Menü

Wiederholungstäter: Drohen härtere Sanktionen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wiederholte Geschwindigkeits-, Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr

Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.
Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dazu entwickelt, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Verkehrsrecht gibt es daher für unterschiedliche Delikte auch ganz verschiedene Strafen.

Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote stark gestaffelt. Etwas eindeutiger und drastischer sind die Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer. Gleiches gilt für das Delikt “Fahren unter Drogeneinfluss”. Die betroffenen Kraftfahrer müssen mit schweren Strafen rechnen.

Doch ab wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Und wann muss an einer MPU teilgenommen werden? Wann sprechen Juristen von einer Wiederholungstat? Der folgende Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um Wiederholungstäter und Fahrverbote.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Temposünder als Wiederholungstäter?

Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

Welche Folgen hat die Bewertung als Wiederholungstäter?

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ergänzend zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einen zusätzlichen Monat Fahrverbot vor.

Werden auch mehrere Handyverstöße als Wiederholungstat gewertet?

Nein, dies gilt eigentlich nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer allerdings wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ggf. mit härteren Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit rechnen.

Die Strafen für zu schnelles Fahren

Generell gilt, dass je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher auch das Bußgeld ausfällt. Dabei sind klare Unterscheidungen zwischen geschlossenen Ortschaften und Landstraßen bzw. Autobahnen zu treffen. Wer innerorts beispielsweise 41 bis 50 km/h zu schnell ist, zahlt 400 Euro. Dasselbe Vergehen kostet außerhalb der Ortschaft 80 Euro weniger. Die Spanne der zu entrichtenden Beträge reicht generell von 20 Euro (bis 10 km/h außerorts) bis 800 Euro (über 70 km/h innerorts).

Zusätzlich zu den Bußgeldern warten ab einer Übertretung von mehr als 21 km/h sowohl inner- als auch außerorts Punkte und Fahrverbote. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 30 km/h zu schnell ist, muss seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Außerorts liegt diese Grenze bei 41 Kilometern pro Stunde.

Wiederholungstäter Geschwindigkeit – das sind die Strafen

Wiederholungstäter von Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) müssen mit erhöhten Strafen in Bezug auf Fahrverbote rechnen. Ein Beispiel:

Person A fährt am 22.11.2021 außerorts 131 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind. Er vergisst dabei, dass auf seinem täglichen Arbeitsweg ein fest installierter Blitzer steht. Vier Wochen später trifft der Bußgeldbescheid ein. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Prozent war Person A noch genau 27 km/h zu schnell. Folglich muss er eine Strafe von 150 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.

Im Dezember desselben Jahres hat es A wieder eilig. Eine mobile Polizeikontrolle erwischt ihn mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 32 km/h. Person A ärgert sich, doch zum Glück wurde er außerhalb geblitzt, denn innerorts würde das Vergehen direkt zu einem Fahrverbot führen. Als ihm mitgeteilt wird, dass er seinen Führerschein dennoch abgeben muss, ist er sichtlich verwirrt. Bei einer solchen Überschreitung ist doch normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Am nächsten Tag geht er direkt zu seinem Anwalt. Dieser erklärt Person A, dass er bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Wiederholungstäter sei. A merkt an, dass seine letzte Tat ja schon im November dieses Jahres war und er schließlich nicht innerhalb eines Monats 2-mal geblitzt worden sei. Genau hier ist der springende Punkt:

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.

Alkohol und Drogen am Steuer – die Strafen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland im internationalen Vergleich relativ gering. Weniger milde ist der Bußgeldkatalog im Bereich von Alkohol und Drogen. Besonders eine Alkoholfahrt von einem Wiederholungstäter wird stark geahndet.

Die Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und das anschließende Führen eines Fahrzeugs liegt in Deutschland derzeit bei 0,5 Promille. Allerdings müssen Autofahrer, die unter geringerem Alkoholeinfluss in einen Unfall geraten, damit rechnen, dass die Versicherung auch bei Werten unterhalb der Grenze gar nicht oder nur teilweise zahlt. Für den Drogenkonsum am Steuer gibt es ebenfalls eine Grenze.

SubstanzGrenzwerte
THC1 ng/ml0,001 mg/l
Morphin10 ng/ml0,01 mg/l
Cocain10 ng/ml0,01 mg/l
Benzoylecgonin75 ng/ml0,075 mg/l
Amfetamin25 ng/ml0,025 mg/l
MDA25 ng/ml0,025 mg/l
MDE25 ng/ml0,025 mg/l
MDMA25 ng/ml0,025 mg/l
Metamfetamin25 ng/ml0,025 mg/l

Eine Überschreitung dieser Grenzwerte wird direkt mit zwei Punkten, einem Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 Euro geahndet. Ebenso hoch ist die Strafe für Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille.

Deutlich schärfer sind die Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Das Fahrverbot wird auf mindestens drei Monate verlängert und die Strafen verdoppelt. Zudem kann und wird die Polizei in den meisten Fällen eine MPU für Wiederholungstäter beantragen.

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.

Alkohol am Steuer kann aber auch strafrechtlich verfolgt werden. So heißt es in Absatz eins §316 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Je nach Höhe des festgestellten Promillewerts, fällt dann auch die Strafe aus. Bei einer Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer ist mit deutlich höheren Strafen zu rechnen. Im Falle eines durch die Drogen- oder Alkoholfahrt verursachten Unfalls kann es gar zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung kommen.

MPU: Wiederholungstäter haben ein größeres Risiko

Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ansteht, ist nicht in allen Fällen klar definiert. Es liegt generell im Ermessensbereich der Behörden, wann eine MPU verordnet wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe kurz auf.

GrundBemerkung
Alkohol am Steuer
  • Der häufigste Grund für MPUs

  • Kann schon beim ersten Verstoß erteilt werden (Werte oberhalb von 1,6 Promille, in einigen Bundesländern schon ab 1,1 Promille)

  • Wiederholungstäter (Alkohol) so gut wie immer von MPU betroffen, auch bei jeweils nur kleineren Mengen

Drogenkonsum
  • Wer erwischt wird, muss immer zur MPU

  • Fahrerlaubnis kann auch entzogen werden, wenn der Konsument nicht selber gefahren ist (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)

Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
  • Bei mehr als 8 Punkten wird der Führerschein entzogen, die MPU ist dann Pflicht

  • Wiederholungstäter (Geschwindigkeit, Stoppschilder überfahren etc.) können so auch durch viele kleine Delikte zur MPU gebeten werden

Strafrechtliche AuffälligkeitenVom Straßenverkehr unabhängige Delikte wie Körperverletzungen, Diebstähle etc. können zum Führerscheinentzug führen (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)
Behinderungen, KrankheitenMPU hier nicht als „Strafe“, sondern als Überprüfung der Fahrteignung
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Eine MPU wegen Alkohol am Steuer ist für Wiederholungstäter also im Rahmen des Möglichen. Die Untersuchung schließt dabei immer ein Gespräch mit einem Psychologen ein. Zusätzlich werden medizinische Untersuchungen und ein Reaktionstest durchgeführt. Empirische Studien haben ergeben, dass rund ein Drittel der Teilnehmer die MPU nicht (sofort) bestehen.

Fazit

Das deutsche Verkehrsrecht geht konsequent gegen Wiederholungstäter vor. Die Strafen für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung oder erneutes Fahren mit Alkohol am Steuer sind drastisch.

Mit einem Fahrverbot für Wiederholungstäter ist fast immer zu rechnen, oft muss zusätzlich eine MPU durchgeführt werden. Erst wenn diese erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Verkehrssünder die Fahrerlaubnis zurück. Auf Wiederholungstäter kommen allerdings nicht nur verkehrsrechtliche Konsequenzen zu. Wer mit hohen Alkohol- oder Drogenwerten erwischt wird, muss unter Umständen mit Freiheitsstrafen oder zumindest hohen Geldstrafen rechnen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (195 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Wiederholungstäter: Drohen härtere Sanktionen?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

138 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Tommi
    Am 2. August 2019 um 20:37

    Hallo.
    Ich wurde im Jahr 2013 zweimal mit Alkohol am Steuer erwischt. Einmal mit 0.7 Promille und mit 0.9. Musste MPU machen da Wiederholungstäter. Jetzt im April 2019 wurde ich wieder angehalten mit 1.12 Promille.
    In Flensburg sind die beiden ersten Ordnungswidrigkeiten gelöscht.
    Kann ich trotzdem als Wiederholungstäter belangt werden und muss zur MPU?
    Danke im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. August 2019 um 10:35

      Hallo Tommi,

      dass eine MPU angeordnet wird, ist durchaus möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. David
    Am 30. Juli 2019 um 10:48

    Hallo liebes Team,

    ich wurde innerhalb eines Jahres 2 mal über 25 km/h zu viel geblitzt. Ich habe meinen Führerschein für einen Monat abgegeben und habe ihn auch wieder. Ab wann (Geschwindigkeit) könnte ich wieder mit Führerscheinentzug rechnen? Was müsste ich falsch gemacht haben? Und das ganze gilt auch nur innerhalb eines Jahres oder?

    Beste Grüße,

    David

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:04

      Hallo David,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 25 km/h zu schnell erwischt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Maria
    Am 24. Juli 2019 um 13:32

    Hallo,
    ich wurde letztes Jahr 2x geblitzt. Einmal mit +21Km/h (1 Punkt) und das andere Mal mit +26 Km/h (1 Punkt).
    Da ich vor zwei Jahren einen Autounfall hatte, bekam ich einen weiteren Punkt.. was mir erst dann klar wurde, als ich den Bescheid bekam.
    Das hatte 1 Monat Fahrverbot zur Folge. Die Strafe bin ich bereits im März angetreten. Jetzt wurde ich erneut geblitzt mit 109 Km/h in einer 80er Zone.
    Wenn ich mithilfe des Bußgeldrechners die Strafe ermittle, komme ich auf 25Kmh Geschwindigkeitsüberschreitung, welches kein Fahrverbot (bei Wiederholungstäter; was wohlmöglich bei mir in Kraft tritt) mit sich zieht. Da aber die Toleranz gerundet wird (3% von 109 Km/h wären 3,27 Km/h also abgerundet 3 Km/h), wären es rein rechnerisch 26Kmh, womit ich dann wieder im Raster lade.
    Des Weiteren muss ich mit einer Messungenauigkeit rechnen, da das Fahrzeug neben mir ebenfalls geblitzt wurde.

    1. Kann ein Fahrverbot aufgrund von Beharrlichkeit verhängt werden wenn ich Pech habe und mit 26 Km/h gerechnet wird?
    2. Wäre mein Bußgeldbescheid bei den nachstehenden Gründen anfechtbar?
    2a) Messungenauigkeit durch benachbartes Fahrzeug
    2b) Nachkommastellen (< 1,00 Km/h, die wirklich alles entscheiden)

    Da sich mein Arbeitsweg über 50Km bzw. 100Km (hin- und zurück) erstreckt und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel kaum bis gar nicht vorhanden ist, kommt für mich noch ein weiteres Problem hinzu. Wenn das Urteil nicht für mich spricht, kann das Busßgeld verdoppelt werden und ich meine Führerschein behalten?

  4. Thomas
    Am 18. Juli 2019 um 18:03

    Ich wurde 2017 zweimal über 26km/h geblitzt. Beim zweiten mal habe ich Einspruch eingelegt und das Fahrverbot wurde vor Gericht umgewandelt in eine höhere Bussgeldstrafe. Rechtskräftig war dies am 26.7. Nun wurde ich heute, am 18.7, geblitzt, mit Sicherheit über 26km/h Zuviel. Was bedeutet das für mich? Bekomme ich einen Monat Fahrverbot und zusätzlich noch einen für die alte Sache, obwohl die in eine höhere Geldstrafe umgewandelt wurde? Zählten noch bis zum 26.7 die 12 Monate?

    Liebe Grüße
    Thomas

  5. Julia
    Am 17. Juli 2019 um 18:07

    Hallo,

    ich wurde am 8.7. mit genau 25kmh zu viel außerorts geblitzt (Bußgeldbescheid kam schon). Heute an der selben Stelle noch einmal, wird diesmal bestimmt über 26kmh zu viel sein. Können die mir das dann trotzdem schon als Wiederholung (=1Monat Fahrverbot) ankreiden? Ist ja eigentlich genau an der Grenze dann beim 1. Verstoß.

    Danke und viele Grüße
    Julia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 15:30

      Hallo Julia,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei einer Geshwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h. Darüber hinaus muss der erste Verstoß bereits rechtskräftig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Michael
    Am 11. Juli 2019 um 12:46

    Hallo,
    nochmal wegen meiner Frage vom 3. Juli. Gilt der Tattag auch bei meinem Sachverhalt d.h. der Feststellung ob ich nun Wiederholungstäter bin oder nicht?
    Danke für ihre Antwort

  7. Ralf G.
    Am 4. Juli 2019 um 14:25

    Hallo,
    ich wurde im Februar auf der Hin- und auf der Rückfahrt nach Berlin in Brandenburg geblitz. beide Male mit jeweils 29 km/h zuviel. Ich kenne die Strecke sehr gut. Dort war schon immer die Begrenzung auf 130 km/h. Offensichtlich ist dort nun , aufgrund von angeblichen Strassenschäden (die nirgends bemerkbar sind, die Geschwindigkeit gesondert begrenzt worden. Ich kann mich beim beim besten Willen nicht erinnern, dort eine Beschilderung gesehen zu haben. Bin dort auch beide Male unter 130 km/h gefahren. Nun habe ich innerhalb von 3 Tagen 2 Bußgeldbescheide bekommen (je 80 € + 1 Punkt). Ist da ein Fahrverbot zwangsläufig? Oben steht “kann” ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  8. Michael
    Am 3. Juli 2019 um 17:53

    Ich wurde am 30.05.2018 mit 81 in der 50er Zone geblitzt, habe am 20.07.2018 einen Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot bekommen. Habe ich seinerzeit akzeptiert. Nun wurde ich am 03.07.2019 mit dem Motorrad von einem Polizeimotorrad angehalten. Hat Video Aufzeichnung gemacht. Vermutlich mehr als 25km/h zu schnell (außerorts). Gelte ich noch als Wiederholungstäter oder ab wann beginnt die Frist zu laufen?
    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2019 um 11:43

      Hallo Michael,

      nach deutschem Recht ist der Tattag ausschlaggebend und nicht die Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Beitrag zum Tattag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tugay
    Am 1. Juli 2019 um 15:26

    Ich wurde innerhalb 15min 4mal geblitz ausserorts 50er zone bin ich 75 gefahren umgefähr mit was kann ich rechnen?

    Danke im Vorraus

  10. Lilli
    Am 17. Juni 2019 um 9:41

    Hallo,
    Hatte im November 2018 einen leichten Unfall weil ich das Stoppschild übersehen hatte ..es gab zum Glück keine Verletzten und nur leichte kratzen an meinem und den anderen Auto, in dem ich reingefahren bin..
    Habe damals 120€ Bußgeld und 1 Punkt bekommen.

    Am Freitag hatte ich leider wieder einen Unfall..
    Ich fuhr vielleicht 20-30 km/h und vor mir war ein Lastwagen der plötzlich anhielt da aus einer Ausfahrt plötzlich ein Müllwagen rausfuhr..
    Ich habe zwar auch versucht noch rechtzeitig zu bremsen ..war aber zu spät und bin gegen den Lastwagen gefahren …
    Mein Auto ist vorne total kaputt una ich habe eine Schleudertrauma ..
    Am Lastwagen da ist nur die Stoßstange leicht gebogen und der Fahrer erlitt Gott sei dank keine Verletzungen.

    Was habe ich jetzt zu erwarten ?
    Danke für Ihre Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 10:02

      Hallo Lilli,

      die zuständigen Ermittler werden feststellen, wer am Unfall die Schuld trägt. Sollten Sie der Schuldige sein, müssen Sie mind. damit rechnen, dass Sie (bzw. Ihre Kfz-Haftpflicht) die Schäden am Lkw übernehmen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Dürk
    Am 21. Mai 2019 um 12:51

    Guten Tag,

    Vor einigen Jahren war ich mal sehr auffällig in Verkehr, ich hab zwar nie was mit Drogen oder Alkohol zu tun gehabt, bin aber immer schon relativ zügig unterwegs gewesen … seit 2012 war eigentlich Ruhe eingekehrt doch DANN …

    bin ich am 13.10.2018 mit Abzug 25 kmh innerhalb geschlossener Ortschaft erwischt worden …

    dann am 30.04.2019 mit Abzug sogar 33 kmh zu viel …

    und am 05.06.2019 mit Abzug 21 kmh ebenfalls innerorts …

    Was genau habe ich zu erwarten im Gesamten ?

    lg Dürk

  12. B.Schmit
    Am 17. Mai 2019 um 15:49

    Ich bin vor einem Monat auf der BAB9 mit 40 kmh überhöhter Geschwindigkeit (statt 100 kmh hatte ich 140 kmh)
    geblitzt worden.
    Vor drei Jahren wurde ich wegen überhöhter Geschwindigkeit (20 kmh) geblitzt worden.

    Mit was muss ich bitte rechnen?
    MfrGr
    B.Schmit

  13. Steffi U
    Am 11. Mai 2019 um 19:24

    Hallo, ich habe bereits 2 Punkte in Flensburg wegen zu schnellem Fahren. Nun werde ich nochmal 2 bekommen aufgrund von einem Abstandsblitzer, 160€ Strafe und einen Monat Fahrverbot. Nun meine Frage: Erhöht sich die Geldstrafe und verlängert sich das Fahrverbot wegen den 2 alten Punkten?
    Liebe Grüße,
    Steffi

  14. Mustafa
    Am 11. Mai 2019 um 10:23

    Ich wurde jetzt schon 2 mal geblitzt habe den führerschein seit februar 2019 aber beide mal unter 20km/h würde gerne wissen was jetzt passiert habe noch keine post bekommen.

  15. Tim
    Am 10. Mai 2019 um 10:14

    Ich wurde vor 2 Wochen geblitzt innerorts 30er Zone mit 69 kmh aber noch keinen bescheid bekommen.
    Gestern wurde ich außerorts 50er Zone mit 90 geblitzt. Dann zähle ich doch nicht als Wiederholungstäter, da man doch erst als Wiederholungstäter zählt, nach erhalt des Bescheids oder?

    Das ich beim ersten vergehen von einem Fahrverbot ausgehen muss ist mir bewusst, aber das 2. vergehen hat dadurch kein weiteres Fahrverbot zufolge oder ?

  16. Özlem
    Am 7. Mai 2019 um 15:18

    Hallo,
    Ich würde innerhalb von drei Wochen zweimal mit dem Handy auf dem Lenkrad erwischt. Laut Polizei hätte darauf rum gedrückt, was beim ersten Mal so war, beim zweiten Mal allerdings nicht.
    Was habe ich zu erwarten? Wird es wahrscheinlich Fahrverbot geben?

  17. timur
    Am 11. April 2019 um 9:43

    Hallo
    Ich bin am 14.11.2017 geblitz worden ist aber am 14.2.2018 rechtskräftig geworden danach bin ich wieder geblitz worden am 19.11.2018 tattag rechtskraft tag 11.4.2019 jetz wollen die das ich meine führerschein 1 monat abgebe. Ich möchte wissen was das gesetz sag tattag zu tattag oder rechtkraft datum von der ersten bußgelb bis zu 2.tattag oder rechtkraft tag?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2019 um 15:12

      Hallo Timur,

      ausschlaggebend bei der Wiederholungstäterregelung ist die Rechtskraft des ersten Verstoßes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Christian
    Am 10. April 2019 um 11:27

    Hallo,

    ich wurde in einem Jahr 14 mal geblitzt (ein kleiner Teil davon Strafzettel und einmal davon über 25km/h)
    Gesamtsumme 444,-. Es fehlen aber noch 3-5 Delikte (Blitzer unter 25km/h und Strafzettel).
    Laut dem Artikel bin ich kein Wiederholungstäter aber im grunde ja schon. Kann mir die MPU drohen? Und wenn ja ab wie viel kleiner Dilikte in etwa?

    Vielen Dank im Voraus!

  19. Peter
    Am 2. April 2019 um 15:40

    Ich wurde 2015 mit 0,77 Promille angehalten 600€ Strafe 1 Monat Fahrverbot.
    Ich wurde jetzt 2019 wieder erwischt mit 0,8 Promille.
    Zähle ich so als Wiederholungstäter, falls ja, ist eine MPU sehr wahrscheinlich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 18:00

      Hallo Peter,

      um als Wiederholungstäter zu gelten, ist üblicherweise der Zeitraum von einem Jahr maßgeblich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Waldo
    Am 27. März 2019 um 13:42

    Hallo, ich bin 23.02.2019 und nochmal am 28.02.2019 in Berlin von Rotblitzern erfasst worden. Beide male dauerte die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde an. Können Sie mir sagen, womit ich zu rechnen habe? Besten Dank schonmal! Gruß, Waldo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 18:29

      Hallo Waldo,

      als Wiederholungstäter werden Sie wahrscheinlich nicht behandelt, weil der erste Bußgeldbescheid beim zweiten Verstoß noch nicht rechtskräftig war. Wie Ihre Verstöße sanktioniert werden, hängt von mehreren Faktoren ab, bspw. davon, ob eine Gefährdung vorlag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Maya
    Am 22. März 2019 um 15:47

    Ein Bekannter von mir nahm meine Autoschlüssel ohne mein Einverständnis während ich schlief an sich und wurde auf seiner Fahrt zweimal im Abstand von 8 Min. jeweils mit 22km/h und 24km/h nach Abzug der Toleranz geblitzt. Er hat keinen Führerschein. Nun habe ich zwei Zeugenfragebogen bekommen. Was kann ich jetzt tun? Brauche ich einen Anwalt?

  22. Alexandra
    Am 16. März 2019 um 11:18

    Hallo,
    Ich wurde innerhalb von 4 Wochen 3 mal geblitzt.
    1. Baustelle auf der Autobahn es waren 100kmh erlaubt ich fuhr 130kmh
    2. Innerorts mit 70kmh
    3. Innerorts mit 60kmh.
    Was erwartet mich.??
    Lg Alexandra

  23. G.
    Am 14. März 2019 um 22:38

    Hallo ,
    Ich wurde 1. mal mit 10 Km/h geblitzt zu viel innerorts und 2.mal 21km/h zuviel geblitzt ausserorts und wurde 3.mal geblitzt innerorts wahrscheinlich 15km/h zu viel aber bescheid kam noch nicht.
    Muss ich mit einem Fahrverbot jetzt rechnen?

  24. Nadja
    Am 6. März 2019 um 15:28

    Hallo,
    mir wurde der Führerschein letztes Jahr für 3 Monaten ganz entzogen (erhöhte Geschindigkeit). Ich habe ihn neu beantragt und bis August bin ich in der Probezeit.
    Heute bin ich eine Straße lang gefahren in der 50er Zone ist aber mitten drin auf 30er Zone wechselt. Ich habe spät reagiert und der Blitzer hat mich 5m nach dem 30er Schild erwischt.
    Ich bin auf jeden fall 50 gefahren wieviel genau weiß ich leider nicht mehr.

    Mir wurde als ich meinen neu beantragten Führerschein abgeholt habe gesagt das er ganz neu ist und es auch keine Punkte mehr gibt.

    Was erwartet mich wenn ich 20km/h zu schnell gefahren bin?
    Und was wenn ich über 21km/h mit abzug gefahren bin?

  25. Daniel
    Am 22. Februar 2019 um 17:16

    Hallo, ich hatte Mitte Oktober ein Vergehen mit Handy am Steuer und habe dafür einen Punkt bekommen. Jetzt habe ich eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit 40 km/h außerorts. Darf ich meinen Führerschein behalten, da es sich um zwei verschiedene Vergehen handelt?

    Liebe grüße

  26. Sascha
    Am 21. Februar 2019 um 13:16

    Hallo,
    Ich wurde Ende 2017 geblitzt und habe ein Bußgeld mit 1 Punkt bekommen.
    2018 wurde ich einmal geblitzt und einmal mit Handy am Steuer erwischt, beide Male gab es ein Bußgeld und jeweils 1 Punkt.
    Anfang 2019 wurde ich wieder geblitzt mit Bußgeld und 1 Punkt. Ich habe diese Woche Bescheid bekommen das ich 1 Monat Fahrverbot kriege. Vor dem letzten Schreiben wurde ich mal wieder mit Handy am Steuer erwischt aber das Schreiben ist noch nicht da.
    Was habe ich zu erwarten?

    Gruß

  27. Martin
    Am 19. Februar 2019 um 12:03

    Guten Tag ,

    ich wurde am 15.02.2017 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Landstraße geblitzt. 54kmh zu schnell.
    Ich erhielt 2 Punkte und das 1 monatige Fahrverbot wurde in eine Geldstrafe gewandelt ,aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit.

    Gestern am 18.02.19 wurde ich mit 44km/h zu schnell auf der Landstraße inkl abgezogener Toleranz mit der Radarpistole gemessen und direkt danach angehalten und die Personalien aufgenommen.

    Laut Bußgeldkatalog erwarten mich 2 Punkte eine Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot.
    Meine Frage wird meine erste Strafe als Fahrverbot gewertet trotz Wandlung?
    Heißt wird mein Führerschein nach Vollstreckung des Bescheids direkt eingezogen? Oder darf ich mir aussuchen wann ich den Führerschein abgeben muss?
    Vielen Dank

  28. Tanja A.
    Am 31. Januar 2019 um 12:19

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr zu wenig Abstand auf der Autobahn gehalten und musste 200 € Strafe zahlen.
    Leider befürchte ich, dass es mich gestern wieder erwischt hat.

    Mit was muss ich rechnen?

    Liebe Grüße

  29. Tim S.
    Am 30. Januar 2019 um 10:09

    Hallo liebe Redaktion.
    Ich wurde mitte Oktober 2018 mit einem Geschwindigkeitsüberschuss von 22 km/H (inkl. abgezogener Toleranz) gemessen.
    Das Bußgeld habe ich ohne wenn und aber gezahlt.
    Was darf ich mir jetzt nicht erlauben um als Wiederholungstäter durchzugehen?
    Erst ab einer Geschwindigkeit von +26 km/H?
    Da es jetzt schon einige Zeit her ist, habe ich in Zukunft doch nichts zu befürchten?
    Danke für eine Antort

  30. Marco
    Am 28. Januar 2019 um 12:43

    Hallo zusammen,

    ich wurde innerhalb eines Jahres 2 mal mit mehr als 28km/h außerorts geblitzt und musste dann meinen Führerschein abgegeben. Dummerweise wurde ich jetzt ein weiteres Mal immer noch im selben 12 Monatszeitraum geblitzt mit 32km/h außerorts.
    Was kommt da jetzt auf mich zu?

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.