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Wiederholungstäter – Erhöhtes Bußgeld und Fahrverbot

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2023

Wiederholte Geschwindigkeits-, Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr

Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.
Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dazu entwickelt, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Verkehrsrecht gibt es daher für unterschiedliche Delikte auch ganz verschiedene Strafen.

Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote stark gestaffelt. Etwas eindeutiger und drastischer sind die Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer. Gleiches gilt für das Delikt “Fahren unter Drogeneinfluss”. Die betroffenen Kraftfahrer müssen mit schweren Strafen rechnen.

Doch ab wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Und wann muss an einer MPU teilgenommen werden? Wann sprechen Juristen von einer Wiederholungstat? Der folgende Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um Wiederholungstäter und Fahrverbote.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Temposünder als Wiederholungstäter?

Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

Welche Folgen hat die Bewertung als Wiederholungstäter?

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ergänzend zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einen zusätzlichen Monat Fahrverbot vor.

Werden auch mehrere Handyverstöße als Wiederholungstat gewertet?

Nein, dies gilt eigentlich nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer allerdings wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ggf. mit härteren Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit rechnen.

Die Strafen für zu schnelles Fahren

Generell gilt, dass je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher auch das Bußgeld ausfällt. Dabei sind klare Unterscheidungen zwischen geschlossenen Ortschaften und Landstraßen bzw. Autobahnen zu treffen. Wer innerorts beispielsweise 41 bis 50 km/h zu schnell ist, zahlt 400 Euro. Dasselbe Vergehen kostet außerhalb der Ortschaft 80 Euro weniger. Die Spanne der zu entrichtenden Beträge reicht generell von 20 Euro (bis 10 km/h außerorts) bis 800 Euro (über 70 km/h innerorts).

Zusätzlich zu den Bußgeldern warten ab einer Übertretung von mehr als 21 km/h sowohl inner- als auch außerorts Punkte und Fahrverbote. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 30 km/h zu schnell ist, muss seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Außerorts liegt diese Grenze bei 41 Kilometern pro Stunde.

Wiederholungstäter Geschwindigkeit – das sind die Strafen

Wiederholungstäter von Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) müssen mit erhöhten Strafen in Bezug auf Fahrverbote rechnen. Ein Beispiel:

Person A fährt am 22.11.2021 außerorts 131 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind. Er vergisst dabei, dass auf seinem täglichen Arbeitsweg ein fest installierter Blitzer steht. Vier Wochen später trifft der Bußgeldbescheid ein. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Prozent war Person A noch genau 27 km/h zu schnell. Folglich muss er eine Strafe von 150 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.

Im Dezember desselben Jahres hat es A wieder eilig. Eine mobile Polizeikontrolle erwischt ihn mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 32 km/h. Person A ärgert sich, doch zum Glück wurde er außerhalb geblitzt, denn innerorts würde das Vergehen direkt zu einem Fahrverbot führen. Als ihm mitgeteilt wird, dass er seinen Führerschein dennoch abgeben muss, ist er sichtlich verwirrt. Bei einer solchen Überschreitung ist doch normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Am nächsten Tag geht er direkt zu seinem Anwalt. Dieser erklärt Person A, dass er bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Wiederholungstäter sei. A merkt an, dass seine letzte Tat ja schon im November dieses Jahres war und er schließlich nicht innerhalb eines Monats 2-mal geblitzt worden sei. Genau hier ist der springende Punkt:

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.

Alkohol und Drogen am Steuer – die Strafen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland im internationalen Vergleich relativ gering. Weniger milde ist der Bußgeldkatalog im Bereich von Alkohol und Drogen. Besonders eine Alkoholfahrt von einem Wiederholungstäter wird stark geahndet.

Die Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und das anschließende Führen eines Fahrzeugs liegt in Deutschland derzeit bei 0,5 Promille. Allerdings müssen Autofahrer, die unter geringerem Alkoholeinfluss in einen Unfall geraten, damit rechnen, dass die Versicherung auch bei Werten unterhalb der Grenze gar nicht oder nur teilweise zahlt. Für den Drogenkonsum am Steuer gibt es ebenfalls eine Grenze.

SubstanzGrenzwerte
THC1 ng/ml0,001 mg/l
Morphin10 ng/ml0,01 mg/l
Cocain10 ng/ml0,01 mg/l
Benzoylecgonin75 ng/ml0,075 mg/l
Amfetamin25 ng/ml0,025 mg/l
MDA25 ng/ml0,025 mg/l
MDE25 ng/ml0,025 mg/l
MDMA25 ng/ml0,025 mg/l
Metamfetamin25 ng/ml0,025 mg/l

Eine Überschreitung dieser Grenzwerte wird direkt mit zwei Punkten, einem Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 Euro geahndet. Ebenso hoch ist die Strafe für Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille.

Deutlich schärfer sind die Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Das Fahrverbot wird auf mindestens drei Monate verlängert und die Strafen verdoppelt. Zudem kann und wird die Polizei in den meisten Fällen eine MPU für Wiederholungstäter beantragen.

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.

Alkohol am Steuer kann aber auch strafrechtlich verfolgt werden. So heißt es in Absatz eins §316 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Je nach Höhe des festgestellten Promillewerts, fällt dann auch die Strafe aus. Bei einer Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer ist mit deutlich höheren Strafen zu rechnen. Im Falle eines durch die Drogen- oder Alkoholfahrt verursachten Unfalls kann es gar zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung kommen.

MPU: Wiederholungstäter haben ein größeres Risiko

Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ansteht, ist nicht in allen Fällen klar definiert. Es liegt generell im Ermessensbereich der Behörden, wann eine MPU verordnet wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe kurz auf.

GrundBemerkung
Alkohol am Steuer
  • Der häufigste Grund für MPUs

  • Kann schon beim ersten Verstoß erteilt werden (Werte oberhalb von 1,6 Promille, in einigen Bundesländern schon ab 1,1 Promille)

  • Wiederholungstäter (Alkohol) so gut wie immer von MPU betroffen, auch bei jeweils nur kleineren Mengen

Drogenkonsum
  • Wer erwischt wird, muss immer zur MPU

  • Fahrerlaubnis kann auch entzogen werden, wenn der Konsument nicht selber gefahren ist (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)

Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
  • Bei mehr als 8 Punkten wird der Führerschein entzogen, die MPU ist dann Pflicht

  • Wiederholungstäter (Geschwindigkeit, Stoppschilder überfahren etc.) können so auch durch viele kleine Delikte zur MPU gebeten werden

Strafrechtliche AuffälligkeitenVom Straßenverkehr unabhängige Delikte wie Körperverletzungen, Diebstähle etc. können zum Führerscheinentzug führen (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)
Behinderungen, KrankheitenMPU hier nicht als „Strafe“, sondern als Überprüfung der Fahrteignung
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Eine MPU wegen Alkohol am Steuer ist für Wiederholungstäter also im Rahmen des Möglichen. Die Untersuchung schließt dabei immer ein Gespräch mit einem Psychologen ein. Zusätzlich werden medizinische Untersuchungen und ein Reaktionstest durchgeführt. Empirische Studien haben ergeben, dass rund ein Drittel der Teilnehmer die MPU nicht (sofort) bestehen.

Fazit

Das deutsche Verkehrsrecht geht konsequent gegen Wiederholungstäter vor. Die Strafen für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung oder erneutes Fahren mit Alkohol am Steuer sind drastisch.

Mit einem Fahrverbot für Wiederholungstäter ist fast immer zu rechnen, oft muss zusätzlich eine MPU durchgeführt werden. Erst wenn diese erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Verkehrssünder die Fahrerlaubnis zurück. Auf Wiederholungstäter kommen allerdings nicht nur verkehrsrechtliche Konsequenzen zu. Wer mit hohen Alkohol- oder Drogenwerten erwischt wird, muss unter Umständen mit Freiheitsstrafen oder zumindest hohen Geldstrafen rechnen.

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Wiederholungstäter – Erhöhtes Bußgeld und Fahrverbot
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135 Kommentare

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  1. Manni sagt:

    Hallo, bin nun zum dritten Mal seit August 2019 mit PKW innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden. Zwei mal davon mit Anhänger einmal Solo. Erster Bescheid bekommen 15 kmh zuviel . Das zweite 14 kmh und das dritte 20 kmh zuviel .Nun meine Frage bin ich Wiederholungstäter und muss mit Führerscheinenntzug rechnen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Manni,

      in der Regel droht der Führerscheinentzug nicht, wenn Sie 3x geblitzt wurden. Ob Sie als Wiederholungstäter angesehen werden, liegt in Ihrem Fall im Ermessen der Bußgeldstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. AK sagt:

    Hallo Bußgeldrechner-Team,

    ich hatte im Frühjahr diesen Jahres eine Geschwindigkeitsübertretung mit mehr als 26 km/h außerorts begangen, also ein Bußgeld mit einem Punkt bekommen. Nun wurde ich wegen rechts überholen auf der Autobahn von der Polizei angehalten, was neben dem Bußgeld einen weiteren Punkt bedeuten wird.
    Bin ich damit Wiederholungstäter, weil die beiden Vergehen innerhlab eines Jahres liegen, oder gilt das wirklich nur bei dem gleichen Vergehen?
    Falls ja, würde mir ja ein Fahrvebot drohen. Oder droht mir mit 2 Punkten sowieso ein Fahrverbot?

    Viele Grüße

  3. Patrick sagt:

    Hallo,

    ich musste im März eine MPU absolvieren, da ich im März 2018 in eine Auseinandersetzung verwickelt war und wegen Körperverletzung angezeigt wurde, ebenso wurde in der Nacht Besitz von BTM festgestellt. BTM wurde direkt fallen gelassen und die KV wurde später nach 153a eingestellt.
    MPU musste ich dennoch machen auch wenn ich zu Fuß unterwegs war. Alles positiv verlaufen, musste auch den Lappen nie abgeben. Jetzt bin ich im August mit 41 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden. Normalerweise ist da keine Begrenzung ab und an zieht die BAG da LKWs raus und arbeiten mit Klappschildern. Wahrscheinlich hab ich das nicht mitbekommen. Nun meine Frage: da ich mit dem Auto meines Vaters gefahren bin , ging der Anhörungsbogen an ihn. Wenn die nun auf mich kommen, laufe ich dann Gefahr wieder eine MPU machen zu müssen?

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Damla sagt:

    Hallo,
    Ich habe folgendes Anliegen.
    Am 17.04.2014 habe ich meinen Führerschein bestanden. Im Juli 2015 bin ich auf der Autobahn 115 km/h gefahren erlaubt waren 60 km/h. Bußgeld ca 260 Euro Aufbauseminar musste ich machen 2 Punkte in Flensburg 1 Monat Fahrverbot und die Probezeit wurde verlängert insgesamt 4 Jahre. Am 28.09.2019 wurde ich bei einer normalen Verkehrskontrolle angehalten und hatte 1,1 Promille. Führerschein wurde beschlagnahmt Anwalt habe ich ebenfalls genommen. Ich bin meiner Schuld bewusst. Zu meiner Frage da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin wollte ich mich in ein kurz für die Sperrfristverkürzung anmelden diese geht leider ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht. Würde es jetzt Probleme geben wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Führerscheinstelle. Bin ich in dem oben beschriebenen Fall Wiederholungstäter. Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen

  5. Fabian sagt:

    Hallo

    Ich wurde letztes jahr im November geblitzt 1 punkt 100 euro strafe
    Es kamen in dieser woche 2 neue blitzer dazu
    1x 30er zone innerorts mit 31 zu schnell
    1x 70er zone auserorts mit 32 zu schnell

    Was kommt auf mich jetzt zu ?

    Vielen Dank

  6. Achim sagt:

    Hallo zusammen

    ich bin etwas verwirrt über einen mir heute am 9. Oktober zugestellten Bußgeldbescheid: Das Vergehen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerorts am 22.08.2029. Dieser Bescheid wird nun also rechtswirksam am 23.10.2019, sofern ich nicht vorher Einpruch einlege. Neben dem Bußgeld wurde auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, da ich innerhalb eines Jahres zwei Gecheindigkeitsübertretungen von mehr als 26 km/h begangen hätte. Diese “Ersttat” geschah aber bereits im Februar 2018 und wurde rechtskräftig am 15.09.2018 (die Abgabe des Führerscheins erfolgte dann im Dezemebr 2018).

    Also zwischen der Rechtswirksamkeit des ersten und zweiten Vorfalls liegen dann doch mindestens 13 Monate.

    Insofern bin ich doch kein Wiederholungstäter, oder?

  7. Jan sagt:

    Hallo,

    ich hatte 10/2016 einen Autounfall unter Alkoholeinfluss von 2,02 Promille und bin gegen einen Baum gefahren (Verletzte gab es nicht!). Mir wurde die Fahrerlaubnis für 6 Monate entzugen und musste zur MPU die ich mit einem Positiven Ergebnis bestanden habe und habe meinen Führerschein 06/2017 wieder bekommen. Jetzt wurde ich in einer Verkehrskontrolle angehalten und musste ein Urin Test vorort machen der Positiv auf THC festgestellt wurde und musste dann mit zur Dienstelle bzw. im Krankenhaus wurde mir Blut abgenohmen und muss jetzt erstmal warten bis ich Post bekomme.
    Bin ich jetzt ein Wiederholungstäter? Was passiert wenn der Bluttest auf THC unter 1 ng/ml ausfällt und was ist wenn der Bluttest genau oder über diesen Wert kommt? Selbst wenn der Wert darunter ist, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen, wenn nicht sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und eine anordnung zur Abstinenz und MPU?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jan

  8. Alexander R. sagt:

    Hallo,
    ich wurde vor über einem Jahr geblitzt und bekam 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot. Jetzt wurde ich mit Handy am Steuer erwischt und bekomme dafür wieder einen Punkt. Droht mir jetzt ein erneutes Fahrverbot, quasi als Wiederholungstäter, oder nicht?

    Danke im Voraus
    Alexander

  9. Fabian sagt:

    Ich wurde vor ein paar Wochen mit 21km/h nach Abzug geblitzt, vor kurzem bin ich über eine rote Ampel gefahren, die gerade umsprang. Muss ich mit Fahrverbot rechnen?

    MfG

  10. C.B. sagt:

    Hallo, am gleichen Tag 2x knapp unter 30 km/h außerorts zu schnell auf einer Fahrt mit mehreren Kilometern Abstand in 2 verschiedenen Landkreisen (Autobahn). Ich bin kein Fahranfänger und hatte vor “diesem” Tag 0 Punkte. Der erste Bescheid zum 2ten (mobilen) Blitzer kam 4 Wochen später und ist bereits rechtskräftig. Der zweite Bescheid zum ersten (festen) Blitzer kommt demnächst. Da beide Blitzer am gleichen Tag, und der erste Bescheid nun erst rechtskräftig ist, ist

    (a): das als Wiederholungstat zu werten? (Von mind. einem Blitzer hatte ich keine Ahnung…..)
    (b): hier nur der höhere (erste) Geschwindigkeitsverstoß Seitens der Behörde zu bewerten und der zweite ggfls. mit einem abgminderten Bußgeld ohne Fahrverbot?

    Es heißt, innerhalb von 12 Monaten 2x schneller als 26 km/h. Nach meiner Lesart beginnt diese Frist aber erst mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid nach erstem Vergehen, da es zum Tatzeitpunkt keine Kenntnis hierüber gegeben hatte.

    Vielen Dank
    C.B.

  11. Daniela sagt:

    Eine Bekannte wurde innerhalb von 3 Wochen zweimal positiv auf Gras getestet mit anschliessender Blutentnahme.Beim zweitenmal Wert trotz Abstinenz. Fahrverbot von 48 Std nach der ersten Kontrolle hat sie eingehalten.Blutergebnisse stehen noch aus.Was kann ihr drohen?

  12. Simon sagt:

    Hallo,

    wann beginnt das Jahr in dem man als Wiederholungstäter gilt? Beginnt das Jahr mit dem Verstoß oder mit z.B. mit Eingang des Bußgeldbescheids.

    Wurde im letzten Jahr am 26.10.2018 mit 32 km/h außerorts zu viel geblitzt (120€/1Punkt). Bescheid wurde Anfang Januar erlassen. Jetzt wurde ich am 05.11 wahrscheinlich nochmal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt. Bin ich dann noch Wiederholungstäter, der Verstoß lag mehr als ein Jahr zurück, der Busgeldbescheid allerdings nicht.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  13. Xy sagt:

    Hallo,

    Wenn man geblitzt wird mit mehr als 21 km/h zu schnell (durch Schwarzlicht Blitzer, also so das man gar nicht mitbekommen hat das man geblitzt wurde) und ca. 3 Wochen danach nochmal geblitzt worden ist mit 21 km/h zu schnell, der Bescheid vom ersten vergehen aber erst nach dem zweitem Vergehen eingetroffen ist gilt dies dann auch als Wiederholungstat? (Vorallem wenn man sich in der Probezeit befindet)

    Mit freundlichen Grüßen und danke im voraus

  14. Easy sagt:

    Hallo,
    ich musste 2017 ein Aufbauseminar machen, demensprechend bin ich stand jetzt noch in der Probezeit, danach ist nie wieder etwas passiert.
    Nun wurde ich inerorts mit 30 zu viel geblitzt. Was für Konsequenzen könne auf mich zukommen? Danke.

  15. Alex sagt:

    Habe 2014 eine Straftat begangen(kein Alkohol!) seit 2016 den Führerschein wieder. September 2018 mit 0.9 Promille erwischt worden und jetzt-im Dezember 2019 mit 0.79. Bin ich Wiederholungstäter, muss ich die MPU machen????

  16. Stefan sagt:

    Hallo,

    ich wurde letztens dabei “erwischt”, als ich vertieft ins Laufen eine rote Fußgängerampel nicht beachtete.
    Jetzt habe ich von der Bußgeldstelle eine Verwarnung bekommen mit einem vervierfachten Verwarngeld, weil ich angeblich mit Vorsatz und als Wiederholungstäter gehandelt habe.
    Als Vorsatz hat mir der Beamte vorgeworfen, er habe mich schließlich gesehen, also muss ich sein Auto auch gesehen haben und da findet er es besonders dreist, trotzdem weiter zu laufen. Mein Dementi, auf der leeren Kreuzung überhaupt kein Fahrzeug gesehen zu haben, ließ er nicht gelten.
    Die Widerholungstat wird damit begründet, dass es ja zwei Ampeln waren, weil die Richtungsfahrbahnen getrennt sind.
    Aus der Richtung, aus der ich kam, überquerte ich zunächst die rechts abbiegende Spur also etwa 3m Fahrbahnbreite, bevor der kleine Mittelstreifen kommt un danach die zwei anderen Fahrspuren.
    Bei meinem normalen Tempo von knapp über 12km/h brauche ich also für die 3m zwischen der ersten und der zweiten Ampel weniger als EINE Sekunde, wenn es 4m sind, wären es 1,2 Sekunden.
    Definitiv wäre das weniger als 12 Monate Abstand, aber kann man bei einem Abstand von rund 1 Sekunde tatsächlich von zwei getrennten Vergehen ausgehen? Ich finde dazu leider keine Definition.

  17. Klaus sagt:

    Hallo,
    ich wurde innerhalb von 2 Monaten 3 mal geblitzt.
    1. 30km/h zu schnell (Autobahn)
    2. 27km/h zu schnell (außerorts)
    3. 25km/h zu schnell (Autobahn)
    Was habe ich zu erwarten? Wieviele Punkte, wie hoch wird das Bußgeld sein und wie lange Fahrverbot?

  18. Jana sagt:

    Ich habe vor knapp einem Jahr meinen Führerschein aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h auf der Autobahn für 1 Monat abgeben müssen. Nun wurde ich heute von einem Rotlicht Blitzer geblitzt. Dabei kann ich nicht 100% ausschließen, dass über der 1 Sekunden Regelung war.

    Ich bin mir nicht zu 100% sicher ob mein erstes Fahrverbot schon über ein Jahr zurück liegt, da es ungefähr der gleiche Zeitraum war.

    Werden im schlechtesten Fall (,dass mir ein erneutes Fahrverbot droht und meine erste Geschwindigkeitsüberschreitung noch kein ganzes Jahr zurückliegt) die beiden Vergehen als Wiederholungstat oder einzeln gewertet?

    Falls sie als Wiederholungstat zusammen gewertet werden, wie würde im schlechtesten Fall das Strafmaß aussehen?

    Liebe Grüße

  19. Serkan sagt:

    Hallo wurde letztens mit 1,22 Promille erwischt und das schon zum 3 mal
    1mal. 2014 1,58 Promille Kontrolliertes trinken MPU bestanden
    2mal. 2017 1,61 Promille 1jahr Absynent Nachweis 1,5 Sperre MPU bestanden
    3mal. 2019 1,22 Promille meine frage: Was würd auf mich zu kommen ? mit was muss ich rechnen ? hatte noch kein Gericht bin auch zum ersten mal bei der Suchtberatung hatte auch schon paar Termine und hab mich auch schon bei der MPU angemeldet und fang auch schon seit 2 Monaten mit meiner neuen Absynents an obwohl diese noch nicht angefodert wurde aber es wird auf diese hinaus gehen

  20. Nico sagt:

    Hallo,

    Ich wurde 2013 mit 1,8 Promille erwischt. Habe meinen Führerschein 10 Monate abgeben müssen und habe erfolgreich eine MPU absolviert. Wann verjährt eigentlich dieses Delikt?

    Danke

  21. Timo B. sagt:

    Hallo ich wurde am 25.02.2019 geblitz und habe 1 Punkt bekommen und den Brief am 26.04 19 erhalten, jetzt wurde ich am 13.03.2020 wieder geblitzt mit 28 kmh zu viel außerorts. Nun die frage gelte ich noch als wiederholungstäter oder nicht mehr??

  22. Nurcan sagt:

    Hallo,
    ich wurde im Sommer 2019 2x geblitzt musste ein Aufbauseminar machen (Probezeit +2 + 1. Monat Führerschein abgeben). Ich bin mir nicht Sicher ob ich heute auch geblitzt wurden bin. Es war eine 70 Zone bin eventuell höchsten zwischen 80- 90 kmh gefahren. Wird mein Führerschein entzogen??

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nurcan,

      Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten in der Probezeit ab 21 km/h zu viel als A-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Diana sagt:

    Hallo. Ich wurde 2007 mit 1,11 promille und 2013 mit 1,56 promille verurteilt. Wann verjährt die Tat von 2007 oder verjährt diese nicht? Vielen Dank

  24. Benni sagt:

    Hallo liebes BGK Team,
    Mit 19 hatte ich meinen Führerschein wegen einer Autofahrt mit 1,9Promille abgeben müssen. Aber keine Punkte bekommen. Nach Abstinenz und MPU hatte ich meinen Führerschein zurück und seitdem nie mehr mit dem Auto alkoholisiert gefahren.
    Im Januar hatte ich einen Fahrradunfall unter Alkohol bei 2Promille. Jetzt soll ich vom Gericht aus 700Euro bezahlen und gerichtlich ist es abgeschlossen.
    Mir ist klar das eine MPU kommt, ist der Erstdelikt jetzt verjährt und muss ich mit einer Führerscheinsperre rechnen? Wenn ja wie lange?
    Danke Benni

  25. DANILO sagt:

    Hallo 26.03.2020 Abstand 28.00m bei 125km/h. Am 29.03.2020 160km/h erlaubt 100km/h und am 12.04.2020 121km/h bei erlaubten 100km/h ?

  26. Sarah sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich bin so verwirrt. Bitte helft mir weiter.

    Am 29.05. wurde ich auf der Autobahn geblitzt mit ca. 25kmh zu viel. In der darauffolgenden Woche (ich bin mir nicht ganz sicher) wurde ich in einer dreißiger Zone mit 40kmh geblitzt.
    Heute kam ein Blitzerfoto vom 27.05. mit 8kmh zu viel. Das habe ich nicht mal mitbekommen. Sonst habe ich mir dieses Jahr noch nichts zu schulden kommen lassen.

    Ich bin im Aussendienst tätig und deshalb immer mit dem Auto unterwegs. Muss ich meinen Führerschein abgeben, weil ich zu oft innerhalb eines Monats geblitzt wurde?
    Ich habe solche Angst meinen Job zu verlieren.

    Danke und Grüße,
    Lisa

  27. K. sagt:

    Hi,
    ein Freund hat verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt und dadurch andere behindert – gibt mit dem neuen Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt oder??
    Was würde passieren wenn er geblitzt werden würde und das ebenfalls zu einem Punkt führt. Gilt das in diesem Fall dann als Wiederholungstat?
    Vielen Dank und liebe Grüße!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo K.,

      Wiederholungstaten beziehen sich auf gleichartige Verstöße (2 x Parkverstoß, 2 x Geschwindigkeitsverstoß usf.).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Daniel sagt:

    ich wurde heute auf der Autobahn A3 kurz vor Köln und leider direkt auf der A4 kurz nach Köln Richtung Aachen geblitzt. War die gleiche Fahrt ohne Pause also eine Strecke. Zeitabstand ca. 1 Stunde.
    Waren beide Male weniger als 20kmh. Vielen Dank

  29. Ricardo sagt:

    Guten Tag,

    ich ( 32)habe eine Frage ich wurde erwisch mit Alkohol 1,19 promile. ( wurde mein führerschein entzogen und habe vor kürzem ( nach 10 Monate )zurückbekommen. ohne mpu ohne garnix. jetzt darf ich wieder fahren.. und trinke ich nur alkoholfreies Bier.. darf ich das? da die ALkoholfreies Bieren trotz ein bisschen alkohol haben? also darf ich alkoholfreies bier trinken oder muss ich 0,0 haben?

    Vielen Dank

  30. Hallo sagt:

    Hallo
    Also in September 2020 bin ich mal geblitzt und war meine Geschwindigkeit 36 obwohl es 30 zone war .
    In November bin ich wieder geblitzt mit 100 obwohl man nur 80 darf und dazu habe ich das Handy am Hand aber habe ich das Handy nicht benutzt.
    In November auch bin wieder mit 90 obwohl man nur 60 darf.
    Was wird dann bei mir passiert?

  31. Sören sagt:

    Ich wurde vor 2 Monaten mit 29 km/h zu viel geblitzt (außerorts) und habe einen Punkt erhalten.
    Nun wieder außerorts mit 43 km/h zu viel. Laut Bußgeldkatalog 1 Monat und 2 Punkte. Kann hier auf 2 Monate erhöht werden?
    Vielen Dank

  32. Sebastian sagt:

    Bin Gestern mit 0.8 Promille angehalten worden ist das erste Mahl also 1 Täter was Passiert wen ich jetzt geblitzt werde bin ich dann Volgetäter und wie lang dauert es bis ich wieder 1 Täter bin
    Danke

  33. Loro sagt:

    Hallo

    Ich wurde 2 mall geblitz mit 40km zu schnell beide.. muss ich eine mpu machen oder einfach nur noch eine monat fahrverbot

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Loro,
      eine MPU droht in der Regel nur dann, wenn die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt. Diese Möglichkeit kann grundsätzlich bei wiederholten Verstößen drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  34. Jörg W sagt:

    Ich musste 2019 zwei mal pusten obwohl ich nicht gefahren bin sondern nur in der Nähe meines Fahrzeugs stand. Ergebnis jedesmal 0,52 Promille. Ich hatte gar nichts getrunken sondern habe ein Attest leider zu spät vorgelegt das ich gesundheitlich bedingt Amoniak im Atem haben kann und nur Blutwerte zählen. Leider hatte ich beide male nicht rechtzeitig reagiert auf die Schreiben. Anträge die nachträglich die Ungültigkeit der Alkoholkontrollen darlegte wurde immer wieder abgeschmettert. Was kann ich jetzt noch tun?

  35. Achim sagt:

    Guten Tag. Ich wurde am 28.11.20 außerorts mit 26 km/h zuviel geblitzt. Neulich kam dazu bereits der Anhörungsbogen, aber eben noch keinen Bußgeldbescheid. Gestern (19.01.) wurde ich erneut außerorts geblitzt (ebenfalls wohl mehr als 25 km/h zu schnell, aber weniger als 40 km/h). Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

  36. Cemo sagt:

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb eines Jahres mit Innerorts +29km/h und Ausserorts mit +39km/h erwischt
    Musste zwischen diesen zwei Delikten auch einmal 1 Monat Führerschein abgeben wegen Roter Ampel Blitzer mit 1,09 sek.
    Innerorts +29km/h und Roter Ampel sind schon abgeleistet
    Ausserorts +39km/h ist Aktuell
    Kann mir jemand dazu was sagen ?
    Ich gehe davon aus das ich nochmal einen Monat abgeben.

    Vielen Dank

  37. Kerstin sagt:

    Hallo, ich bin bis Oktober noch in der Probezeit. Wurde jetzt in den letzten zwei Wochen geblitzt.
    An einem Tag, zwei mal und 6 Tage später noch einmal.
    Meine Frage jetzt, gelte ich als Wiederholungstäter &‘ könnte ich dadurch meinen Führerschein abgeben ? Alle drei Blitzer müssten unter 21 km/h sein.
    Vielen Dank.

  38. Grauer sagt:

    Hallo Zusammen,

    ich musste im Dezember meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Bin 2 x über 26 km/h im letzten Jahr gefahren.
    Nun ist mir das Missgeschick passiert und wurde gestern mit 29 km/h zu viel geblitz.

    Ist der Führerschein jetzt wieder 1 Monat weg ??

    Gruß

  39. Tanja3107 sagt:

    Guten Tag, ich wurde vor 2 Monaten mit ca 22 km/h außerorts geblitzt, dann innerorts vor 3 wochen in der 30er Zone mit 50 km/h jetzt wurde ich heute innerorts statt mit 50 mit ca 65 km/h geblitzt. Droht mir jetzt ein Fahrverbot? Ich habe Angst weil ich meinen Führerschein als Impftagleitung wirklich brauche. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort

  40. Daniel sagt:

    Hallo Bußgeldkatalog.org Team,

    Ich wurde Januar 2019 außerorts min 31 km/h zu viel geblitzt. Hatte ein 70 Schild übersehen.
    Jetzt wurde ich Mai 2021 wieder außerorts geblitzt mit 32 km/h zu viel leider wieder der selbe Fehler 70 Schild auf der Landstraße übersehen nach einem Überholmanöver.

    Warum gelte ich hier bei fast 2 1/2 Jahren als Wiederholungstäter? Lohnt sich ein Widerspruch möglicherweise?

    Schuld habe ich eingestanden.

    2 Frage Punkte werden doch nach 2 Jahren gelöscht oder nicht?

    Ansonsten habe ich keine Eintragungen. Mal ein Parkverstoss und 2020 8 km/h zu schnell innerorts.

    Danke für eure Antwort

    Gruß Daniel

  41. M Hans sagt:

    Ich bin 7 Mal in einer Nacht geblitzt worden (jeweils unter 20km/h drüber und das auf der Stadtautobahn von 3 verschiedenen Ortschaften). Ich musste einen sehr Nachtflug erwischen.

    Was für Strafen drohen mir?

    Vielen Dank im Voraus.

  42. Roberto K sagt:

    Guten Tag,

    Kurze Frage: Ich hatte dieses Jahr ein Fahrverbot wegen zu schnell außerorts 50 zu schnell ( Lärmschutz Schild übersehen )

    Jz kam ein Brief 13 zu schnell innerorts – 25 € Strafe, frage wäre : habe ich mit einem Fahrverbot oder anderen Konsequenzen zu rechnen ?

  43. Peter sagt:

    Ich bin LKW Fahrer und wurde innerhalb von 4 Monaten 2 mal wegen Nutzung elektronischer Kommunikation (Navi und Handy in der Hand) gestoppt. Ich gelte wohl als Wiederholungstäter und dürfte meinen Führerschein vermutlich abgegeben müssen. Muss ich dies sofort tun oder habe ich ein recht auf die “4-Monate-Frist”

  44. Thorsten W sagt:

    Hallo!
    Ich bin innerhalb eines Monats zweimal geblitzt worden.
    Einmal innerorts mit 9km/h zu schnell (15 €) und drei Wochen später außerorts nochmal mit ca. 10km/h zu schnell.

    Gelte ich jetzt als Wiederholungstäter??

    Ich bitte um Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thorsten W.,

      Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  45. Max M sagt:

    Hallo,
    ich wurde 2x am 18.12.21 innerorts geblitzt mit 10km/h zu schnell und 1x am 19.12.21. alles der selbe , mobile Blitzer.
    Was drohen mit für Strafen ?

  46. Stefan sagt:

    Hallo, ich wurde innerhalb einer Stunde einmal mit 14 km/h und einmal mit 19 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und einen Monat später mit ca. 12 km/h nochmal außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt (der dritte ist noch nicht da). Was kann ich für Strafen erwarten.

  47. Robert sagt:

    Hallo
    Wurde 3x mit mindestens 26kmh geblitzt und das letzte mal 36kmh zu viel was droht mir? Alles war außerorts

  48. Dionysios D sagt:

    Ich wurde vor 6 monate mit 20 Kmh zu viel geblitzt und jezt nach 6 monate wieder in einer 30er zone mi 45 Kmh bekomme ich wieder 1 punkt und Geldstrafe ? oder nur eine Geldstrafe ?

  49. Robert M sagt:

    Hallo BGK-Team,
    ich bin schon mind. 15 Jahre nicht mehr geblitzt wurden, habe keinen Punkt, fahre sonst auch den verkehrsregeln entsprechend. Jetzt bin ich durch die Verkettung unglücklicher Umstände bzw. durch meine fehlende Aufmerksamkeit an EINEM Tag ZWEIMAL geblitzt wurden. Leider im hohen Bereich jeweils außerorts: 38 km/h zuviel (1 Punkt, 200€, 1 Monat Fahrverbot) und 43 km/h zuviel (1 Punkt, 320€, 1 Monat Fahrverbot). Ich weiß, wie kann einem das passieren… Bin ich hier auch sofort Wiederholungstäter? Es sind zwei verschiedene Institutionen, die geblitzt habe: Polizei und Landratsamt.

    MfG

  50. Ariana sagt:

    Ich wurde innerorts 2mal geblitzt einmal mit 40kmh und einmal mit 30 kmh.

    Was kommt auch mich zu

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