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Promillegrenze auf dem Boot: Achtung bei Alkohol!

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog: Promillegrenze als Bootsführer überschritten

Nachfolgend finden Sie einen Überblick, welche Promillegrenze auf dem Boot bzw. dem Wasser in Deutschland wo zu beachten ist:

GewässerPromillegrenze
grundsätzlich auf dem Wasser0,5
Bundeswasserstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen0,5
alle anderen Binnengewässer (Seen, Flüsse)0,5
Seeschifffahrtsstraßen0,5
Bodensee0,8
auf allen Wasserstraßen bei Ausfallerscheinungen0,3
Passagierschifffahrt und Gefahrguttransport0,0

Welche Bußgelder möglich sind, wenn Sie auf einen Sportboot die Promillegrenze missachten, zeigt folgenden Übersicht:

VerstoßMögliche Sanktionen
0,5 bis 1,09350 bis 2.500 Euro,
ab 1,1 PromilleGeld- oder Freiheitsstrafen,
Anordnung einer MPU

Der Promillerechner kann dabei helfen, einen Promillewert zu berechnen.

FAQ: Promillegrenze auf einem Boot

Wie hoch ist die Promillegrenze beim Boot?

Die gültige Promillegrenze auf dem Wasser unterscheiden sich nicht von der im Straßenverkehr und liegt in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille. Nur auf dem Bodensee gelten 0,8 Promille.

Gibt es Ausnahmeregelungen für bestimmte Bereiche der Schifffahrt?

Ja. In der Passagierschifffahrt und bei einem Gefahrguttransport gilt ein striktes Alkoholverbot. Hier ist in der Schifffahrt eine Null-Promille-Grenze zu beachten.

Mit welchen Bußgeldern ist bei einem Verstoß zu rechnen?

Missachten Sie auf dem Wasser die gültige Promillegrenze, müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 350 Euro und 2.500 Euro rechnen. Ab einem Wert von 1,1 Promille droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Mehr zu den möglichen Sanktionen erfahren Sie hier.

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Die Promillegrenze auf dem Wasser zu missachten, ist kein Kavaliersdelikt

Promillegrenze: Auf dem Boot das Feierabendbier zu genießen, kann problematisch werden.
Promillegrenze: Auf dem Boot das Feierabendbier zu genießen, kann problematisch werden.

Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hat auf dem Wasser, wie im Straßenverkehr, Konsequenzen für die Fahrzeugführer.

Mal ebenso eine feuchtfröhliche Party an Board machen und dann denn See befahren oder den Fluss erkunden, ist hinterm Steuer keine gute Idee. Die Promillegrenze auf dem Boot ist der im Straßenverkehr nicht nachgestellt.

Halten sich Wassersportler bzw. Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser nicht an die gesetzlichen Vorgaben, wird dies gemäß dem Bußgeldkatalog für Wassersport bzw. der Schifffahrt geahndet. Wie viel Promille beim Bootfahren erlaubt sind, was Bootsführer in Bezug auf die Promillegrenze und den Bootsführerschein wissen müssen und welche Sanktionen bei Verstößen genau drohen, erfahren Sie im Folgenden näher.

Wie viel Promille dürfen Sie beim Fahren haben? Weiterführende Infos zur Promillegrenze beim Fahren mit anderen Fahrzeugen & mehr erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:

Welche Promillegrenze gilt auf dem Wasser?

Die Promillegrenze in der Schifffahrt ist in Deutschland einheitlich geregelt und gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Bis auf einige Ausnahmen müssen sich Bootsführer an eine Grenze von 0,5 Promille halten. Damit entspricht diese auch den im Straßenverkehr gültigen Werten.

Die Promillegrenze beim Boot liegt in Deutschland bei 0,5.
Die Promillegrenze beim Boot liegt in Deutschland bei 0,5.

Die Promillegrenze gilt fürs Boot ohne oder mit Führerschein ebenso wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer, die eine Wasserstraße oder ein Gewässer nutzen. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug motorisiert ist oder nicht, die Vorschriften sind ausnahmslos für alle anzuwenden.

Die Vorgaben sind darüber hinaus auf allen Gewässern auf deutschem Hoheitsgebiet zu beachten. Das heißt, die Promillegrenze, wenn ein Boot oder ein anderes Fahrzeug gefahren wird, ist sowohl auf den Binnengewässern sowie auf den Seeschifffahrtstraßen anzuwenden. Des Weiteren gilt sie auf Schiffen, die unter deutscher Flagge fahren, sofern die Bestimmungen der befahrenen Hoheitsgewässer anderer Staaten nichts anderes vorschreiben.

Werden Passagiere oder gefährliche Güter befördert, gilt grundsätzlich eine 0,0-Promillegrenze.

Rechtliche Grundlagen für die Promillegrenze

Personen mit einem Alkoholwert von 0,25 mg/l in der Atemluft oder einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille dürfen grundsätzlich kein Fahrzeug auf dem Wasser mehr führen. Die Fahrtüchtigkeit ist beeinträchtigt und ein sicheres Fahren kann unter Umständen nicht mehr gewährleistet sein. Die Konzentrations- und die Reaktionsfähigkeit können ebenso gemindert sein wie die Sehkraft oder die Aufmerksamkeit.

Die rechtlichen Grundlagen für die Promillegrenze auf dem Boot finden sich sowohl in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) als auch in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und der Sportboot-Führerschein-Verordnung (SportBootFSV).
Verstöße gegen die Promillegrenze auf dem Sportboot  werden mit Sanktionen geahndet.
Verstöße gegen die Promillegrenze auf dem Sportboot werden mit Sanktionen geahndet.

Sowohl in § 3 SeeSchStrO als auch in § 1.02 BinSchStrO wird die Promillegrenze fürs Boot und andere Wasserfahrzeuge auf 0,5 festgelegt. Zudem wird definiert, wann es sich bei einem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Hierzu bestimmt dann auch die SportBootFSV, welche Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog bzw. wann ein Fahrverbot verhängt werden.

Mit welchen Konsequenzen ist bei Verstößen zu rechnen?

Halten sich Fahrzeugführer nicht an die Promillegrenze fürs Boot, kann das, je nach gemessenem Wert, als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. Neben dem im Bußgeldkatalog definierten Bußgeld können, wie im Straßenverkehr auch, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) drohen.

Ab einem Promillewert von 1,1 wird auch auf dem Wasser von einer Straftat ausgegangen. Dieser wird dann gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und kann nach § 315a StGB eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedeuten.

Fahrer sollten zudem auch wissen, dass ein Verstoß gegen die Promillegrenze beim Bootfahren Auswirkungen auf den Führerschein für Kraftfahrzeuge haben kann. So kann für diese Fahrerlaubnis bei groben Verstößen oder einer Straftat ebenfalls die Entziehung drohen.

Folgende Sanktionen sind gemäß dem Bußgeldkatalog für die Schifffahrt bei Verstößen gegen die Promillegrenze auf dem Boot unter anderem möglich:

 

  • Binnenschifffahrt: Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze – 350 bis 2.500 Euro
  • Seeschifffahrt: Fahrzeug trotz körperlicher, geistiger Einschränkung oder mit mehr als 0,5 Promille geführt – 750 bis 2.500 Euro

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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