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Kampfhunde: Vorschriften zur Haltung in Deutschland

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sind alle Kampfhunderassen Listenhunde?

Für Kampfhunde gelten strikte gesetzliche Bestimmungen.
Für Kampfhunde gelten strikte gesetzliche Bestimmungen.

Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen – ein treuer Begleiter und Beschützer. Dabei gibt es unterschiedliche Rassen, die sich in ihrer Größe, dem Aussehen aber auch dem Verhalten deutlich voneinander unterscheiden.

Einen Sonderfall stellen Kampfhunde dar, denn für diese gelten strikte gesetzliche Bestimmungen. So gibt es in fast allen Bundesländern für Kampfhunde eine Rasseliste. Wer ein solches Tier halten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Doch wie genau ist der Umgang mit einem Listenhund gestaltet? Wann dürfen Sie Kampfhunde kaufen? Welche Vorgaben definiert die Kampfhundeverordnung und ist diese in Deutschland einheitlich? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und Informiert Sie umfassend über das Thema „Kampfhunde“.

FAQ: Kampfhunde

Welche Hunde gelten als Kampfhunde?

Als Kampfhunde werden beispielsweise American Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier sowie sämtliche Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen angesehen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Kampfhund halten zu dürfen?

Nicht jedem ist es erlaubt, einen Kampfhund zu besitzen. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, lesen Sie hier.

Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für meinen Kampfhund?

Falls Ihr Kampfhund einen Schaden verursacht, muss dieser durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Dies gilt jedoch nicht nur für Kampfhunde, sondern für alle anderen Rassen in Deutschland ebenfalls.

Gefährliche Hunde: Deutschlandweit unterschiedliche Bestimmungen

Der Begriff „Kampfhund“ wurde zunächst für keine bestimmte Rasse verwendet. Es handelte sich um Hunde, welche für Tierkämpfe gezüchtet wurden. Der Name bezeichnete also zunächst nur das „Einsatzgebiet“ der Tiere.

Seit Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff „Kampfhunde“ allerdings eher im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden auf Menschen oder andere Hunde verwendet. Zudem wurde für den Kampfhund eine Liste der Rassen eingeführt, die auch eine spezielle Kategorie über „gefährliche Hunde“ beinhaltet.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Vorschriften zur Haltung für Kampfhunde, allerdings sind die einzelnen Bestimmungen in der Kampfhundeverordnung der jeweiligen Bundesländer festgehalten, sodass es regional zu Unterschieden kommen kann.

Wer Kampfhunde halten möchte, sollte sich als im jeweiligen Bundesland, in welchem sich der Wohnsitz befindet, über die Regelungen zur Haltung dieser Tiere informieren. Auch die für die Kampfhunderassen genutzte Liste kann sich dabei deutlich unterscheiden.

Sollte die Haltung von Kampfhunden in Deutschland gänzlich untersagt werden?
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Kampfhundeliste: Voraussetzungen für die Haltung

Als Kampfhunde gelten auch Mischlinge, die aus Kreuzungen mit diesen Rassen entstanden sind.
Als Kampfhunde gelten auch Mischlinge, die aus Kreuzungen mit diesen Rassen entstanden sind.

Zwar gibt es diesbezüglich keine einheitlichen Regelungen, aber einige Gemeinsamkeiten lassen sich in vielen Bundesländern in Bezug auf die Haltung für in der Liste vermerkte Kampfhunde ausmachen. Wollen Sie einen Kampfhund kaufen, müssen häufig folgende Auflagen erfüllt werden:

  • Der Halter muss volljährig sein,
  • er muss ein Führungszeugnis vorlegen, welches sein Verantwortungsbewusstsein und seine Vertrauenswürdigkeit belegt,
  • für einige Kampfhunde aus der Liste ist das Bestehen einer Sachkundeprüfung vonnöten und
  • einige Tiere müssen ggf. einen Wesens- bzw. Verhaltenstest bestehen.

Doch bei welchen Rassen handelt es sich eigentlich um Listenhunde in Deutschland? Die folgenden Hunde werden in vielen Bundesländern als Kampfhunde bezeichnet:

  • Staffordshire Bullterrier,
  • American Staffordshire Terrier,
  • American Pit Bull Terrier
  • Bullterrier,
  • sowie sämtliche Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen.

Ordnungswidrigkeiten beim Umgang mit Kampfhunden

Viele Bundesländer haben teils strikte Auflagen, gerade wenn es sich um Kampfhunde handelt, welche als gefährliche Hunde klassifiziert sind. Für Kampfhunde gilt in aller Regel die Leinenpflicht. Viele Bundesländer fordern auch, dass die Tiere mit einem Maulkorb ausgestattet werden.

Verstößt ein Hundehalter gegen diese Vorgaben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit teils hohen Bußgeldern belegt wird. Allerdings gibt es auch hierbei keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, die Höhe der Sanktionen bestimmen die Kommunen im Einzelfall.

Ist eine Haftpflichtversicherung für den Kampfhund notwendig?

Kampfhunde müssen, wie alle anderen Rassen in Deutschland auch, über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Schadensfall die entstehenden Kosten übernommen werden.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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Kampfhunde: Vorschriften zur Haltung in Deutschland
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12 Kommentare

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  1. Sandra
    Am 27. März 2024 um 21:21

    Hätte eine Frage wir haben einen Listenhund (Cani Corser ) 4 1/2 Jahre in Pflege weil sein Herrchen für die 4 1/2 Jahre einfahren hat müssen darf ein Vorbestrafter einen Listenhund halten.
    Hatte eine Prüfung abgelegt das er ohne Maulkorb unterwegs sein darf.
    Sie ist wirklich ein sehr liebevoller Hund

  2. Elisabeth
    Am 10. Dezember 2023 um 16:58

    Ich wurde Opfer eines Bisses in die Hand mit Knochenfraktur etc. durch einen Staffordshire Terrier. Die Hundebesitzerin wurde mir gegenüber äusserst aggressiv – wie der Hund -. Sie schlug mir mit ihren Fäusten mein Handy aus der Hand, mit dem ich diePolizei anrufen wollte, mit der Drohung “Hier wird nicht telefoniert”. Dadurch bin ich im Alltag stark eingeschränkt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Strafverfolgung eingestellt,da ja meine Verletztung nicht so gravierend sei…..

  3. Micky
    Am 24. Oktober 2023 um 14:18

    Wir sind ein Tierschutzverein und haben eine Mischlingshündin (beteiligte Rassen unbekannt) aus dem Ausland auf einer Pflegestelle in Bayern. Der Hund ist sehr lieb, 40 cm gross, absolut unaggressiv und hat aber optisch einen breiten Kopf und einen gedrungenen Körperbau. Die Pflegestelle wurde angesprochen, dass es ein „Kampfhundmischling“ sei. Jetzt wollen wir wissen, was wir tun müssen, dass der Hund nicht als „Kampfhund“ eingestuft wird. Reicht ein DNA-Test oder an wen müssen wir uns wenden?
    Vielen Dank

  4. diana b
    Am 28. März 2021 um 15:55

    hallo,ich habe nur eine frage. wann werden die listenhunde in bayern endlich mal erlaubt

  5. Kübra
    Am 25. März 2021 um 17:15

    Schon komisch das die Mehrheit der Menschen dafür sind das die haltung von den so genannten (Kampfhunden) in Deutschland gänzlich nicht untersagt werden soll
    Ich hoffe das dies in den kommenden jahren der fall sein wird
    Kein Hund / Lebewesen wird böse geboren und das sollte so langsam mal bitte jeder in sein Köpfchen stecken !

  6. Iwona
    Am 18. Dezember 2020 um 9:08

    Witam. Czy bullterier miniaturowy jest uważany za rasę atakujacą ?

  7. Angelika G.
    Am 24. August 2020 um 17:12

    Hallo,

    ich verfolge gerade einen Fall, bei dem ein Rottweilerjunghund in Baden Würthemberg gemeldet ist, er er hier nicht als Kampfhund gilt.
    Gehalten wird er aber in Bayern auf einem Gewerbegrundstück – fast ausschließlich im Zwinger.
    Er wird hier sicher verhaltensgestört und vermutlich irgendwann gefährlich. Die Halter kommen max. 1 x am Tag, um ihn kurz im Hof laufen zu lassen und Futter und Wasser zu prüfen.
    Ist das so rechtens??

    Danke und liebe Grüße!

  8. Angelika
    Am 24. August 2020 um 17:10

    Hallo,

    ich verfolge gerade einen Fall, bei dem ein Rottweilerjunghund in Baden Würthemberg gemeldet ist, er er hier nicht als Kampfhund gilt.
    Gehalten wird er aber in Bayern auf einem Gewerbegrundstück – fast ausschließlich im Zwinger.
    Er wird hier sicher verhaltensgestört und vermutlich irgendwann gefährlich. Die Halter kommen max. 1 x am Tag, um ihn kurz im Hof laufen zu lassen und Futter und Wasser zu prüfen.
    Ist das so rechtens??

    Danke und liebe Grüße!

    • Angi
      Am 2. März 2023 um 3:55

      Ich habe schon 3 Fälle dieser Art an PETA gemeldet…die verfolgen Sache dann weiter mit Strafanzeige ggf usw….
      Risiko für den Hund bleibt weil man nicht weiß was mit ihm passiert, aber DAS IST KEIN LEBEN für einen Hund 🐕

  9. Irene W.
    Am 24. Februar 2020 um 23:47

    Grundstücksicherung in Hessen?

  10. Küsters
    Am 8. August 2019 um 19:09

    Ich möchte wissen ob man als Besitzer eines Listenhunde sein Grundstück sichern muss ich wohne in Rheinland-Pfalz
    Leider habe ich darüber keine Angaben gefunden

  11. Spagnolo
    Am 2. Juli 2019 um 10:57

    Sehr informativ top

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