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Bußgeldkatalog Einbahnstraße – Was droht bei Verstößen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Einbahnstraße

Beschrei­bungBuß­geld
Einbahn­straße in falscher Rich­tung befahren (Zeichen 267)50 €
...mit Sachb­eschädigung70 €
In Einbahn­straße entgegen der Fahrt­richtung geparkt15 €
Einbahn­straße mit dem Rad in falscher Rich­tung befahren20 €
...mit Behin­derung25 €
...mit Gefähr­dung30 €
...mit Sachb­eschädigung35 €

FAQ: Einbahnstraße

Wie verhalte ich mich in einer Einbahnstraße?

Eine Einbahnstraße darf – wie der Name schon sagt – nur in eine Richtung befahren werden. Überholvorgänge sind in der Regel nur links gestattet, lediglich Schienenfahrzeuge dürfen auch rechts überholt werden. Halten und Parken dürfen Kraftfahrer in einer Einbahnstraße zwar rechts und links, allerdings ausschließlich in Fahrtrichtung.

Was passiert, wenn man falsch herum in die Einbahnstraße fährt?

Befahren Sie eine Einbahnstraße in falscher Richtung, müssen Sie mit einem Buß‌geld von 50 Euro rechnen. Radfahrer zahlen in diesem Fall 20 Euro.

Wer hat Vorf‌ahrt beim Fahren aus einer Einbahnstraße heraus?

Einbahnstraßen sind häufig kleine Nebenstraßen, an deren Ende sich nicht selten ein “Vorf‌ahrt gewähren”-Schild befindet. In diesem Fall haben die Verkehrsteilnehmer auf der kreuzenden Straße Vor‌fahrt. Ist ein solches Verkeh‌rszeichen nicht vorhanden, findet normalerweise die Regel „Rechts vor links“ Anwendung.

Darf in in einer Einbahnstraße rückwärts fahren?

Nein. Das Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist grundsätzlich verboten, wie ein Urteil des BGH zeigt. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich im Parkvorgang befinden und rangieren müssen.

Was in einer Einbahnstraße beachtet werden sollte

Lassen Sie sich nicht beirren: Die Strafe - wenn die Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird - kann unterschiedlich ausfallen.
Lassen Sie sich nicht beirren: Die Strafe – wenn die Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird – kann unterschiedlich ausfallen.

Wie der Name schon sagt, darf eine Einbahnstraße ausschließlich in eine Richtung befahren werden. Damit es dabei nicht zu Unklarheiten kommt, wird dies stets durch ein entsprechendes Verkehrsschild angekündigt.

An die Verkehrsregeln in einer Einbahnstraße müssen sich alle Verkehrsteilnehmer halten, die dort mit Fahrzeugen unterwegs sind.

Video: Eine Einbahnstraße erkennen & die wichtigsten Regeln

Video zu den Regeln in der Einbahnstraße
Woran erkennt man eine Einbahnstraße und welche Regeln gelten dort?

Einbahnstraße falschrum befahren

In einer Einbahnstraße finden spezielle Vorschriften Anwendung.
In einer Einbahnstraße finden spezielle Vorschriften Anwendung.

In manchen Fällen ist es Radfahrern erlaubt, eine Einbahnstraße von beiden Seiten zu passieren. Dies muss jedoch ebenfalls durch ein dafür vorgesehenes Verkehrskennzeichen mitgeteilt werden. Fußgänger dürfen eine Einbahnstraße von beiden Seiten betreten. Autofahrern ist es verboten

Wie hoch ist beispielsweise das Bußgeld, bei einer Einbahnstraße die falsche Richtung eingeschlagen zu haben? Mit welchen Sanktionen Sie als Fahrrad- bzw. Autofahrer rechnen müssen, wenn Sie eine Einbahnstraße falsch herum befahren oder ihr Kfz entgegen der Fahrtrichtung der Straße parken, erfahren Sie im Bußgeldkatalog zum Thema Einbahnstraße.

Diese Sanktionen können laut Bußgeldkatalog Einbahnstraße fällig werden

Haben Sie mit dem Auto eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren, kommt ein Bußgeld von 50 Euro auf Sie zu. Die Strafe, eine Einbahnstraße als Radfahrer verkehrt herum zu befahren, liegt übrigens bei einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro.

Verursachen Sie als Kraftfahrer einen Unfall, weil Sie falsch in eine Einbahnstraße einfahren, kann das Bußgeld auf 70 Euro steigen. Fahren Sie als Radfahrer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung, droht ein Bußgeld von 30 Euro, wenn außerdem dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einherging.

In einer Einbahnstraße beträgt das Bußgeld 15 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung abgestellt haben. Dies könnte andere Fahrer verwirren und sie könnten annehmen, sie hätten selbst in der Einbahnstraße eine falsche Richtung eingeschlagen. Die Strafe bzw. das Bußgeld in einer Einbahnstraße beträgt 35 Euro, wenn Sie als Fahrradfahrer die falsche Fahrtrichtung eingeschlagen haben und es dadurch zu einem Unfall kam.

Überholen in der Einbahnstraße

Ist das Überholen in allen Einbahnstraßen verboten?
Ist das Überholen in allen Einbahnstraßen verboten?

Grundsätzlich ist das Überholen in Einbahnstraßen nicht verboten. § 5 StVO befasst sich mit den Verkehrsregeln zum Überholen auf öffentlichen Straßen. Gemäß Absatz 2 des genannten Paragraphen sind Überholvorgänge nur dann gestattet, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Gegenverkehr dabei behindert wird. Da Einbahnstraßen ohnehin nur in eine Richtung befahren werden dürfen und es daher normalerweise gar nicht erst zu Gegenverkehr kommt, gibt es dort auch kein generelles Überholverbot.

  • Vorausgesetzt, die Fahrbahn ist breit genug und eventuell sogar zweispurig, darf man in Einbahnstraßen also durchaus überholen.
  • Achten Sie als Kraftfahrer jedoch unbedingt auf das Zeichen 276, auf dem ein rot umrandeter Kreis mit zwei Pkw in der Mitte zu sehen ist, von denen der rechte in Schwarz und der linke in Rot dargestellt ist.
  • Dieses Schild kündigt ein Überholverbot an. In diesem Fall darf auch in Einbahnstraßen nicht überholt werden.

Gut zu wissen: § 5 Absatz 7 StVO zufolge dürfen Kraftfahrer Schienenfahrzeuge eigentlich nur rechts überholen. Sobald die Schienen jedoch zu weit rechts verlegt worden sind oder sich in einer Einbahnstraße befinden, dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Überholen in Einbahnstraßen: Wann droht dennoch ein Bußgeld?

Zwar darf man in Einbahnstraßen generell überholen, dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Kraftfahrer dabei in jedem Fall vor einem Bußgeld gefeit sind. Halten Sie sich während des Überholmanövers beispielsweise nicht an das vorgeschriebene Tempolimit und werden geblitzt, können dennoch Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällig werden. Darüber hinaus sollten Sie auch in einer Einbahnstraße stets auf den einzuhaltenden Mindestabstand zur Seite beim Überholen achten. Ansonsten können Bußgelder wegen einem Abstandsverstoß drohen.

Welchem Zweck dient eine Einbahnstraße?

Sie erkennen das Schild für eine Einbahnstraße an einem blauen, rechteckigen Feld mit einem weißen Pfeil, der die Fahrtrichtung anzeigt. Es existieren mehrere Gründe, wieso eine Einbahnstraße sinnvoll ist. Unter anderem sorgt diese Straße dafür, dass

  • zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, ohne eine Beeinträchtigung für den Verkehrsfluss darzustellen,
  • bei viel Verkehr und einer engen Fahrbahn der Verkehrsfluss erhalten bleibt,
  • die Gefahr einer Kollision mit einem Auto aus dem Gegenverkehr minimiert wird und dadurch höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können,
  • die Gefahr eines Unfalls verringert wird, da der Verkehr übersichtlicher gestaltet wird.

In der Regel darf ein Überholvorgang nur links stattfinden, laut Bußgeldkatalog Einbahnstraße dürfen Schienenfahrzeuge jedoch auch rechts überholt werden. Halten und Parken erlaubt der Bußgeldkatalog in einer Einbahnstraße ebenfalls rechts und links.

Das Fahren entgegen der Einbahnstraße bringt ein Bußgeld mit sich.
Das Fahren entgegen der Einbahnstraße bringt ein Bußgeld mit sich.

Das Prinzip einer Einbahnstraße beruht außerdem auf Vertrauen. Andere Kraftfahrer verlassen sich darauf, dass aus der anderen Richtung kein weiteres Fahrzeug auftaucht.

Haben Sie fälschlicherweise in einer Einbahnstraße die falsche Richtung eingeschlagen, dürfen Sie ausnahmsweise wenden. Dies ist ansonsten nicht gestattet.

Bemerken Kraftfahrer oder Fahrradfahrer zu spät, dass sie sich in einer Einbahnstraße befinden und diese entgegen der Fahrtrichtung befahren haben, kommt der Bußgeldkatalog zum Thema Einbahnstraße zum Einsatz. Natürlich bringt eine Einbahnstraße verkehrt zu befahren eine Strafe mit sich. Doch wie sieht diese genau aus?

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

20 Kommentare

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  1. Gerd
    Am 5. April 2021 um 13:18

    Hallo, bei euch ist angegeben, dass ein Verstoß gegen Zeichen 267 (Einfahren in eine Einbahnstraße) mit 50€ Bußgeld behaftet sei. Laut aktuellem Bußgeldkatalog sind es allerdings nur 25€!
    Sind hier besondere Tatumstände berücksichtigt? MfG

  2. Bittner, M.
    Am 27. Juni 2019 um 10:03

    innerhalb von 2 Tagen in unserer kleinen Stadt:
    Vor einer Kita und Behindertenheim entgegen der Einbahnstraße gefahren Motto:”Ich bin spät dran und muss da durch. Ich weiß dass diese eine Einbahnstraße ist.”
    Eben wieder eine junge Frau, “ich weiß was ich tue, nur sehen Sie nicht ich habe das Nummernschild nicht von hier” ungerührt weitergefahren.

  3. Stefan
    Am 14. Februar 2019 um 20:16

    Zitat: “Einbahn­straße in falscher Rich­tung befahren”, bedeutet dass sowohl vorwärts, als auch rückwärts fahrend?

    Ich wohne z.b. mittig in einer 30iger Einbahnstraße, in der viele Parkplätze
    beidseitig sind (std. Fahrtrichtung, sowie auch als schräge Parkbuchten).
    Jetzt sehe ich es regelmäßig, dass

    A. Fahrzeuge rückwärts in die Einbahnstraße setzen, um dann in eine freie
    Parklücke einzufahren ( -> vermeiden von Zitat: “In Einbahn­straße entgegen der Fahrt­richtung geparkt”,
    als auch

    B. Fahrzeuge rückwärts wieder aus den Parkbuchten und weiter rückwärts bis zum “Anfang” der Einbahnstrasse fahren, um dann auf die Querstraße einzubiegen.

    Da bis jetzt seltsamerweise noch nichts passiert ist, wird der Straße auch keine besondere Beachtung geschenkt.

    Danke im vorraus für die Beantwortung der Frage und Gruß

  4. Haitham K.
    Am 23. Dezember 2018 um 14:46

    Hallo ,
    verlieret man Punkte beim Fahren in eine Einbahnstrasse ,was zu einem Unfall und Sachbeschädigung ohne körperliche Verletztungen führte?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 17:54

      Hallo Haitham,

      Befahren Sie eine Einbahnstraße in falscher Richtung und resultiert daraus eine Sachbeschädigung oder eine Gefährdung kann das ein Bußgeld von 30 bis 35 Euro zur Folge haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Hannah
    Am 14. Oktober 2018 um 19:57

    Es kommt regelmäßig vor, dass in der Einbahnstraße, in der ich wohne, Fahrzeuge PKW aber auch Umzugswägen länger abgestellt werden. Man kommt dann weder vor noch zurück. Dadurch verspäte ich mich regelmäßig zu wichtigen Terminen. Die Polizei ist nie rechtzeitig da, um die Situation zu klären. Idr stehe ich aber ca 10-20min in meiner eigenen Straße. “Noch früher losfahren” ist auch nicht wirklich eine Option. Ich kann ja schlecht wöchentlich eine halbe Stunde vor Termin vor Ort sein.

    Mittlerweile raten mir alle, die das Problem kennen, ich soll doch rückwärts da rausfahren. Das will ich aber nicht. Kann man irgendwie anders dagegen vorgehen? Es sind immer wechselnde Fahrzeuge. Die Parksituation ist hier auch sehr bescheiden. Trotzdem kann man ja nicht länger eine Straße oder Einfahrt komplett blockieren.

  6. Dieter
    Am 21. August 2018 um 0:09

    Folgende Situation:

    Bedingt durch eine Großbaustelle kann ich z.Zt. NICHT in die Straße einbiegen, in der sich meine Wohnung befindet.

    Die einzige (legale) Möglichkeit mein Heim zu erreichen besteht darin, über eine katastrophale 400 Meter lange Wild-West-Schotter-Strecke zu fahren, um letztlich so in meine Straße einzubiegen. Diese Strecke ist z.Zt. ebenfalls Teil der Baumaßnahme. Definitiv sind Reifen-und Lackschäden hier die logische Konsequenz!

    Ich umgehe diese für mich unzumutbare Strecke dadurch, dass ich einen anderen Weg wähle, der allerdings durch eine Einbahnstraße (ca. 20 Meter lang) führt. Es wird jedoch kein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, da die Straße wenig befahren und auch breit genug ist.

    Könnte man mir hier auch Beharrlichkeit vorwerfen, wenn ich mich weigere, mit meinem (neuen !!!) Auto die Schotterstrecke zu fahren, nur um finanziellen Schaden abzuwenden?

    • H
      Am 14. Oktober 2018 um 20:00

      Ich meine schon, dass der Vorwurf berechtigt wäre. Man könnte wo anders parken. In einer Parallelstraße bspw.

  7. Bernd B.
    Am 3. Juli 2018 um 14:10

    Das Radfahren in einer Einbahnstraße in falscher Richtung mit einer Gefährdung oder gar Sachbeschädigung ist also teurer, als wenn das mit einem Auto passiert? Beim Auto gibt es ja die Steigerungen für Behinderung/Gefährdung/Sachbeschädigung gar nicht. Das kann doch nicht richtig sein, zumal die von einem Auto ausgehende Behinderung/Gefährdung/Sachbeschädigung ggf. viel heftiger ausfallen könnte, als durch einen Fahrradfahrer. Kann mir das jemand erklären?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 13:04

      Hallo Bernd,

      im aktuellen Tatbestandskatalog sind entsprechende Steigerungen tatsächlich nur für Radfahrer vorgesehen. Warum das so ist, kann der Gesetzgeber beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ariane S.
    Am 3. November 2017 um 20:13

    Unbekannte fahren fast täglich entgegen der Fahrtrichtung aus der Einbahnstraße in einem Wohngebiet wo auch viele Kinder auf der Straße spielen. Kann ich dies der Polizei melden? Und wenn ja soll man vorher Beweise sammeln?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 10:11

      Hallo Ariane,

      Sie haben die Möglichkeit, dies den Behörden zu melden. Unter Umständen kann dort eine Kontrolle durchgeführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Eva
    Am 16. Oktober 2017 um 8:11

    Hallo,
    wie ist die Strafe, wenn jemand regelmäßig falschherum durch die Einbahnstraße fährt um nicht einen Umweg zur Arbeit fahren zu müssen?

    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:38

      Hallo Eva,

      in solch einem Fall würde Ihnen, insofern Sie regelmäßig dabei beobachtet werden, mit großer Wahrscheinlichkeit “Beharrlichkeit” vorgeworfen werden. Dann könnten Sanktionen strenger ausfallen – die genaue Bewertung bleibt jedoch Sache der bearbeitenden Behörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  10. Dieter S.
    Am 14. Juli 2017 um 12:24

    Sachverhalt:
    Ein Radfahrer fährt in entgegengesetzter Richtung in einer Einbahnstraße. Die Fahrt ist durch den Hinweis “Für Radfahrer gestattet” erlaubt Am Ende der Einbahnstraße biegt er in eine Straße ein. Diese Straße ist Verkehrszeichen
    “Vorfahrtstraße” beschildert. In der Einbahnstraße ist kein Verkehrszeichen
    angebracht. Der Radfahrer kann nicht erkennen, dass er in eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegt und ist der Meinung, es gilt “rechts” vor “links”. Dabei kommt es zum Zusammenstoß mit einem von links kommenden
    Fahrzeug. Wie ist der Verkehrsunfall rechtlich zu beurteilenß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 14:29

      Hallo Dieter,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Zur Einschätzung spezifischer Fälle verweisen wir daher an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Klaus
    Am 22. Januar 2017 um 15:49

    Wenn ein Autofahrer in einer enger unübersichtlicher Einbahnstraße in falscher Richtung fährt, denn Radfahrer der in die richtige Fahrtrichtung fährt nicht wahrnimmt und es zu einem unfall kommt mit erheblicher Körperverletzung da der Autofahrer weder ausweicht noch das Tempo reduziert ….
    Der Autofahrer ist Ortskundig und dort sogar Wohhaft…ist das jetzt schon eine vorsätzliche Tat oder schon mutwillig oder nur Pech für den Radfahrer ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 11:20

      Hallo Klaus,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. o. friedhelm
    Am 20. Dezember 2016 um 11:57

    soll mit einem vollen müllcontainer (fahrbar) gegen die fahrrichtung einer einbahnstrasse zur entleerung schieben. verlasse dabei das firmengelände.frage. ist soetwas rechtens.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2016 um 9:37

      Hallo Friedhelm,

      als Fußgänger sind Sie nicht an die vorgeschriebene Fahrtrichtung gebunden. Dennoch müssen darauf achten, den Verkehr nicht zu behindern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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