Verjährung von Schmerzensgeld – Wann entfallen mögliche Ansprüche?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann tritt die Verjährung von einem Schmerzensgeldanspruch ein?

Wann tritt die Verjährung von Schmerzensgeld nach einem Schadensereignis ein?
Wann tritt die Verjährung von Schmerzensgeld nach einem Schadensereignis ein?

Nach einem erlittenen Schaden durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung eines Dritten kann der Geschädigte gegenüber diesem nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Schadensersatzanspruch stellen. Das Schmerzensgeld soll dabei vornehmlich die erlittenen immateriellen Schäden ausgleichen.

Bei der Geltendmachung etwaiger Schmerzensgeldansprüche bleibt den Geschädigten jedoch nicht unendlich viel Zeit, denn wie bei allen gesetzlichen Ansprüche gelten auch hier feste Verjährungsfristen.

Doch wann genau tritt die Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen ein? Wie lange kann man Schmerzensgeld geltend machen?

FAQ: Verjährung vom Schmerzensgeld

Wann kommt es zur Verjährung beim Schmerzensgeld?

Normalerweise gelten Schmerzensgeldansprüche nach drei Jahren als verjährt. Es kann jedoch auch Ausnahmen geben, in denen Sie länger durchgesetzt werden können. In der Regel ist jedoch spätestens nach 30 Jahren Schluss und die Ansprüche sind verjährt.

Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?

Die Frist beginnt bei der Verjährung des Schmerzensgeldes erst am Ende des Jahres, in dem es zum jeweiligen Schaden kam.

Was passiert, wenn ich meinen Anspruch auf Schmerzensgeld nicht rechtzeitig geltend mache?

Wenn Sie das Ihnen eigentlich zustehende Schmerzensgeld erst beantragen, wenn es bereits zur Verjährung gekommen ist, können Sie keinerlei Forderungen gegenüber dem Schädiger mehr geltend machen. Schnelles Handeln ist also empfehlenswert.

Verjährungsfrist gilt beim Schmerzensgeld: Wann sind die Schadensersatzansprüche verjährt?

Für die Verjährung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall oder anderen Schadensfällen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Diese beträgt insgesamt drei Jahre. Die Frist setzt beim Schmerzensgeld zum Ende des Jahres ein, in dem es zu dem Schadensfall kam (§ 199 Absatz 1 Ziffer 1 BGB).

Das bedeutet: Wurden Sie im April 2017 in einen Verkehrsunfall verwickelt, der zu anspruchsbegründenden Gesundheitsschäden führte, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2017. Sie haben dann drei Jahre Zeit, um Schmerzensgeld einzufordern. Die Frist endet mit Wirkung zum 31.12.2020. Haben Sie bis dato keine Schmerzensgeldforderung gegenüber dem Schädiger erhoben, verfallen Ihre Ansprüche mit Eintritt der Verjährung. Schmerzensgeld erhalten Sie dann nicht mehr.

Schädiger unbekannt: Wann verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Anspruch auf Schmerzensgeld: Die regelmäßige Verjährung tritt nach drei Jahren ein.
Anspruch auf Schmerzensgeld: Die regelmäßige Verjährung tritt nach drei Jahren ein.

Anders verhält es sich etwa, wenn Sie den Schädiger nicht kennen.

Hat der Unfallverursacher sich nach dem Schadensereignis etwa der Unfallflucht schuldig gemacht und muss zunächst ermittelt werden, beginnt die Frist für die Verjährung der Schmerzensgeldansprüche frühestens Ende des Jahres, in dem Sie von dem Schädiger Kenntnis erlangen oder zumindest hätten ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssen (§ 199 Absatz 1 Ziffer 2 BGB).

Angenommen, Ihr im April 2017 erlittener Unfall ging mit der Fahrerflucht des Schädigers einher: Kann dieser erst im Mai 2018 ermittelt werden, beginnt die beim Schmerzensgeld für die Verjährung relevante Dreijahresfrist erst zum 31.12.2018.

Kann die Polizei den Schuldigen bereits im Juni 2017 ermitteln, bleibt als Beginn der Verjährungsfrist der 31.12.2017 bestehen.

Aber: Spätestens nach 30 Jahren tritt die Verjährung von Schmerzensgeld unabhängig von deren Kenntnis oder Entstehungszeitpunkt ein (§ 199 Absatz 2 BGB). Das bedeutet: Erlangen Sie erst hiernach Kenntnis von dem Schädiger, ist der Anspruch auf Schmerzensgeld bereits entfallen.

Schmerzensgeldanspruch entfällt bei Verjährung komplett

Ist die Verjährung beim Schmerzensgeld nach einem Unfall oder anderen Schadensfall eingetreten, können Geschädigte keinerlei Forderungen mehr gegenüber dem Schadensverursacher geltend machen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich rechtzeitig mit der Geltendmachung etwaiger Ansprüche auseinanderzusetzen.

Wenden Sie sich hilfesuchend an einen Anwalt, der Sie bei der Einforderung von Schmerzensgeld unterstützen und Ihnen bei der Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe behilflich sein kann.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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2 Kommentare

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  1. Hoffmann
    Am 29. Mai 2020 um 12:36

    Sehr gut erklärte., super hat viele geholfen.
    Danke

  2. Bekir
    Am 21. April 2020 um 0:37

    Feb.2020 hatte ich einen Arbeitsunfall mit einem arbeitskolege er fuhr mit dem stehameise hinten in mein bein rein schien und wadenbeinbruch Kompartmentsyndrom
    18 monate Au kein cent scmerzen geld bekommen kein polizei ist gekommen um es auf zunehmen habe ich noch schmerzengel ansprüche geben mein arbeitskolege öder ist es verjährt es kann sein das uch noch bis ende dieses jahr noch gelten machen kann könnte ihr mir ein info geben zur unfall zeit hatte ich keine Rechtsutz .das war mein problem ich würde mich freuen wenn sie mir info zu schicken würdern

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