Betrunken das Fahrrad schieben: Erlaubt oder strafbar?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sobald Sie das Rad schieben, gelten Sie als Fußgänger

Darf man betrunken sein Fahrrad schieben oder ist das verboten?
Darf man betrunken sein Fahrrad schieben oder ist das verboten?

In Deutschland liegt die Alkoholgrenze für Kraftfahrer bei 0,5 Promille, Fahranfänger in der Probezeit dürfen gar keinen Alkohol trinken, wenn sie anschließend noch fahren möchten. Fahrradfahrer hingegen müssen erst ab einer Promillegrenze von 1,6 mit Konsequenzen rechnen. Um diese zu umgehen, beschließen einige alkoholisierte Radfahrer geistesgegenwärtig, den Drahtesel lieber nach Hause zu schieben

Dass sie sich damit weitreichende Folgen ersparen, ist wohl den meisten in diesem Zustand gar nicht bewusst. Schließlich kann ihnen in der Regel keine Strafe aufgebrummt werden, wenn sie betrunken ihr Fahrrad schieben, da sie in diesem Fall als Fußgänger gelten, für die es bekannterweise keine Promillegrenze gibt. Wann es dennoch ein Nachspiel haben kann, unter dem Einfluss von Alkohol das Fahrrad zu schieben, erklären wir im Ratgeber.

FAQ: Fahrrad betrunken schieben

Dürfen Sie Ihr Fahrrad schieben, wenn Sie Alkohol getrunken haben?

Grundsätzlich kommt keine Strafe auf Sie zu, wenn Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben. Schließlich gelten Sie dann als Fußgänger, für die es keine Promillegrenze im Straßenverkehr gibt. Dennoch sollten Sie dabei die allgemein geltenden Verkehrsregeln nicht außer Acht lassen.

Wann kann eine Strafe drohen, wenn Sie Ihr Fahrrad betrunken schieben?

Wenn Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben und dabei sich oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, indem Sie beispielsweise auf die Fahrbahn torkeln, kann dies schlimmstenfalls als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden. Gemäß § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen.

Wann kann Ihnen eine MP‌U auferlegt werden, wenn Sie Ihr Fahrrad schieben und betrunken sind?

Ergeben sich aufgrund Ihres Verhaltens Zweifel an Ihrer Fahreignung oder es wird sogar eine Alkoholabhängigkeit vermutet, kann die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) auf Sie zukommen, um dies abzuklären. Weigern Sie sich, ein entsprechendes M‌PU-Gu‌tachten vorzulegen, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Fahrrad schieben mit Alkohol im Blut: Nicht immer eine gute Idee

Wenn Sie alkoholisiert Ihr Fahrrad schieben, ist eine Strafe zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
Wenn Sie alkoholisiert Ihr Fahrrad schieben, ist eine Strafe zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

An und für sich handelt es sich bei der Entscheidung, betrunken das Fahrrad zu schieben, anstatt damit zu fahren, um eine gute. Schließlich vermeiden Sie dadurch nicht nur die drohenden Konsequenzen aufgrund eines Verstoßes gegen die Promillegrenze für Radfahrer, sondern sind im Normalfall auch sicherer unterwegs.

Dabei spielt es jedoch stets eine Rolle, wie alkoholisiert Sie tatsächlich sind:

  • Können Sie sich kaum auf den Beinen halten, während Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben, und landen dadurch auf der Fahrbahn, gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
  • Dies kann schlimmstenfalls als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden. Laut § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) kann dies eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
  • Sobald eine Alkoholabhängigkeit vermutet und/oder Ihre Fahreignung angezweifelt wird, kann sogar eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Weigern Sie sich daraufhin, ein MPU-Gutachten vorzulegen, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wichtig: Bei all den genannten Punkten kommt es jedoch auf den Einzelfall an. Wenn Sie lediglich betrunken Ihr Fahrrad schieben und dabei gegen keine Verkehrsregeln verstoßen, müssen Sie sich auch keine Sorgen machen. Generell sollten Sie also in einer solchen Situation stets abwägen, ob Sie noch in der Lage sind, den „Endschub“ mit dem Rad nach Hause anzutreten, oder sich nicht doch besser ein Taxi rufen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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