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Erhalten Sie das Schmerzensgeld steuerfrei?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schmerzensgeld: Steuerliche Behandlung vom Ausgleich immaterieller Schäden

Geschädigte haben Anspruch auf den Ausgleich immaterieller Schäden - aber: Ist das Schmerzensgeld steuerpflichtig?
Geschädigte haben Anspruch auf den Ausgleich immaterieller Schäden – aber: Ist das Schmerzensgeld steuerpflichtig?

Ob nach einem Arbeits- oder Verkehrsunfall, nach einer erlittenen vorsätzlichen Körperverletzung oder einem Missgeschick im Haushalt des besten Freundes: In zahlreichen Lebenslagen kann es zu mehr oder minder ernsthaften Gesundheitsschäden kommen. Der Geschädigte kann dann gegenüber dem Verursacher Schadensersatz einfordern, der bei immateriellen körperlichen Schäden in Form von Schmerzensgeld gewährt wird.

Der Kampf mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist oft mühsam, umso beruhigter ist der Betroffene, wenn am Ende der Odyssee die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion erfüllt und das Schmerzensgeld gezahlt wird.

Doch schon tauchen neue Fragen auf: Müssen Sie die erhaltene Entschädigung eigentlich versteuern oder ist das Schmerzensgeld steuerfrei? Erfahren Sie im Folgenden mehr über die bei dieser Entschädigung anzusetzende steuerliche Behandlung.

FAQ: Schmerzensgeld und Steuern

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wenn ein Autofahrer einen Unfall verursacht und dabei etwa einem Fahrradfahrer das Bein bricht, könnte dieser einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Wer zahlt das Schmerzensgeld aus?

In der Regel übernimmt eine Haftpflichtversicherung die Kosten für entstandene Schäden und Schmerzensgeld.

Werden Steuern auf Schmerzensgeld erhoben?

Nein, in der Regel werden vom Schmerzensgeld keine Steuern abgezogen. Das Opfer bekommt den vollen Betrag.

Zur Funktion von Schmerzensgeld

Als Ausgleich immaterieller Schäden bleibt das Schmerzensgeld zumeist steuerfrei.
Als Ausgleich immaterieller Schäden bleibt das Schmerzensgeld zumeist steuerfrei.

Die Frage, ob das dem Geschädigten zustehende Schmerzensgeld steuerpflichtig ist, ist auch wesentlich an die Funktion dieser Entschädigung gebunden. Das Schmerzensgeld soll vor allem zwei wichtige Aspekte erfüllen:

  1. einen Ausgleich für die erlittenen Schäden gewähren und
  2. eine Genugtuung herstellen, die besonders den Sühnecharakter auf Seiten des Täters berücksichtigt.

Diese Doppelfunktionalität lässt erkennen, dass es bei dieser Form des immateriellen Schadensersatzes nicht darum geht, dass sich der Geschädigte bereichert. Sinn und Zweck ist es, dass er für die erlittenen Schäden angemessen entschädigt und der Täter auf der anderen Seite durch die Zahlung zusätzlich gemaßregelt wird.

Ebenjene fehlende Bereicherungsfunktion hat einen wichtigen Einfluss auf die Frage: “Ist die erhaltene Entschädigungszahlung steuerpflichtig?”

Ist das Schmerzensgeld steuerfrei?

Wie nun genau wird das Schmerzensgeld bei der Einkommensteuer betrachtet? Ist es als zusätzliche Einnahme zu versteuern? Antworten liefert hier das Einkommensteuergesetz (EStG). Nach § 22 Ziffer 4 EStG ist eine Entschädigung nur dann steuerpflichtig, wenn sie den Ausgleich tatsächlicher Vermögensverluste darstellt.

Das bedeutet: Wird ein Schadensersatz gewährt für materielle Schäden etwa nach Einbußen durch Urheberrechtsverletzungen oder besonderen Aufwendungen für umfangreiche Heilbehandlungen, so findet eine Besteuerung statt.

Im Umkehrschluss heißt das: Auf das Schmerzensgeld fallen keine Steuern an. Da es sich hierbei um den Ausgleich immaterieller Gesundheitsschäden handelt, findet § 22 Ziffer 4 EStG hier keine Anwendung und das Schmerzensgeld bleibt steuerfrei. Geschädigte erhalten damit die volle vom Gericht oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung zugesprochenen Summe, ohne davon eine Einkommensteuer abführen zu müssen.
In seltenen Einzelfällen kann das Gericht bestimmen, dass auf das Schmerzensgeld Steuern anfallen.
In seltenen Einzelfällen kann das Gericht bestimmen, dass auf das Schmerzensgeld Steuern anfallen.

Ausnahmen: Nicht jede erhaltene Entschädigung steuerfrei!

Vorsicht ist geboten, wenn es neben dem eigentlichen Schmerzensgeld aufgrund von einer den Schädigungen zuzuschreibenden Erwerbsunfähigkeit zu einer Einmalzahlung oder einer Rentenzahlung kommt.

In diesem Fall werden tatsächlich materielle Schäden ausgeglichen, wodurch sich nach § 22 Ziffer 4 EStG eine Besteuerung ergibt.

Und auch nicht jedes Schmerzensgeld ist immer steuerfrei. In Einzelfällen haben Gerichte auch schon hierbei abweichende Entscheidungen getroffen.

So ging etwa ein Kläger vergeblich vor dem Bundesfinanzhof gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vor.

Dieses hatte entschieden, dass die erhaltene Entschädigung wegen einer Beleidigung und Rufschädigung – inklusive Schmerzensgeld – steuerpflichtig ist.

Die Entscheidungsgrundlage: Das Zusammenfallen von Abfindung und Abgeltung in einem Gesamtbetrag (inklusive Schmerzensgeld) begründete die Gesamtbesteuerung. Der Bundesfinanzhof bestätigte das Urteil (16.11.2005, Aktenzeichen XI-R-32/4).

Fazit: Grundsätzlich ist Schmerzensgeld immer steuerfrei. In seltenen Ausnahmefällen kann eine Besteuerung dennoch bestimmt werden. Dabei sind jedoch die im jeweiligen Einzelfall bestimmenden Sachverhalte zu berücksichtigen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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1 Kommentar

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  1. Gretel D
    Am 13. Januar 2023 um 22:44

    Ich hatte am 27.11.2022 einen Autounfall mit einem Pferd. 8 Rippenbrueche, Brustbeinbruch, 3. Lendenwirbel gebrochen. Ich kann nun nicht mehr lange sitzen, da ich dann erhebliche Schmerzen bekomme. Der untersuchende Arzt , teilte mir mit, dass ich damit wohl leben muesste und hatte mir gleichzeitig geraten, nach 3 Monaten, erneut ein CT machen zu lassen und nicht auf ein Schmerzengeld einzugehen. Ich werde im Frühjahr 77 Jahre, Ich bin aber von Grund bei guter Gesundheit. Was könnte er gemeint haben? Eine Unfallrente? Die muesste ich doch aber versteuern. Wie hoch wäre denn mein Schmerzengeld?

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