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Mit dem Taxi einen Unfall verursacht: Und jetzt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die korrekte Verhaltensweise nach einem Taxiunfall

Mit dem Taxi in einen Unfall geraten? Die Vorgehensweise ist wie bei jedem anderen Unfall auch.
Mit dem Taxi in einen Unfall geraten? Die Vorgehensweise ist wie bei jedem anderen Unfall auch.

Ca. 430 Millionen Fahrgäste werden dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V. (BZP) zufolge jedes Jahr von Mietwagen- oder Taxiunternehmen in Deutschland von A nach B gebracht. Am Tag nehmen ungefähr 1,3 Millionen Menschen diesen Service in Anspruch. Demzufolge ist es nicht gerade verwunderlich, dass es des Öfteren zu einem Unfall mit einem Taxi kommt.

Da es sich bei Taxen in den meisten Fällen um Dienstfahrzeuge handelt und die Unfälle demnach oft während der Arbeitszeit geschehen, gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Auch wenn Taxifahrer ihren eigenen Pkw verwenden, gilt er ab dem Moment als Dienstwagen, in dem er zu betrieblichen Zwecken eingesetzt wird.

Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie mit Ihrem Taxi in einen Unfall verwickelt wurden, wer für den Unfallschaden aufkommen muss und welche Vorschriften gelten, wenn Fahrgäste z. B. beim Aussteigen das Fahrzeug beschädigen, lesen Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Taxi-Unfall

Wie sollte ich bei einem Taxi-Unfall vorgehen?

Bei einem Unfall mit einem Taxi gelten die gleichen Regeln wie bei allen Verkehrsunfällen: Warnblinkanlage und Warnweste an, Notruf absetzen und erste Hilfe leisten.

Wer haftet für den Schaden?

Passiert der Unfall mit dem Taxi innerhalb der Arbeitszeit des Fahrers, haftet in der Regel der Arbeitgeber mit seiner Versicherung.

Was, wenn der Fahrgast einen Schaden verursacht?

In so einem Fall haftet der Fahrgast in der Regel selbst, da er eine eigene Sorgfaltspflicht trägt. Das gilt bspw. auch, wenn der Fahrgast durch das Öffnen einer Tür einen Unfall herbeiführt.

Aktuelle News zu Unfällen mit einem Taxi

Mit dem Taxi in einen Unfall geraten: So gehen Sie vor

Kam es zum Unfall mit einem Taxi, müssen Sie ebenfalls die Unfallstelle absichern.
Kam es zum Unfall mit einem Taxi, müssen Sie ebenfalls die Unfallstelle absichern.

Unabhängig davon, ob mit dem eigenen Auto, dem Taxi oder dem Mietwagen ein Unfall geschieht – die Verhaltensweise am Unfallort ist die gleiche:

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, um andere Fahrer vor der Unfallstelle zu warnen.
  • Ziehen Sie eine Warnweste über, bevor Sie das Kfz verlassen.
  • Stellen Sie ein Warndreieck auf.
  • Falls Personen verletzt wurden, leisten Sie Erste Hilfe.
  • Verständigen Sie den Notarzt und die Polizei.
  • Bleiben Sie bei den Verletzten, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Ist am anderen Fahrzeug oder Ihrem Taxi durch den Unfall lediglich ein Blechschaden entstanden und niemand wurde verletzt, sind Sie nicht dazu verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Sie sollten jedoch die Kontaktdaten austauschen und den Vorfall der Versicherung melden.

Müssen Taxifahrer für den Schaden selbst aufkommen?

Um die Haftungsfrage klären zu können, ist relevant, wann sich mit dem Taxi ein Unfall ereignet hat. Innerhalb der Arbeitszeit greift in der Regel die Versicherung des Arbeitgebers. Dabei muss sich der Unfall jedoch bei Ausüben einer betrieblichen Arbeit abgespielt haben. Ist der Taxifahrer privat mit dem Dienstfahrzeug unterwegs und es entsteht ein Schaden, haftet er selbst dafür.

Wichtig: Kommt es mit dem Taxi zu einem Unfall, weil der Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, beispielsweise während er absichtlich eine rote Ampel missachtete und es daraufhin zum Zusammenprall mit einem anderen Kfz kam, haftet er im Regelfall auch dann für den entstandenen Schaden, wenn sich der Vorfall in der Arbeitszeit ereignet hat.

Wenn der Schaden von einem Fahrgast verursacht wurde

Wurde ein Taxi in einen Unfall verwickelt, weil beispielsweise ein Fahrgast unachtsam die Tür öffnete und diese gegen einen anderen Wagen oder gar einen Fahrradfahrer stieß, so trifft den Taxifahrer keine Schuld. Der Fahrgast selbst trägt die Sorgfaltspflicht beim Aussteigen und haftet daher auch für Schäden, die durch seine Handlungen entstanden sind.

Es verhält sich mit einem Taxi bei einem Unfall ähnlich wie bei dem Transport eines betrunkenen Fahrgastes. Beschädigt dieser den Wagen, indem er sich beispielsweise darin erbricht, muss er ebenfalls für den entstandenen Schaden (in diesem Fall die Reinigung) aufkommen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Nicole
    Am 23. Juni 2019 um 14:39

    Ist es richtig das mein Chef nach einen ,Taxiunfall die Mehrwertsteuer für den Schaden selber zahlen muss oder übernimmt das auch die Versicherung.

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