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Handy in der Hand am Steuer verboten: oder?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das sagt die StVO zur Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“

Während der Fahrt das Handy in der Hand halten? Ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt drohen.
Während der Fahrt das Handy in der Hand halten? Ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt drohen.

Jedem Fahranfänger wird bereits bei der ersten Fahrt mit dem Auto erklärt, dass das Handy am Steuer nicht genutzt werden darf. Doch jährlich steigen die Zahlen und immer mehr Autofahrer nutzen das Handy am Steuer und telefonieren während der Fahrt.

Erwischt die Polizei die Fahrer, drohen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Fahranfänger haben dann noch einmal Glück im Unglück, denn diese Ordnungswidrigkeit wird als B-Verstoß gewertet. Erst durch einen weiteren B- oder A-Verstoß ist mit der Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar zu rechnen.

In diesem Ratgeber soll es nun konkret um Situationen wie diese gehen: Sie stehen im Stau oder halten an einer Ampel und nehmen Ihr Handy auf um die Uhrzeit zu checken. Liegt in diesem Fall schon eine Ordnungswidrigkeit vor und Sie kassieren damit ein Bußgeld?

FAQ: Handy am Steuer in der Hand

Darf ich das Handy am Steuer in der Hand halten?

Ja, wenn Sie es dabei nicht benutzen. Wenn Sie mit dem Handy am Steuer z. B. telefonieren wollen, dürfen Sie es gemäß StVO nicht in die Hand nehmen. Für Anrufe sollten Sie eine Freisprecheinrichtung verwenden.

Welche Sanktionen drohen bei Handynutzung am Steuer?

Werden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.

Darf der Beifahrer mein Handy in der Hand halten?

Der Beifahrer darf sowohl Ihr, als auch sein eigenes Mobiltelefon während der gesamten Fahrt nutzen.

Bußgeldkatalog: Handyverstoß im Straßenverkehr

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Hier prüfen **

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Video: Erfahren Sie hier die wichtigsten Infos zum Thema “Handy am Steuer”.

Handyverbot in der StVO

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) äußert sich wie folgt zur Nutzung des Handys am Steuer:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. […] (§23 Abs. 1a StVO).

Damit ist klar: solange der Motor an ist, darf das Handy nicht benutzt werden. Es ist auch noch nicht mal erlaubt, das Handy beim Autofahren in der Hand zu halten, um auf die Uhr zu schauen.

Diese klare Regelung in § 23 StVO gab es jedoch in der Vergangenheit noch nicht. Viele Gerichte haben sich vor Oktober 2017 daher mit diversen Situationen befasst, in denen das Handy am Steuer benutzt wurde.

Halten Sie die Sanktionen für Handyverstöße für angemessen?

Urteile zum Thema „Handy in der Hand am Steuer“

Klar und hinlänglich bekannt dürfte sein, dass das Telefonieren am Steuer verboten ist, es sei denn, es wird eine Freisprechanlage genutzt. Doch im § 23 ist die Rede davon, dass das Handy nicht aufgenommen werden darf. Dementsprechend dürfen auch keine SMS geschrieben werden. Auch das „wegdrücken“ eines Anrufs ist nicht gestattet.

Wer nun denkt, sich auf den Standstreifen zu stellen, damit er den Motor ausschalten und so das Handyverbot umgehen kann, hat die Rechnung ohne das Oberlandesgericht Hamm gemacht: Auch dies ist nicht erlaubt.

Das Handy darf nicht in die Hand genommen werden, um auf die Uhr zu schauen.
Das Handy darf nicht in die Hand genommen werden, um auf die Uhr zu schauen.

Damit dürfte eigentlich auch die Frage geklärt sein, dass das Handy in der Hand beim Autofahren nichts zu suchen hat, egal für welche Aktion es benötigt wird. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart sieht dies etwas anders.

Urteil vom 25.4.2016: Darf das Handy am Steuer doch in der Hand gehalten werden?

Bis 2013 hieß es im oben genannten Paragrafen: „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt […].“ Nun heißt es geschlechterneutral: „Wer ein Fahrzeug führt […].“ Doch mit dieser Änderung ist eine konkrete Situation nach Auffassung des OLG Stuttgart doch erlaubt gewesen: Wer sein Handy am Steuer in der Hand hält und gleichzeitig über die Freisprechanlage telefoniert, hatte mit keinen weiteren Sanktionen zu rechnen –  dies galt auch, wenn sich das Auto in voller Fahrt befindet.

Durch die Änderung des § 23 StVO 2017 ist allerdings auch dieses Szenario verboten. Das Handy darf nun zu keiner Zeit während der Fahrt aufgenommen oder gehalten werden. Bei Missachtung droht ein Bußgeld und Punkt.

Mit dem Handy in der Hand und dann geblitzt: Mit welchem Bußgeld ist zu rechnen? In diesem Fall wird von Tateinheit gesprochen. Laut Gesetz ist dann das höhere Bußgeld voll zu bezahlen und das zweite entfällt. Aus der Praxis sind allerdings auch Fälle bekannt, bei denen das höhere Bußgeld in Gänze zu zahlen ist, während das niedrigere Bußgeld zur Hälfte anfällt. Die Nebenfolgen bleiben in jedem Fall davon unberührt und entfallen nicht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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28 Kommentare

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  1. Ralf P
    Am 21. Oktober 2023 um 8:09

    Volgendes Szenario: Handy aus der Hosentasche geholt um es der Beifahrerin zu reichen, nun kurz um dem Streckenverlauf folgen zu können nicht direkt weitergegeben, sondern kurz fesgehalten c.a auf Bauchhöhe. Im selbigen Moment mit Tempo 45 in der 30er Geblitzt worden.
    Es gab noch nie zuvor den Fall mit Handy am Steuer, also Ersttäter.
    Leider bereits 1nen Punkt in Flensburg wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
    Mit was muss ich also rechnen?
    Vielen Dank im Voraus.

  2. Gino
    Am 20. April 2023 um 10:33

    Eine Frage zu E-:Autos: Das MT darf ja nicht in die Hand genommen bzw. benutzt werden solange der Motor läuft. Wie ist das bei E-Autos? Wenn ich im Stau oder an der Ampel stehe, dann läuft kein Motor.

  3. Reinhard L
    Am 4. April 2023 um 18:22

    Sehr geehrtes Redaktionsteam,

    danke für Ihr engagement!!
    Was fehlt, ist ein expliziter Kommentar zur Nutzung von Handys als Navi.
    Hierbei würde nach meinem Verständnis des Gesetzestextes ebenfalls ein verstoß vorliegen, vor allem, wenn das Navi/ Handy ohne Halterung, auf dem nebensitz liegt und man es kurz in die Hand nimmt, um es anzuschauen.
    Navis/ Handynavigation wären ein wichtiges Tema.

    Alles Gute und hoffentlich gibt es zum Beschriebenen ein Update.
    R. Lindemann

  4. Jennie
    Am 2. September 2022 um 19:06

    Hallo, mein Mann fuhr im Firmenwagen mit seiner Kollegin. Er holte sein Handy aus seiner Tasche um es ihr zu geben, damit sie das Navi einstellt. Dieses Übergeben hat die Polizei gesehen und ihn angehalten. Das ist nicht erlaubt?

  5. Peter S
    Am 27. März 2021 um 17:14

    Ich hatte erst eine Woche ein neues Auto mit sehr vielen elektronischen Neuerungen, – aber auch mit einer neu eingerichteten Freisprecheinrichtung. Während der Fahrt wurde plötzlich die Musik leiser und man hörte im Hintergrund ein seltsames rhythmisches Signal, – ähnlich wie ein Brummen. Ich suchte die Displays des Wagens ab und konnte aber rein gar nichts entdecken. Da das Handy mit dem KFZ gekoppelt war und ich über diese Kopplung auch Musik vom Handy hörte (Spotify) dachte ich, dass das Signal vielleicht direkt vom Handy käme.
    Ich wollte und konnte zwar das Handy während der Fahrt nicht entsperren, nahm es deshalb nur kurz in die Hand und hielt es ans Ohr, hörte aber dort auch nichts. Ich legte es nach einer oder zwei Sekunden dann wieder ab, denn das Signal lief immer noch über die Lautsprecher des Wagens.
    Dies sah nun die Polizei, welche später hinter mir angehalten hatte und sofort behauptete, dass ich während der Fahrt telefoniert hätte. Beiden Polizisten gegenüber trat ich den Gegenbeweis an, denn ich hatte nachweislich nicht telefoniert. Sie überprüften mein Handy und stellten fest, dass ich die Wahrheit gesprochen hatte. Es stellte sich hierbei heraus, dass mich jemand über Whatsapp zwar angerufen hatte, ich diesen Anruf aber auch nicht angenommen hatte. Dort stand lediglich nur “Verpasster Anruf”. Das Geräusch im Auto war jenes Brummen eines Anrufs von Whatsapp im Hintergrund, wobei diese Anrufe leider nicht über die Freisprecheinrichtung laufen.
    Jetzt soll ich 130 Euro (incl. Verwaltungsgebühr) zahlen und außerdem auch noch einen Punkt in Flensburg erhalten. Das ist doch wirklich nicht gerecht – weil ich doch die gleiche Strafe bekomme wie jemand, welcher aktiv ein Handy während der Fahrt zum Telefonieren benutzt hat. Oder wie sehen Sie das? Ich habe auch noch nie gehört, dass das Berühren oder Aufnehmen eines Handys unter einer solchen Strafe verboten sei? Ich werde für nichts bestraft … obwohl ich direkt bewiesen hatte, das Handy nicht aktiv genutzt zu haben.

  6. Irina
    Am 30. Juli 2020 um 10:05

    Hallo ich habe mein Handy um die Schulter gebunden gehabt, was dann beim Fahren zwischen meinen schenken lag und ich beim Fahren es hoch gehoben habe, da ich ja nach vorne schauen muss, um sicher zu sein dass ich es mit habe. Die Polizei sah das und warf mir vor es benutzt zu haben. Ist das auch schon eine Straftat? Ich hab ja nur geschaut ob ich es bei mir habe.

  7. Cindy
    Am 12. Juni 2020 um 8:43

    Ich habe an der roten Ampel gehalten (Motor aus) und machte von der Kreuzung mit Hochhaus im Hintergrund ein Foto, weil das Hochhaus mir so gefiel wie es im Nebel verschwand. Im Nachgang sah ich dann prompt wie die Polizei diese Kreuzung überquerte. Am Foto kann ich nicht erkennen, ob der Polizist mich gesehen hat. Falls doch, wie kann dieser Fall ausgehen?

  8. Leonie
    Am 22. Oktober 2019 um 23:37

    Hallo Denni,
    wie sieht es aus wenn man das Handy nur aufgehoben hat ? Oder sich eine Sprachnotiz anhört während man es in der Hand hält? Fällt das unter 23 StVo Punkt 2b) ?

  9. Denni
    Am 1. August 2019 um 22:37

    Hallo.
    Ich wurde erwischt, wie ich im Stau stehend die Bluetooth-Funktion an meinem Smartphone einschalten wollte. Der Polizist stand just in dem Moment plötzlich mit dem Motorrad daneben. Mir drohen jetzt 100 Euro Bußgeld und ein Punkt. Zudem wurde ich vom ihm aufgefordert, den Bescheid vor Ort zu unterschreiben. Kann ich dagegen Einspruch erheben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. August 2019 um 10:11

      Hallo Denni,

      wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser weiß, wie in Ihrem konkreten Fall vorzugehen ist und kann einschätzen, ob sich ein Einspruch überhaupt lohnen würde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Christian
    Am 30. Juli 2019 um 19:05

    Moin Moin. Wie sieht es eigentlich mit der Nutzung des Handys am Steuer aus, wenn dieses in einer Handyhalterung befestigt ist und man während der Fahrt einen Anruf annimmt, ohne das Handy aufzunehmen. Also sprich man nur drüber streicht zum annehmen des Anrufs.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:50

      Hallo Christian,
      bei dem von Ihnen geschilderten Vorgehen handelt es sich vermutlich um eine Auslegungssachen. Denn der Gesetzestext unter 23 StVO erlaubt nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Nurgül
    Am 24. April 2019 um 9:42

    Hallo,
    Ich war zu schnell und habe eine Geschwindigkeitsstrafe bekommen und auf dem Foto kann man sehen das ich das Handy nicht mit der Hand halte sonder das es zwischen meinen Ohr und Tuch ist aber beide Hände am Lenkrad ist. Muss ich diese Strafe zahlen da ich beide Hände am Lenkrad habe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 13:54

      Hallo Nurgül,

      das ist sicher eine Einzelfallentscheidung. Wenn Sie beim Fahren das Telefonat angenommen und Ihr Handy ins Kopftuch gesteckt haben, handelt es sich um einen Handyverstoß, für den 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt vorgesehen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Soner
    Am 15. März 2019 um 22:06

    Hallo, ich wurde grade in einer 50 zone geblitzt und in dem moment hatte ich mein handy in der hand vor dem lenkrad, was sind die nachfolgen, bitte helfen sie mir, ich habe so angst das meim führerschein entzogen wird..

  13. patte
    Am 11. März 2019 um 20:15

    Hallo,
    ich möchte auch mal mein Senf dazu geben bzw. habe eine Frage.
    Es steht eindeutig beschrieben, dass ich ein Elektronisches Gerät nicht halten darf, “wenn ich es benutzen möchte”.

    Nun welches Gesetz gibt mir aber nun eindeutig vor, dass ich nicht einfach nur so ein Gerät halten darf?
    Wer möchte mir, im Falle eines Falles, das Gegenteil beweisen, dass ich das Gerät nicht einfach nur gehalten hätte?
    Was ist wenn ich dafür noch Zeugen habe?

    Haben die Leute, welche das Getz bestimmt haben, mal darüber nachgedacht?

  14. Peter
    Am 1. Februar 2019 um 12:42

    Hallo, die Polizei hatte eine Straße gesperrt. Ich fragte den Polizisten, wie ich denn nun zu meinem Ziel kommen könnte. Er meinte, ich müsse im Navi nachschauen. Ich fuhr daraufhin, auf der Umleitung, kurz nach der Sperrung, rechts ran, hielt an, ohne den Motor auszuschalten und holte das Handy aus der Tasche um mittels Google-Maps nach dem Weg zu schauen. Dafür soll ich 100€ Bussgeld bezahlen und einen Punkt bekommen. Es ist völlig klar, dass das Fahrzeug stand und ich nur nach dem Weg schauen wollte. Ist hier die Verhältnismäßigkeit gegeben oder hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

  15. Christina
    Am 19. November 2018 um 12:45

    Hallo, ich bin seit ca. 3 Wochen aus der Probezeit raus und gestern wurde ich geblitzt innerorts 30 erlaubt und ich bin 45 gefahren mit Handy am Ohr beim telefonieren. Jetzt habe ich gelesen das ich einen Punkt kriege und Bußgeld. Mein Führerschein wird aber nicht entzogen oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 17:37

      Hallo Christina,

      Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser kann eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge haben. Der Führerschein wird nicht entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Sylke
    Am 6. August 2018 um 22:07

    Hallo, ich bin gestern nach Holland in den Urlaub gefahren.Mit meinem Sohn 14 und Hund.Ich habe mein Handy als Navi genutzt, als plötzlich der Hinweis ” keine Datenverbindung ” auf dem Handy stand.Da ich wissen wollte was genau da steht weil es in der Mittelkonsole lag, nahm ich das Handy in die Hand.Die Polizei fuhr Inkognito und hat mich sofort rausgewunken.Der Polizist kontrollierte alles und fragte mich noch einmal warum ich das Handy in der Hand hatte.Ich sagte ihm das was ich schrieb.Ich fragte was kommt auf mich zu und ich verstand es kommt ein Bußgeldbescheid und kostet ca.35 €.Mein Sohn meint er hätte 235 € verstanden.Was soll ich jetzt machen ? Habe es wirklich ein zwei Sekunden in der Hand gehabt .Muss ich das tatsächlich zahlen oder kann ich dagegen vorgehen, sollte es über 200€ kosten ? Vielen Dank im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 13:18

      Hallo Sylke,

      aus Ihrer Frage ist leider nicht ersichtlich, ob Sie in Deutschland oder in den Niederlanden angehalten wurden. In Deutschland zieht es mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich, wenn Sie während der Fahrt das Handy in der Hand halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Mirco
    Am 4. Mai 2018 um 13:34

    Hallo,
    Gestern hielt ich beim fahren mein Handy in der Hand. Ich stand hinter einer roten Ampel und habe nichts mit dem Handy gemacht der Polizist hat mich trotzdem aufgeschrieben. Was kann ich machen? OLG Stuttgart Urteil ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:14

      Hallo Mirco,

      wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Sollten Sie juristischen Rat benötigen, steht es Ihnen allerdings frei, einen Anwalt einzuschalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Samir
    Am 18. März 2018 um 2:29

    Hallo ichhb ein fragen und beim Auto fahren hab ich mein Handy war in mein Hand ich wollte nur Uhr Zuschauern und Polizei hat mich gesehen . Das war vor ein Woche und ich habe noch 9 Monate Roperseit. Was kann ich machen ?? Was bekomme ich für Strafe???

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 15:11

      Hallo Samir,

      welche Sanktionen Sie zu erwarten haben, hängt von vielen Umständen ab. Wir empfehlen Ihnen, folgenden Artikel zu lesen: https://www.bussgeldkatalog.org/handy/

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. Gül E.
    Am 1. November 2016 um 22:34

    Hallo wollte fragen beim fahren habe ich mein handy mit freisprechfunktion war an und beide hände aber auch am lenkrad dabei hat mich die streifenpolizei angesprochen und sollte rechts ran fahren es war auch stau an der Ampel.
    Haben mich aufgeschrieben und ein Strafzettel gegeben wegen telefonieren am steuer .
    Was kann ich machen oder tun.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 10:31

      Hallo Gül E.,

      zunächst sollten Sie den Bußgeldbescheid abwarten und dann mit einem Anwalt abklären inwieweit ein Einspruch sinnvoll ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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