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Unfall mit einem Anhänger: Welche Versicherung zahlt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Gespanne in einen Verkehrsunfall verwickelt sind

Bei einem Unfall mit einem Anhänger gelten besondere Haftungsregelungen.
Bei einem Unfall mit einem Anhänger gelten besondere Haftungsregelungen.

Knapp 890 Personen kamen 2014 durch einen Unfall mit einem Anhänger im Straßenverkehr zu Schaden. Eine falsche oder mangelnde Ladungssicherung, welche die Fahrstabilität beeinträchtigt, sowie unzureichende Erfahrung des Pkw-Führers mit den veränderten Fahreigenschaften eines solchen Gespanns können dafür ebenso Ursache sein wie Fehleinschätzungen der Maße.

Bei derartigen Schadensfällen bildet sich auf der Stirn von so manchen Pkw-Fahrern dann ein großes Fragezeichen, wenn es bei der Schadensregulierung darum geht, die Zuständigkeiten der Versicherungen für Fahrzeug und Anhänger zu bestimmen.

Welche Versicherung haftet bei einem Unfall von Pkw mit gezogenem Anhänger? Dieser Frage geht der folgende Ratgeber auf den Grund.

FAQ: Unfall mit Anhänger

Welche Versicherung zahlt, wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht hat?

Die jeweiligen Haftpflichtversicherungen für den Anhänger und für das Zugfahrzeug treten hier als Gesamtschuldner auf und übernehmen jeweils die Hälfte der Zahlung an den geschädigten Unfallgegner.

Was ist, wenn der Fahrer mit dem Anhänger nicht der Unfallverursacher, sondern der Geschädigte ist?

Dann übernimmt wie üblich die Haftpflichtversicherung des Schuldigen die Zahlung.

Ich habe mit einen Pferdeanhänger gemietet und mein Pferd wurde aufgrund eines Mangels verletzt. Muss der Verleiher mich entschädigen?

In solch einem Fall kann der Verleiher üblicherweise nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Mangel am Anhänger auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Zwei Versicherungen, aber nur ein Gesamtschuldner

Gemäß § 8 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes (KHVG) unterliegen Anhänger, die an einem Zugfahrzeug (Pkw oder Lkw) bewegt werden, einer Versicherungspflicht. Daher ist ein Gespann aus Kfz und Anhänger immer doppelt versichert. Genau diese Parallelität wirft jedoch Fragen im Schadensfall auf, konkret also bei einem Unfall mit einem Anhänger.

Bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 war immer die Versicherung des Zugfahrzeuges eintrittspflichtig, wenn ein Pkw mit einem Anhänger in einen Unfall geriet. Doch diese Regelung führte gewisse Haftungslücken mit sich, wenn beispielsweise das Zugfahrzeug nicht identifizierbar war. Mit einer 2002 vorgenommen Änderung sah das Straßenverkehrs-Gesetz in § 7 vor, dass auch die Anhängerversicherung bei einem Unfall mit einem Anhänger haftet. Konkretisiert wurde dies mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Jahre 2010 (Az. IV ZR 279/08).

Laut BGH gelten Anhänger und Zugmaschine als Haftungsverbund. Die jeweiligen Versicherungen treten demnach als Gesamtschuldner auf, wenn ein Auto einen Unfall mit einem Anhänger verursacht und somit für den Geschädigten Schadensersatzansprüche begründet.
Laut BGH haften beide Versicherungen des Zuggespanns bei einem Unfall mit einem Anhänger.
Laut BGH haften beide Versicherungen des Zuggespanns bei einem Unfall mit einem Anhänger.

Dies wird insbesondere bedeutsam, wenn Fahrzeug und Anhänger bei unterschiedlichen Dienstleistern versichert sind oder die Halter nicht identisch sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Anhänger geliehen oder gemietet wurde.

Üblicherweise wird die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges zur Schadensregulierung in Anspruch genommen. Diese hat jedoch die Möglichkeit, sich die Hälfte des gezahlten Schadensersatzes von der Versicherung des Anhängers zurückzufordern. Im Außenausgleich treten beide Versicherungen als Gesamtschuldner auf. Der Geschädigte kann also bei beiden seine Ansprüche geltend machen. Im Innenverhältnis liegt eine hälftige Teilung der Haftung vor.

Sonderfall: Unfall mit einem Pferdeanhänger

Die eben genannte Regelung findet auch auf durch einen Pkw gezogenen Pferdeanhänger bei einem Unfall Anwendung. Bei einer Kollision mit anderen Fahrzeugen, zum Beispiel durch einen Unfall wegen genutztem Handy, sind beide Versicherungen eintrittspflichtig, wenn etwaige Schadensersatzansprüche vom Geschädigten geltend gemacht werden.

Wurde der Pferdeanhänger vom Halter unentgeltlich verliehen, trifft diesen bei einem Unfall mit dem Anhänger der hälftige Haftungsumfang.

Doch was geschieht, wenn das Pferd den Anhänger beschädigt oder aufgrund eines Mangels vom Anhänger verletzt wird? Beschädigt das Pferd den Anhänger, so haftet gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stets des Halter des Tieres. Aber Achtung: Eine Tierhalterhaftpflicht greift in der Regel nicht bei geliehenen oder gemieteten Sachen. Das heißt, dass der Pferdehalter im Zweifel den Schaden selbst zahlen muss.

Verletzen Mängel am gemieteten Anhänger das Tier, haftet der Vermieter für diejenigen Defekte, die bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536 a BGB). Kommt es zu einem derartigen Unfall mit einem Anhänger, der verliehen wurde, trifft den Verleiher gemäß § 599 BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Eintrittspflicht.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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9 Kommentare

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  1. Johannes
    Am 12. Oktober 2022 um 12:02

    Am 17.07.2020 trat das neue Gesetz zur Haftung bei Unfällen im Straßenverkehr mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr in Kraft.

    Das Gesetz ändert die Haftung bei Unfällen mit Anhängern dahingehend, dass jetzt der Versicherer des Zugfahrzeugs eintrittspflichtig ist. Die Änderung gilt unterschiedslos sowohl für LKW-Gespanne und Sattelzüge als auch Wohnwagengespanne oder andere Freizeitanhänger.

    Die Neuregelung bestimmt ausdrücklich, dass “der Schaden weiterer Unfallbeteiligter grundsätzlich vom Halter des Zugfahrzeugs zu tragen ist.” Etwas anders soll nur dann gelten, wenn der Anhänger gefahrerhöhend gewirkt hat. Das bloße Ziehen des Anhängers reicht dazu im Allgemeinen nicht aus.
    siehe §§ 19 und 19a StVG

  2. Norbert
    Am 20. September 2022 um 17:33

    Hallo Zusammen,
    wer haftet eigentlich, wenn man beim Schieben eines Anhängers an ein parkendes Auto ankommt und einen Schaden verursacht?
    Der Anhänger hat eine eigene Versicherung.

    Trägt den Schaden nun die Haftpflichtversicherung des Anhängers?
    oder trägt den Schaden die Privat-Haftpflichtversicherung der Person, die den Anhänger (mit eigener Kraft) geschoben hat? (nicht Halter des Anhängers)

    Vielen Dank und Grüße
    Norbert

  3. Herr Schonk
    Am 19. September 2021 um 16:57

    Ich hatte einen Auffahrunfall mit Anhänger beim Rückwärts einparken. Polizei wurde gerufen, dann wollte ich den Schaden der Anhängerversicherung melden. Die sagten das erst die Versicherung vom Zugfahrzeug eintritt und sich dann von der Anhängerversicherung das Geld zurück holt.
    Jetzt erhalte ich eine Nachricht meiner Kfz-Versicherung, dass meine SF steigt. Ist das Rechtens? Wenn die sich das Geld komplett (Aussage AnhängerVS) oder hälftig (Aussage hier im Thread) zurück holen?
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2021 um 10:00

      Hallo Herr Schonk,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an Ihre Versicherung oder eine zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Herr Waclaw, T
    Am 26. April 2021 um 18:14

    Motorrad mit Anhänger, in den Niederlanden ganz normal (selbst einspurige mit nur einem Rad) haben Sie irgendwie überhaupt nicht im Informationsangebot, da würde ich nur zu gerne etwas darüber erfahren da ich das schon oft gesehen habe. Bitte lassen Sie auch mal Infos in dieser Kategorie veröffentlichen, Danke im Vorraus denn das wird Sie ganz und gar fordern.

  5. G.F
    Am 9. September 2020 um 9:32

    Hallo ich hatte einen Wildunfall (Mein Auto + gemieteter Transportanhänger) in einer Kurve kam ich durch das Wild ins Schleudern traf das Reh und lag im Graben. Jetzt sagt die Versicherung die Zahlen nur mein Auto aber nicht den Anhänger. Mein Auto ist bei Huk Haftpflichtversichert + Kasko der Hänger kann ich nciht sagen aber min. Haftpflicht also schwarzes Kennzeichen. Jetzt sagt die Versicherung dass die nur die Schäden an meinem Auto übernehmen aber nicht die am Hänger genau so wenig die Bergung dafür. Kann mir da jemand weiterhelfen?

  6. Matthias L.
    Am 19. August 2020 um 8:13

    …mich würde folgender Sachverhalt interessieren:
    Ein Kunde mietet bei uns einen Traktor mit Anhänger.
    Der Fahrer des Kunden fährt mit dem Gespann in eine Sackgasse und bemerkt es zu spät.
    Ohne Einweiser fährt der Fahrer rückwärts aus der Sackgasse und beschädigt einen parkenden PKW.
    Eigentlich müßte der Fahrer zur Schadensaufnahme die Polizei rufen, was er ebenfalls unterlassen hat.
    Jetzt sagt die Versicherung des Mieters, der Unfall muß über unsere Versicherung abgewickelt werden.
    Also ohne Einweiser zurück gefahren und nicht die Polizei gerufen.
    Muß meine Versicherung in dem Fall trotzdem den Schaden regulieren?

  7. Volker
    Am 30. Juni 2020 um 15:03

    Ich habe eine. Anhänger gemietet( gewerblicher Vermieter), der wurde von einer Windböe auf der Autobahn umgeschmissen und dadurch auch beschädigt. Andere Verkehrsteilnehmer sowie auch mein Fahrzeug wurden nicht beschädigt. Jetzt meine Frage: wer kommt für den Schaden am Anhänger auf.

  8. Hans-Günther H.
    Am 5. Juni 2018 um 19:09

    Typisch Versicherungen!
    Keine schreibt, dass der Anhänger, wenn er angekuppelt ist, beim ziehenden Fahrzeug versichert ist! Verliert das Auto den Anhänger, so tritt die Haftpflicht des Anhängers, wenn er ein schwarzes Kennzeichen hat ein. Steht der Anhänger ohne Zugfahrzeug am Straßenrand und richtet einen Schaden an, zahlt die Privat – Haftpflicht! Hat der Anhänger ein grünes Kennzeichen ist er über das Zugfahrzeug versichert. Wird der Anhänger geklaut, ist das Pech! Also lieber eine Haftpflicht- Versicherung abschließen!
    Beispiel: Ein LKW fährt gegen meinen Anhänger. Ich bin schuldlos. Trotz dem zahlte die HUK dem Halter des LKW einen geringen Betrag! Und der Witz bei der Sache: Die HUK stufte meine KFZ- Haftpflicht höher. Die Richterin sprach dann dem Halter des LKW nochmals 200,- € zu und drückte ihm die Kosten des Verfahrens auf. Den Ärger hatte ich.

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