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Schmerzensgeld bei einem Bänderriss: Besteht ein Anspruch?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie viel Schmerzensgeld bei einem Bänderriss möglich ist

Ver­letzungSchmer­zens­geldUr­teil/ Jahr
Zweifacher Bänderriss des oberen Sprunggelenks12.500 €OLG Celle, 2000, Az. 14 U 246/98
Bänderriss am rechten Sprunggelenk, Hautabschürfungen3.760 €LG Oldenburg, 1990, Az. 4 O 3022/89
Bänderriss, Trümmerfraktur des Sprunggelenks, Wadenbeinbruch3.000 €LG Bochum, 2004, Az. 5 O 66/03

Schmerzensgeld: Begründet ein Bänderriss Ansprüche?

Schmerzensgeld: Begründet ein Bänderriss Ansprüche?
Schmerzensgeld: Begründet ein Bänderriss Ansprüche?

Ein Bänderriss ist eine ausgesprochen schmerzhafte Angelegenheit. Typisch sind ein lokaler Schmerz, charakteristische Funktionsausfälle und ähnliches. Wer sich den Bänderriss aufgrund des Verhaltens einer anderen Person zuzieht, stellt sich womöglich die folgenden Fragen:

„Bekomme ich wegen meinem Bänderriss ein Schmerzensgeld? Welchem Zweck dient der Anspruch überhaupt und worauf kommt es bei der Bemessung der Anspruchshöhe an?“

Der nachfolgende Ratgeber geht dem auf den Grund. Dabei wollen wir Ihnen zunächst erläutern, was es mit dem Ersatzanspruch im Allgemeinen auf sich hat, wonach sich die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst und ob und inwieweit die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vonnöten bzw. von Vorteil ist.

FAQ: Schmerzensgeld bei einem Bänderriss

Begründet ein Bänderriss einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Trägt eine dritte Person die Schuld daran, dass Sie einen Bänderriss erlitten haben, kann sich daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben.

Wie viel Schmerzensgeld kann bei einem Bänderriss fällig werden?

Diese Tabelle gibt Aufschluss über die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Bänderriss.

Benötigen Sie einen Anwalt, um Schmerzensgeld bei einem Bänderriss durchzusetzen?

Wenn Sie sich außergerichtlich mit der gegnerischen Versicherung auf einen Betrag einigen oder es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht kommt, herrscht kein Anwaltszwang. Es ist jedoch dennoch empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Schmerzensgeld wegen einem Bänderriss: Was hat es damit auf sich?

Zunächst wollen wir Ihnen kurz erläutern, was es mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld im Allgemeinen auf sich hat. Es handelt sich hierbei zunächst einmal um eine besondere Art des Schadensersatzes. Ausgeglichen werden soll hierbei jedoch keine Einbuße in finanzieller Hinsicht, sondern ein sogenannter immaterieller Schaden. Hierbei geht es darum, einen Betroffenen dafür zu entschädigen, dass er körperliche Schäden, Schmerzen und/oder Einschränkungen erfährt.

Die Rede ist insoweit zum einen von der sogenannten Ausgleichsfunktion vom Schmerzensgeld. Gerade ein Bänderriss kann zum Teil immense Schmerzen verursachen. Zudem ist im Alltag häufig die Hilfe eines anderen notwendig, um die ansonsten selbstverständlichsten Dinge zu erledigen. Des Weiteren soll Schmerzensgeld, ob wegen Bänderriss oder sonstigem Leid, dem Betroffenen stets auch eine Art Genugtuung dafür geben, dass ihm ein Schmerz zugefügt würde. Die Rede ist hierbei von der sogenannten Genugtuungsfunktion.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld findet seine gesetzliche Regelung in § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).

In welcher Höhe kann Schmerzensgeld bei einem Bänderriss verlangt werden?

Von besonderem Interesse ist für Betroffene häufig die Frage, in welcher Höhe ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Bänderriss verlangt werden kann. Allerdings gibt es darauf keine eindeutige und vor allem allgemeingültige Antwort. Bänderriss ist nicht gleich Bänderriss. Es muss, wie bei allen anderen Verletzungsarten auch, immer der jeweilige Einzelfall berücksichtigt und betrachtet werden. Dabei spielt es unter anderem eine maßgebliche Rolle,

  • wie es zu der in Rede stehenden Verletzung kam,
  • wie gravierend die Schmerzen sind,
  • ob und wie viele Wochen und Monate der Betroffene im Krankenhaus verweilen muss,
  • ob und wie lange er arbeitsunfähig ist,
  • ob und zu welchen Teilen ihn ein Mitverschulden zur Last gelegt werden kann und
  • wie der vermeintliche Schädiger finanziell aufgestellt ist.

Erst anhand all jener Faktoren kann bemessen werden, wie hoch das Schmerzensgeld für einen Bänderriss ausfällt. Sie sehen zudem an obiger Schmerzensgeldtabelle, wie frappierend die Anspruchshöhe hierbei zum Teil auseinandergeht.

Schmerzensgeld beim Bänderriss: Brauche ich einen Anwalt?

Schmerzensgeld bei einem Bänderriss: Brauche ich einen Anwalt?
Schmerzensgeld bei einem Bänderriss: Brauche ich einen Anwalt?

Sobald es um juristische Ansprüche geht, stellen sich viele Betroffene die Frage, ob sie für deren Geltendmachung und/oder gerichtliche Durchsetzung die Hilfe von einem Rechtsanwalt benötigen. Auch diese Frage kann nicht mit einem pauschalen „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

Grundsätzlich kann ein Betroffener außergerichtlich seine Ansprüche zunächst einmal versuchen, in eigener Regie geltend zu machen. Insbesondere im Rahmen von Verkehrsunfällen stellen sich die vermeintlichen Anspruchsgegner und die jeweilige Versicherung dabei indes oftmals quer. Wer zahlt schon gerne?

Bereits in derartigen Situationen kann es sich also häufig als vorteilhaft erweisen, einen Anwalt zu beauftragen, der in der Regel bereits das notwendige Verhandlungsgeschick mitbringt bzw. eben genau weiß, auf was es hier im Speziellen ankommt. Auch wenn eine Beauftragung nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann sie sich durchaus lohnen.

Geht es um die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, so ist die Vertretung durch einen Anwalt zumindest im Rahmen von Klagen vor den Amtsgerichten (Streitwert bis 5.000 Euro) nicht zwingend notwendig, obschon sie sich auch hier nicht selten als vorteilhaft erweist.

Immerhin weiß ein Anwalt auch dabei, welche Schritte einzuleiten sind und was zu tun bzw. zu unterlassen ist. Sofern es um höhere Ansprüche geht und die Sache in erster Instanz beim Landgericht landet, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt sogar zwingend vorgeschrieben.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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