Menü

Polizeiliches Führungszeugnis für den Führerschein: Ist dies nötig?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Erscheint eine Ordnungswidrigkeit im Führungszeugnis?

Antrag auf einen Führerschein: Muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden?
Antrag auf einen Führerschein: Muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden?

Unsere moderne Gesellschaft funktioniert nur dann einwandfrei, wenn sich alle Mitglieder an gewisse Regeln halten. Diese Vorschriften werden in vielen unterschiedlichen Gesetzen – unter anderem dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetzbuch – festgehalten. Verstößt eine Person gegen gewisse Grundsätze, dann muss sie mit einer Sanktion rechnen.

Die Ahndung von Regelverstößen dient zum einen dazu, falsches Verhalten gar nicht erst zustande kommen zu lassen – die Strafen dienen als Abschreckung. Zum anderen sollen sie Täter bestrafen, was wiederum dazu führen soll, dass diese nicht noch einmal auffällig werden. Das ist eine erziehende Wirkung.

Gewisse Verstöße werden in das sogenannte Führungszeugnis eingetragen. Dieses verlangen in gewissen Situationen beispielsweise Arbeitgeber, bevor sie eine neue Person einstellen. In diesem Zusammenhang fragen sich viele, wie Führungszeugnis und Führerschein zusammenhängen. Wird Trunkenheit am Steuer ins Führungszeugnis eingetragen? Müssen Sie ein solches Dokument vorlegen, wenn Sie einen Führerschein beantragen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Führungszeugnis

Was ist ein Führungszeugnis?

Polizeiliches Führungszeugnis ist der umgangssprachliche Begriff für einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, indem insbesondere Verurteilungen wegen Straftaten und bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden gespeichert sind.

Brauche ich ein Führungszeugnis, um einen Führerschein beantragen zu können?

Die meisten Führerscheinklassen können Sie ohne Führungszeugnis beantragen, wenn es sich um einen Erstantrag handelt. Für die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 und DE1 (Busführerscheine) müssen Sie jedoch ein Führungszeugnis vorlegen – ebenso wenn Sie den P-Schein zur gewerblichen Personenbeförderung erlangen wollen.

Werden Ordnungswidrigkeiten im Führungszeugnis gespeichert?

Nein, dort tauchen nur Straftaten auf. Allerdings können Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister (FAER) auftauchen, wenn es dafür Punkte in Flensburg gibt.

Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis wird umgangssprachlich oft „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt. Hierbei handelt es sich jedoch um einen irreführenden Begriff. Das Dokument gibt nämlich nicht Auskunft darüber, wie oft eine Person schon mit der Polizei in Kontakt kam. Vielmehr handelt es sich beim Führungszeugnis um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn geführt.

Im Bundeszentralregister werden unter anderem die folgenden Informationen gespeichert:

  • Verurteilungen durch ein Strafgericht
  • gewisse Entscheidungen von Verwaltungsbehörden
  • Vermerke über die Schuldunfähigkeit
  • nachträgliche Entscheidungen (z. B. Straferlass, Bewährungshilfe)
  • Feststellungen eines Gerichts zur Abhängigkeit einer Person von Betäubungsmitteln

Führungszeugnis und Fahrerlaubnis: Ein zwingender Zusammenhang?

Führungszeugnis für Führerschein & Co: Nur gewisse Straftaten werden eingetragen.
Führungszeugnis für Führerschein & Co: Nur gewisse Straftaten werden eingetragen.

In der Sturm- und Drangphase der Pubertät hat so mancher oder manche etwas über die Stränge geschlagen und ist mit der Polizei oder einem Gericht in Kontakt gekommen. Doch können diese Jugendsünden später zu Problemen führen? Viele Betroffene fragen sich in diesem Zusammenhang: Können Sie nur mit einem Führungszeugnis einen Führerschein beantragen?

Für die meisten Klassen gilt: Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt einen Führerschein beim Erstantrag, ohne ein Führungszeugnis zu verlangen. Es müssen jedoch, je nach Führerscheinklasse, gewisse andere Unterlagen vorgelegt werden.

Möchten Sie beispielsweise den Führerschein der Klasse B beantragen, müssen Sie sowohl eine Bescheinigung über einen Sehtest, die nicht älter als zwei Jahre ist, als auch eine Bestätigung darüber, dass Sie an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben, vorlegen.

Wollen Sie hingegen einen Lkw-Führerschein erwerben, ist etwas mehr Vorbereitung nötig. Hier müssen Sie zusätzlich ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, welches nicht älter als ein Jahr sein darf, bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.

Doch nun kommen wir zu der wichtigen Ausnahme: Sie benötigen ein Führungszeugnis, wenn der Führerschein der Klasse D, DE, D1 oder D1E beantragt werden soll. Hierbei handelt es sich um die verschiedenen Arten des Busführerscheins. Doch warum ist das so? Inhaber eines solchen Führerscheins können viele Menschen auf einmal von A nach B bringen. Mit der Beförderung von Fahrgästen geht eine besondere Verantwortung einher. Gewisse in der Vergangenheit begangene Straftaten können dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung des Antragstellers in Frage stellt.

Beim P-Schein ist ein Führungszeugnis nötig

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde verlangt also ein Führungszeugnis, wenn ein Führerschein für eine der Bus-Klassen beantragt wird. Gleiches gilt auch, wenn Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung – auch Personenbeförderungsschein oder kurz P-Schein genannt – erhalten möchten. Diese Regel ist seit dem 2. Juli 2012 in Kraft.

Sie benötigen den P-Schein grundsätzlich dann, wenn Sie gewerblich Menschen befördern – also beispielsweise als Taxifahrer. Sie erhalten ihn erst, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Neben dem Führungszeugnis müssen Sie noch die folgenden Unterlagen vorlegen, wenn Sie den P-Schein beantragen möchten:

  • Augenärztliches Gutachten
  • Nachweis über erfolgte Ortskenntnisprüfung (für Taxifahrer)
  • Nachweis über eine ärztliche Eignungs- und Leistungsuntersuchung
Sie benötigen ein Führungszeugnis, um den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zu erhalten, weil Sie beim Transport von Personen eine große Verantwortung übernehmen.

Neubeantragung nach Führerscheinentzug: Wird ein Führungszeugnis verlangt?

Neuerteilung des Busführerscheins: MPU und Führungszeugnis können Voraussetzung sein.
Neuerteilung des Busführerscheins: MPU und Führungszeugnis können Voraussetzung sein.

Gewisse Verstöße im Straßenverkehr führen dazu, dass Sie ein Fahrverbot erhalten. Ist dies der Fall, müssen Sie das Dokument für ein bis drei Monate abgeben und dürfen in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug führen. Wesentlich härter ist demgegenüber eine andere Art der Sanktion. Hierbei handelt es sich um die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Im Gegensatz zum Fahrverbot erhält der Betroffene hier den Führerschein nicht nach Ablauf einer gewissen Zeit automatisch zurück. Vielmehr verliert er seine Fahrerlaubnis und erhält diese erst wieder, wenn er sie nach Ablauf einer festgelegten Sperrfrist neu beantragt. Die zuständige Behörde kann dabei verlangen, dass der Betroffene noch weitere Voraussetzungen erfüllen muss, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Gerade bei Alkohol- und Drogenverstößen muss ein Antragsteller häufig nachweisen, dass er erfolgreich an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – kurz MPU genannt – teilgenommen hat.

Brauchen Sie in diesem Zusammenhang ein Führungszeugnis, um einen Führerschein nach dessen Entziehung neu zu beantragen? Das kommt darauf an, welche Führerscheinklassen neu erteilt werden sollen. Handelt es sich beispielsweise um den Pkw-Führerschein der Klasse B, müssen Sie kein Führungszeugnis nach dem Führerscheinentzug vorlegen.

Voraussetzung die die Vorlage des Führungszeugnisses jedoch, wenn Sie einen Führerschein der Klasse D1, D1E, D oder DE erneut beantragen. Zusätzlich verlangt die zuständige Behörde unter anderem einen Nachweis darüber, dass Sie die besonderen Anforderungen an Ihre Leistungsfähigkeit erfüllen. Des Weiteren kann es dazu kommen, dass Sie auch eine MPU absolvieren müssen. Dabei wird dann überprüft, ob Sie der besonderen Verantwortung gerecht werden, die Sie beim Transport von Personen tragen.

Was steht im Führungszeugnis, wenn der Führerschein neu beantragt wird?

Das Führungszeugnis ist, wie bereits einleitend erwähnt, lediglich ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Nicht alle dort gespeicherten Informationen tauchen auch tatsächlich im Dokument auf. Doch welche Daten werden genau aufgeführt?

Die gesetzliche Grundlage bildet § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Der zweite Absatz des Paragraphen listet auf, welche Eintragungen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden
  • Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen
  • Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten
Das gilt jedoch nur, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Beachten Sie: Sexualstraftaten werden auch dann im Führungszeugnis aufgeführt, wenn der Täter zu einer Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von maximal drei Monaten verurteilt wurde.

Ordnungswidrigkeit: Ist ein polizeiliches Führungszeugnis zu ändern?

Eine Ordnungswidrigkeit wird im Führungszeugnis nicht vermerkt.
Eine Ordnungswidrigkeit wird im Führungszeugnis nicht vermerkt.

Was bedeutet das oben genannte nun für den Zusammenhangzwischen Führungszeugnis und Führerschein? Werden etwa Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr im Führungszeugnis vermerkt? Taucht dort etwa eine Eintragung auf, wenn Sie geblitzt wurden oder falsch geparkt haben?

Diese Frage kann ganz klar mit „Nein“ beantwortet werden. Wie bereits erwähnt, werden im Bundeszentralregister unter anderem nur Verurteilungen durch ein Strafgericht gespeichert. Bei Ordnungswidrigkeiten kommt der Betroffene in der Regel nicht vor Gericht, somit hat dies keine weiteren Folgen für das Führungszeugnis.

Anders verhält es sich jedoch mit Straftaten im Straßenverkehr. Dazu gehören unter anderem das Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille, das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr.

Straftaten dieser Art sind im Führungszeugnis vermerkt, wenn es deswegen zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten kam.

Eine Ordnungswidrigkeit ist in diesem Zusammenhang eine geringfügigere Gesetzesübertretung. Diese wird mit einem Bußgeld geahndet. Eine Straftat ist hingegen ein schwerwiegenderer Verstoß, der mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird.

Steht der Führerscheinentzug im polizeilichen Führungszeugnis?

Eine weitere Frage stellt sich oft vielen Kfz-Fahrern in puncto Führungszeugnis: Wird der Führerschein entzogen, kommt es dann zu einer Eintragung? Hier gilt: Nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis an sich wird eingetragen. Vielmehr kommt es zu einer Eintragung ins Bundeszentralregister, wenn der Führerscheinentzug erfolgte, weil der Betroffene eine Straftat im Straßenverkehr begangen hat.

Ein Vermerk im Führungszeugnis ist wiederum dann zu erwarten, wenn die Person zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurde.

Werden im Führungszeugnis Punkte in Flensburg vermerkt?

Punkte in Flensburg werden im Führungszeugnis für Führerschein & Co nicht eingetragen.
Punkte in Flensburg werden im Führungszeugnis für Führerschein & Co nicht eingetragen.

Begeht eine Person einen Verstoß im Straßenverkehr, muss sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Dazu zählen, neben Bußgeld und Fahrverbot, auch die Punkte in Flensburg. In der Regel werden Punkte ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen, wenn ein Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 60 Euro aufwärts oder mit einem Fahrverbot geahndet wird, begangen hat. Auch bei einer Straftat im Straßenverkehr werden Punkte fällig.

Je nach Schwere des Verstoßes gibt es ein bis drei Punkte in Flensburg. Erreicht ein Fahrer acht Punkte, kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Punktesystem soll zum einen abschreckend wirken, als auch Personen, die wiederholt negativ auffallen, vor gravierende Konsequenzen stellen.

Erfolgt aber nun die Eintragung der Punkte in Flensburg ins Führungszeugnis – wenn der Führerschein beispielsweise gefährdet ist? Die gute Nachricht lautet: Die Punkte an sich werden nicht eingetragen. Haben Sie jedoch die Punkte für eine Straftat im Straßenverkehr erhalten, dann wird eben dieser Verstoß im Führungszeugnis vermerkt. Das gilt, wie oben bereits erwähnt, natürlich nur, wenn die Straftat mit einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe ab drei Monaten bestraft wurde.

Wie können Sie ein Führungszeugnis beantragen?

Benötigen Sie ein Führungszeugnis, um den Führerschein nach der Entziehung der Fahrerlaubnis zurückzuerhalten? Sie haben dabei zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie einen Antrag bei der örtlichen Meldebehörde stellen. Je nach Wohnort kommt hier das Bürgerbüro, das Rathaus oder etwa das Gemeindeamt in Frage.

Sie können ein Führungszeugnis, um den Führerschein zurückzuerhalten, auch online beantragen.
Sie können ein Führungszeugnis, um den Führerschein zurückzuerhalten, auch online beantragen.

Der Antragsteller muss dabei einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Beachten Sie jedoch, dass das Führungszeugnis nicht sofort vor Ort ausgestellt werden kann. Hierfür ist nämlich einzig und allein das Bundesamt für Justiz zuständig. Wird das Führungszeugnis dafür benötigt, um es bei einer Behörde vorzulegen, wird dieses unmittelbar dorthin versandt.

Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, das Führungszeugnis für den Führerschein und seine Wiedererteilung online über das amtliche Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen. Dazu benötigen Sie jedoch einige Hilfsmittel. So brauchen Sie einen neuen Personalausweis, der über eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion verfügt. Des Weiteren werden zum Auslesen des Ausweises ein besonderes Kartenlesegerät und die AusweisApp2 verwendet. So können Sie sich auch am Computer zweifelsfrei identifizieren.

Für die Online-Antragstellung müssen Sie fünf Schritte durchlaufen. Zunächst müssen Sie angeben, ob Sie das Führungszeugnis, um den Führerschein zurückzuerhalten, für sich selbst oder für eine andere Person beantragen möchten. Danach werden mithilfe des Kartenlesegeräts und der genannten App Ihre Ausweisdaten übertragen. Im Anschluss werden ergänzende Daten abgefragt, bevor Sie dann bei Schritt 4 angeben müssen, wie Sie die anfallende Gebühr bezahlen möchten. Im letzten Schritt erhalten Sie eine Übersicht über Ihren Antrag. Das Führungszeugnis wird dann angefertigt und per Post entweder an Sie oder die betreffende Führerscheinstelle geschickt.

Beachten Sie: Benötigen Sie ein Führungszeugnis, um den Führerschein zurückzuerhalten, fallen für die Ausstellung Gebühren an. Diese liegen bundesweit bei 13 Euro und müssen bereits bei der Antragstellung entrichtet werden.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,34 von 5)
Polizeiliches Führungszeugnis für den Führerschein: Ist dies nötig?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

8 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. C. K.
    Am 19. Februar 2024 um 16:13

    hallo,
    ich wurde 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 1 jahr verurteilt welches zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde, wegen versuchten Betrugs.
    ich bin jetzt dabei meinen Führerschein der klasse d(Bus) zu erwerben. Wäre dies ein Grund für die Führerscheinstelle mich als ungeeignet einzustufen?? und wann wird es aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht??

  2. Mario S
    Am 9. Januar 2021 um 20:48

    Neuerteilung Führerschein bin seit 30 Jahren ohne Führerschein und soll jetzt ein Behördliches Führungszeugnis abgeben was darf dort nicht drin stehen für ein neuen Antrag.

    • Thomad B
      Am 29. November 2023 um 20:55

      Hi,
      Hab mein Lappen vor über 20 Jahren wg Schmuggelns an der Holländischen Grenze abgegeben.Hatte 9 mon auf 3 Jahre Bewährung und 6 mon Fahrverbot bekommen. Danach wurde Ich vier mal mit 50ccm Moped erwischt. Das ist ca 15 Jahre her .Dafür hab Ich 3 monate Haft bekommen. 2013 abgesessen.
      Wie stehen mrine Chancen das Ich die Theorie u Praxis neu machen muss. Mpu müsste doch verjährt sein nach so langer zeit. Letzte Mopedfahrt war 2011 .
      Hoffe Ich hab es einigermasen verständlich erklärt .

    • Moutaqi
      Am 17. Oktober 2022 um 23:00

      Neuerteilung Führerschein bin seit 13 Jahren ohne Führerschein und solle jetzt ein behördliches Führungszeugnis abgeben was darf dort Nicht drin stehen für ein neuen Antrag

      • Nico
        Am 8. Mai 2023 um 13:24

        hi,nach der lappen weg ist, keine straftaten mehr gemacht hast! Gruß

  3. Lui
    Am 14. Juli 2020 um 13:48

    Ich habe genau das selbe Problem wie Lionel ich soll für die Neuerteilung ein Behörden Führungszeugnis vorlegen für Klasse B aber hier steht was anderes,als ich das bei der FS Stelle angemerkt habe meinten sie so ist das Gesetz.

  4. Mario
    Am 27. Mai 2020 um 6:22

    Sehr gute Zusammenfassung .
    Alles was ich wissen wollte wurde verständlich erklärt.

  5. Lionel
    Am 23. September 2019 um 14:38

    Guten Tag, mir wurde der Führerschein aufgrund 8 Punkte in Flensburg vor längere Zeit entzogen nun möchte die <Behörde für die Neuerteilung eine Polizeiliches Führerschein wohlgemerkt für die Neuerteilung der Klasse B und A1 nun meine Frage wenn ich Ihren Artikel richtig Verstanden haben dürfen Sie das doch nicht. ? Sondern nur bei Bus Führerscheinen. Und einen1 Erste Hilfe Kurs brauche ich nicht meinen die. Ich finde das alles sehr komisch bitte klären Sie mich auf, LG

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.