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Promillegrenze beim Motorrad: Gibt es Sonderregelungen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Promillegrenze in Deutschland

Auch die Promillegrenze für Motorradfahrer hat der Gesetzgeber geregelt.
Auch die Promillegrenze für Motorradfahrer hat der Gesetzgeber geregelt.

2015 starb etwa jeder 14. getötete Verkehrsteilnehmer in Folge eines Alkoholunfalls, was die überdurchschnittlich hohe Schwere der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss zeigt. Um solchen Unfällen entgegen zu wirken, gibt es die gesetzlich geregelte Promillegrenze.

Diese legt die tolerierte Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers eines Kraftfahrzeuges fest. Durch den Bundesgerichtshof erstmals 1953 bestimmt, betrug sie damals noch 1,5 Promille. 1973 wurde sie auf 0,8 Promille gesenkt und seit 2001 liegt die Promillegrenze laut Recht bei 0,5 Promille Alkohol im Blut.

Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut liegt eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vor.
Dieser Wert ist ausschlaggebend für die gesetzlich geregelte Promillegrenze innerhalb des Straßenverkehrsgesetzes (STVG).

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FAQ: Promillegrenze beim Motorrad

Welche Promillegrenze gilt für Motorradfahrer?

Wie auch für Pkw-Fahrer liegt die Promillegrenze für Motorradfahrer in Deutschland bei 0,5.

Ist das Überschreiten der Promillegrenze eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

Das hängt davon ab, wie stark alkoholisiert Sie sind. Das Überschreiten der 0,5-Promillegrenze stellt zunächst eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Ab 1,1 Promille handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat.

Gilt die Promillegrenze beim Motorrad auch für Fahranfänger?

Die Regelung für Fahranfänger entspricht ebenfalls der für Pkw-Fahrer. Während der Probezeit bzw. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Wie viel Promille dürfen Sie beim Fahren haben? Weiterführende Infos zur Promillegrenze beim Fahren mit anderen Fahrzeugen & mehr erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:

Promillegrenze für Motorrad-Fahrer

Die Promillegrenze für Motorrad-Fahrer hat die gleiche Höhe wie für PKW-Fahrer. Ab 0,5 Promille am Steuer spricht man von einer Ordnungswidrigkeit; ab 1,1 Promille von einer Trunkenheitsfahrt. Kommt es zu einem Unfall, kann schon ein Wert ab 0,3 Promille als Trunkenheitsfahrt gelten.

Eine direkte Promillegrenze beim Motorrad für den Beifahrer (Sozius) gibt es nicht, allerdings ist der Fahrzeugführende verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht durch die Ladung oder die Besetzung gefährdet wird. Bei Fahranfängern ab 17 Jahren, die mit Begleitung fahren müssen, muss aber auch der Beifahrer die gesetzliche Alkoholgrenze einhalten.

Von der EU-Kommission wurde diskutiert, ob nicht eine geringere Toleranz für „bestimmte Gruppen“ von Kfz-Führern geregelt werden sollte; also eine Herabsetzung der Promillegrenze. Dazu sollten unter anderem auch Motorrad-Fahrer zählen, da sich diese im Fall eines Unfalls im Allgemeinen schwerwiegendere Schäden zufügen als PKW-Fahrer. Die Umsetzung einer Motorrad-Alkoholgrenze wurde aber bisher nicht beschlossen.

Bei Verstoß: Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Wer Alkohol trinkt und Motorrad fährt, riskiert nicht nur sein eigenes Leben.
Wer Alkohol trinkt und Motorrad fährt, riskiert nicht nur sein eigenes Leben.

Der Wert 0,5 Promille bedeutet nicht, dass eine geringere Blutalkoholkonzentration automatisch straffrei bleibt. Wer fahruntüchtig ist oder Fehler im Straßenverkehr begeht, das heißt, den Verkehr gefährdet, muss schon ab 0,3 Promille mit Sanktionen und Führerscheinentzug rechnen. Wenn keine Anzeichen für eine Fahrunsicherheit vorliegen und die Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt, kann es zu Geldbußen zwischen 500 und 1500 Euro kommen; je nachdem, ob ein Fahrer zum ersten Mal die Promillegrenze überschritten hat, oder ein Wiederholungstäter ist. Außerdem kann diese Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten und 2 Punkte in Flensburg nach sich ziehen.

Im Falle einer Straftat, die mit dem Fahren unter Alkoholeinfluss verbunden ist, also beispielweise eines Unfalles, oder grundsätzlich ab einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille kann der Führerschein entzogen werden. Außerdem drohen eine Freiheits- oder Geldstrafe, bis zu drei Punkte in Flensburg und gegebenenfalls die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Besonders geregelt ist die Promillegrenze für Fahranfänger, also solche, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier herrscht ein absolutes Alkoholverbot vor und während der Fahrt. Bei Verstößen drohen eine Geldbuße von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Richtwerte der Sanktionen bei Überschreitungen der Motorrad-Promillegrenze

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Promillegrenzen und Strafen in Europa

Die meisten europäischen Länder legen auch 0,5 Promille als Grenze fest, wobei die Geldbußen oft geringer ausfallen als in Deutschland. Ausnahmen sind Tschechien und Ungarn, die eine Null-Toleranz-Politik bei der Alkoholgrenze für Motorrad und Auto fahren, also den Wert auf 0,0 Promille begrenzen. In Ungarn und Dänemark fallen hohe Geldbußen an; in Ungarn bis 900 Euro, in Dänemark bis zu einem Monatsverdienst. Die Spitze führt Großbritannien an, wo die Geldbußen für das Überschreiten der Promillegrenze mit dem Motorrad bei bis zu 7010 Euro liegen können.

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Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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