Anspruch auf Schmerzensgeld: Wann besteht dieser?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
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Anspruch auf Schmerzensgeld: Geldentschädigung für fremdverursachte Schmerzen
Circa 19 Millionen Patienten werden in Deutschland jährlich wegen verschiedenster Schäden in Krankenhäuser eingeliefert. 2015 wurden in knapp 300.000 Fällen die zu behandelnden Schmerzen durch Unfälle verursacht.
Ist die medizinische Versorgung der Verletzung erst einmal geklärt, stellen sich oft rechtliche Fragen zum Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld. Immerhin sind durch das Fehlverhalten eines anderen erlittene Beeinträchtigungen der Gesundheit unter Umständen schadenersatzpflichtig.
Aber ab wann besteht das Recht auf Schmerzensgeld? Wie ist die Rechtsgrundlage und was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld in einer angemessenen Höhe durchsetzen wollen? In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen dazu, in welchen Fällen Sie für Schmerzen Geld verlangen können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Anspruch auf Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine Art Schadensersatz für immaterielle (Gesundheits-)Schäden wie Schmerzen oder entgangene Lebensfreude.
Wer fahrlässig oder vorsätzlich gegen Verkehrsregeln verstößt und dadurch jemand anders verletzt, muss diesem den Schaden ersetzen und ggf. auch Schmerzensgeld für die damit einhergehende Körperverletzung/Gesundheitsschädigung bezahlen.
Wenden Sie sich hierfür an den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Im Streitfall hilft Ihnen ein Anwalt dabei. Sollte sich die gegnerische Seite weigern zu zahlen, bleibt nur noch eine Klage vor dem Zivilgericht.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld bezeichnet die finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden (z. B. körperliche oder seelische Verletzungen nach einem Unfall). Die Zahlung von Schmerzensgeld ist in Deutschland nicht auf eine andere Person übertragbar oder vererbbar.
Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch zum Schmerzensgeld?
Das sogenannte Schmerzensgeld ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es ist dem Schuldrecht zugewiesen und findet in § 253 BGB seine rechtliche Ausformulierung.
Dort wird eine Entschädigung in Geld für solche Schäden angewiesen, die nicht vermögensrechtlicher Natur sind, was im Falle von Verwundungen in der Regel gegeben ist.
In Absatz eins ist einschränkend erklärt, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld nur für vom Gesetz ausdrücklich benannte Fälle zulässig ist. Allerdings hebelt Absatz zwei diesen engen Anwendungsbereich wieder auf, indem er Schmerzensgeldansprüche als rechtens ausweist, wenn Sie aus Folgendem resultieren:
- Verwundung des Körpers
- Schaden der Gesundheit
- Einschränkung der Freiheit
- Behinderung der sexuellen Selbstbestimmung
Da das Grundgesetz (Art. 2) die körperliche Unversehrtheit jedes Menschen schützt, ist für eine Verletzung eine entsprechende Anspruchsgrundlage gerechtfertigt. Liegt eine der in § 253 BGB aufgelisteten Beeinträchtigungen vor, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld begründet sein. Voraussetzung ist jedoch, dass dem Schädiger, also demjenigen, der die Schmerzen verursacht hat, Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Erst dann greift nämlich die Verschuldenshaftung, die es gestattet, Geld für die körperlichen Leiden zu beantragen.
Um diesen Zweck zu erfüllen, sind wiederum zwei wesentliche Aspekte zu berücksichtigen: Ausgleich und Genugtuung. Dabei handelt es sich um die beiden Kennzeichen, die dem Anspruch auf Schmerzensgeld sein besonderes Gepräge verleihen.
Der Ausgleich fokussiert die Seite der Kosten und sorgt für die Kostendeckung der Behandlung. Immerhin würde es dem Moralempfinden widerstreben, dem Opfer von einem Unfall die finanziellen Aufwendungen aufzubürden, die mit dessen Heilung einhergehen.
Im Sinne der Genugtuung liegt ein Anspruch auf Schmerzensgeld immer dann vor, wenn vom Täter Wiedergutmachung für das erlittene Übel einzufordern ist. Dem Opfer soll es durch die Geldzahlung möglich sein, sich Erleichterungen zu verschaffen, die von den vergangenen oder nach wie vor anhaltenden Schmerzen ablenken und so einen Gewinn an Lebensqualität bewirken.
Wann kann man Schmerzensgeld verlangen? Anspruchsbegründende Beeinträchtigungen
Wie es für Gesetzestexte üblich ist, bleibt relativ unklar, welche Verletzungen tatsächlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Daher soll im folgenden Abschnitt die Frage geklärt werden: „Wann bekomme ich Schmerzensgeld?“
Der üblichste Fall, in dem eine Anspruchsgrundlage für Schmerzensgeld zweifelsfrei vorliegt, ist eine Schädigung des Körpers. Diese kann entweder durch strafrechtliche Taten, wie einer Schlägerei oder einer Körperverletzungen, oder durch Unfälle verursacht werden.
Ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer: Personenschäden sind bei derartigen Kollisionen häufig. Natürlich weiß ein jeder Verkehrsteilnehmer um die latenten Gefahren, die mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges einhergehen, dennoch steht einem Unfallopfer der zivilrechtliche Schutz des Schmerzensgeldes zu.
Allerdings gibt es im Verkehrsrecht eine Besonderheit hinsichtlich des Schmerzensgeldes. Denn anstatt die Geltendmachung von einem Anspruch auf Schmerzensgeld zu erschweren, indem auf das typische und in Kauf genommene Risiko im Straßenverkehr verwiesen wird, ist hier sogar eine gewisse Erleichterung vorhanden.
Neben den direkt beim Schadenereignis aufgetretenen Verwundungen berücksichtigt die Rechtsprechung auch Folgeschäden oder emotionale Beeinträchtigungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Entstellungen können sich ebenso auf die Höhe vom Schadenersatz auswirken wie beispielsweise die Sorge einer Mutter um ihr verletztes Kind.
Neben Knochenbrüchen, Organverletzungen und Ähnlichem spielen auch psychische Störungen eine wichtige Rolle beim Schmerzensgeld. Ein Anspruch kann auch solche Fällen berücksichtigen, in denen der Schaden innerer, mentaler Natur ist. Zu nennen sind hier beispielsweise Depressionen, Neurosen und posttraumatische Störungen.
Anspruch auf Schmerzensgeld mit der ohne Anzeige?
Wenn Sie für Schmerzensgeld eine berechtigte Anspruchsgrundlage besitzen, müssen Sie diese durchsetzen. Ob Sie das mit Hilfe eines Anwalts vor Gericht oder selbst durch Kontaktierung des Schädigers bzw. dessen Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung tun, bleibt Ihnen überlassen.
Eine außergerichtliche Einigung ist sicher für viele der bevorzugte Weg. Allerdings sträuben sich viele Versicherungen oftmals, einen Anspruch auf Schmerzensgeld in der geforderten Höhe anzuerkennen und die entsprechende Entschädigung zu zahlen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie weniger Geld erhalten, als Ihnen eigentlich zusteht.
Entscheiden Sie sich doch für den Weg über das Gericht, müssen Sie eine unbezifferte Leistungsklage formulieren. Diese eröffnet ein zivilrechtliches Verfahren, innerhalb dessen Sie die davongetragene Verletzung ebenso nachweisen müssen wie die Ursächlichkeit von Schadensereignis und Beeinträchtigung.
Wie lange kann man Schmerzensgeld einklagen?
Grundsätzlich gilt für den Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 195 BGB eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem das schädigende Ereignis stattfand und das Opfer Kenntnis vom Schädiger erlangte.
Neben dieser relativ kurzen Zeitspanne definiert das BGB außerdem eine Höchstgrenze (§ 199), die bei 30 Jahren liegt und dann zum Tragen kommt, wenn der Geschädigte von Tat und Verursacher keine Kenntnis erlangt hat. Diese Tilgungsfrist setzt bereits mit dem Zeitpunkt der Tatbegehung ein.
Wie hoch kann der Anspruch auf Schmerzensgeld sein?
Stimmbandlähmung, Haarverlust, Gehörverletzung – so unterschiedlich die Formen körperlicher Beeinträchtigungen sein können, so sehr variieren auch die Geldzahlungen beim Schmerzensgeld.
Während einige Verletzungen Schadenersatz in Höhe von Zehntausenden Euro nach sich ziehen, werden bei anderen Fällen nur geringe Summe zugesprochen.
Ausgangspunkt und Orientierungswert für die Beträge ist die sogenannte Schmerzensgeldtabelle. Das ist eine Urteilssammlung, die Entscheidungen der Rechtsprechung zu unterschiedlichen Schmerzensgeldverhandlungen auflistet und so die Möglichkeit bietet, Vergleichsfälle zu Rate zu ziehen.
Die in einer Schmerzensgeldtabelle benannten Werte des Schmerzensgeldes sind jedoch nicht bindend. Auch wenn eine der Tabellen eine Urteil enthält, das Ihrem Fall sehr ähnlich ist, können die Umstände des Einzelfalls die Richter dazu bewegen, doch einen gänzlich abweichenden Betrag zu bestimmen. Denn die konkrete Summe obliegt immer dem Ermessen des Gerichts.
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Hallo,
meine Lebensgefährtin erfuhr in 2014 einen Auffahrunfall, bei dem ihre linke Schulter derart verletzt wurde, dass sie diese über Monate nicht mal mehr anheben konnte. Die Rehamaßnahmen laufen seit Jahren. Ein technisches Gutachten, der Reha – Arzt und der Hausarzt kamen zu dem Schluss,
dass es unfallbedingt ist, und sich nicht mehr 100% verbessern wird – nach 6 Jahren. Ein med. Gutachten von einem bestellten Gutachter meinte, dass dies nicht vom Unfall sei. Das Gericht lehnte alle Schadensersatzansprüche ab – (entfernt von der Redaktion). Der Auffahrunfall produzierte bei einem Wagen der damals noch 14.000,-€ wert war einen Schaden von runden 7.000,-€ – nur um die Relation abwägen zu können. Polizei und Krankenhaus (die Fahrt ging nach dem Unfall mit dem Krankenwagen dorthin) meinten damals, dass das (entfernt von der Redaktion)bei ausländischen Fahrern alles übernimmt. Ist das geltendes Recht?
Hallo,
ich bin bei einem Heilpraktiker chiropraktisch behandelt worden, dabei wurden mir zwei Rippen gebrochen. ‘Der Schaden wurde von ihm an seine zuständige Versicherung übergeben. Kann mir jemand einen Rat geben ,ob mir Schmerzensgeld zusteht??und in welcher Höhe ich ansetzen kann?
MfG
M. Fink
Hallo,
nach einem Auffahrunfall des Gegners hat die Versicherung den Schaden zwar beglichen, weigert sich aber wegen “relativ geringfügige Beschleunigungsimpuls” kein Schmerzensgeld zu Zahlen. Was kann ich tun.
Mein Anwalt gibt mir die Sache in die Hand?
M.F.G.
K. Jöhnk
Hallo,
mein 15 jähriger Sohn wurde letztes Jahr auf dem Bürgersteig von einer Frau angefahren. Es wurde automatisch eine Anzeige geschrieben und er musste ins Krankenhaus. Dort wurde jedoch nur eine Prellung am Handgelenk festgestellt. Kann man auch hier Schmerzensgeld verlangen? Wenn ja, wie gehe ich hier weiter vor? Bis jetzt hat sich noch niemand gemeldet.
Vielen Dank.
Gruß
Andrea E.
Guten Tag, beim Befahren einer Straße öffnete der Fahrer eines am rechten Fahrbahnrand stehenden PKW’s die Fahrertür. Dises geschah plötzlich und direkt vor mir ( ich war bereits mit meinem Voderrad an der hinteren Stoßstange des PKW)
Ich stürzte über meinen Fahrradlenker auf die Straße. Neben Schürfwunden an beiden Armen, wurde beim aufgesuchten Orthopäden ein Sehnen-Riß im rechten Knie, eine Anriß der linken Archillessehne sowie eine Beeinträchtigung des linken Beckenknochens. Wegen des Beckenknochens und einer Prellung der linken Schulter konnte ich wochenlang nicht auf dieser Seite Schlafen, durch die Beschädigung der Archillessehne hatte ich wochenlange sehr starke Schmerzen beim Gehen, besonders bei Treppensteigen.
Ich hatte vor 10 Tagen einen ähnlichen Unfall.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir sagen können, wie die Schadensregulierung bei Ihnen gelaufen ist.
Haben Sie einen Anwalt beauftragt?
Viele Grüße
Gabriela
Zahnarzt hat Backenzahn unten links(46) nicht behandelt. Zahnrückwand ist abgebrochen. Zahn musste aufgrund von extremen Schmerzen komplett gezogen werden. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld/Schadensersatz
welche Schmerzgeldhöhe kann man rechtlich einfordern, wenn sich ein minderjährigen Kind in einem Baumarkt einen Nagel in den Fuß getreten hat?
Der Hund von meiner Bekannten hat mich um geworfen dabei habe ich mir die Schulter ausgekugelt eine Fraktur und einen muskelriss zu gezogen
Wie viel schmerzengeld kann ich verlangen
Hallo Birgit,
das Schmerzensgeld wird je nach Einzelfall gezahlt. Orientierung bei der Bemessung bieten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Die entsprechende Höhe ist aber abhängig von Faktoren wie Schmerzintensität. der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ob operiert werden musste. Auch Folgeschäden müssen berücksichtigt werden. Wir können Ihnen daher leider Zahl nennen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org