Bußgeldkatalog Schifffahrt: Boot fahren ohne Führerschein
Achtung! Bußgelder gelten nicht für führerscheinfreie Boote.
Verstoß
Sanktion
Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis
250 - 5.000 €
Führen eines Sportbootes ohne die erforderliche Fahrerlaubnis auf Seeschifffahrtsstraße
150 - 500 €
FAQ: Boot ohne Führerschein fahren
Wann braucht man einen Bootsführerschein?
Ein Bootsführerschein wird benötigt, wenn Sie Wasserfahrzeuge führen wollen, für die eine Führerscheinpflicht besteht. Wann Sie ein Boot ohne Führerschein fahren dürfen, hängt unter anderem von der Leistung des Motors und der Segelfläche ab. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wie viel PS darf ein Boot haben ohne Führerschein?
Grundsätzlich dürfen Sie auf Binnengewässern Boote mit einer Leistung von bis zu 15 PS ohne Führerschein fahren. Es gibt jedoch auch regionale Regelungen, die z. B. bereits ab 5 PS Leistungen einen Führerschein vorschreiben. Welche Unterschiede es zwischen den Bootstypen gibt, lesen Sie hier.
Welche Bußgelder drohen, wenn ich ohne Führerschein ein Boot fahre?
Führen Sie ein Boot ohne erforderliche Fahrerlaubnis, müssen Sie mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Tabelle zeigt, welche Spannen bei den Sanktionen möglich sind.
Inhaltsverzeichnis:
Auch wenn ein Boot führerscheinfrei ist, gelten Regeln
Viele Freizeit- und Hobbykapitäne fragen sich immer wieder, welches Boot sie ohne Führerschein in Deutschland führen dürfen.
Mitunter sind die Regelungen diesbezüglich recht verwirrend oder werden regional unterschiedlich gehandhabt. Ist also ein Bootsurlaub ohne Führerschein geplant, gilt es, sich vorher gut zu informieren, für welche Wasserfahrzeuge das zulässig ist und welche Vorschriften wo gelten.
Der folgende Ratgeber befasst sich näher damit, wann ein Sportboot führerscheinfrei ist, wo Wassersportler ein Boot fahren dürfen, ohne einen Führerschein besitzen zu müssen und welche Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für Wassersport drohen können, wenn es zu Verstößen gegen die Vorschriften kommt.
Ist das Bootfahren ohne Führerschein erlaubt?
Muss für alle Wasserfahrzeuge ein Führerschein vorhanden sein? Die Antwort hier lautet ganz klar „nein“, denn die Pflicht für eine solche Fahrerlaubnis auf dem Wasser besteht nur für bestimmte Fahrzeuge. Ein Boot kann also ohne Führerschein gefahren werden, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Wann ist ein Boot führerscheinfrei? Die Neuregelungen der „Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“ bzw. die dazugehörige „Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“ vom Mai 2017 definieren, wann ein Boot ohne Führerschein geführt werden darf.
Rechtlich gesehen, wird hier zudem zwischen der Berufs- und Sportschifffahrt unterschieden. So sind Wasserfahrzeuge, die mindestens einen Rumpf besitzen und dem Verbringen der Freizeit auf dem Wasser dienen, Sportboote. Das können sowohl Segel- als auch Motorboote sein. Darüber hinaus zählen Yachten ebenso in diese Kategorie.
Generell gelten jedoch bestimmte Werte bei der Leistung sowie bei der Länge der Fahrzeuge, die einen Führerschein erforderlich machen. Im Allgemeinen kann ein Boot ohne Führerschein gefahren werden, wenn die Motorleistung unter 15 PS liegt und das Boot nicht länger als ein bestimmter Wert ist (in der Regel 15 Meter bei der Binnenschifffahrt). Regional können sich diese Werte jedoch unterscheiden. So ist beispielsweise auf dem Rhein und dem Bodensee bereits ab 5 PS ein Führerschein vorgeschrieben. Auf einigen Berliner Gewässern wird zudem auch die Segelfläche als Wert herangezogen.
Was sind führerscheinfreie Boote?
Ein Boot ohne Führerschein fahren zu können ist also im Allgemeinen von der Leistung des Motors und/oder der Größe des Fahrzeugs abhängig. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Bootsmotor führerscheinfrei bzw. ohne Führerschein fahrbar sein muss.
Daher sind dann auch alle Wasserfahrzeuge, die keine Sportboote sind, keinen Motor bzw. einen mit einer Leistung unter 15 PS haben und kürzer als 15 Meter sind, Fahrzeuge bzw. Boote, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Hierzu können dann beispielsweise Schlauchbote, Ruderboote, Tretboote und kleine Segelboote zählen.
Wichtig zu wissen, wann ein Boot ohne Führerschein geführt werden kann, ist es zum Beispiel dann, wenn ein Boot für eine Ausflugstour oder während des Urlaubs ausgeliehen werden soll. In der Regel ist der Bootsverleih ohne Führerschein an die gleichen Vorgaben gebunden, wie alle anderen Fahrzeugführer auch. Das heißt, der Bootsverleih ist führerscheinfrei, wenn es sich um Boot handelt, die den zuvor genannten Voraussetzungen entsprechen oder wenn es sich nicht um Boote im eigentlichen Sinne handelt. So gilt beispielsweise ein Floss als Schwimmkörper und nicht als Sportboot. In der Regel sind diese Fahrzeuge auch nicht mit einem leistungsstarken Motor, der einen Führerschein notwendig macht, ausgestattet.
Gibt es Unterschiede bei verschiedenen Bootstypen?
Ob Freizeitkapitäne ein Motorboot fahren dürfen, ohne einen Führerschein zu benötigen, hängt, wie beschrieben, von der Motorleistung ab.
In der Regel haben Motorboote entweder einen bzw. mehrere Verbrennungsmotoren oder einen Elektromotor. Üblicherweise können diese Fahrzeuge sowohl auf Binnen- als auch auf Küstengewässern gefahren werden.
Damit es sich um führerscheinfreie Motorboote handelt, muss die Leistung unter 11,03 kW liegen. Ein Motorboot ab 15 PS ist nicht führerscheinfrei, das Gleiche gilt dann auch, wenn die Leistung diesen vorgegebenen kW-Wert übersteigt. Zu diesen Motorbooten gehören dann auch Schlauchboote und kleinere Kajütboote, solange die vorgeschriebene Motorleistung hier nicht überschritten wird, kann ein solches Boot ohne Führerschein geführt werden.
Haben Segelboote einen Motor, gilt hier auch die Vorgabe, dass ein solches Boot nur bis 15 PS führerscheinfrei ist. Darüber hinaus ist hier auch die Länge des Bootes und wie bereits erwähnt, auch die Segelfläche entscheidend dafür, ob das Boot ohne Führerschein gefahren werden darf. Die letzten beiden Punktespielen dann natürlich auch eine Rolle, wenn das Boot keinen Motor besitzt.
Ist ein Hausboot auch führerscheinfrei?
Hausboote besitzen oft einen Motor, der an die Leistung von 15 PS nicht herankommt, allerdings können sie so lang sein, dass ein Führerschein notwendig wäre. Darf ein solches Boot dann ohne Führerschein gefahren werden? In der Regel ist ein Hausbooturlaub ohne Führerschein möglich, dennoch wird empfohlen, sich mit den wichtigsten maritimen und seefahrtrechtlichen Regelungen zu befassen. Es ist also möglich, ein Hausboot ohne Führerschein zu mieten, allerdings müssen für einen solchen Urlaub bestimmte Einschränkungen und Sonderbestimmungen beachtet werden. Diese können sich durchaus auch regional unterscheiden.
So muss beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt der Bootsfrüher mindestens 18 Jahre alt sowie körperlich und geistig in der Lage sein, das Boot zu führen. Ohne Führerschein bedeutet in diesem Fall auch nicht, dass keine Schulung stattfindet. Diese muss bei der Bootsübergabe zwingend erfolgen, regional kann dann auch eine Probefahrt vorgeschrieben sein.
Zudem kann vorgeschrieben sein, dass das Hausboot, das ohne Führerschein gefahren wird, ein bestimmtes Revier nicht verlassen darf und eine Fahrt bei Nacht ebenfalls nicht zulässig ist. Für die Mietdauer kann es erforderlich sein, eine Vermieter- bzw. Charterbescheinigung mitzuführen. Diese kann während dieser Zeit als Ersatz für den Sportbootführerschein Binnen gelten.
Sanktionen: Boot ohne Führerschein fahren, obwohl dieser notwendig wäre
Fahren Wassersportler ein Boot ohne einen Führerschein, obwohl dieser vorliegen muss, hat das bei einer Kontrolle Konsequenzen. Gemäß den Vorgaben imBußgeldkatalog für die Schifffahrt, kann das Bußgelder von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen.
Bootsführer sollten sich also bei einem Freizeitausflug gut informieren, ob sie ein 15-PS-Boot führerscheinfrei fahren dürfen und welche regionalen Vorschriften diesbezüglich zu beachten sind.
Folgende Bußgelder können für das Fahren von einem Boot ohne Führerschein drohen:
Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis: 250 bis 5.000 EUR
Führen eines Sportbootes ohne die erforderliche Fahrerlaubnis auf einer Seeschifffahrtsstraße (z. B. Ostsee): 150 bis 500 EUR
Die folgende Infografik gibt Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Regeln auf dem Wasser:
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.
Mir stellen sich hier folgende Fragen:
Wenn die Führerscheinpflicht an die Leistung des Bootsmotors gekoppelt ist, dann ist doch damit der am Boot aktuell in Betrieb befindliche Motor gemeint, oder ? Ich frage deswegen, weil es ja an Bord von Motorbooten durchaus nicht nur einen Motor geben muss. So könnte ich als Inhaber eines Sportbootführerscheins für Binnengewässer und Führer eines 200 PS Motorboots nicht von der Oder nach Anklam an der Peene fahren, da für das Stettiner Haff und das Achterwasser bei Usedom dieser Führerschein nicht ausreichen würde. Ich bräuchte den See-Schein. Andererseits könnte ich ja zusätzlich einen 15 PS Außenborder mitführen und am Boot (hochgeklappt) befestigen. Komme ich jetzt in den Küstenbereich schalte ich das 200 PS – Triebwerk aus und bewege mich mit dem 15 PS-Außenborder weiter. Ich brauche nun den Küstenschein nicht ?!?! Desgleichen wenn ich keinen Führerschein habe und in ein 5 PS Landesgewässer mit einem 15 PS Motorboot fahre. Ich nehme einen 5 PS – Zweitmotor mit und passe meinen Antrieb den gesetzlichen Bestimmungen jeweils an. Ist das dann korrekt ??? Das wäre ja der Aufruf zum jeweils passenden Zweitmotor.
Das bedeutet also, dass ein Bootsführer und Inhaber eines Binnengewässerführerscheins mit einem 500 PS Motorboot nicht von der Oder über Stettin/Usedom in die Peene fahren darf, da er für Haff und Achterwasser keinen vorgeschriebenen Küstenschein besitzt, andererseits kann ein 15 PS – Bootsführer dies ohne weiteres, da ja für Binnen und Küste bis 15 PS keinen Schein mehr benötigt wird. Ist es denn wenigstens mit einem entsprechenden 15 PS – Zweitmotor möglich, trotz 500 PS Hauptmaschine diese Strecke nur mit dem Binnenschein zu befahren ?
Hallo ich habe einer frage ich habe mein Bootsschein in Spanien gemacht dem P.N.B. Patron,Navegacion Basica (Patron,Navigation,Basic) und bin nach Deutschland um gesogen und habe einen Boot von 3,80 meter gekauft meiner frage ist am Rhein darf ich so weit ich verstanden habe bis zur 5 PS fahren und 15 PS in Deutschland darf ich mit meinen spanischen Bootführerschein in Deutschland und am Rhein fahren oder bin ich gezwungen in umzumelden oder was genau muss ich machen damit ich am Rhein mit meinen 3,80 meter Boot fahren kann bitte um Rückantwort Danke
Mir stellen sich hier folgende Fragen:
Wenn die Führerscheinpflicht an die Leistung des Bootsmotors gekoppelt ist, dann ist doch damit der am Boot aktuell in Betrieb befindliche Motor gemeint, oder ? Ich frage deswegen, weil es ja an Bord von Motorbooten durchaus nicht nur einen Motor geben muss. So könnte ich als Inhaber eines Sportbootführerscheins für Binnengewässer und Führer eines 200 PS Motorboots nicht von der Oder nach Anklam an der Peene fahren, da für das Stettiner Haff und das Achterwasser bei Usedom dieser Führerschein nicht ausreichen würde. Ich bräuchte den See-Schein. Andererseits könnte ich ja zusätzlich einen 15 PS Außenborder mitführen und am Boot (hochgeklappt) befestigen. Komme ich jetzt in den Küstenbereich schalte ich das 200 PS – Triebwerk aus und bewege mich mit dem 15 PS-Außenborder weiter. Ich brauche nun den Küstenschein nicht ?!?! Desgleichen wenn ich keinen Führerschein habe und in ein 5 PS Landesgewässer mit einem 15 PS Motorboot fahre. Ich nehme einen 5 PS – Zweitmotor mit und passe meinen Antrieb den gesetzlichen Bestimmungen jeweils an. Ist das dann korrekt ??? Das wäre ja der Aufruf zum jeweils passenden Zweitmotor.
Das bedeutet also, dass ein Bootsführer und Inhaber eines Binnengewässerführerscheins mit einem 500 PS Motorboot nicht von der Oder über Stettin/Usedom in die Peene fahren darf, da er für Haff und Achterwasser keinen vorgeschriebenen Küstenschein besitzt, andererseits kann ein 15 PS – Bootsführer dies ohne weiteres, da ja für Binnen und Küste bis 15 PS keinen Schein mehr benötigt wird. Ist es denn wenigstens mit einem entsprechenden 15 PS – Zweitmotor möglich, trotz 500 PS Hauptmaschine diese Strecke nur mit dem Binnenschein zu befahren ?
Hallo ich habe einer frage ich habe mein Bootsschein in Spanien gemacht dem P.N.B. Patron,Navegacion Basica (Patron,Navigation,Basic) und bin nach Deutschland um gesogen und habe einen Boot von 3,80 meter gekauft meiner frage ist am Rhein darf ich so weit ich verstanden habe bis zur 5 PS fahren und 15 PS in Deutschland darf ich mit meinen spanischen Bootführerschein in Deutschland und am Rhein fahren oder bin ich gezwungen in umzumelden oder was genau muss ich machen damit ich am Rhein mit meinen 3,80 meter Boot fahren kann bitte um Rückantwort Danke
Hallo Manuel D. G.,
bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde, um diese Fragen zu klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org