in der falschen Fahrtrichtung auf den Gehwegen. Mein Vorschlag wäre auf Geh und Radwegen eine Beschilderung unter dem Radfahrer Symbol zu montieren mit der Aufschrift Maximal 6 Km/h oder Schrittgeschwindigkeit. Viele Radfahrer wissen dies gar nicht und eine StVO kennen die meisten schon gar nicht. Dieser Wahnsinn und die Freibriefe die Radfahrer haben muß aufhören. Eine klare Definition des Rades würde sicher helfen. Fremdbetriebene Fahrräder sin keine mehr! Es ist eigentlich ein Freizeit und Sportgerät aber es wird als Verkehrsmittel benutzt um überall schneller zusein als andere Verkehrsteilnehmer. Somit Nr. – Schild dran montieren und schon hat auch das Überfahren von roten Ampeln ein Ende.
    Danke fürs lesen und der damit verbundenen Kenntnisnahme.

  3. Rudi Rad(t)los
    Am 28. April 2019 um 16:29

    Immer mehr Lastenfahrräder, teilweise mit breiten Anhänger, oder Vorbau, nutzen ebenfalls die Einbahnstraße in den Gegenverkehr, so dass ein Durchkommen, mit dem Auto in die richtige Richtung, nicht möglich ist. Hier müsste es eine Ergänzung, in der StVO geben

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