Busunfall: Was ist beim Crash zu beachten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Deutschland – Heimat der Busse

Ein Busunfall ist statistisch gesehen recht selten.
Ein Busunfall ist statistisch gesehen recht selten.

Rund 78.000 Omnibusse passieren im Jahr 2016 die Straßen Deutschlands. Dies ist eine beachtliche Zahl, die schon seit den 80er Jahren auf einem recht hohen Niveau ist (ca. 70.000).

Nicht nur die Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, auch Reise- und Linienbusse erfreuen sich großer Beliebtheit. Immerhin sind die Fahrten mit den Personenbeförderungsriesen preiswert, komfortabel und nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) auch besonders sicher.

Ein Busunfall ist laut der Unfallforschung der Versicherer (UDV) eher selten. Gerade deshalb herrscht beispielsweise oft Unsicherheit seitens gestürzter Fahrgäste dahingehend, inwiefern ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Kann ein gebrochener Arm, den sich ein Insasse durch ein starkes Bremsmanöver zuzog, zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen?

Der folgende Ratgeber beleuchtet den Busunfall und seine Besonderheiten. Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen bei einem Verkehrsunfall mit einem Bus zu treffen sind, wie sich also unter anderem die Schuldfrage gestaltet, und was Eltern tun können, wenn sich ihr Kind durch einen Schulbusunfall verletzt.

FAQ: Busunfall

Wer haftet, wenn ein Busfahrer einen Unfall verursacht?

In der Regel kommt hier die Haftpflichtversicherung des Busfahrers auf, mitunter können die Schadensersatzansprüche aber auch auf dessen Arbeitgeber übertragen werden.

Was passiert, wenn sich ein Fahrgast während eines Fahrmanövers im Bus verletzt?

In der Regel kann der Busfahrer hier nicht zur Verantwortung gezogen werden, da jeder Fahrgast eine Selbstschutzpflicht hat, wenn er ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt.

Welche Versicherung greift, wenn ein Schulkind im Schulbus verletzt wird?

In solchen Fällen ist die gesetzliche Schülerunfallversicherung zuständig. Diese sichert Kinder auf dem Schulweg automatisch ab.

Aktuelle News zum Busunfall

Unfall mit dem Bus – Was sagt die Statistik?

Die UDV hat in einer Untersuchung zum Thema „Busunfall“ 213 Geschehnisse analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass sich ein schwerer Busunfall statistisch gesehen recht selten ereignet.

Als Unfall wird jedes plötzliche und zeitlich begrenzte unfreiwillige Ereignis bezeichnet, welches Sach- oder Personenschaden verursacht.

Grundsätzlich ist bei Unfallgeschehnissen dieser Art zwischen Kollisionen mit anderen Fahrzeugen und solchen Schadensereignissen zu unterscheiden, bei denen sich Insassen verletzten, ohne dass es zu einem Crash mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommt.

Bei einem Busunfall haftet der Busfahrer nicht in jedem Fall.
Bei einem Busunfall haftet der Busfahrer nicht in jedem Fall.

Gerät ein Bus in einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug, dann haben sich Lkw als besonders gefährliche Unfallgegner herausgestellt, da dann häufig Personen schwer verletzt oder gar getötet werden.

Vermutlich handelt es sich dabei oftmals um Fern- bzw. Linienbusse, die aufgrund von Autobahnfahrten mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind, was die Schadens- und Verletzungswahrscheinlichkeit beeinflusst.

Busunfall durch Kollision mit einem anderen Fahrzeug

Gerät ein Linien- oder Reisebus in einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei Crashs, an denen nur Pkw beteiligt sind. Ein Unfall mit dem Reisebus kann beispielsweise dadurch geschehen, dass der Fahrer die Strecke noch nicht kennt oder außerhalb Deutschlands die Verkehrsgegebenheiten nicht richtig einschätzt. Doch auch im innerstädtischen Personennahverkehr kann es zu einem Auffahrunfall oder Ähnlichem kommen.

Ist der Busunfall fremdverschuldet, haftet der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Hat der Busfahrer mit dem Linienbus einen Unfall verursacht, trägt er die Verantwortung. Etwaige Schadensersatzansprüche können hierbei jedoch auf den Verkehrsmittelbetreiber oder den Reiseveranstalter übertragen werden.

Hierbei ist zu klären, ob der Fahrer vorsätzlich oder in irgendeiner Weise fahrlässig gehandelt hat. Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in der Regel vollständig. Bei Fahrlässigkeit wird die Haftung anteilig verrechnet.

Grundsätzlich ist es immer ratsam, die Polizei zu einem solchen Schadensereignis hinzuzurufen. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.

Selbstschutzpflicht des Fahrgastes beim öffentlichen Nahverkehr

Verletzen sich Insassen bei einem Busunfall, können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen.
Verletzen sich Insassen bei einem Busunfall, können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Neben Crashs mit anderen Verkehrsteilnehmern sind für das Unfallgeschehen bei Bussen insbesondere Verletzungen der Insassen typisch. Nicht selten stürzt ein Passagier aufgrund eines plötzlichen Fahrmanövers. Trägt der Busfahrer bei diesem Unfall die Schuld? Nein, denn grundsätzlich herrscht eine sogenannte Selbstschutzpflicht des Fahrgastes beim Transport im öffentlichen Nahverkehr.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist festgehalten, dass Insassen bis zum Stopp an der Haltstelle sitzen bleiben oder sich an Schlaufen bzw. anderen Vorrichtungen festhalten sollen. Zudem müssen die Mitfahrenden gerade im Stadtverkehr stets damit rechnen, dass der Fahrer zum Beispiel unerwartet bremsen muss.

Kommt es zu einem Busunfall, bei welchem ein Fahrgast stürzt, weil er sich nicht ausreichend gesichert hat, trägt er in der Regel selbst die Schuld und den Schaden, sofern es sich um ein normales, verkehrsbedingtes Fahrmanöver des Busses handelte. Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld werden zumeist nicht von dem Busunternehmen übernommen. So entschieden es unter anderem das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az: 30 C 3480 / 06) sowie das Landgericht Offenburg (Az: 3 O 332 / 07).

Den Busfahrer trifft bei einem derart gelagerten Busunfall zudem keine Schuld, da die Rechtsprechung von ihm nicht verlangt, sich von der Selbstsicherung der Fahrgäste zu vergewissern. Das heißt, ein Busfahrer ist nicht verpflichtet, erst dann loszufahren, wenn alle Insassen Platz genommen oder sich festgehalten haben.

Stattdessen darf der Führer des Busses darauf vertrauen, dass alle Mitfahrenden sich auf die typischen Fahrtbewegungen entsprechend einstellen. Dies gilt im Übrigen auch für Doppelstockbusse. Der Busfahrer ist nicht dazu angehalten, mit dem Anfahren zu warten, bis die jeweiligen Insassen das obere Abteil erreicht haben.

Achtung: Laut § 21a Straßenverkehrsordnung ist für Kraftomnibusse eine Gurtpflicht vorgesehen. Diese entfällt jedoch für Fahrten mit Kraftomnibussen, die eine Zulassung für die Beförderung stehender Fahrgäste besitzen. Demnach sind zwar Busse des öffentlichen Nahverkehrs von der Gurtpflicht ausgenommen, in Reise- oder Fernbussen gilt diese jedoch. Verletzt sich hier ein Insasse, weil er unangeschnallt war, beeinflusst das die Schadensersatzansprüche zulasten des Betroffenen.

Unfall mit dem Schulbus: Wer haftet für verletzte Kinder?

Bei einem Unfall mit dem Schulbus kommt die Schülerunfallversicherung zum Tragen.
Bei einem Unfall mit dem Schulbus kommt die Schülerunfallversicherung zum Tragen.

Der Schulweg ist für viele Eltern ein heikles Thema, vor allem dann, wenn der eigene Spross dafür eine weitere Strecke zurücklegen muss. Praktisch ist da die Variante eines Schulbusses, stellt er doch eine sichere Möglichkeit dar, das Kind zur Schule zu bringen.

Dennoch kann es auch hier zu einem Busunfall kommen, innerhalb dessen sich Sohn oder Tochter verletzt. Bei solchen Geschehnissen greift die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Diese sichert die Kinder während des Unterrichts oder auf dem Schulweg automatisch ab. Auf diese Weise können anfallende Behandlungskosten, die Begleichung von Therapiemaßnahmen, Einzelunterricht oder ähnliches abgegolten werden.

Was tun bei einem Busunfall?

Wie bei anderen Unfallereignissen auch, gibt es einige wichtige Schritte, die bei einem Crash mit dem Bus beachtet werden sollen. Sehen Sie hier, wie Sie bei einem Unfall richtig reagieren:

  • Unfallort absichern
  • gegebenenfalls Erste Hilfe leisten
  • Polizei und wenn nötig Krankenwagen rufen
  • Beweissicherung (Unfallskizze, Fotos, Zeugen befragen etc.)
  • Unfallbericht anfertigen
  • Versicherung kontaktieren

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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