Ist Alkohol am Steuer unter 21 Jahre erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
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Gibt es eine Promillegrenze für Fahrer unter 21?
Laut Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) wurden im Jahr 2014 rund 16.800 Personen bei Unfällen, die unter Alkoholeinfluss entstanden, verletzt, während sogar 260 Menschen getötet wurden. Dies sind alarmierende Zahlen.
Gerade Fahranfänger und junge Fahrer sind überdurchschnittlich oft in solche Verkehrsunfälle verwickelt. Um diese Personengruppe dafür zu sensibilisieren, dass sich Alkohol am Steuer stark auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt und zu verheerenden Folgen führen kann, gilt seit August des Jahres 2007 für sie die Null-Promille-Grenze – also ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Dass es tabu ist, in der Probezeit unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren, sollte den meisten Fahranfängern hinreichend bekannt sein, ist dieses Thema doch Teil des theoretischen Unterrichts für den Führerschein. Doch welche Regeln gelten für junge Fahrer, die diesen Zeitraum bereits hinter sich gebracht haben?
Ist Alkohol am Steuer für Fahrer unter 21 Jahren, wenn keine Probezeit mehr besteht, erlaubt oder gelten auch hier noch verschärfte Regeln? Welche gesetzlichen Regelungen sind bei diesem Thema von Bedeutung und haben Verstöße Auswirkungen auf Führerschein und Fahrerlaubnis? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Ist Alkohol am Steuer unter 21 Jahren erlaubt?
Sowohl Fahranfänger in der Probezeit als auch junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen vor einer Fahrt keinen Alkohol trinken. Hier gilt die 0,0 Promille-Grenze.
Wer in der Probezeit alkoholisiert am Steuer erwischt wird, handelt sich eine Probezeitverlängerung auf vier Jahre und ein Aufbauseminar ein. Welche weiteren Sanktionen möglich sind, entnehmen Sie bitte unserer Bußgeldtabelle hier.
Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt
Ist Alkohol am Steuer nach der Probezeit für Fahrer unter 21 Jahren erlaubt?
Viele Fahranfänger sehnen das Ende ihrer Probezeit herbei, bedeutet dies doch, dass einige der strengeren Regeln, die im Regelfall für zwei Jahre gelten, gelockert werden. Viele rechnen damit, dass mit dem Ende dieses Zeitraums auch die Null-Promille-Grenze nicht mehr für sie gilt und Alkohol am Steuer für Fahrer unter 21 Jahren erlaubt ist. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Den gesetzlichen Rahmen setzt hier § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
Für alle Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer also gänzlich verboten – dies gilt demnach auch für jene, die die Probezeit (im Regelfall zwei Jahre) schon hinter sich gebracht haben.
Welche Strafe droht für Alkohol am Steuer unter 21?
Werden Fahrer unter 21 Jahren mit Alkohol am Steuer erwischt, drohen harte Sanktionen. Liegt die Blutalkoholkonzentration unterhalb von 0,5 Promille, wird diese Ordnungswidrigkeit im Verkehr zum einen mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet. Zum anderen fällt ein Punkt in Flensburg an. Mit einem Fahrverbot – beispielsweise mit einer Länge von einem Monat – muss jedoch nicht gerechnet werden.
Befindet sich die Person, die mit Alkohol am Steuer unter 21 angehalten wird, noch in der Probezeit, kommen weitere Sanktionen auf sie zu. Da es sich hierbei um einen A-Verstoß handelt, wird eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren angeordnet. Außerdem muss der Delinquent ein spezielles Aufbauseminar absolvieren.
Wird auch die 0,5-Promille-Grenze von einem jungen Fahrer überschritten, werden die Sanktionen verschärft. Der folgenden Tabelle können Sie gebündelt entnehmen, mit welchen Folgen zu rechnen ist, wenn Sie mit Alkohol am Steuer unter 21 angehalten werden:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot / weitere KonsequenzenFVerbot / weitere Konsequenzen |
---|---|---|---|
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen (weniger als 0,5 Promille) | 250 € | 1 | |
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten (weniger als 0,5 Promille) | 250 € | 1 | |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) | 3 | Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe | |
Erster Verstoß ab 0,5 Promille | 500 € | 2 | (1 Monat)1 M |
Zweiter Verstoß ab 0,5 Promille | 1000 € | 2 | (3 Monate)3 M |
Dritter Verstoß ab 0,5 Promille | 1500 € | 2 | (3 Monate)3 M |
Ab 1,1 Promille | 3 | Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe, u.U. MPU |