Mit dem Taxi einen Unfall verursacht: Und jetzt?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. November 2020
Die korrekte Verhaltensweise nach einem Taxiunfall
Ca. 430 Millionen Fahrgäste werden dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V. (BZP) zufolge jedes Jahr von Mietwagen- oder Taxiunternehmen in Deutschland von A nach B gebracht. Am Tag nehmen ungefähr 1,3 Millionen Menschen diesen Service in Anspruch. Demzufolge ist es nicht gerade verwunderlich, dass es des Öfteren zu einem Unfall mit einem Taxi kommt.
Da es sich bei Taxen in den meisten Fällen um Dienstfahrzeuge handelt und die Unfälle demnach oft während der Arbeitszeit geschehen, gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Auch wenn Taxifahrer ihren eigenen Pkw verwenden, gilt er ab dem Moment als Dienstwagen, in dem er zu betrieblichen Zwecken eingesetzt wird.
Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie mit Ihrem Taxi in einen Unfall verwickelt wurden, wer für den Unfallschaden aufkommen muss und welche Vorschriften gelten, wenn Fahrgäste z. B. beim Aussteigen das Fahrzeug beschädigen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Taxi-Unfall
Bei einem Unfall mit einem Taxi gelten die gleichen Regeln wie bei allen Verkehrsunfällen: Warnblinkanlage und Warnweste an, Notruf absetzen und erste Hilfe leisten.
Passiert der Unfall mit dem Taxi innerhalb der Arbeitszeit des Fahrers, haftet in der Regel der Arbeitgeber mit seiner Versicherung.
In so einem Fall haftet der Fahrgast in der Regel selbst, da er eine eigene Sorgfaltspflicht trägt. Das gilt bspw. auch, wenn der Fahrgast durch das Öffnen einer Tür einen Unfall herbeiführt.
Spezifische Ratgeber zu Verkehrsunfällen nach Fahrzeug & Art der Verkehrsbeteiligung
Aktuelle News zu Unfällen mit einem Taxi
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- Mann stürzt hinter Leitplanke in die Tiefe - WDR Nachrichten
- Taxi erfasst Fahrradfahrer in Bayreuth: 20-Jähriger mehrere Meter durch die Luft geschleudert - inFranken.de
- Unfall in Northeim - Auto prallt gegen Taxi und fängt Feuer - Göttinger Tageblatt
- Biker nach Unfall schwer verletzt - Taxi und Motorrad kollidieren an Brückenkopf-Kreuzung - donaukurier.de
- Unfall in Sindelfingen - Taxifahrer kommt von Straße ab und rammt Betonpfeiler - Stuttgarter Zeitung
- Frankfurt Hessen: Unfall mit Taxi in Sachsenhausen, Frau schwer verletzt | Frankfurt - fnp.de
- Schwerer Raser-Unfall auf der Mendener Straße in Iserlohn - Iserlohn - Lokalkompass.de
- Auto rammt in Adlershof frontal ein Taxi - drei Verletzte - Berliner Morgenpost
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- Nächtlicher Unfall in Iserlohn: Ford prallt gegen Taxi und schleudert in geparkte Autos | Kreis und Region - come-on.de
- Schwerer Unfall zwischen SUV und Taxi in Düsseldorf - Westdeutsche Zeitung
- Mann greift Taxifahrer an: Bei Unfall schwer verletzt - DIE WELT
- Unfall in Ratingen: 33-Jährige nimmt Taxi die Vorfahrt - Westdeutsche Zeitung
- Kriminalität: Jugendliche stehlen Pizza-Taxi und bauen Unfall - Westdeutsche Zeitung
Mit dem Taxi in einen Unfall geraten: So gehen Sie vor
Unabhängig davon, ob mit dem eigenen Auto, dem Taxi oder dem Mietwagen ein Unfall geschieht – die Verhaltensweise am Unfallort ist die gleiche:
- Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, um andere Fahrer vor der Unfallstelle zu warnen.
- Ziehen Sie eine Warnweste über, bevor Sie das Kfz verlassen.
- Stellen Sie ein Warndreieck auf.
- Falls Personen verletzt wurden, leisten Sie Erste Hilfe.
- Verständigen Sie den Notarzt und die Polizei.
- Bleiben Sie bei den Verletzten, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Müssen Taxifahrer für den Schaden selbst aufkommen?
Um die Haftungsfrage klären zu können, ist relevant, wann sich mit dem Taxi ein Unfall ereignet hat. Innerhalb der Arbeitszeit greift in der Regel die Versicherung des Arbeitgebers. Dabei muss sich der Unfall jedoch bei Ausüben einer betrieblichen Arbeit abgespielt haben. Ist der Taxifahrer privat mit dem Dienstfahrzeug unterwegs und es entsteht ein Schaden, haftet er selbst dafür.
Wichtig: Kommt es mit dem Taxi zu einem Unfall, weil der Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, beispielsweise während er absichtlich eine rote Ampel missachtete und es daraufhin zum Zusammenprall mit einem anderen Kfz kam, haftet er im Regelfall auch dann für den entstandenen Schaden, wenn sich der Vorfall in der Arbeitszeit ereignet hat.
Wenn der Schaden von einem Fahrgast verursacht wurde
Wurde ein Taxi in einen Unfall verwickelt, weil beispielsweise ein Fahrgast unachtsam die Tür öffnete und diese gegen einen anderen Wagen oder gar einen Fahrradfahrer stieß, so trifft den Taxifahrer keine Schuld. Der Fahrgast selbst trägt die Sorgfaltspflicht beim Aussteigen und haftet daher auch für Schäden, die durch seine Handlungen entstanden sind.
Bildnachweise: iStockphoto.com/monkeybusinessimages (Header)
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Ist es richtig das mein Chef nach einen ,Taxiunfall die Mehrwertsteuer für den Schaden selber zahlen muss oder übernimmt das auch die Versicherung.