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Schülerlotse: Aufgaben, Rechtsgrundlage und Haftung

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ehrenamtlich die Verkehrssicherheit verbessern

Durch die Absicherung des Schulweges trägt ein Schülerlotse zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.
Durch die Absicherung des Schulweges trägt ein Schülerlotse zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.

Für viele Kinder ist der Weg zur Schule die erste Strecke, die sie regelmäßig alleine zurücklegen. Für Eltern bedeutet dieser Schritt in die Selbstständigkeit aber häufig auch große Sorgen, denn laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamts zu den Kinderunfällen im Straßenverkehr im Jahr 2016, ereignen sich 27,7 Prozent aller Unfälle mit Kindern in den für den Schulweg typischen Zeitfenstern.

Um dieses Unfallrisiko zu reduzieren, werden viele Schulen durch ehrenamtliche Helfer unterstützt. Diese sichern zum Beispiel viel befahrene Straßen ab. Damit trägt ein Schülerlotse erheblich zur Verkehrssicherheit der Schüler bei.

Doch wer kann Schülerlotse werden? Ist dafür eine besondere Schülerlotsenausbildung notwendig? Welche Aufgaben übernehmen die ehrenamtlichen Helfer? Und was müssen Autofahrer beachten, wenn Sie das Schülerlotsen-Verkehrsschild sehen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Schülerlotse

Welche Funktion erfüllen Schülerlotsen?

Sie sollen die Schulwegsicherheit erhöhen, indem Sie zum Beispiel Schülern beim Überqueren von viel befahrenen Straßen helfen.

Wer kann Schülerlotse werden?

Beim Schülerlotsendient handelt es sich um ein Ehrenamt, was vor allem von Schülern bekleidet wird. Damit sie dazu beitragen können, die Verkehrssicherheit zu verbessern, müssen sie eine spezielle Ausbildung durchlaufen.

Wer haftet, wenn den Schülerlotsen ein Fehler unterläuft?

Für die Haftung ist die Gemeinde oder die Stadt verantwortlich. Kommen Schüler während des Dienstes zu Schaden, greift die Unfallversicherung.

Was ist ein Schülerlotse?

Offiziell werden Schülerlotsen als Verkehrshelfer bezeichnet.
Offiziell werden Schülerlotsen als Verkehrshelfer bezeichnet.

Vielerorts sind die in neon-gelb gekleideten und mit einer Winkekelle ausgestatteten Personen fester Bestandteil des morgendlichen Stadtbildes. Die ehrenamtliche Tätigkeit als Schülerlotse hat dabei in Deutschland eine lange Tradition. So erfolgt die Gründung des Schülerlotsendienstes bereits am 14. Januar 1953 durch den damaligen Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm.

Wer ein Ehrenamt als Schülerlotse bekleidet, gehört offiziell zur Gruppe der Verkehrshelfer. Hierbei handelt es sich um Bürger, die den Verkehrsteilnehmern in bestimmten Verkehrssituationen helfend zur Seite stehen. Für Schülerlotsen handelt es sich hierbei um die Absicherung des Schulwegs.

In Deutschland engagieren sich derzeit rund 50.000 Menschen als Schülerlotsen. Möglich ist die Ausstattung, Ausbildung und Koordination dieser nur, weil sich verschiedenste Partner für diese Initiative einsetzen. So übernimmt die Deutsche Verkehrswacht (DVW) die Weiterentwicklung der Ausbildungskonzepte und stellt zudem sicher, dass ein Schülerlotse mit einer entsprechenden Dienstbekleidung ausgestattet ist. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt vor allem durch die Polizei. Darüber hinaus wird das Projekt durch den Verband der Automobilindustrie (VDA) finanziell unterstützt. Nicht zuletzt sind auch die Schulen beteiligt und übernehmen die Benennung der Lotsen.

Als Verkehrshelfer gemäß StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) gelten darüber hinaus auch Verkehrskadetten und Schulbusbegleiter. Verkehrskadetten unterstützen die Polizei oder die Ordnungsbehörden unter anderem bei Großveranstaltungen, um einen geordneten und reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten. Bei einem Schulbusbegleiter handelt es sich um eine besondere Art von Schülerlotse, der für eine sichere Beförderung in Bussen sorgen soll. Das Aufgabengebiet umfasst dabei Hilfen beim Ein- und Aussteigen sowie die Absicherung der Haltestellen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Schülerlotse?

Lotsenpunkt: Die Standorte der Verkehrshelfer kündigt ein Schild ein.
Lotsenpunkt: Die Standorte der Verkehrshelfer kündigt ein Schild ein.

Ein Schülerlotse bzw. Schulweghelfer hat die Aufgabe, Schüler auf ihrem Weg zur bzw. von der Schule vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Gerade für Abc-Schützen, die durch den neuen Lebensabschnitt als Schulkind mit unzähligen Eindrücken konfrontiert werden, ist der Schullotsendienst eine sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Unterstützung der Verkehrserziehung. Aber auch alle anderen Kinder können von diesem Konzept profitieren, denn laut Aussage der Deutschen Verkehrswacht kam es an den gesicherten Überwegen seit der Einführung des Dienstes zu keinen tödlichen Unfällen.

Allerdings ist ein Schülerlotse auf keinen Fall mit einem Hilfspolizisten gleichzustellen. Denn es ist ihnen zum Beispiel nicht erlaubt, regelnd in den fließenden Verkehr einzugreifen oder Verstöße gegen die StVO zu ahnden.

Stattdessen müssen sie am festgelegten Lotsenpunkt abwarten, bis sich im Verkehrsfluss eine Lücke ergibt. Erst dann kann ein Schülerlotse jüngere Schüler gruppenweise über die Straße führen. Dabei sollte der Lotse den Autofahrern anzeigen, dass die Schulkinder die Straße überqueren wollen. Dies signalisiert er durch den Einsatz der Winkerkelle.

Wo sich entsprechende Lotsenpunkte – also die „Arbeitsplätze“ der Schülerlotsen – befinden, signalisieren Verkehrszeichen (Nr. 356). Dabei handelt es sich um ein blaues Rechteck mit der Aufschrift „Verkehrshelfer“. Das Schild zeigt zudem eine weiß unterlegte Abbildung von Kinder und einer Person, die mithilfe einer Winkerkelle den Verkehr regelt. Allerdings gewährt ein solches Schülerlotsen-Schild den Kindern beim Überqueren der Straße keinen Vorrang, wie dies der Gesetzgeber zum Beispiel bei einem Zebrastreifen vorschreibt.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schülerlotse

Wer als Schülerlotse zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen möchte, muss dafür die notwendigen Kriterien erfüllen. So müssen die jungen Verkehrshelfer das notwendige Mindestalter erreicht haben, über eine persönliche Eignung verfügen und eine entsprechende Ausbildung absolvieren.

Damit sich interessierte Kinder für die Schülerlotsenausbildung melden können, müssen diese in der Regel mindestens die 7. Klasse besuchen bzw. 13 Jahre alt sein. Allerdings können die Bundesländer das Mindestalter auch herabsetzen. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass Erwachsene – zum Beispiel die Eltern oder interessierte Mitbürger – sich als Schülerlotsen ausbilden lassen.

Für die Schülerlotsenausbildung kommen vor allem verantwortungsbewusste Jugendliche in Frage.
Für die Schülerlotsenausbildung kommen vor allem verantwortungsbewusste Jugendliche in Frage.

Aus den Freiwilligen wählen die verantwortlichen Lehrkräfte die Schüler aus, die sich am besten für das Amt als Schülerlotse eignen. Hierbei kommt es vor allem auch auf den Charakter an. Denn Schülerlotsen sollen ein Vorbild für ein gutes Sozialverhalten sein. Demnach sollten sich die Jugendlichen durch Zuverlässigkeit sowie Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein auszeichnen.

Die Ausbildung zum Verkehrshelfer dauert je nach Bundesland 6 bis 12 Stunden und besteht aus theoretischen Unterrichtseinheiten sowie praktischen Übungen. Durchgeführt wird diese in den meisten Fällen durch Polizeibeamte. Zum Abschluss der Ausbildung absolviert jeder zukünftige Schülerlotse eine Prüfung, die als Nachweis für die Tauglichkeit fungiert.

Zu den Inhalten der Schülerlotsenausbildung gehören unter anderem:

  • Sinn und Zweck des Schülerlotsendienstes
  • richtige Sicherung des Überwegs
  • Abschätzen von Entfernungen, Bremswegen und Geschwindigkeiten
  • Kenntnis über Verkehrszeichen und -regeln
  • Besonderheiten des künftigen Einsatzortes
Die Tätigkeit als Schülerlotse ist grundsätzlich freiwillig, ehrenamtlich und unbezahlt.

Wer haftet, wenn dem Schülerlotsen ein Fehler unterläuft?

Als Schülerlotse übernehmen Jugendliche eine verantwortungsvolle Aufgabe. Dabei lässt es sich trotz aller Vorsicht und Rücksichtnahme nicht immer vermeiden, dass niemand zu Schaden kommt. Allerdings ist ein Schülerlotse grundsätzlich nicht haftbar, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Dies ergibt sich aus Art. 34 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Haftung für etwaige Unfälle übernimmt stattdessen der Träger des Schulwegdienstes. Dabei handelt es sich in der Regel um die Gemeinde oder Stadt, in der sich die Schule befindet.

Es ist grundsätzlich auch möglich, dass ein Schülerlotse bei der Ausübung seiner Tätigkeit verletzt wird. Auch in einer solchen Situation stellt der Gesetzgeber sicher, dass der ehrenamtliche Helfer umfassend versichert ist. Denn der Schülerlotse untersteht bei seiner Arbeit der gesetzlichen Unfallversicherung.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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3 Kommentare

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  1. Max M
    Am 4. März 2024 um 12:47

    Oh spannend, mache das seit mehren Jahren komplett ohne Einweisung oder Ausbildung. Da steht jetzt etwas von einer erforderlichen Ausbildung. Interessant.

  2. Oliver T
    Am 10. Februar 2023 um 9:03

    Bei uns vor Ort, sind die Verkehrshelfer und Schülerlotsen, die Personen die die Straßenverkehrsordnung missachten. So wird man als Radfahrer auf der Straße gestoppt, in dem mit Kelle und Körper blockiert wird, damit fahrende Radfahrer Zebrastreifen überqueren dürfen. Das hat mit Wegesicherheit nichts zu tun. Eigentlich hat der Radfahrer beim überqueren abzusteigen. Hier aber darf er fahrend den Zebrastreifen benützen. Besonders bemerkenswert dabei ist, dass ich als auf der Straße fahrend als Radler warten soll. Der Verkehrshelfer sagte mir, dass dieses so angeordnet sei. Der Radfahrer hätte durch ihn Vorfahrt.

  3. Elisabeth
    Am 29. November 2019 um 16:59

    Besteht an einem schülerlotsenschild anhaltepflicht, wenn kein schülerlotse da ist?

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