Mit dem Taxi einen Unfall verursacht: Und jetzt?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2021
Die korrekte Verhaltensweise nach einem Taxiunfall
Ca. 430 Millionen Fahrgäste werden dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V. (BZP) zufolge jedes Jahr von Mietwagen- oder Taxiunternehmen in Deutschland von A nach B gebracht. Am Tag nehmen ungefähr 1,3 Millionen Menschen diesen Service in Anspruch. Demzufolge ist es nicht gerade verwunderlich, dass es des Öfteren zu einem Unfall mit einem Taxi kommt.
Da es sich bei Taxen in den meisten Fällen um Dienstfahrzeuge handelt und die Unfälle demnach oft während der Arbeitszeit geschehen, gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Auch wenn Taxifahrer ihren eigenen Pkw verwenden, gilt er ab dem Moment als Dienstwagen, in dem er zu betrieblichen Zwecken eingesetzt wird.
Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie mit Ihrem Taxi in einen Unfall verwickelt wurden, wer für den Unfallschaden aufkommen muss und welche Vorschriften gelten, wenn Fahrgäste z. B. beim Aussteigen das Fahrzeug beschädigen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Taxi-Unfall
Bei einem Unfall mit einem Taxi gelten die gleichen Regeln wie bei allen Verkehrsunfällen: Warnblinkanlage und Warnweste an, Notruf absetzen und erste Hilfe leisten.
Passiert der Unfall mit dem Taxi innerhalb der Arbeitszeit des Fahrers, haftet in der Regel der Arbeitgeber mit seiner Versicherung.
In so einem Fall haftet der Fahrgast in der Regel selbst, da er eine eigene Sorgfaltspflicht trägt. Das gilt bspw. auch, wenn der Fahrgast durch das Öffnen einer Tür einen Unfall herbeiführt.
Spezifische Ratgeber zu Verkehrsunfällen nach Fahrzeug & Art der Verkehrsbeteiligung
Aktuelle News zu Unfällen mit einem Taxi
- Polizei in Zürich: Weniger Bussen wegen Corona - Neue Zürcher Zeitung
- Öffi-Störung nach Bim-Unfall in Wien-Simmering - Heute.at - Nachrichten und Schlagzeilen
- Zeugenaufruf: Tödlicher Unfall nach Taxifahrt - Luxemburger Wort
- Wer ist Raser im blauen Auto?: Taxi mit Schülern prallt gegen Baum - Mitteldeutsche Zeitung
- Unfall in Fulda: Auto prallt in der Lindenstraße gegen Taxi - vier Verletzte - Fuldaer Zeitung
- Hamburg: Taxifahrer fährt Kind an und flüchtet - Hamburger Morgenpost
- Hamburg: Taxifahrer fast totgefahren – dann im Stich gelassen - Hamburger Morgenpost
- Taxi-Fahrgast haftet für unvorsichtiges Öffnen der Autotür - ADAC
- Mönchengladbach: Elterntaxi fuhr Melek (8) tot – Bewährung für SUV-Fahrerin - BILD
- Schwerer Unfall: Lenker landet bei Roßbach mit Taxi zwischen zwei Bäumen im Bachbett - laumat|at
- Tödlicher Unfall: Taxi erfasst Fußgänger (23) in Xanten - NRZ
- Xanten: Unfall auf B57 - Mann wird von Taxi erfasst und stirbt - RP ONLINE
- 86-Jähriger nach Zusammenstoß zwischen Straßenbahn und Taxi in Leipzig schwer verletzt - MDR
- Unfall in Leipzig: Mama (81) leiht sich Söhnchens Taxi und landet im Krankenhaus - TAG24
- Roller kracht auf Kreuzung in Taxi – zwei Schwerverletzte - B.Z. Berlin
Mit dem Taxi in einen Unfall geraten: So gehen Sie vor
Unabhängig davon, ob mit dem eigenen Auto, dem Taxi oder dem Mietwagen ein Unfall geschieht – die Verhaltensweise am Unfallort ist die gleiche:
- Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, um andere Fahrer vor der Unfallstelle zu warnen.
- Ziehen Sie eine Warnweste über, bevor Sie das Kfz verlassen.
- Stellen Sie ein Warndreieck auf.
- Falls Personen verletzt wurden, leisten Sie Erste Hilfe.
- Verständigen Sie den Notarzt und die Polizei.
- Bleiben Sie bei den Verletzten, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Müssen Taxifahrer für den Schaden selbst aufkommen?
Um die Haftungsfrage klären zu können, ist relevant, wann sich mit dem Taxi ein Unfall ereignet hat. Innerhalb der Arbeitszeit greift in der Regel die Versicherung des Arbeitgebers. Dabei muss sich der Unfall jedoch bei Ausüben einer betrieblichen Arbeit abgespielt haben. Ist der Taxifahrer privat mit dem Dienstfahrzeug unterwegs und es entsteht ein Schaden, haftet er selbst dafür.
Wichtig: Kommt es mit dem Taxi zu einem Unfall, weil der Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, beispielsweise während er absichtlich eine rote Ampel missachtete und es daraufhin zum Zusammenprall mit einem anderen Kfz kam, haftet er im Regelfall auch dann für den entstandenen Schaden, wenn sich der Vorfall in der Arbeitszeit ereignet hat.
Wenn der Schaden von einem Fahrgast verursacht wurde
Wurde ein Taxi in einen Unfall verwickelt, weil beispielsweise ein Fahrgast unachtsam die Tür öffnete und diese gegen einen anderen Wagen oder gar einen Fahrradfahrer stieß, so trifft den Taxifahrer keine Schuld. Der Fahrgast selbst trägt die Sorgfaltspflicht beim Aussteigen und haftet daher auch für Schäden, die durch seine Handlungen entstanden sind.
Ist es richtig das mein Chef nach einen ,Taxiunfall die Mehrwertsteuer für den Schaden selber zahlen muss oder übernimmt das auch die Versicherung.