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Promillegrenze in der Schifffahrt: Was gilt?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldkatalog Schifffahrt: Promillegrenze überschritten

Nachfolgend findet sich eine Übersicht dazu, welche Promillegrenze in der Schifffahrt in Deutschland wo gilt:

GewässerPromillegrenze
grundsätzlich auf dem Wasser0,5
Bundeswasserstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen0,5
alle anderen Binnengewässer (Seen, Flüsse)0,5
Seeschifffahrtsstraßen0,5
Bodensee0,8
auf allen Wasserstraßen bei Ausfallerscheinungen0,3
Passagierschifffahrt und Gefahrguttransport0,0

Diese Bußgelder können möglicher auf Sie zukommen, wenn Sie mit Alkohol hinterm Steuer auf dem Wasser erwischt werden:

AlkoholverstoßMögliche Sanktionen
zwischen 0,5 und 1,09Binnen­schifffahrt: 350 bis 2.500 Euro,
See­schifffahrt: 750 bis 2.500 Euro
ab 1,1 PromilleGeld- oder Freiheitsstrafen,
Anordnung einer MPU
Fahrgastschifffahrt:
ab 0,01 Promillemind. 300 Euro

Unser Promillerechner gibt Auskunft, wie viel Promille Sie aufweisen können:

FAQ: Promillegrenze Schifffahrt

Gibt es in der Schifffahrt eine gesetzlich festgelegte Promillegrenze?

Ja. Auch auf dem Wasser ist eine Promillegrenze zu beachten. Grundsätzlich gilt eine Alkohollimit von 0,5 Promille. Dieses ist sowohl auf Binnengewässern als auch bei der Seeschifffahrt zu beachten.

Gibt es Ausnahmen von der Promillegrenze?

Auf dem Bodensee ist eine Promillegrenze von 0,8 gültig. Bei Gefahrguttransporten und in der Passagierschifffahrt hingegen ist ein strenges Alkoholverbot zu beachten. Hier gilt eine Null-Promillegrenze. Mehr zu den Bestimmungen finden Sie hier.

Mit welchen Sanktionen ist bei Verstößen gegen die Promillegrenze in der Schifffahrt zu rechnen?

Missachten Sie die gültigen Promillegrenzen, können Bußgelder von bis zu 2.500 Euro drohen. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Die Tabelle bietet einen Überblick zu möglichen Sanktionen.

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Alkohol am Steuer ist auch im Schiffsverkehr nicht gern gesehen

Promillegrenze: In der Schifffahrt gilt es, ein solche zu beachten.
Promillegrenze: In der Schifffahrt gilt es, ein solche zu beachten.

Das Klischee vom betrunkenen Seemann hält sich auch heute hartnäckig und Rum gilt immer noch als das Getränk für Matrosen, Piraten und Kapitäne.

Dabei kann übermäßiger Alkoholgenuss auch auf dem Wasser nicht zu verachtende Konsequenzen nach sich ziehen. Wie auf den Straßen an Land gilt auch auf den Wasserstraßen eine Promillegrenze. Die Schifffahrt ist von solchen Regelungen also nicht ausgenommen.

Der folgende Ratgeber erläutert, welche Promillegrenze in der Schifffahrt es in Deutschland zu beachten gilt, ob es regionale Unterschiede gibt und wie die Konsequenzen bei Verstößen aussehen können. Zudem werden auch die rechtlichen Grundlagen näher betrachtet.

Wie viel Promille dürfen Sie beim Fahren haben? Weiterführende Infos zur Promillegrenze beim Fahren mit anderen Fahrzeugen & mehr erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:

Promillegrenze für die Schifffahrt in Deutschland

In Deutschland gilt für alle befahrbaren Gewässer eine Promillegrenze für die Schifffahrt. Dabei spielt es keine Rolle, mit welcher Art von Fahrzeug Schiffsführer unterwegs sind. Die Promillegrenze gilt sowohl für die Binnengewässer als auch für die Seeschifffahrtsstraßen sowie auf allen Schiffen, die unter deutscher Beflaggung fahren. Letzteres gilt jedoch nur dann, wenn in den befahrenen Hoheitsgewässern andere Staaten keine abweichenden Vorschriften verfügt haben.

Die Promillegrenze für die Schifffahrt liegt in Deutschland bei 0,5.
Die Promillegrenze für die Schifffahrt liegt in Deutschland bei 0,5.

Grundsätzlich dürfen Personen mit einem Alkoholwert von 0,25 mg/l in der Atemluft oder einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille kein Fahrzeug auf dem Wasser mehr führen oder irgendeine sonstige Funktion auf der Brücke, auf Deck oder an den Maschinen ausüben.

Bereits geringe Mengen an Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Diese muss nicht nur im Straßenverkehr vorliegen, sondern auch dann, wenn Fahrzeuge auf dem Wasser geführt werden. Sowohl die Konzentrations- also auch die Reaktionsfähigkeit können durch Alkohol gemindert sein. Ebenfalls beeinflusst werden oft auch die Sehkraft sowie die Aufmerksamkeit.

Diese Beeinträchtigungen können nicht nur im Straßenverkehr eine Gefährdung darstellen, sondern auch auf dem Wasser zu schweren Unfällen, Personen- oder Sachschäden führen. Auch auf Wasserstraßen ist umsichtiges Verhalten und Rücksichtnahme ein Hauptkriterium für einen sicheren Schiffsverkehr. Wer sich nicht an die Promillegrenze für die Schifffahrt hält, verhält sich mitunter nicht mehr nach diesen Prinzipien.

Achtung: Werden Passagiere befördert oder gefährliche Güter transportiert, gilt eine 0,0-Promillegrenze in der Schifffahrt. Sowohl der Schiffsführer als auch alle anderen Besatzungsmitglieder, die auf der Brücke Dienst tun, müssen während der Dienstzeit diese Grenze einhalten.

Quellen: Bundespolizei, Polizei Bayern

Die angegebenen Promillewerte gelten sowohl für den Schiffsführer als auch die Besatzungsmitglieder sowie für die Person, die vorübergehend den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs selbstständig bestimmt.

Promillegrenze auf See

Die rechtliche Grundlage für die Promillegrenze in der Schifffahrt auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen bildet die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). In § 3 SeeSchStrO zu den „Grundregeln für das Verhalten im Verkehr“ ist bezüglich Alkohol am Steuer in Absatz 4 Folgendes festgelegt:

Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben[…]

Die Promillegrenze auf dem Wasser gilt auf Binnen- und Seewasserstraßen.
Die Promillegrenze auf dem Wasser gilt auf Binnen- und Seewasserstraßen.

Zusätzlich ist hier auch definiert, dass diese Regelung für alle Fahrzeuge gilt, also auch für nichtmotorisierte. Gemäß § 61 SeeSchStrO liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn ein Fahrzeug auf einer Seeschifffahrtsstraße geführt oder Tätigkeiten auf der Brücke, auf Deck oder im Maschinendienst ausgeführt werden, wenn der Betreffende aufgrund von Alkohol- bzw. Drogeneinfluss dazu nicht sicher in der Lage ist. Darüber hinaus legt der genannte Paragraph die Promillegrenze für die Schifffahrt auf Seeschifffahrtsstraßen bei 0,5 Promille Blutalkohol fest.

Promillegrenze auf dem Wasser bei der Binnenschifffahrt

Sofern nicht die Vorschriften der SeeSchStrO gelten, müssen sich Schiffsführer bzw. alle Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser an die Regelungen für die Binnengewässer halten. Diese sind unter anderem in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) festgelegt.

Insbesondere § 1.02 Absatz 7 (BinSchStrO) definiert, welche Promillegrenze in der Schifffahrt auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen zu beachten ist. Grundsätzlich gelten hier also auch die gleichen gesetzlichen Regelungen, die zuvor erläutert wurden. Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich an diese Vorschriften halten, egal mit welcher Art von Fahrzeug sie auf dem Wasser unterwegs sind.

Die Promillegrenze in der Schifffahrt gilt es immer zu beachten, egal ob Wassersportler mit dem Paddelboot, Freizeitkapitäne mit dem Floß oder Schiffsführer mit dem Frachtkahn unterwegs sind.

Verstöße gegen die Promillegrenze in der Schifffahrt: Konsequenzen

In der Schifffahrt kann Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Hier unterscheidet sich die Schifffahrt nicht vom Straßenverkehr. Die Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Promillegrenze in der Schifffahrt verhängt werden, sind denen im Straßenverkehr daher ähnlich.

Die Einhaltung der Promillegrenze auf See- und Binnenwasserstraßen kontrolliert die Wasserschutzpolizei.
Die Einhaltung der Promillegrenze auf See- und Binnenwasserstraßen kontrolliert die Wasserschutzpolizei.

Neben dem Bußgeld kann auch in der Schifffahrt der Führerschein eingezogen oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Handelt der Verkehrsteilnehmer strafbar, sind auch hier Geld- oder Freiheitsstrafen vorgesehen. Ab einem Wert von 1,6 Promille im Blut kann darüber hinaus auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Darüber hinaus kann eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auch Auswirkungen auf den Führerschein für Kraftfahrzeuge haben und hier durchaus eine Entziehung der Fahrerlaubnis für die Straße drohen. Auch kann sich die Haftpflichtversicherung weigern, den entstandenen Schaden zu regulieren.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein Verstoß gegen die Promillegrenze in der Schifffahrt ist in der Regel dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt. Dem Schiffsführer ist es untersagt, ein Fahrzeug auf dem Wasser zu führen. Tut er es dennoch, kann ein Bußgeld die Folge sein. Wichtig ist hier, dass es zu keinen Ausfallerscheinungen kommt und keine Gefährdung oder Schädigung anderer vorliegt.

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Bei Schiffsführern von Fahrgastschiffen oder bei Gefahrguttransporten beginnt eine Ordnungswidrigkeit bereits bei 0,01 Promille, da für diese Personengruppe ein absolutes Alkoholverbot besteht. Laut Bußgeldkatalog für die Schifffahrt ist bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze mit folgenden Sanktionen zu rechnen:

  • Binnenschifffahrt: Führen eines Fahrzeugs, eines Schwimmkörpers oder eines Verbandes, ohne geeignet zu sein – mindestens 300 Euro je angefangener Stunde Einsatzzeit
  • Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze – 350 bis 2.500 Euro
  • Seeschifffahrt: Fahrzeug trotz körperlicher, geistiger Einschränkung oder mit mehr als 0,5 Promille geführt – 750 bis 2.500 Euro
  • Ausüben einer Tätigkeit trotz körperlicher, geistiger Einschränkung mit mehr als 0,5 Promille – 750 bis 2.500 Euro

Schiffsführer, die einen Wert von 1,1 Promille oder höher aufweisen, handeln gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Ab diesem Wert liegt in Deutschland rechtlich gesehen eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Diese besteht auch dann, wenn keine Ausfallerscheinungen auftreten. Der Promillewert ist hier das entscheidende Kriterium. Eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit kann bereits ab einem Wert von 0,3 Promille vorliegen, und zwar dann, wenn Ausfallerscheinungen mit dem Alkoholgenuss einhergehen. In diesem Fall handelt es sich in der Regel dann ebenfalls um eine strafbare Handlung.

Darüber hinaus sieht das Strafgesetzbuch zusätzlich den Tatbestand der Gefährdung des Schiffsverkehrs vor. In § 315a StGB ist definiert, wann eine solche vorliegt und mit welchen Strafen in diesem Fall zu rechnen ist. Ist ein Schiffsführer aufgrund des Alkohols nicht in der Lage, sein Fahrzeug sicher zu führen, und gefährdet er dadurch die Gesundheit bzw. das Leben anderer oder Sachen von bedeutendem Wert, muss er mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Der Promillewert spielt in diesem Fall keine Rolle.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

1 Kommentar

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  1. Ulli
    Am 22. Juni 2018 um 15:18

    Bleibt nur noch zu erwähnen, das deutsches Gesetz (oder das anderer Länder) bis max. 3 Seemeilen (5,5 Kilometer) seewärts gilt. Legt man also ab und fährt auf See hinaus, kann man nach 3 Seemeilen machen, was man will. Es gibt niemanden mehr, der das kontrollieren DARF! Klar, wenn was passiert verliert man den Versicherungsschutz, aber rein rechtlich dürfte man Saufen, Rauchen und noch viel mehr.
    Und das wird (leider) auch gemacht. Beispiel: Ein großes Containerschiff aus Russland fuhr mal auf dem Atlantik 2 Tage im Kreis, weil alle an Bord reichlich getankt hatten. Niemand war mehr an Bord in der Lage das Schiff wenigstens zu stoppen. Am Funk hörte man nur noch eine Antworten, die zumindest nahelegten, das an Bord noch jemand lebt.
    Als Kapitän habe ich derartiges nicht nur einmal erlebt.
    In Asien wäre man froh, wenn wenigstens die wichtigsten Grundregeln der Seefahrt eingehalten werden würden (Nachts Licht anmachen, etc.)….

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