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Wiederholungstäter: Drohen härtere Sanktionen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wiederholte Geschwindigkeits-, Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr

Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.
Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dazu entwickelt, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Verkehrsrecht gibt es daher für unterschiedliche Delikte auch ganz verschiedene Strafen.

Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote stark gestaffelt. Etwas eindeutiger und drastischer sind die Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer. Gleiches gilt für das Delikt “Fahren unter Drogeneinfluss”. Die betroffenen Kraftfahrer müssen mit schweren Strafen rechnen.

Doch ab wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Und wann muss an einer MPU teilgenommen werden? Wann sprechen Juristen von einer Wiederholungstat? Der folgende Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um Wiederholungstäter und Fahrverbote.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Temposünder als Wiederholungstäter?

Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

Welche Folgen hat die Bewertung als Wiederholungstäter?

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ergänzend zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einen zusätzlichen Monat Fahrverbot vor.

Werden auch mehrere Handyverstöße als Wiederholungstat gewertet?

Nein, dies gilt eigentlich nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer allerdings wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ggf. mit härteren Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit rechnen.

Die Strafen für zu schnelles Fahren

Generell gilt, dass je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher auch das Bußgeld ausfällt. Dabei sind klare Unterscheidungen zwischen geschlossenen Ortschaften und Landstraßen bzw. Autobahnen zu treffen. Wer innerorts beispielsweise 41 bis 50 km/h zu schnell ist, zahlt 400 Euro. Dasselbe Vergehen kostet außerhalb der Ortschaft 80 Euro weniger. Die Spanne der zu entrichtenden Beträge reicht generell von 20 Euro (bis 10 km/h außerorts) bis 800 Euro (über 70 km/h innerorts).

Zusätzlich zu den Bußgeldern warten ab einer Übertretung von mehr als 21 km/h sowohl inner- als auch außerorts Punkte und Fahrverbote. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 30 km/h zu schnell ist, muss seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Außerorts liegt diese Grenze bei 41 Kilometern pro Stunde.

Wiederholungstäter Geschwindigkeit – das sind die Strafen

Wiederholungstäter von Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) müssen mit erhöhten Strafen in Bezug auf Fahrverbote rechnen. Ein Beispiel:

Person A fährt am 22.11.2021 außerorts 131 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind. Er vergisst dabei, dass auf seinem täglichen Arbeitsweg ein fest installierter Blitzer steht. Vier Wochen später trifft der Bußgeldbescheid ein. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Prozent war Person A noch genau 27 km/h zu schnell. Folglich muss er eine Strafe von 150 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.

Im Dezember desselben Jahres hat es A wieder eilig. Eine mobile Polizeikontrolle erwischt ihn mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 32 km/h. Person A ärgert sich, doch zum Glück wurde er außerhalb geblitzt, denn innerorts würde das Vergehen direkt zu einem Fahrverbot führen. Als ihm mitgeteilt wird, dass er seinen Führerschein dennoch abgeben muss, ist er sichtlich verwirrt. Bei einer solchen Überschreitung ist doch normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Am nächsten Tag geht er direkt zu seinem Anwalt. Dieser erklärt Person A, dass er bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Wiederholungstäter sei. A merkt an, dass seine letzte Tat ja schon im November dieses Jahres war und er schließlich nicht innerhalb eines Monats 2-mal geblitzt worden sei. Genau hier ist der springende Punkt:

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.

Alkohol und Drogen am Steuer – die Strafen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland im internationalen Vergleich relativ gering. Weniger milde ist der Bußgeldkatalog im Bereich von Alkohol und Drogen. Besonders eine Alkoholfahrt von einem Wiederholungstäter wird stark geahndet.

Die Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und das anschließende Führen eines Fahrzeugs liegt in Deutschland derzeit bei 0,5 Promille. Allerdings müssen Autofahrer, die unter geringerem Alkoholeinfluss in einen Unfall geraten, damit rechnen, dass die Versicherung auch bei Werten unterhalb der Grenze gar nicht oder nur teilweise zahlt. Für den Drogenkonsum am Steuer gibt es ebenfalls eine Grenze.

SubstanzGrenzwerte
THC1 ng/ml0,001 mg/l
Morphin10 ng/ml0,01 mg/l
Cocain10 ng/ml0,01 mg/l
Benzoylecgonin75 ng/ml0,075 mg/l
Amfetamin25 ng/ml0,025 mg/l
MDA25 ng/ml0,025 mg/l
MDE25 ng/ml0,025 mg/l
MDMA25 ng/ml0,025 mg/l
Metamfetamin25 ng/ml0,025 mg/l

Eine Überschreitung dieser Grenzwerte wird direkt mit zwei Punkten, einem Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 Euro geahndet. Ebenso hoch ist die Strafe für Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille.

Deutlich schärfer sind die Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Das Fahrverbot wird auf mindestens drei Monate verlängert und die Strafen verdoppelt. Zudem kann und wird die Polizei in den meisten Fällen eine MPU für Wiederholungstäter beantragen.

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.

Alkohol am Steuer kann aber auch strafrechtlich verfolgt werden. So heißt es in Absatz eins §316 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Je nach Höhe des festgestellten Promillewerts, fällt dann auch die Strafe aus. Bei einer Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer ist mit deutlich höheren Strafen zu rechnen. Im Falle eines durch die Drogen- oder Alkoholfahrt verursachten Unfalls kann es gar zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung kommen.

MPU: Wiederholungstäter haben ein größeres Risiko

Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ansteht, ist nicht in allen Fällen klar definiert. Es liegt generell im Ermessensbereich der Behörden, wann eine MPU verordnet wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe kurz auf.

GrundBemerkung
Alkohol am Steuer
  • Der häufigste Grund für MPUs

  • Kann schon beim ersten Verstoß erteilt werden (Werte oberhalb von 1,6 Promille, in einigen Bundesländern schon ab 1,1 Promille)

  • Wiederholungstäter (Alkohol) so gut wie immer von MPU betroffen, auch bei jeweils nur kleineren Mengen

Drogenkonsum
  • Wer erwischt wird, muss immer zur MPU

  • Fahrerlaubnis kann auch entzogen werden, wenn der Konsument nicht selber gefahren ist (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)

Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
  • Bei mehr als 8 Punkten wird der Führerschein entzogen, die MPU ist dann Pflicht

  • Wiederholungstäter (Geschwindigkeit, Stoppschilder überfahren etc.) können so auch durch viele kleine Delikte zur MPU gebeten werden

Strafrechtliche AuffälligkeitenVom Straßenverkehr unabhängige Delikte wie Körperverletzungen, Diebstähle etc. können zum Führerscheinentzug führen (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)
Behinderungen, KrankheitenMPU hier nicht als „Strafe“, sondern als Überprüfung der Fahrteignung
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Eine MPU wegen Alkohol am Steuer ist für Wiederholungstäter also im Rahmen des Möglichen. Die Untersuchung schließt dabei immer ein Gespräch mit einem Psychologen ein. Zusätzlich werden medizinische Untersuchungen und ein Reaktionstest durchgeführt. Empirische Studien haben ergeben, dass rund ein Drittel der Teilnehmer die MPU nicht (sofort) bestehen.

Fazit

Das deutsche Verkehrsrecht geht konsequent gegen Wiederholungstäter vor. Die Strafen für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung oder erneutes Fahren mit Alkohol am Steuer sind drastisch.

Mit einem Fahrverbot für Wiederholungstäter ist fast immer zu rechnen, oft muss zusätzlich eine MPU durchgeführt werden. Erst wenn diese erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Verkehrssünder die Fahrerlaubnis zurück. Auf Wiederholungstäter kommen allerdings nicht nur verkehrsrechtliche Konsequenzen zu. Wer mit hohen Alkohol- oder Drogenwerten erwischt wird, muss unter Umständen mit Freiheitsstrafen oder zumindest hohen Geldstrafen rechnen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Wiederholungstäter: Drohen härtere Sanktionen?
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138 Kommentare

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  1. S.
    Am 27. Januar 2019 um 9:14

    Hallo,

    ich habe großen Mist gebaut, wurde angehalten mit Alkohol, 1,52 Promille im Blut und mein Führerschein wurde eingezogen, am selben Tag habe ich eine GROßE Dummheit begangen und Nachts mein Auto nach Hause holen wollen und wurde wieder angehalten mit 1,61 Promille. Nun 2 mal fahren mit Alkohol und zusätzlich fahren ohne Führerschein.

    MPU also auf jeden Fall und was ist mit den Punkten? Gibt es für jede Tat Punkte? Also 3+3+3= 9 Punkte ???

  2. Daniel
    Am 22. Januar 2019 um 17:58

    Hallo,

    ab wann gilt man nach dem 1. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze (500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) nicht mehr als Wiederholungstäter? Oder müsste man auch zum Beispiel 20 Jahre nach dem 1. Verstoß bei einem erneuten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze dann 1000 € bezahlen und den Führerschein für 3 Monate abgeben? Und wie lange bleiben die Punkte nach dem 1. Verstoß in Flensburg gespeichert?

    Gruß

  3. Benji
    Am 19. Januar 2019 um 3:14

    Hallo,
    Ich wurde Juni 2013 mit einem Alkoholgehalt von 0.6 Promille angehalten. Strafe damals 500 Euro + 1 Monat Fahrverbot. Vor wenigen Tagen wurde ich leider wieder angehalten. Wieder ergab der atemtest einen Promillegehalt von 0.6. Das erste vergehen liegt also mehr als 5 Jahre zurück. Bin ich nun wiederholungstäter? Muss ich mit einer mpu rechnen und wird die Strafe nun höher ausfallen?

  4. Daniel
    Am 16. Januar 2019 um 19:26

    Hallo,
    ich bin im Mai 2018 mit 30 km außerorts zu schnell geblitzt worden. 1 Punkt war angesagt + Bußgeld.
    Nun im Januar 2019 (ich habe noch keinen Anhörungsbogen & Bescheid) wurde ich voraussichtlich mit 50 km außerorts zu schnell geblitzt. Es war eine freie, lang gezogene (ca.1 km) Abfahrt in einer Baustelle. Ich gehe davon aus, dass ich 2 Monate Fahrverbot bekomme, da es ja 12 Monate und nicht pro Kalenderjahr gerechnet wird, ist das korrekt?
    Meine größere Sorge ist, kann sich die Führerscheinstelle einschalten und eine MPU verlangen? Ich war vor ca. 15 Jahren schon einmal dort, allerdings wegen alkoholisierter Fahrt. Seit dem bin ich immer nüchtern gefahren, jedoch nun eben etwas zu flott.
    Ich will sowas nicht nochmal machen!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 10:57

      Hallo Daniel,
      eine MPU folgt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Jürgen S.
    Am 15. Januar 2019 um 17:24

    Mein erster Blitzer 15.01.2017 ,24 kmh zu schnell /BAB /ergab einen Punkt .Mein zweiter Blitzer 17.01.17 28 kmh zu schnell ebenfalls ein Punkt und BAB .Mein dritter Blitzer 13.03 2017 , 31 kmh zu schnell auch ein Punkt und BAB .Meine Frage : Wann sind alle drei Punkte verjährt?

  6. Jürgen S.
    Am 15. Januar 2019 um 17:14

    Ich wurde auf der BAB am 15.01 2017 mit 24 kmh zu schnell geblitzt 1 Punkt. Dann bin ich erneut auf der BAB am 17.01 2017 mit 28 kmh zu schnell geblitzt ein weiterer Punkt.Dann kommt der dritte Blitzer am 13.03 2017 31 kmh zu schnell wieder BAB und ein Punkt. Meine Frage : Wann sind alle drei Punkte verjährt?

  7. Schulze M.
    Am 14. Januar 2019 um 18:46

    Hallo

    Ich wurde im Dezember 2017 zwei mal mit 27 k/mh außerorts geblitzt und bekam einen Monat Fahrverbot (Januar 2018),
    nun bin ich heute am 14.Januar in einer 30er Zone mit 56 geblitzt worden.
    Droht mir nun erneut ein Fahrverbot?

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2019 um 19:04

      Hallo Schulze,

      Als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind. In diesem Fall erwartet Sie ein einmonatiges Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Detlef
    Am 9. Januar 2019 um 9:40

    Hallo,

    habe im Mai 2014 meinen führerschein für einen monat abgegeben weil ich 0,92 blut alkohol hatte ohne gefährdung anderer oder sonstiges waren 500 euro und 1 monat
    jetzt is mir kurz vor weihnachten wieder blödsinn passier fahr von meiner oma heim mit 3 glühwein hab mir nichts gedacht angehalten worden 0.26 was auch immer atemalkohol auf was kann ich mir hier einstellen bis jetzt is nix gekommen bin in dieser zeit weder geblitzt noch sonst was geworden

    danke
    beste grüße

  9. Meliksah Y.
    Am 2. Januar 2019 um 0:05

    Hallo 👋

    Ich haben mein mpu Apsolviert vor 5 Monaten . Zu schnell Fahren und Handy am Steuer , wo ich dann 1,6 Promille hatte . Müsste ich Mpu absolvieren. Habe es beim zweiten Mal Bestanden.

    Jetzt wurde ich vor 1 Monat mit Handy am Steuer erwischt. Habe zwar nicht telefoniert , hätte aber das Handy in der Hand.

    2 Monate später wurde ich geblitzt , das Anschreiben habe ich noch nicht bekommen , aber ich schätze bin 30 km/h zu schnell gefahren außerorts . Wo nur 100 km/h erlaubt waren. Womit muss ich rechnen ?

  10. Verena
    Am 17. Dezember 2018 um 17:09

    Hallo,

    gilt die Regel für Wiederholungstäter mit oder ohne Toleranzabzug?

    Ich wurde innerhalb von 12 Monaten innerorts 1x mit 27 km/h zu viel geblitzt und habe nun ein Informationsschreiben (noch kein Bescheid) über 25 km/h zu viel – allerdings nach Toleranzabzug bekommen.

    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 11:03

      Hallo Verena,

      der Toleranzabzug dient der Ausgleichung von Messungenuigkeiten zugunsten des Fahrers – dementsprechend sollte die Geschwindigkeit ausschlaggebend sein, die nach Toleranzabzug gemessen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Daniel D.
    Am 12. Dezember 2018 um 10:38

    Hallo,
    ich war im Mai 2018 auf der Autobahn mit 36Kmh zu schnell und das gab einen Punkt. Im November 2018 würde ich in Stuttgart in der Ortschaft mit abzüglich der Toleranz von 3% mit 73 Km/h geblitzt.
    Muss ich den Führerschein abgeben?
    Besten Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2018 um 16:49

      Hallo Daniel,

      als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Thomas
    Am 5. Dezember 2018 um 10:32

    Hallo,

    wo kann ich prüfen ob ich Wiederholungstäter einer Geschwindigkeitsüberschreitung bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2018 um 15:58

      Hallo Thomas,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Marc
    Am 28. November 2018 um 19:40

    Hallo,

    ich musste im Sommer einen Monat meinen Führerschein abgeben, da ich innerhalb von 12 Monaten zweimal mit 28 km/h zu viel geblitzt worden bin.

    Jetzt wurde ich vor 3 Wochen nochmal geblitzt – auf der Autobahn mit 23 km/h zu viel. Muss hier mit Fahrverbot gerechnet werden oder greift die Strafe von 70€ + 1 Punkt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 18:33

      Hallo Marc,

      als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Theresa M.
    Am 28. November 2018 um 19:28

    Hallo, ich wurde am 11.10.2018 von einem Laser der Polizei geblitzt. Ich war innerorts 21 km/h zu schnell. Jetzt wurde ich am 26.11.2018 leider schon wieder geblitzt. Bei erlaubten 70 km/ h mit ca. 90 km/h außerorts. Die erste Strafe ist schon eingegangen und bezahlt. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen oder nur mit einem Bußgeld?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:51

      Hallo Theresa M.,

      wie auch im Text zu lesen ist, greift die Wiederholungstäterregel erst ab 26 km/h zu schnell.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Mario
    Am 28. November 2018 um 19:10

    Ich musste in diesem Jahr einen Monat meinen Führerschein abgeben, da ich zweimal mit je 28 km/h zu schnell geblitzt worden bin.

    Jetzt wurde ich erneut außerorts auf der Autobahn mit 23 km/h zu schnell geblitzt. Erwartet mich hier ein erneutes Fahrverbot? Laut Recherchen wären 70€ + 1 Punkt fällig.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:49

      Hallo Mario,

      die Behörde kann durchaus ein Fahrverbot anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Fabian
    Am 26. November 2018 um 18:28

    Hallo,
    Ich wurde vor 5 monaten mit 55 kmh zuviel auserords geblitzt habe dafür habe ich ein Fahrverbot von einen Monat bekommen und 2 Punkte .
    Nun wurde ich bei einer Abstandskontrolle erwischt , bei 140 kmh betrug der Abstand 25m ,dafür habe ich 1 Punkt bekommen aber kein Fahrverbot.
    Muss ich trozdem mit einem Fahrverbot rechen weil ich als widerholungstäter gelte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 18:22

      Hallo Fabian,

      als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. bussgeldkatalog.org
    Am 23. November 2018 um 15:47

    Hallo Nagihan,

    die jeweiligen Strafen finden Sie z. B. hier: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. bussgeldkatalog.org
    Am 23. November 2018 um 11:44

    Hallo Leo,

    dafür gibt es keine gesonderten Sanktionen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. bussgeldkatalog.org
    Am 23. November 2018 um 11:08

    Hallo Bernd,

    das Fahren ab 1,1 Promille gilt als Straftat. Die Sanktionen werden vom Gericht festgelegt. Frühere Auffälligkeiten können dabei berücksichtigt werden.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Nina
    Am 19. November 2018 um 22:27

    Leider haben Sie einige Details in meinem Fall übersehen – zwischen meinen beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen genau 2 Jahre und 10 Tage. Einen Fahrverbot habe ich nicht bekommen, sondern 1 Punkt + 120 € + die zusätzlichen Gebühren von 25 € (angeblich Wiederholungstäterin …?) + 28,50 € Bearbeitungsgebühren (Insgesamt 173,50 €). Die Sachbearbeiterin meint, obwohl es zwischen beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen über 2 Jahre liegen, gelte ich als Wiederholungstäterin. Meine Frage ist: Hat die Sachbearbeiterin recht oder bin ich doch keine Wiederholungstäterin ? Danke für Ihre Hilfe !

    • Thomas
      Am 26. November 2018 um 18:33

      Wenn Sie die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von 12 Monaten gemacht hätten, würde zu dem erhöhten Bußgeld noch zusätzlich ein Fahrverbot auf Sie zukommen. Dadurch, dass die erste Geschwindigkeitsüberschreitung jedoch mehr als 12 Monate zurückliegt, gibt es “nur” das erhöhte Bußgeld – ohne Fahrverbot. Bei 2,6 Jahren wären das 2 Jahre und um die 7 Monate, 2 Jahre und 10 Tage sind also noch 6 1/2 Monate zu wenig und damit wohl noch im Rahmen der Wiederholungstat. Ob das mit den 2,6 Jahren allerdings so stimmt, kann ich Ihnen als User nicht sagen.

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