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Was ein geschlossener Verband bedeutet

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog geschlossener Verband

BeschreibungBußgeld
als Verantwortlicher den Verband nicht zur Nutzung eines Gehwegs veranlasst10 €
geschlossenen sich bewegenden Verband unterbrochen5 €
geschlossenen sich bewegenden Verband unterbrochen inkl. Unfall20 €
als Verantwortlicher nicht sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Regeln eingehalten werden10 €
an einem nicht genehmigten geschlossenen Verband teilgenommen25 €

FAQ: Geschlossener Verband

Was ist ein geschlossener Verband?

Ein geschlossener Verband sind mehrere Fahrzeuge, die in einer Kolonne fahren, wie es zum Beispiel bei einem Autokorso der Fall ist.

Welche Regeln gelten für Fahrten im geschlossenen Verband?

Hier können Sie ausführlich nachlesen, welche besonderen Regeln Sie beachten müssen, wenn Sie in einem geschlossenen Verband fahren.

Wann drohen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Verband Sanktionen?

Haben Sie als Verantwortlicher nicht sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Regeln im geschlossenen Verband eingehalten werden, müssen Sie mit einem Bußgeld in höhe von 10 Euro rechnen. Hier finden Sie weitere mögliche Geldbußen.

Welche Regeln sind beim Fahren im geschlossenen Verband nach § 27 StVO einzuhalten?

Ein geschlossener Verband sind gemeinsam laufende oder fahrende Verkehrsteilnehmer, die als Gruppe erkennbar sind.
Ein geschlossener Verband sind gemeinsam laufende oder fahrende Verkehrsteilnehmer, die als Gruppe erkennbar sind.

Üblicherweise bewegen sich Fahrzeuge im Straßenverkehr mehr oder weniger unabhängig voneinander. Während die einen beispielsweise ihre Kinder von der Schule abholen wollen, fahren die anderen zu einem dringenden Geschäftstermin.

Doch ab und an begegnen einem auch sogenannte Verbände. Darunter werden Fahrzeuge verstanden, die eine Kolonne bilden, mitunter bunt geschmückt sind und scheinbar anlasslos hupen. Was auf den ersten Blick irritiert, stellt sich schnell als Hochzeitsgesellschaft bzw. Autokorso dar, die ihrer Freude lautstark Ausdruck verschaffen.

Doch ist so ein Verhalten überhaupt mit deutschem Recht vereinbar? Und hupen die Fahrzeuge eigentlich zur Ankündigung eines geschlossenen Verbandes statt eines Rituals zu frönen? Wir machen Schluss mit der Unwissenheit und beantworten diese und weitere Fragen im vorliegenden Ratgeber.

Was ist ein geschlossener Verband?

Den meisten ist der Begriff „geschlossener Verband“ wohl unter einem anderen Wort bekannt und zwar Kolonnenfahrt.

Hierbei handelt es sich um mehrere am Verkehr teilnehmende Fahrzeuge oder Personen, die sich gemeinsam in einem Verband miteinander fortbewegen, also dicht beieinander fahren, um die Verbindung zueinander nicht zu verlieren.

Ein geschlossener Verband besteht damit nicht zwingend nur aus vielen Autos, sondern kann genauso von Fußgängern bzw. Radfahrern gebildet werden. Das Merkmal „geschlossen“ erfüllen sie, wenn Außenstehende unmittelbar erkennen können, dass sie zueinander gehören.

Wie müssen sich Verbände auf der Straße verhalten?

Bewegen sich Verkehrsteilnehmer als geschlossener Verband voran, sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu berücksichtigen. Diese widmet sich dieser Art der Fortbewegung in § 27 und hält dort zunächst fest:

Die regulären Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten für alle, also auch Teilnehmern geschlossener Verbände. Sie erlaubt es, dass mehr als 15 Radfahrer und Radfahrerinnen sich zu einem Verband solcher Art zusammenfinden und fortbewegen dürfen – und das auch nebeneinander her auf der Fahrbahn, allerdings nur, wenn es sich dabei nicht um mehr als zwei Personen handelt.

Für zu Fuß gehende Gruppen, bestehend aus Kindern oder Jugendlichen gilt dies nicht. Hier ist oberste Maßgabe, dass sie einen Gehweg benutzen, sofern dieser zur Verfügung steht.
Die Teilnehmer müssen sich mittels einer Markierung als der Gruppe zugehörig ausweisen.
Die Teilnehmer müssen sich mittels einer Markierung als der Gruppe zugehörig ausweisen.

Fahren Autos, Motorräder oder Lkws in einer Kolonne, müssen die einzelnen Fahrzeuge eine Markierung tragen, die sie als Teil dieser ausweist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass – je nach Länge des geschlossenen Verbandes – nicht permanent Stoßstange an Stoßstange gefahren werden darf.

Im Gegenteil: Bei Bedarf ist ein größerer Abstand einzuhalten, damit andere Verkehrsteilnehmer hierein fahren können und nicht durch die Kolonne behindert werden.

Die Straßenverkehrsordnung legt dem, der einen geschlossenen Verband anführt, darüber hinaus eine besondere Pflicht auf. Es ist seine Aufgabe, dass alle dem Verband zugehörigen Teilnehmer die jeweiligen Vorschriften berücksichtigen.

Die StVO gibt klar und deutlich vor, wann visuelle Alarme zum Einsatz kommen müssen, damit andere Verkehrsteilnehmer über die sich nähernde Gruppe informiert sind.

Das ist gerade bei schlechten Sichtverhältnissen, in der Dämmerung oder bei Nacht für geschlossene Fußgänger- und Reiterverbände vorgeschrieben. Diese müssen mit weißem Licht nach vorne und mit rotem oder gelbem Blinklicht zur Seite auf sich aufmerksam machen.

Häufig begegnen Autofahrern nicht nur Hochzeitsgesellschaften, die sich als geschlossener Verband fortbewegen, sondern auch Feuerwehrautos, die gemeinsam bei einem schweren Unglück ausrücken. Diese tragen in der Regel eine spezielle Kennzeichnung, nämlich farbige Flaggen. Das letzte Fahrzeug erkennen Sie an einer grünen Fahne.

Wie reagieren Sie richtig, wenn sich ein geschlossener Verband mit Blaulicht ankündigt?

§ 27 der StVO führt auf, welche Regeln für Verbände gelten.
§ 27 der StVO führt auf, welche Regeln für Verbände gelten.

Sich in einem geschlossenen Verband fortbewegende Fahrzeuge gelten de facto als ein einzelnes Fahrzeug. Daraus abgeleitet ergibt sich: Wenn sich der Kolonnenführer noch bei grün über eine Ampel bewegt, die Lichtzeichenanlage im Verlauf jedoch auf gelb und schließlich rot springt, ist es rechtens, dass alle sich weiter fortbewegen und nicht anhalten.

Das bedeutet: Begegnet Ihnen ein geschlossener Verband, befahren Sie eine Kreuzung nur unter äußerster Vorsicht. Schließlich könnte es sein, dass Ihnen sonst unerwartet ein Fahrzeug begegnet und Sie in einen Unfall verwickelt werden.

Auch beim Überholen eines geschlossenen Verbandes ist große Vorsicht geboten. Je nach Länge sollten Sie daher vorher abschätzen, ob die zur Verfügung stehende Zeit ausreicht, um die hintereinander fahrenden Fahrzeuge zu überholen oder nicht. Im Zweifelsfall gilt: Nehmen Sie lieber Abstand von einem riskanten Manöver als sich selbst und andere zu gefährden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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