Was, wenn nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt ist?
Kracht es im Straßenverkehr, kochen nicht selten die Gemüter hoch. Oftmals sind alle Unfallbeteiligten davon überzeugt, dass der jeweils andere Schuld an dem unfreiwilligen Kontakt hat. Schuldzuweisungen und ein handfester Streit folgen nicht selten.
Doch oftmals ist bei einem Unfall die Schuldfrage nicht so einfach zu klären, wie es im ersten Moment scheint. Viele unerwartete Faktoren können eine Rolle spielen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie am Unfallortachten müssen, um die Schuldfrage nach dem Unfall möglichst schnell zu klären.
Weitere Informationen zur Rolle der Schuldfrage in Sachen Versicherung und Schadensregulierung erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Die Schuldfrage nach dem Unfall
Warum ist die Schuldfrage nach dem Unfall so wichtig?
Es geht darum zu klären, wessen Versicherung den Schaden übernehmen muss. Es muss stets die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einspringen. Diese zahlt aber nur den Schaden am Kfz des Unfallgegners.
Was tun, wenn Uneinigkeit bei der Schuldfrage herrscht?
Ein polizeilicher Unfallbericht kann die Schuldfrage klären. Notfalls muss auch ein Gutachter hinzugezogen werden.
Wie lässt sich die Schuldfrage nach einem Unfall klären?
Es gibt verschiedene Anhaltspunkte. Klicken Sie hier, um herauszufinden, wie die Schuldfrage geklärt wird.
Spezifische Informationen zur Schuldfrage nach einem Unfall:
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Wieso ist die Schuldfrage für die Versicherung so wichtig?
Jedes Auto muss per Gesetz haftpflichtversichert sein. Diese Regelung soll verhindern, dass unschuldige Unfallbeteiligte auf dem entstandenen Schaden sitzen bleiben. Die Haftpflichtversicherung kommt für jene Schäden auf, welche der Versicherte verursacht.
Bevor die Versicherung einspringt, möchte diese jedoch eindeutig wissen, dass ihr Kunde auch tatsächlich an dem Unfall Schuld war. Ist dies nämlich nicht der Fall, ist sie nicht für die gegnerischen Schäden verantwortlich.
Verursachen Sie beispielsweise einen Auffahrunfall, weil Sie zu dicht auffuhren, kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht für die Schäden an Ihrem Fahrzeug auf.
Ist nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt, zahlt die Versicherung daher in der Regel erstmal nichts an den Unfallgegner, sondern geht der Frage zunächst auf den Grund.
Wodurch wird die Schuldfrage bei einem Autounfall geklärt?
Damit die Schadensregulierungreibungslos abläuft, muss also nach einem Unfall die Schuldfrage geklärt sein. Unfallbeteiligte können noch am Unfallort einige Maßnahmen ergreifen, welche die Klärung der Schuldfrage erleichtern:
Markieren Sie den Standort und die Ausrichtung Ihres Fahrzeuges (etwa mit Kreide), bevor Sie dieses von der Fahrbahn entfernen um weitere Unfälle zu verhindern
Fertigen Sie aussagekräftige Photographien der Unfallstelle und der Unfallsituation an
Geben Sie die Situation zusammen mit dem Unfallgegner in einem Unfallbericht so detailliert wie möglich wieder
Wickeln Sie den Unfall nicht ohne Polizei ab: Die Schuldfrage lässt sich mittels der Polizeiaufzeichnungen meist einfacher klären
Zudem sollten Sie den entstandenen Schaden nicht eigenständig reparieren lassen. Unter Umständen möchte eine der involvierten Versicherungen einen Gutachter einschalten, um anhand der Schäden an Ihrem Auto die Schuldfrage zu beleuchten.
Achtung: Schuldzuweisungen gehören jedoch nicht in den Unfallbericht. Dieser soll die Sachlage klar und neutral wiedergeben. Die Schlüsse bezüglich der Schuld eines Unfallbeteiligten werden an späterer Stelle gezogen.
Welche Maßnahmen folgen, wenn bei einem Autounfall die Schuldfrage ungeklärt ist?
Geht aus den Unfall- und Polizeiberichten kein eindeutiger Schuldiger hervor, wird in der Regel ein Sachverständiger eingeschaltet. Hier dürfen sowohl die Versicherer als auch die Besitzer der Kfz einen eigenen Gutachter beauftragen.
Lässt sich die Schuld trotz Gutachten nicht eindeutig zuweisen, handeln die Versicherungen in der Regel einen Vergleich aus – bei welchen beiden Beteiligten beispielsweise eine 50-prozentige Schuld zugesprochen wird.
Ist auf diesem Weg keine Einigung zu erzielen und bleibt für diesen spezifischen Verkehrsunfall die Schuldfrage unklar, führt der Weg meist vor Gericht. Dort wird der Unfall von allen Seiten beleuchtet. Die Aufzeichnungen der Polizei spielen an dieser Stelle eine große Rolle.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann hatte am 29.05.2024 einen vermeintlichen Unfall mit Fahrerflucht.Heute am 09.12.2024 liegt uns noch kein Urteil vor. Die kfz versicherung hat die sf rückgestuft und somit den Beitrag erhöht.Die neue Kfz-Versicherung übernimmt natürlich den höheren Beitrag. Bis heute gibt es keine Beweise laut Anwalt, da ich (Ehefrau) von der Unschuld meines Mannes überzeugt bin. Wie geht es mit beiden Versicherungen weiter, Bekomme ich eine neue Berechnung b.z.w. Rückerstattung.
Vielen Dank im voraus [Name von der Redaktion entfernt]
ich habe nach einem kleinen Auffahrunfall auf einem Parkplatz die Polizei angefordert, diese hat es aber abgelehnt anzurücken. In dem Versicherungsschreiben mit Aufforderung den Unfallhergang darzustellen habe ich jede Schuld von mir gewiesen. Ich habe danach nie wieder etwas gehört, bis heute. Heute kam ein Schreiben von der Versicherung, dass meine Teilschuld von 50% festgestellt wurde und ich mich zu 50% an den Kosten der Gegenpartei beteiligen soll.
Mein eigenes Auto hatte keinen Schaden der hätte repariert werden müssen, weshalb ich selbst keine Schadensmeldung gemacht habe.
Ich bin von dem Vorgehen der Versicherung hochgradig irritiert und möchte mich dagegen zur Wehr setzen. Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, dass die Versicherung ohne Rücksprache mit mir, ohne Informationen von der Polizei usw einseitig irgendwelche Schuldanteile festlegt. Die Polizei teilte mir nach dem Unfall mit, dass für den Fall einer ausbleibenden privaten Einigung beide Parteien ihren Schaden selbst tragen. Zu einer Einigung kam es nicht.
Wie hoch stehen die Chancen, dass ich gegen die Zahlung Widerspruch einlegen kann?
Hallo,Ich habe auf Aufforderung der Gutachterfirma Interschaden die Rechnung der Kfz-Werkstatt
zugeschickt..Der Gutachter will,bei einen Streit vor Gericht,die Rechnung beanstanden.
Er hat nie darauf reagiert wenn ich ihn aufforderte genau zu werden,um welche Summe es sich handelt
Und was er in der Rechnung beanstandet.Die Werkstatt sieht bei sich kein Fehlverhalten und fragt,zu Recht,was der Gutachter denn beanstandet.
Ich habe mehrmals die Rechnung angefordert,er reagiert überhaupt nicht.Wenn es wirklich an dem wäre,hätte ich ja Zuviel bezahlt.Logisch,das ich
vor allem genau wissen will ob hier Kosten zurückgefordert werden können.Hat ein Gutachter das Recht bei Rückforderung der Werkstattrechnung
einfach nicht zu reagieren und die Rechnung nicht rausrückt?Ich habe ihn ja empfohlen,sich eine Kopie zu machen..keine Reaktion,als würde die Frage nie
gestellt.Wer ist hier im Recht und wie komme ich an die Originalrechnung um dieser von einen anderen Gutachter überprüfen zu lassen?.
Hallo, ich hatte einen Unfall und das war so, beim Reißverschlussverfahren Wollte ich auf linke Spur fahren und zuerst alles abgesichert, der LKW hinter mir hat gebremst und ich fuhr nach links doch der LKW ist weiter gefahren und hat mich hinten links rein gefahren.
Ich befinde mich noch in der Probezeit und wollte fragen, ob sich jetzt meine Probezeit verlängert? Ob ich überhaupt Schuld bin? Oder was ist, wenn ich 50% Schuld trage?
sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann hatte am 29.05.2024 einen vermeintlichen Unfall mit Fahrerflucht.Heute am 09.12.2024 liegt uns noch kein Urteil vor. Die kfz versicherung hat die sf rückgestuft und somit den Beitrag erhöht.Die neue Kfz-Versicherung übernimmt natürlich den höheren Beitrag. Bis heute gibt es keine Beweise laut Anwalt, da ich (Ehefrau) von der Unschuld meines Mannes überzeugt bin. Wie geht es mit beiden Versicherungen weiter, Bekomme ich eine neue Berechnung b.z.w. Rückerstattung.
Vielen Dank im voraus [Name von der Redaktion entfernt]
Hallo,
ich habe nach einem kleinen Auffahrunfall auf einem Parkplatz die Polizei angefordert, diese hat es aber abgelehnt anzurücken. In dem Versicherungsschreiben mit Aufforderung den Unfallhergang darzustellen habe ich jede Schuld von mir gewiesen. Ich habe danach nie wieder etwas gehört, bis heute. Heute kam ein Schreiben von der Versicherung, dass meine Teilschuld von 50% festgestellt wurde und ich mich zu 50% an den Kosten der Gegenpartei beteiligen soll.
Mein eigenes Auto hatte keinen Schaden der hätte repariert werden müssen, weshalb ich selbst keine Schadensmeldung gemacht habe.
Ich bin von dem Vorgehen der Versicherung hochgradig irritiert und möchte mich dagegen zur Wehr setzen. Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, dass die Versicherung ohne Rücksprache mit mir, ohne Informationen von der Polizei usw einseitig irgendwelche Schuldanteile festlegt. Die Polizei teilte mir nach dem Unfall mit, dass für den Fall einer ausbleibenden privaten Einigung beide Parteien ihren Schaden selbst tragen. Zu einer Einigung kam es nicht.
Wie hoch stehen die Chancen, dass ich gegen die Zahlung Widerspruch einlegen kann?
Beste Grüße
Jan aus Hessen
Hallo Jan,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Versicherung oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,Ich habe auf Aufforderung der Gutachterfirma Interschaden die Rechnung der Kfz-Werkstatt
zugeschickt..Der Gutachter will,bei einen Streit vor Gericht,die Rechnung beanstanden.
Er hat nie darauf reagiert wenn ich ihn aufforderte genau zu werden,um welche Summe es sich handelt
Und was er in der Rechnung beanstandet.Die Werkstatt sieht bei sich kein Fehlverhalten und fragt,zu Recht,was der Gutachter denn beanstandet.
Ich habe mehrmals die Rechnung angefordert,er reagiert überhaupt nicht.Wenn es wirklich an dem wäre,hätte ich ja Zuviel bezahlt.Logisch,das ich
vor allem genau wissen will ob hier Kosten zurückgefordert werden können.Hat ein Gutachter das Recht bei Rückforderung der Werkstattrechnung
einfach nicht zu reagieren und die Rechnung nicht rausrückt?Ich habe ihn ja empfohlen,sich eine Kopie zu machen..keine Reaktion,als würde die Frage nie
gestellt.Wer ist hier im Recht und wie komme ich an die Originalrechnung um dieser von einen anderen Gutachter überprüfen zu lassen?.
Hallo, ich hatte einen Unfall und das war so, beim Reißverschlussverfahren Wollte ich auf linke Spur fahren und zuerst alles abgesichert, der LKW hinter mir hat gebremst und ich fuhr nach links doch der LKW ist weiter gefahren und hat mich hinten links rein gefahren.
Ich befinde mich noch in der Probezeit und wollte fragen, ob sich jetzt meine Probezeit verlängert? Ob ich überhaupt Schuld bin? Oder was ist, wenn ich 50% Schuld trage?