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Was ist beim Abschleppen zu beachten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die 5 wichtigsten Infos: Was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Auto abschleppen (lassen)

  1. Auf der Autobahn darf Ihr Fahrzeug nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wenn ein Abschleppseil genutzt wird.
  2. Wird das Fahrzeug auf einem Anhänger abgeschleppt, darf länger auf der Autobahn gefahren werden.
  3. Beim Abschleppen müssen beide Fahrzeuge Warnblinklicht einschalten.
  4. Das Abschleppseil muss mit einer farbigen Fahne gekennzeichnet sein.
  5. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe sollten auf die N-Position beim Abschleppen gestellt sein.

Mehr Details zum Abschleppen erfahren Sie im Folgenden.

Ein Fahrzeug abschleppen lassen: Das müssen Sie beachten

Nach einem Unfall oder einer Panne muss oftmals ein Abschleppdienst her.
Nach einem Unfall oder einer Panne muss oftmals ein Abschleppdienst her.

Wenn der Motor plötzlich streikt, bleibt dem Fahrer oft nur eines übrig: Möglichst schnell an den Fahrbahnrand zu fahren und Hilfe zu rufen. Besonders gefährlich und ärgerlich ist diese Situation auf der Autobahn.

Auch nach einem schweren Unfall können sich die Fahrzeuge oftmals nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen. Meist bietet ein Abschleppdienst den einzigen Ausweg aus der unliebsamen Situation. Oder etwa nicht? Können Sie einen Pkw nicht selbst abschleppen und sich den Abschleppdienst samt Kosten sparen? Und wie lässt sich ein Auto mit Automatik abschleppen?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, in welchen Situationen Sie selbst Hand anlegen können und wann es ratsam ist, einen Abschleppwagen zu rufen. Informationen zu den Abschleppkosten und Ratschläge zum richtigen Abschleppen mit Stange und Seil finden Sie hier ebenfalls.

FAQ: Auto abschleppen

Wann darf ein Auto abgeschleppt werden?

Ist ein PKW nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig, darf er abgeschleppt werden.

Gibt es gesetzliche Vorschriften zum Abschleppen?

Ja, gemäß § 15a StVO darf mit einem Abschleppseil auf der Autobahn nur kurzfristig zur nächsten Ausfahrt, sonst bis zur nächsten Werkstatt, geschleppt werden. Beim Abschleppen sind die Warnblinker an beiden Fahrzeugen einzuschalten

Wer darf ein Auto abschleppen und wie?

In Deutschland darf theoretisch jeder Verkehrsteilnehmer abschleppen, sofern sein Fahrzeug dazu geeignet ist. Zum Abschleppen muss entweder ein Seil oder eine Stange verwendet werden. Wird das Fahrzeug mit einem Anhänger abgeschleppt, darf dies länger als bis zur nächsten Ausfahrt erfolgen.

Spezifische Ratgeber zum Abschleppen:

Beim Abschleppen-Lassen sind die Regelungen aus § 15 StVO einzuhalten.
Beim Abschleppen-Lassen sind die Regelungen aus § 15 StVO einzuhalten.

Was ist beim Abschleppen laut StVO zu beachten?

Es ist nicht unter allen Umständen erlaubt, ein Auto privat abschleppen zu lassen. Die StVO sieht besondere Vorschriften für den Abschleppvorgang vor.

Können diese nicht erfüllt werden, muss ein Abschleppdienst gerufen werden. In diesem Fall steigen die Kosten für das Abschleppen allerdings erheblich.

Gesetzliche Grundlage: Das sagt die StVO zum Abschleppen von Fahrzeugen

§ 15a der StVO regelt die Vorschriften zum korrekten Abschleppvorgang. Das Abschleppen auf der Autobahn ist nur kurzfristig gestattet: Bleibt Ihr Fahrzeug darauf liegen, darf es bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden. Achten Sie diese Vorschrift nicht, wird ein Bußgeld fällig.

Ein Abschleppdienst, welcher Ihr Fahrzeug auf einen Anhänger von einem Bergefahrzeug transportiert, darf allerdings weiterhin auf der Autobahn fahren.

Das Gesetz legt zudem einen engen Rahmen fest, innerhalb dessen Fahrzeuge überhaupt abgeschleppt werden dürfen. Bleibt Ihr Auto liegen, darf es nur abgeschleppt werden, um es entweder zu reparieren oder zu entsorgen.

Da das Abschleppen nur im Notfall erlaubt ist, sollte das Pannenfahrzeug nur bis zur nächsten Werkstatt gefahren werden. Ein Abschleppdienst fährt meist auch nicht weiter.

Zudem hält die StVO fest, dass beide Autos die Warnblinkanlange einschalten müssen. Ist beispielsweise die Batterie des Unfallautos nicht mehr funktionsfähig, ist diese Vorgabe nicht erfüllt und Sie müssen Ihr Auto professionell abschleppen lassen – die Kosten hierfür werden eventuell von einem Automobilclub übernommen.

Erstaunlicherweise muss der Insasse des abgeschleppten Wagens keinen Führerschein besitzen – er muss lediglich 15 Jahre alt sein. Auch existiert keine gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung für das Gespann. Doch die Fahrer sollten, um Unfälle zu vermeiden, nicht schneller als 40 km/h fahren.

Abschleppstange oder Abschleppseil?

Müssen Sie Ihr Auto wirklich abschleppen lassen oder reicht eine Pannenhilfe?
Müssen Sie Ihr Auto wirklich abschleppen lassen oder reicht eine Pannenhilfe?

Experten sind sich einig: Eine Stange bietet viel mehr Sicherheit, als ein Seil. Da der Abstand zwischen beiden Kfz durch eine starre Verbindung festgelegt ist, verhindern Sie einen Auffahrunfall.

Für das Abschleppen mit Seil müssen die Bremsen des abgeschleppten Kfz also intakt sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein Abschleppdienst oder eine Stange her.

Allerdings hat eine Abschleppstange ebenfalls einen signifikanten Nachteil: Sie nimmt im Auto deutlich mehr Platz in Anspruch als ein zusammengerolltes Seil.

Nur wenige Fahrzeughalter haben eine Abschleppstange stets dabei. Da ein verunglücktes Auto möglichst schnell entfernt werden sollte, greifen viele auf ein Abschleppseil zurück.

Ein Seil muss zwingend mit einer farbigen Fahne markiert sein. So verhindern Sie, dass ein drittes Fahrzeug versucht, zwischen dem Gespann einzuscheren.

Fühlen Sie sich unsicher, sollten Sie von dem Abschleppvorgang absehen. Folgeunfälle sind nicht selten.

So können Sie ein Auto korrekt abschleppen

Gerade bei modernen Autos ist es oftmals schwer, den Ansatzpunkt für Seil oder Stange zu finden. Befanden sich die entsprechenden Ösen früher meist in der Nähe der Stoßstange, sind sie heute deutlich versteckter.

Betroffene sollten daher im Bedienhandbuch Ihres Fahrzeugs nachlesen, an welcher Stelle die Abschleppvorrichtungen befestigt werden sollen. Oft befindet sich am Auto nur noch ein Gewinde, in welches eine mobile Öse eingeschraubt wird. Diese muss demnach auch mitgeführt werden und auffindbar sein – sonst bleibt nur der Anruf bei einem Abschleppdienst.

Auch wenn ein Führerschein nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, erfahrene Fahrer an beide Steuer zu setzen. Durch eine leicht versetzte Fahrweise hat auch der hintere Fahrzeugführer einen guten Überblick über den Verkehr und kann vorausschauend reagieren.

Elektroautos und Wagen mit Automatikgetriebe abschleppen

Elektrowagen oder mit Automatik? Das Auto sollten Sie abschleppen lassen.
Elektrowagen oder mit Automatik? Das Auto sollten Sie abschleppen lassen.

Nicht jedes Kfz eignet sich dazu, abgeschleppt zu werden. Experten raten dazu, Automatik- und Elektroautos von einem Abschleppdienst transportieren zu lassen.

Dies erklärt sich daraus, dass beide Fahrzeugarten über keinen direkten Abschleppmodus verfügen und schnell zu Schaden kommen können. Hat Ihr Auto ein Automatikgetriebe, sollte es in der N-Position abgeschleppt werden.

Allerdings wird das Getriebe in diesem Modus nicht mit Öl versorgt. Durch die Reibung kann sich das Getriebe zu stark erhitzen.

Beim Elektroauto wird der Akku meist über eine Fahrzeugachse aufgefüllt. Da der abgeschleppte Wagen kaum Energie verbraucht, kann der Stromspeicher heiß laufen und sogar verbrennen. Bei einem Schaltwagen müssen Sie hingegen lediglich den Gang rausnehmen und die Handbremse lösen.

Möchten Sie keinen Abschleppdienst rufen, sollten Sie diese Fahrzeuge nur langsam abschleppen, um eine zu hohe Reibung zu verhindern. Zudem empfiehlt es sich, nicht mehr als 20 Kilometer am Stück auf diese Weise zurückzulegen. Regelmäßige Pausen erlauben es Getriebe und Akku, wieder abzukühlen.

Abschleppunternehmen können das Auto in diesem Fall auf einem Anhänger transportieren.

Was kostet das Abschleppen durch einen Abschleppdienst?

Müssen Sie auf einen Abschleppdienst zurückgreifen, fallen oftmals hohe zusätzliche Kosten an. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie nicht Mitglied eines Automobilclubs sind. Letztere übernehmen zumeist die Kosten der Abschleppdienste für ihre Kunden.

Je nachdem, ob die Abschlepper das Auto lediglich aus einem Graben ziehen oder aber aufwendig bergen müssen, fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Doch auch bei einem einfachen Vorgang werden meist dreistellige Beträge fällig.

Kommen noch zusätzliches Kilometergeld und etwa ein Wochenendzuschlag dazu, müssen sich Betroffene auf eine saftige Rechnung gefasst machen. Daher empfiehlt es sich, sich von einem Abschleppdienst nicht weiter als bis zu nächsten Werkstatt fahren zu lassen.

Dennoch ist dies kein Grund, sein Auto von privat abschleppen zu lassen, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden können. Ein Abschleppdienst ist in diesem Fall die einzige Option.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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14 Kommentare

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  1. Mello
    Am 19. Januar 2022 um 8:09

    hallo zusammen,

    meine frage lautet.
    mein Auto steht in Werkstatt X (NICHT FAHRBEREIT) Automatik
    die Werkstatt ist zu teuer.
    Nun möchte ich das Auto mit einer Abschleppstange ca. 8 – 11 Kilometer in die Werkstatt meines Vertrauen bringen.

    Brauche ich eine Schleppgenehmigung?
    Oder kann ich einfach so losfahren?

    Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Antworten

    Gruß Mello

  2. Ongsieck
    Am 21. November 2021 um 10:18

    Frage:” Wo ist für das Abschleppen” das Zuggewicht oder Zul. Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Abzuschlependes Fahrzeug geregelt.

    • Michi
      Am 23. März 2023 um 0:31

      Das Zulässige Gewicht zum Abschleppen ergibt sich aus der Gebremsten Anhängelast im Fahrzeugschein müsste 2.2 sein sprich bei meinem PKW habe ich eine gebremst Anhängelast von 2,5 Tonnen also darf ich maximal diese 2,5 Tonnen nicht überschreiten.

      mfg michi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2021 um 10:47

      Hallo Ongsieck,

      § 15a der StVO regelt die Vorschriften zum korrekten Abschleppvorgang.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ute B.
    Am 4. September 2020 um 13:39

    Leider finde ich nirgendwo eine Antwort auf meine Frage, wie weit ein PKW von Parkräume KG vom urspr. Standort entfernt abgestellt werden darf. Darf es, wenn es in Berlin abgeschleppt wird außerhalb Berlins abgestellt werden?

  4. Adamiec
    Am 15. Februar 2020 um 0:22

    Die gleiche Situation hatte ich heute leider auch erleben müssen da schleppt Mann Auto in die Werkstatt. Da schieb so ein spacko sein nicht fahr tauglichen Golf 3 auf die Strasse zwingt uns zu voll bremsung den Wagen was ich mit Stange abschleppen wollte fuhr mir hinten rein dann griegt mann vonn den Polizei Beamten gesagt der hat nichts schlimmes getan

  5. anomym
    Am 3. Juni 2019 um 14:45

    mir haben gestern zwei polizisten verboten ein verunglückten pkw (frond schaden) mit ein anderen pkw abzuschleppen über ein handelsübliches abschleppseil. begründung war das der pkw die sichherheit gefährden würde.

    nach einigen diskutierten fragte er mich was ich für eine führerscheinklasse habe als ich darauf sagte klasse B meinte er das B nicht ausreiche um den Pkw abzuschleppen…. ich glaune der muss nochmal zur Polizeischule oder hatte schlechte laune meine theorie ist das der frischling von sein kollegen zum kindertag ein schnuller bekam.

    nunja als ich nach sein dienst Ausweis fragte um mich zu beschweren verweigerte er mir diesen.

    also wenn man solch polizisten hat die A. keine Ahnung von der STVO haben (aber auf ihrer meinung behaupten weil die eine uniform anhaben)B. keine ahnung von Autos (aber so tun als wären sie diplom Ingenieur bei der Dekra C. keine Ahnung vom abschleppen haben sondern nur den abschleppdienst rufen können ,dann brauchen wir gar keine polizisten oder #quereinsteiger ?

    sagt mal was zu würde mich mal interessieren

  6. Herby
    Am 10. Dezember 2018 um 9:34

    Hallo, wenn bei einem Abschleppvorgang dem Vordermann (Privatperson) ein Schaden entsteht, wer muss für diesen haften?

  7. User
    Am 31. Oktober 2018 um 22:34

    Wie kann man die warnblinck anlage ersetzen??
    Weil an dem auti die batterie lehr ist und man es abschleppen muss

  8. Es W.
    Am 14. Juli 2018 um 11:55

    Hallo,
    wo finde ich, dass ein PKW zum Entsorgen abgeschleppt werden darf?

    MfG, Es W.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2018 um 11:46

      Hallo Es,

      die Behörden können ein abgemeldetes Auto, welches auf einer öffentlichen Straße abgestellt wurde, nach einem gewissen Zeitraum abschleppen lassen und später entsorgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Sebastian
    Am 21. Juni 2018 um 23:07

    Ist denn das noch rechtens ? Ich kann im fev als letzten Satz nur “Beim Abschleppen
    eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs.” Finden

  10. Thorsten L.
    Am 9. März 2018 um 12:37

    in dem Beitrag heisst es: “Erstaunlicherweise muss der Insasse des abgeschleppten Wagens keinen Führerschein besitzen – er muss lediglich 15 Jahre alt sein. Auch existiert keine gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung für das Gespann. Doch die Fahrer sollten, um Unfälle zu vermeiden, nicht schneller als 40 km/h fahren.”

    Wo finde ich den Punkt das der “Fahrer des abgeschleppten Wagens” mindestens 15 Jahre alt sein ?

    Ich habe lediglich gefunden das:
    Beim Abschleppen genügt für den Fahrer des abschleppenden Fahrzeuges die
    Fahrerlaubnisklasse mit der das Fahrzeug solo zu führen ist. Der Fahrzeuglenker des abgeschleppten Fahrzeuges muss nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, er muss geistig und körperlich geeignet und des Lenkens kundig sein. § 6 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:43

      Hallo Thorsten,

      dies ergibt sich aus § 10 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 (letzter Satz) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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