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Nach einem Unfall einen Anwalt einschalten: Lohnt sich das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach unverschuldetem Unfall: Anwalt ist empfehlenswert

Es lohnt sich, nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten.
Es lohnt sich, nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten.

Rechtsanwälte lohnen sich erst, wenn es Probleme gibt!

Viele Menschen beherzigen diesen Satz und kontaktieren einen Anwalt meist erst, wenn sich massive Schwierigkeiten abzeichnen.

Oftmals können Rechtsexperten in diesem Fall lediglich den Schaden begrenzen. Eine rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts kann hingegen Nachteilen von vorneherein entgegen wirken.

Hinzu kommt, dass Anwälte Betroffene meist auf Rechte hinweisen können, welche Ihnen zustehen aber nicht bedacht wurden.

Doch wer muss die entstandenen Kosten bezahlen? Bei einem Unfall einen Anwalt nehmen: Ja oder Nein? In diesem Ratgeber bekommen Sie eine Antwort und erfahren, wie Ihnen ein Anwalt nach einem Unfall helfen kann.

FAQ: Anwalt nach dem Unfall

Wann sollte ich einen Anwalt nach einem Unfall hinzuziehen?

Das ist beispielsweise dann ratsam, wenn Sie nur eine Teilschuld haben oder sogar unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden.

Wie kann der Anwalt nach einem Unfall helfen?

Er kann z. B. die Schuldfrage klären oder Schadenersatzforderungen prüfen.

Wer bezahlt den Anwalt nach einem Unfall?

In der Regel trägt der Unfallverursacher die Anwaltskosten nach einem Unfall.

Weitere Informationen zur Zuhilfenahme eines Anwalts nach einem Unfall

Schuldhafter Verkehrsunfall: Kann ein Anwalt die Kosten reduzieren?

Sie sind überzeugt, Sie sind für den Zusammenstoß mit einem anderen Kfz verantwortlich? Auch in diesem Fall ist es ratsam, nach dem Verkehrsunfall schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Möglicherweise trifft Sie nur eine Teilschuld. In diesem Fall kann ein Experte ermitteln, welche Ansprüche gegen Sie bestehen. Des Weiteren kann ein Rechtsanwalt nach einem Autounfall sowohl die eigene als auch die gegnerische Versicherung kontaktieren und mit dieser kommunizieren.

Es ist ratsam, am Unfallort kein Schuldeingeständnis zu unterschreiben, selbst wenn Sie überzeugt sind, der Verursacher zu sein. Füllen Sie nur den Unfallbericht wahrheitsgemäß aus.

Ohne Schuld in einen Unfall verwickelt? Ein Rechtsanwalt ist zu empfehlen

Bei der Kommunikation mit Versicherungen hilft Ihnen ein Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall weiter.
Bei der Kommunikation mit Versicherungen hilft Ihnen ein Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall weiter.

Umgekehrt sollten Sie nicht auf einen Anwalt verzichten, selbst wenn alle Beteiligten sich einig sind, dass Sie für den Zusammenstoß nicht die Schuld tragen.

Denn auch in diesem Fall gilt: Sie verhandeln nicht direkt mit den anderen Unfallbeteiligten, sondern mit deren Versicherungen.

Diese wollen natürlich so wenig zahlen wie möglich und beauftragen deshalb Experten damit, den für sie günstigsten Weg zu finden. Dies begründen sie meist mit jenem Teil der Rechtsprechung, welcher ihnen in die Karten spielt.

Ein Anwalt für Unfallrecht und Verkehrsrecht kann ermitteln, ob diese auf Ihren Unfall überhaupt zutrifft und welche Urteile von der Versicherung ausgelassen wurden.

Sogar der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Sie als schuldloser Beteiligter eines Unfalls das Recht haben, unmittelbar nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten.

Dies beruht auf dem Prinzip der Chancengleichheit: Immerhin können gegnerische Versicherungen deutlich mehr Erfahrung und Expertenwissen vorweisen als Geschädigte.

Mietwagen oder Schadensersatz – was steht Ihnen zu?

Oftmals wissen viele Betroffene nicht, welche Rechte Ihnen zustehen. Ein Rechtsanwalt ermittelt nach einem Unfall genau, ob beispielsweise ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Vielleicht muss die gegnerische Versicherung ebenfalls einen Mietwagen finanzieren, bis der Schaden an Ihrem Kfz behoben wurde. Auch hier ist es ratsam, die teilweise schwierige Kommunikation einem Anwalt zu überlassen.

Schmerzensgeld kann Ihnen ebenfalls nach einem Unfall zustehen – auch in diesem Fall kann ein Anwalt ausloten, welche Beträge Sie fordern können.

Nach einem Unfall einen Anwalt einschalten: Welche Kosten entstehen und wer zahlt sie?

Die Kosten für einen Anwalt: Nach einem Unfall müssen Sie nicht immer zahlen.
Die Kosten für einen Anwalt: Nach einem Unfall müssen Sie nicht immer zahlen.

Viele scheuen sich aufgrund der Kosten, nach einem Autounfall einen Anwalt zu kontaktieren. Doch die Gebühren müssen nicht immer von Ihnen beglichen werden.

Geben Sie Ihrem Anwalt nach dem Autounfall den Auftrag, die Schadensregulierung durch die Versicherung kritisch zu überwachen. Denn in der Regel müssen nicht Sie, sondern die Versicherung die Kosten dafür tragen.

Grundsätzlich gilt: Sind Sie nicht schuldig an dem Autounfall, wird der Rechtsanwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.

Liegt allerdings eine Teilschuld vor, zahlt der Versicherer Ihres Unfallgegners lediglich einen Teil der Anwaltskosten: nämlich den, der sich auf die Schuld Ihres Gegners bezieht.

Besprechen Sie diese Option vorab mit Ihrem Anwalt. Viele Rechtsexperten lassen sich darauf ein, Ihren Auftrag nicht auf den gesamten Schaden an den Kfz, sondern auf den schuldhaften Teil Ihres Gegners zu begrenzen.

Es gilt also beim Verkehrsunfall: Die Anwaltskosten trägt der Schuldige.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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8 Kommentare

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  1. Tim S.
    Am 27. April 2022 um 23:19

    Hallo Zusammen,
    Ich stand heute an einer Ausfahrt, da sich ein Stau gebildet hat. Von der Autobahn ist von der rechten Spur ein Autofahrer auf die linke gewechselt und der Unfallverursacher ist nach recht ausgewichen und mir mit 100km/h ins Auto gefahren. Vermutlich ein Totalschaden….. was kann ich machen, meint ihr der Anwalt wird komplett bezahlt? Muss noch auf die Unfallanzeige der Polizei warten.

    Danke und VG

  2. Hendrik O
    Am 2. September 2021 um 1:14

    Ich wurde vor 2 Monaten von einem Pkw Fahrer umgenieted.
    Dass heißt er ist in einer Auffahrt gewendet und ist mir seitlich in das Motorrad gefahren, ich habe trotz aller dinge mein Bike geretted aber es ist bei mir trotzdem ein Schden von 644 Euro endstanden.
    Er wollte keine Versicherung einschalten und aus Nächtenliebe habe ich gesagt was wir das hin bekommen.
    Bis jetzt hat er mich von vorne bis hinten verarscht und ich habe nach 3 Monaten den schaden selber behoben.
    Ich habe nach dem Unfall die Polizei gerufen, also ich habe ein Aktenzeichen, ich Habe einen Kostenvoranschlag von einer Vertragswerkstadt aber ich kann mir keinen Anwalt leisten da ich erst 20 bin und vor 3 Monaten zu hause ausgezogen bin und deshalb der Rechtsschutz vom ADAC nicht mehr bei mir greift.
    ich brauche das geld das ich jetzt sozusagen vorgestreckt habe für die reparaturen dringend wieder aber er hat mich bis jetzt 3 mal belgen das er angäblich bei diesem oder jenem versicherer sei.
    Ich habe also drei versicherungen gefragt und jeweils eine antwort abgewarted und wurde nur endtäuscht
    wie hoch sind meine changsen das wen ich ihn verklage das ich diese Kosten nicht tragen muss ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2021 um 12:19

      Hallo Hendrick O.,

      Wir dürfen grundsätzlich keine Rechtsberatung geben. Daher wende dich bitte mit deinem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsecht oder erkundige dich nach einer Erstberatung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sabine C
    Am 1. August 2021 um 11:47

    Am 26.07.2021 hatte mein Mann einen schweren Motorradunfall auf einer kleinen schmalen Ortsverbindungsstraße. Beim Unfall prallte das Motorrad BMW R 1250 GS frontal auf einen entgegenkommenden Opel. Vermutlich haben sich beide Fahrer nicht gesehen, da der Zusammenstoß an einer leichten Kurve geschah, die man nicht einsehen konnte. Es gibt keine Bremsspuren, aber der Fahrer des PKW hat keine körperlichen Schäden davongetragen, weshalb ich davon ausgehe, dass die Geschwindigkeit nicht zu groß war. Mein Mann ist über das Auto geflogen und hat sich bei der “Landung” schwere körperliche Verletzungen und Brüche zugezogen, obwohl er Vollschutz trug. Das Motorrad wurde von der Polizei über einen Abschleppdienst sichergestellt, weil der Unfallhergang bisher ungeklärt ist. Ich weiß nicht, ob das gegnerische Fahrzeug Schuld hat, oder ob beide Fahrer eine Teilschuld tragen. Mein Mann ist nicht ansprechbar und liegt im künstlichen Koma. Ist es sinnvoll, bereits jetzt einen Anwalt einzuschalten, (Wir haben eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.) oder ist es sinnvoll abzuwarten, bis die Schuldfrage geklärt ist?

  4. Nicole
    Am 30. Januar 2020 um 18:19

    Hallo,
    wir hatten einen unverschuldeten Autounfall. Die gegnerische Versicherung wartet nach einigen Monaten immer noch auf den Polizeibericht.
    Einen Anwalt haben wir auch sofort eingeschaltet.
    Jetzt wollen wir vor Gericht gehen, weil sich nichts tut.
    Wer zahlt die Gerichtskosten?

  5. Katja
    Am 15. November 2019 um 9:05

    Guten Morgen Zusammen,
    ich hatte einen unverschuldeten Autounfall. Mein Auto war Totalschaden. Ich habe Ansprüche über den Anwalt geltend gemacht. Seit einem Monat ist alles abgeschlossen und nun bekomme ich von meiner Anwältin eine Rechnung, weil sie einen anderen Gegenstandswert hernimmt als die gegnerische Versicherung. Kann das richtig sein? Ich dachte man muss keine Anwaltskosten tragen, wenn man nicht schuld ist. Wäre super, wenn Sie mir weiterhelfen könnten, da der Wert schon sehr hoch ist.

    Vielen Dank.
    Gruß
    Katja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Dezember 2019 um 17:10

      Hallo Katja,

      unter Umständen übernehmen Versicherungen nicht die kompletten Kosten für einen beauftragten Rechtsbeistand (insbesondere bei Teilschuld). Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um klären zu lassen, woraus sich die Kosten ergeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Klaus
    Am 27. Oktober 2019 um 20:30

    Hallo,
    ich bin schuldlos in einen Unfall verwickelt worden. Nun war ich sechs Wochen krank geschrieben und die gegnerische Versicherung will nur 800 Euro Schmerzensgeld zahlen.
    Mein Anwalt sagt das, wenn ich mehr Schmerzensgeld erwarte, müsse er eine Klage einreichen. Und wenn ich diese verliere muss ich die Kosten für die Klage zahlen.
    Stimmt das?

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