
Schmerzensgeld bei einer Augenverletzung: Ein teurer Sehschaden
Das Auge: Ein wahres Farbwahrnehmungswunder
Schmerzensgeld kann eine Augenverletzung unter bestimmten Voraussetzungen entschädigen.
Das Auge ist ein sehr empfindliches und zugleich extrem wichtiges Organ des Menschen. Wunden sind hier schmerzhaft und haben einen erheblichen Einfluss auf die Lebensqualität des Betroffenen.
Kommt Schmerzensgeld bei einer Augenverletzung in Frage, fällt dieses daher mitunter sehr hoch aus. Welche Summen kommen konkret in Frage? Wann entsteht überhaupt ein solcher Entschädigungsanspruch? In unserem Ratgeber widmen wir uns diesen und weiteren Fragen zum Thema.
Inhaltsverzeichnis:
Schmerzensgeld gemäß BGB
Nach einem Verkehrsunfall stehen den Betroffenen verschiedene Leistungen zu. Allen voran steht dabei der Schadensersatz, der die Begleichung sämtlicher Kosten, die mit dem materiellen Schaden in Verbindung stehen, umfasst. Wurden Personen verletzt, kann unter Umständen außerdem Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
Schmerzensgeld bei einer Augenverletzung basiert auf der Bestimmung in § 253 BGB.
Entschädigungspflichtig sind indes nur Verletzungen mit einer gewissen Erheblichkeit. Bagatellschäden, wie Prellungen oder Schürfwunden, die ohne weitere Wunden vorliegen, begründen häufig kein Schmerzensgeld. Bei einer Augenverletzung ist das anders. Hier handelt es sich nicht selten um Verletzungen, die den Betreffenden stark belasten und daher eine Anspruchsgrundlage darstellen.
Welche Augenverletzungen gibt es?
Schäden am Auge können sehr unterschiedlicher Natur sein. Grundsätzlich lassen sich oberflächliche und innere (medizinisch: perforierende) Wunden unterscheiden. Erstere entstehen beispielsweise durch Prellungen oder Fremdkörper. So kann es bei einem Motorradunfall geschehen, dass Glassplitter die Augen verletzen. Bei Wunden an der Netz-, der Hornhaut oder gar dem Glaskörper handelt es sich um perforierende Beeinträchtigungen, die oftmals nur operativ zu behandeln sind.
Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Augenverletzung
Wie viel Schmerzensgeld eine Augenverletzung nach sich zieht, bestimmt sich immer am Einzelfall. Entscheidend ist unter anderem, welche Verletzung konkret vorliegt, ob also beispielsweise eine Teil- oder gar Totalerblindung Folge des Schadensereignisses ist oder lediglich ein Bluterguss am Lid vorliegt.
Aufgrund dieser Individualität ist es unerlässlich, sich an einen Anwalt zu wenden, wenn Schmerzensgeld für eine Augenverletzung geltend gemacht werden soll. Der Fachmann kann seine Mandanten eingehend darüber beraten, ob überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Außerdem kann er mit der gegnerischen Versicherungen verhandeln.
Ein Anwalt ist eine große Hilfe, um Schmerzensgeld bei einer Augenverletzung durchzusetzen.
Um jedoch nicht vollkommen ohne Orientierung zu sein, was die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Augenverletzung betrifft, existieren Schmerzensgeldtabellen. Diese dienen dem Verletzten, dem Anwalt und dem Richter als Übersicht über die möglichen Beträge. Bindend sind die darin enthaltenden Summen nicht. Sie sollen lediglich veranschaulichen, in welchem Rahmen sich die Verhandlung bewegen wird.
Wie eine solche Tabelle aussieht, können Sie sich hier anschauen. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie diverse Urteile, in denen Schmerzensgeld bei einer Augenverletzung zuerkannt wurde:
Verletzung | Schmerzensgeld bei einer Augenverletzung | Urteil |
---|---|---|
Totalerblindung | ca. 230.100 Euro | OLG Berlin, 2004, Az. 20 U 19/03 |
Nahezu Teilerblindung des linken Auges | 100.000 Euro | OLG Struttgart, 2003, Az. 1 U 81/02 |
Sehkraftminderung am linken Auge, Gesichtsschnittwunden, Schädelprellung, Gehirnerschütterung, Unterarmfraktur, Unfallschock | ca. 12.800 Euro | LG Amberg, 1983, Az. 2 O 1097/81 |
schwere Augapfelprellung | ca. 1.000 Euro | LG Augsburg, 1990, Az. 9 O 3862/89 |
Vorübergehende Sehstörung | ca. 300 Euro | OLG Oldenburg, 1990, Az. 5 U 163/89 |
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