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Eine Entschädigung steht Ihnen nach einem Unfall zu

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach einem Kfz-Unfall können Sie Entschädigung verlangen

Unverschuldeter Unfall: Eine Entschädigung ist Ihr gutes Recht.
Unverschuldeter Unfall: Eine Entschädigung ist Ihr gutes Recht.

Besonders ärgerlich und schockierend ist ein Autounfall für jene Beteiligte, welche sich Nichts zu Schulden haben kommen lassen. Ihnen entstehen im schlimmsten Fall hohe Kosten und bleibende Schäden, obwohl sie sich vollkommen gesetzeskonform verhalten haben.

Aus diesem Grund können sie eine Entschädigung nach dem Unfall verlangen.

Doch wofür genau können Geschädigte einen Schadensersatz verlangen? Wer bezahlt die Entschädigungssummen und was passiert, wenn die Forderung abgewiesen wird?

In diesem Ratgeber erklären wir, was es mit der Entschädigung nach einem Unfall auf sich hat, welche Posten entschädigt werden können und welche Versicherung den Schaden begleichen muss.

FAQ: Entschädigung nach einem Unfall

Von wem erhalte ich eine Entschädigung nach dem Unfall?

Die Versicherung des Unfallverursachers muss für die Kosten des Geschädigten aufkommen. Als Unfallverursacher erhalten Sie für den eigenen Schaden meist nur eine Entschädigung, wenn Sie eine Kaskoversicherung haben.

Für welche Posten kann ich eine Entschädigung verlangen?

Je nach Fall, haben Sie unterschiedliche Schadenersatzansprüche. Klicken Sie hier, um unsere Liste zu sehen.

Was ist, wenn der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung jede Entschädigung verweigert?

Manchmal haben Versicherung das Recht, die Kostenübernahme zu verweigern (z. B. wenn der Fahrer fahrlässig gehandelt hat). In solchen Fällen sollten Sie einen Anwalt nach dem Unfall zurate ziehen.

Spezifische Informationen zur Entschädigung nach einem Unfall:

Deshalb bekommen Sie nach einem Kfz-Unfall eine Entschädigung

Sind Sie in einen Autounfall verwickelt, obwohl Sie sich an die Verkehrsregeln gehalten und angemessen vorsichtig verhalten haben, entstand Ihnen unverschuldet ein Schaden. Sie müssen deshalb einige Nachteile oder gar Einschränkungen in Kauf nehmen.

Für diese Einschnitte muss Sie der Verursacher entschädigen. Das bedeutet, dass er für all jene Kosten aufkommen muss, welche aufgrund des Unfalls entstanden sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Rechtsanwaltskosten
  • Kosten für einen Mietwagen nach einem Unfall
  • Kosten der Reparatur Ihres Kfz
  • Heilbehandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfallentschädigung

Das Bürgerliche Gesetzbuch hält hierzu fest:

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.“ (§ 249 BGB)

Aufgrund dieses Grundsatzes können Geschädigte beispielsweise verlangen, dass die Kosten für einen Mietwagen übernommen werden oder alternativ eine Nutzungsausfallsentschädigung für ihr Kfz fordern.

Die Höhe der Entschädigung variiert selbstverständlich je nach Schwere des Unfalls und der Verletzungen. Gutachter können Ihnen dabei helfen, eine angemessene Summe zu beziffern.

Welche Versicherung bezahlt die Entschädigung bei einem Unfall?

Verursachen Kaskoversicherte einen Unfall, wird die Entschädigung von der Versicherung gezahlt.
Verursachen Kaskoversicherte einen Unfall, wird die Entschädigung von der Versicherung gezahlt.

Forderungen nach Entschädigung sind grundsätzlich an den Verursacher zu richten – also an den Fahrer des anderen Kfz.

Da es sich bei Schmerzensgeld, Schadensersatz und Co. meist um hohe Summen handelt, reicht derjenige die Forderung an seine Versicherung weiter.

Bei Kfz-Unfällen greift an dieser Stelle die Haftpflichtversicherung des Betroffenen. Diese prüft vorab, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Oftmals empfiehlt es sich, das entsprechende Schreiben zur Forderung mithilfe eines Rechtsanwalts zu verfassen.

Haben Sie einen Unfall selbst verursacht, zahlt die gegnerische Versicherung verständlicherweise keine Entschädigung. Sind Sie allerdings kaskoversichert, kann Ihr Versicherer an dieser Stelle helfend einspringen.

Was, wenn die Entschädigung nach einem Unfall nicht bezahlt wird?

In bestimmten Fällen ist es für Geschädigte schwierig, eine angemessene Entschädigung für die ihnen entstandenen Schäden zu bekommen. Weigert sich beispielsweise die gegnerische Autohaftpflichtversicherung zu bezahlen, müssen Betroffene meist einen Anwalt einschalten.

Hat der Verursacher des Unfalls fahrlässig gehandelt, hat seine Versicherung das Recht, die Zahlung zu verweigern. In diesem Fall steht Ihnen eine angemessene Entschädigung direkt von dem Betroffenen zu.

Auch hier ist die Zuhilfenahme eines Anwalts meist notwendig. Dies gilt insbesondere bei höheren Summen.

Auch wenn Sie zu hohe oder nicht belegte Entschädigungssummen nach einem Unfall verlangen, wird Ihnen eine Auszahlung verweigert. Die Versicherung prüft sehr genau, ob die Forderung angemessen und gerechtfertigt ist.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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10 Kommentare

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  1. M.H.
    Am 4. Januar 2020 um 21:44

    Hallo,

    2016 war ich die Geschädigte eines Auffahrunfalls, hatte HSW und – auf Anforderung – Schadensersatz von 600 EUR bekommen.

    Nun wollte ich ( 46 j ) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, mein Antrag wurde aufgrund des Vorfalles vorerst zurückgestellt und wird in 6 Monaten erneut überprüft.
    Laut Aussage der Versicherung gibt es dann 3 mögliche Szenarien :
    *die Versicherung wird abgelehnt
    *die Versicherung wird abgeschlossen, Berufsunfähigkeit aufgrund von Wirbelsäulenerkrankungen dann aber ausgeschlossen
    *Versicherung, aber mit höheren Prämien

    Bei allen drei Szenarien habe ich das Nachsehen und bin benachteiligt, obwohl mir ohne Schuld ein anderer Fahrer im sich auflösendem Stau draufgefahren ist.

    Habe ich eine Möglichkeit seine Versicherung dahingehend jetzt noch zu belangen ?

    Danke

    M.H.

  2. Fiedlee
    Am 4. Dezember 2019 um 21:04

    Hallo,
    meine Tochter war Ersthelfer als der vor Ihr fahrende Rentner eine Frau überfahren hat.
    Nach der Rückmeldung das die Frau verstorben ist hat Sie einen Nervenzusammenbruch erlitten und ist nun in psychischer Behandlung.
    Kann man den Fahrer der die Frau getötet hat auf Schadensersatz verklagen.
    Bitte um Hilfe

  3. Jule
    Am 19. Dezember 2017 um 23:22

    Hallo, ich hatte am Sonntag einen “kleinen” Auffahrunfall. Der Vorfall ereignete sich wie folgt:
    Der Unfallgegner stand vor mir an der roten Ampel und ist als es auf grün umgeschalten hatte angefahren und dann nach seiner aussage von der Kupplung gerutscht wobei das Auto abrupt stehen geblieben ist. Ich bin zur selben Zeit angefahren und konnte leider nicht so schnell reagieren und bin hinten drauf gefahren.

    Als wir den “Schaden” begutachteten, sagte er direkt das seine “Stoßstange” hinten (weiß nicht ob es der richtige begriff für das Bauteil ist, da ich keine Ahnung davon habe) bereits defekt war da seine Frau zuvor schon mit einem LKW eine Auffahrunfall hatte. Weietere Schäden waren an seinem Auto nicht zu erkennen. Mein Auto (schon etwas in die Jahre) gekommen hat keine sichtbaren Schäden davon getragen auuser ein verbeultes Kennzeichen.

    Er schlug vor es ohne versichung und Polizei zu klären, bzw. einigten wir uns darauf das es dum gelaufen war und keiner einen Anspruch an den anderen stellt. Ich willigte ein da es bei mir nur das Kennzeichen beroffen hatte. Wir tauschten noch den Namen und die Adresse aus für alle Fälle seiner Meinung nach (Ich war in dem Moment völlig überfordert und stimmte allem zu).

    Heute (Dienstag) kontaktierte er mich und meinte ich solle den Schaden doch melden da seine Schwiegertochter die mit im Auto saß zum Arzt müsste wegen “vermeindlichen” Spätfolgen. Ich solle aber auf den Unfalltag auf heute (dienstag ) datieren um eventuelle Schwierigkeiten bei der Versicherung zu vermeiden. Er gab mir die Adresse seines Versicherungsvertreters bei der A… und bad mich alles über Ihn zu klären, da er von dem Vorschaden auch schon in Kenntnis gesetzt wäre.

    Meine Frage jetzt… Wie verhalte ich mich? melde ich es meiner Versicherung und soll ich mich wie er Vordert bei seinem Vertreter melden? Irgendwie erscheint mir der ganze Ablauf aber nicht in Ordnung und ich befürchte auf einen Versicherungsbetrug reinzufallen.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    LG Jule

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 11:20

      Hallo Jule,
      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen – das heißt, wir dürfen zu Schritten weder raten noch abraten.

      Die ganze Sache klingt in der Tat etwas verdächtig. Wenn Sie die Vermutung haben, dass der Unfall inszeniert war, können Sie sich an die Polizei, einen Anwalt für Verkehrsrecht oder die Versicherung selbst wenden und Ihre Bedenken schildern. Außerdem können Sie einen Gutachter hinzuziehen, um den Schaden fachmännisch einschätzen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber: https://www.bussgeldkatalog.org/fingierter-unfall/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Andreas S.
    Am 27. Juni 2017 um 22:01

    Hallo, ich bin mit meinem Fahrrad eine letzte Gassirunde für meinen Hund entlang eines Baches unter einer Brücke durch gefahren. Auf einmal war das Licht aus. Nach etwa 30 Min. wurde ich beim verladen in ein Notarztwagen munter. Die mitlerweile eingetroffenen Polizisten sagten mir das ich warscheinlich von einem Brett welches sich von einer Lärmschutzwand durch den Wind gelöst hätte, getroffen währe. Diese Lärmschutzwand ist schon älter und gehöhrt zur Befestigung an der Bundsstrasse 7 in höhe Kaufungen bei Kassel. Eine Gehirnerschütterung und eine Schulterprellung vom Sturz zug ich mir dabei zu. Nach 2 Nächten und einem Tag Beobachtung wurde ich aus dem Krankenhaus entlassen. seit gestern nun merke ich das mein Augenlicht sich verschlechtert hat. Für morgen habe ich einen Termin beim Augenarzt.
    Ich hätte Tot sein können. gestern habe ich noch Bilder des alten Zustandes gemacht und heute ist alles verändert, man hat also reagiert. Warum musste es erst soweit kommen und wie soll ich damit weiter umgehen? MfG Andreas S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 9:45

      Hallo Andreas,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und verweisen daher an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Herr k.
    Am 8. Mai 2017 um 17:40

    an Anfang wurde ich sage, Dass mein deuscht nicht so gut ist,

    ch schlug von einem Auto während der Rückkehr nach Hause auf meinem Fahrrad, ich Kopf und Schulterverletzungen hatte, die Gesellschaft der anderen Partei verweigert imdenisacion von Schmerzen zu zahlen, die ich jetzt erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 9:34

      Hallo,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, Schmerzensgeldforderungen durchzusetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. F. Hans
    Am 25. Januar 2017 um 14:09

    Moin, meine Frau die Frieda hat mich gestern geschlagen.. Habe blaue flecken am Arm…
    Meine Frage ist ob ich für solche Fälle auch Entschädigt werde,
    Gruß Hans

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2017 um 10:57

      Hallo F. Hans,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten, empfiehlt es sich in diesem Fall einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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