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Probefahrt beim Fahrzeugkauf : Welche Vorgaben gelten dabei?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wie prüfen Sie ein Fahrzeug auf Herz und Nieren?

Die Probefahrt: wie lange dauert sie? Weniger als 45 Minuten sollten es nicht sein.
Die Probefahrt: wie lange dauert sie? Weniger als 45 Minuten sollten es nicht sein.

Sie haben es geschafft und sich durch das Dickicht der vielen Angebote an Auto, Motorrad, Lkw und Co geschlagen? Dann haben Sie bereits einige Modelle in die engere Auswahl genommen und müssen sich nur noch entscheiden. Doch was ist ausschlaggebend? Welches Exemplar solUl es werden?Eine Probefahrt dient dem Kennenlernen des Fahrzeugs. In welchem Zustand befindet es sich? Hat es Mängel und sind diese gravierend? Und fühlen Sie sich in oder auf dem Gefährt überhaupt wohl?

Bevor die Wahl auf ein bestimmtes Auto oder Motorrad fällt, sollte eines klar sein: Verlassen Sie sich niemals rein auf das äußere Erscheinungsbild! Nicht selten möbeln gewerbliche oder private Händler Schrottfahrzeuge so weit auf, dass sie auf den ersten Blick noch ganz passabel wirken. Ungeprüft bezahlt, lauert das böse Erwachen beim Käufer dann später. Das unter Umständen mühsam zusammengesparte Geld ist hin; der Käufer ärgert sich maßlos.

Um ebenjene Situationen zu vermeiden, ist es wichtig, gerade beim Gebrauchtwagenkauf auf das Probefahren zu bestehen. Und auch vor der Neuwagenanschaffung sollte auf Probefahrten nicht verzichtet werden. Auf diese Weise machen Sie sich mit dem Fahrzeug vertraut und können darüber hinaus die Qualität der Verarbeitung und den Kraftstoffverbrauch beurteilen. Doch bevor eine Probefahrtvereinbarung mit dem Verkäufer geschlossen wird, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten. Schließlich sollte einer der wichtigsten Punkte beim Fahrzeugkauf gut vorbereitet sein.

FAQ: Probefahrt

Ist eine Probefahrt sinnvoll?

Bevor Sie ein Auto kaufen, sollten Sie in jedem Fall eine Probefahrt vereinbaren. Dies gilt vor allem, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. So können Sie etwaige Mängel ausmachen.

Worauf sollte ich bei einer Probefahrt achten?

Worauf Sie konkret bei einer Probefahrt achten müssen, erfahren Sie hier.

Muss ich eine Probefahrt mit meinem Auto anbieten?

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Option einer Probefahrt anzubieten, wenn Sie Ihr Auto verkaufen.

Bevor es zur tatsächlichen Probefahrt kommt – welche Dinge sind zu planen?

Ganz am Anfang, noch ehe die Vereinbarung zur Probefahrt geschlossen wird, sollten sich Interessenten über den Zeitpunkt und die zu fahrende Strecke Gedanken machen. Denn: Je weniger sie das Verkehrsgeschehen vom Erproben des Fahrzeugs abhält, desto besser kann sich der Fahrer auf die Eigenheiten des fahrbaren Untersatzes konzentrieren.

Wählen Sie deshalb einen Weg, auf dem nur wenige andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. So kann das Fahrzeug ausgiebig ausgefahren werden. Verschiedene Straßenbeläge wie Kopfsteinpflaster, Teer etc. sowie auch gerade und kurvenreiche Streckenabschnitte helfen, das Fahrverhalten von Auto, Lkw oder Motorrad kennenzulernen. Auch sollte Tageslicht vorhanden und schönes Wetter sein, so werden Sie nicht von den äußeren Bedingungen abgelenkt.

Vereinbaren Sie für das Probefahren deshalb einen Termin, an dem spätere Verabredungen keinen Zeitdruck erzeugen. Auf diese Weise steht ausreichend Zeit zur Verfügung, das Objekt der Begierde auf Herz und Nieren zu überprüfen. Einige Händler bieten gerade bei teuren Neuwagen unter Umständen auch eine Probefahrt übers Wochenende an.

Doch wie viel Zeit sollten sich Kaufinteressenten nehmen? In der Regel empfiehlt sich bei der Probefahrt eine Dauer von mindestens 45 Minuten. So haben Sie genug Zeit, sich mit dem Fahrzeug auseinanderzusetzen. Und auch der Motor kann warm laufen – ein wichtiger Punkt, denn einige Mängel zeigen sich erst dann.

Muss bei der Probefahrt eine Versicherung abgeschlossen werden?

Bei der Probefahrt greift häufig die Versicherung des Händlers. Klären Sie das vorab.
Bei der Probefahrt greift häufig die Versicherung des Händlers. Klären Sie das vorab.

Wer sich für den Neukauf eines Fahrzeugs entschieden hat, greift häufig auf den Händler seines Vertrauens zurück. Die dort zur Probefahrt ausgehändigten Gefährte sind in der Regel vollkaskoversichert.

Interessenten müssen dann bei Zustandekommen eines Unfalls bei der Probefahrt zumeist nur eine Selbstbeteiligung von 1000 bis 2000 Euro zahlen – sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. In diesen Fällen ist der gewerbliche Verkäufer dazu berechtigt, vom Probefahrer einen Schadenersatz zu fordern.

Nichtsdestotrotz sollten sich Probefahrer hierauf nicht blindlings verlassen, sondern sich beim Verkäufer über die Versicherungsbedingungen informieren. Auf Nummer sicher gehen Kaufinteressenten, wenn sie sich vorab die Kostenübernahme im Schadensfall schriftlich dokumentieren lassen.

Sind Sie bei der Probefahrt nicht allein, sondern haben vor, das Fahrzeug ebenfalls von einem Sie begleitenden Bekannten fahren zu lassen, sollte der Händler über Ihr Vorhaben informiert werden. Schlimmstenfalls haften Sie sonst für die, durch den zweiten Fahrer verursachten Schäden.

All diese Aspekte können schwarz auf weiß in einer Probefahrtvereinbarung festgehalten werden. Zwar ist ein solcher „Probefahrt-Vertrag“ nicht gesetzlich verpflichtend, doch stellt er für beide Beteiligten eine Absicherung dar. Die Vereinbarung dokumentiert den Testzeitraum und die maximal zu fahrenden Kilometer. Darüber hinaus umfasst sie ebenfalls, wer welchen Anteil an den Spritkosten übernimmt und wie hoch sich die Kaskoselbstbeteiligung im Schadenfall darstellt.

Die Probefahrt – worauf vor Ort achten?

Bevor Sie ein Motorrad, Lkw oder Auto probefahren, sollte eine Kontrolle des äußerlichen Fahrzeugzustands erfolgen. Auf Nummer sicher gehen beide Beteiligten – Käufer wie Verkäufer – mit einer schriftlichen Übernahmeerklärung. In dieser halten sie die bereits vorhandenen Mängel fest.

Eine Übernahmeerklärung verhindert, dass Kaufinteressenten eventuelle Vorschäden später angelastet werden. Handelt es sich um eine Probefahrt beim Privatverkauf, sind insbesondere Sicherheitsmängel zu begutachten. Funktioniert die Beleuchtung nicht einwandfrei bzw. ist das Reifenprofil bereits stark abgefahren, empfiehlt es sich, auf eine Probefahrt zu verzichten und das Fahrzeug auszusortieren.

Wird ein Kaufinteressent bei einer Testfahrt mit einem nicht verkehrssicheren Untersatz erwischt, muss er und nicht der Halter das Bußgeld zahlen. Und damit nicht genug: Unter Umständen erhält er sogar Punkte auf seinem Konto in Flensburg. Lassen Sie sich deshalb auch vor dem Start der Probefahrt die Zulassung des Fahrzeugs zeigen und kontrollieren Sie die HU-Plakette. Unliebsamen Überraschungen gehen Sie so aus dem Weg.

Und schon kann die Probefahrt auf dem Motorrad oder einem anderen Fahrzeug losgehen. Dem Auf- oder Einsteigen folgt das Einstellen von Sitz und Spiegeln auf die eigenen Bedürfnisse sowie die Kontrolle aller Bedienelemente:

  • Funktioniert der Blinkerhebel?
  • Ertönt die Hupe bei ihrer Betätigung?
  • Arbeitet der Schaltknauf reibungslos?
  • Funktionieren auch die übrigen Bedienelemente und erreichen Sie sie spielend leicht?

An den Bedienungs-Check sollte sich vor dem Start der Probefahrt ein Betriebsstoff-Check anschließen. Wie hoch ist der Füllstand von Kühlwasser, Bremsflüssigkeit und Motoröl? Können keine Beanstandungen festgestellt werden, ist der Motor zu starten. Blinken die Kontrolllichter länger als zwei Sekunden? Dann liegen womöglich Mängel am Schalter oder anderen Fahrzeugbestandteilen vor.

Jetzt startet die eigentliche Fahrt. Achten Sie darauf, mit einem kalten Motor zu starten, um beurteilen zu können, wie sich das Fahrzeug beim Start verhält.

  • Springt der Motor unmittelbar an?
  • Produziert er Nebengeräusche oder knallt der Auspuff gar?
    Wenn ja, dann können Kolben-, Lager- oder Auspuffschäden vorliegen.

Nun nehmen Sie als erstes die Kupplung unter die Lupe. Betätigen Sie die Feststellbremse und legen Sie den zweiten Gang ein. Wenn Sie jetzt die Kupplung langsam kommen lassen, sollte der Motor abgewürgt werden. Tut er das nicht, ist das verdächtig – genauso wie auch ungewöhnliche Geräusche. Letzteres gilt ebenfalls für Automatik-Wagen. Die Beseitigung von Motorschäden ist in der Regel recht teuer; es muss häufig tief in die Tasche gegriffen werden.

Damit Sie alle Fahrgeräusche wahrnehmen, sollte das Radio bei der Probefahrt ausbleiben. Es würde Ihr Gehör beeinträchtigen.
Testen Sie beim Probefahren das Fahrgefühl auf Landstraßen, der Autobahn und unterschiedlichen Straßenbelägen.
Testen Sie beim Probefahren das Fahrgefühl auf Landstraßen, der Autobahn und unterschiedlichen Straßenbelägen.

Anschließend geht es auf die Piste. Bei der Auto-Probefahrt sollte auf verschiedenen Untergründen gefahren werden, um Fahrwerksschäden zu identifizieren. Funktioniert die Federung? Sind die Achslager beschädigt? Auf geraden Straßen mit glattem Untergrund und wenig Verkehr können Probefahrer die Spurhaltung des Fahrzeugs überprüfen. Hält der Wagen die Spur, wenn Sie die Hände kurz vom Lenkrad nehmen? Ist dies nicht der Fall sein, kann das auf einen Unfallschaden hindeuten.

Dann sind die Bremsen dran. Treten Sie das Bremspedal und beobachten Sie die Reaktion. Erfolgt die Verzögerung gleichmäßig und geräuschlos? Wird auch beim Bremsvorgang die Spur gehalten? Hier kann sich gleich ein ABS-Check (Anti-Blockier-System) anschließen. Das Fahrzeug wird dabei bei 40 km/h voll abgebremst. Blockieren die Räder? Dann funktioniert das ABS nicht. Die Reparatur kann Sie bei der Hauptuntersuchung (HU) teuer zu stehen kommen.

Und schließlich ist auch das Lenkgetriebe bei der Probefahrt einer sorgfältigen Überprüfung zu unterziehen. Hierfür empfiehlt sich das Aufsuchen eines großen Parkplatzes bzw. eines Verkehrsübungsplatzes, auf dem Sie bei geringen Geschwindigkeiten das Lenkrad in den maximalen Anschlag bringen. Knackt es? Reagiert die Lenkung nur träge? Dann kann das Lenkgetriebe schadhaft sein.

Wenn möglich, sollte eine Probefahrt nie allein absolviert werden. Ein versierter Bekannter oder Freund ist sehr hilfreich bei der Begutachtung eines Fahrzeuges, sieht er doch unter Umständen mehr als Sie.

Was passiert, wenn sich bei der Probefahrt ein Unfall ereignet?

Es ist nicht unüblich, dass es zu einem Unfall bei der Probefahrt kommt, handelt es sich doch um ein für den Fahrer unbekanntes Fahrzeug, das während des Fahrens verschiedenen Tests unterzogen wird. Häufig fragen sich Kaufinteressenten deshalb: Greift die Versicherung bei der Probefahrt? Und wer haftet im Schadensfall?

Ein Neuwagen verfügt in der Regel über eine Vollkaskoversicherung. Diese hat der Händler häufig abgeschlossen; der Probefahrer haftet deshalb nicht für den entstandenen Schaden, da er zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist. Existiert diese Versicherung nicht, ist der Händler dazu verpflichtet, den Käufer darüber vor der Probefahrt zu informieren. Doch auch mit Versicherung müssen Interessenten oftmals hohe Summen entrichten, aufgrund vereinbarter Selbstbeteiligungen. Beträge von 1000 bis 2000 Euro sind hier nicht unüblich.

Selbst bei vorhandener Versicherung sind potenzielle Käufer nicht vor der Zahlung hoher Summen gefeit, denn: Wird ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht – dazu zählen unter anderem eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer – kann der Fahrer selbst komplett in Haftung genommen werden. Auch bei nicht vorhandener Fahrerlaubnis springt die Kaskoversicherung nicht ein.
Bei der Probefahrt kann ein Unfall passieren. Wer haftet dann?
Bei der Probefahrt kann ein Unfall passieren. Wer haftet dann?

Kommt es an einem privaten Gebrauchtwagen bei der Probefahrt zu Schäden, haftet in der Regel der Verkäufer. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden, der an und bei Dritten verursacht wurden.

Der Verkäufer hat das Nachsehen, wirkt sich der Unfall doch negativ auf seine Schadensfreiheitsklasse und die Höhe der Selbstbeteiligung aus. Wofür der Probefahrer hingegen selbst aufkommen muss, sind die am Fahrzeug entstandenen Schäden. Diese deckt die Versicherung des privaten Anbieters nicht ab.

Um Ärger zu vermeiden, sollten sich beide Parteien deshalb vorab über Haftungsfragen unterhalten und im besten Fall eine formlose schriftliche Vereinbarung schließen.

Haben Sie bei der Probefahrt einen Unfall verursacht, ist sofort die Polizei zu informieren. Auch der Händler sollte über das Geschehen unterrichtet werden.

Probefahrt mit 18 – gibt es eine Altersgrenze bei der Probefahrt?

Ab welchem Alter mit einem Auto oder einem Motorrad eine Probefahrt erlaubt ist, fragen sich viele Kaufinteressenten. Grundsätzlich gilt: Eine Probefahrt ist ab einem Alter von 18 Jahren und vorhandener Fahrerlaubnis möglich. Nichtsdestotrotz kann der Händler bzw. Verleiher andere Grenzen festlegen.

Häufig kommt es auch auf die Pkw-Klasse, ob einem 18-Jährigen ein Auto oder Motorrad ausgehändigt wird. Für teure Oberklassewagen gelten in der Regel höhere Altersgrenzen. Ein Tesla S beispielsweise darf erst ab 25 Jahren probegefahren werden. Hier erhofft sich der Hersteller weniger Risiken durch mehr Fahrerfahrung.

Kennzeichen für die Probefahrt

Welche Kennzeichen ein zur Probe gefahrenes Fahrzeug aufweisen muss, ist unter Kaufinteressenten immer wieder Thema. Wird ein Auto, Motorrad oder Lkw im Straßenverkehr bewegt, haben der Probefahrer wie der Verkäufer sicherzustellen, dass das Fahrzeug zugelassen und ein Kennzeichen montiert ist. Bei Zuwiderhandlung droht beiden ein Verfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz und steuerlichen Verstoß gegen die Abgabenordnung. Eine Probefahrt ohne Kennzeichen sollten Sie daher nicht unternehmen, um rechtliche und finanzielle Folgen zu vermeiden.

Mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung darf seit dem 1. April 2015 keine Probefahrt mehr unternommen werden, da es zu Veränderungen in den Kurzzeit-Nummernschild-Regelungen kam. Als Voraussetzung gilt seitdem: Nur bei vorhandenem TÜV wird das Fünf-Tage-Kennzeichen vergeben. Gebrauchtwagen ohne gültige HU dürfen deshalb nicht mehr probegefahren werden.

Nach der Probefahrt – was danach zu berücksichtigen ist

Wenn Sie ein Fahrzeug zur Probe fahren, nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Auch danach!
Wenn Sie ein Fahrzeug zur Probe fahren, nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Auch danach!

Ist Probefahrt beendet und Sie sind wieder beim Verkäufer angelangt, sollten Sie sich von Ihrem Gegenüber ein weiteres Mal schriftlich die Schadensfreiheit des Fahrzeugs bestätigen lassen.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, auf detektierte Mängel und Probleme aufmerksam zu machen. Macht der Händler oder Verkäufer Druck zum schnellen Vertragsabschluss, gehen Sie hierauf nicht ein und erbitten sich Bedenkzeit.

Die Vielzahl an Eindrücken muss erst verarbeitet werden, damit schließlich eine reiflich durchdachte Entscheidung folgen kann.

Vom Unterschreiben des Kaufvertrages direkt nach der Probefahrt ist unbedingt abzusehen. Auch, wenn das Angebot unschlagbar scheint, denken Sie einige Tage gründlich nach, bevor Sie ein Urteil fällen. Der Austausch mit einem Mitfahrer stellt sich hierbei oftmals als sehr nützlich heraus. Schließlich sieht ein fahrerfahrener und technikaffiner Begleiter das Fahrzeug häufig mit ganz anderen Augen. Sind Sie sich beide einig, dass die Vorteile überwiegen, steht der nächste Schritt – der Vertragsabschluss – an.

Fazit

Das A und O bei einer Probezeit ist Zeit! Nehmen Sie sich hiervon reichlich, um das Fahrzeug Ihrer Wahl ausgiebig zu prüfen. Hierbei können Checklisten helfen, die während der Fahrt ausgefüllt werden. Diese fassen die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammen und sind damit äußerst praktisch. Interessierte Probefahrer finden hiervon reichlich im Internet. Sie können als Vorlage genutzt oder nach den eigenen Bedürfnissen abgeändert werden.

Zudem sollten Sie sich von einer weiteren Person begleiten lassen, die bei der Fahrzeuganalyse unterstützt. Vier Augen sehen in der Regel mehr als zwei und sie oder er kann das Abhaken der Checkliste übernehmen.

Fahren Sie niemals nur ein Modell zur Probe, um ein Gefühl für die verschiedenen Gefährte zu bekommen. Laut Empfehlung des Allgemeinen Deutschen Automobil Clubs (ADAC) sollten Sie mindestens fünf verschiedene Fahrzeuge testen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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