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Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation: Ausgekugelte Schulter

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie viel Schmerzensgeld ist nach einer Schulterluxation möglich?

Ver­letzungSchmer­zens­geld bei eivner Schul­ter­lu­xa­tionGe­richt / Jahr
Schultergelenk­luxation, Schulterprellung, Kniegelenk­prellung und Handverletzungca. 6.140 €OLG Düssel­dorf / 1994
(Az. 1 U 158 / 93)
Schulter­verletzung mit Schulter­luxation und Armlähmung7.500 €OLG Frank­furt am Main / 2012
(Az. 3 U 213 / 10)
Schulter­luxationca. 4.000 €OLG Schleswig / 2004
(Az. 7 U 115 / 02)
Schultereck­gelenk­luxation, HWS-Syndrom, Prellungen1.500 €AG Westerstede / 2000
(Az. 25 C 615 / 00)
Schultergelenk­luxation0 €AG Jülich / 2009
(Az. 4 C 106 / 08)

Eine Schulterluxation zieht große Schmerzen nach sich

Wird nach einem Unfall Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation fällig?
Wird nach einem Unfall Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation fällig?

Das menschliche Schultergelenk verfügt über zwei Knochen: den Oberarmknochen und das Schulterblatt. Ersteres trägt den Gelenkkopf, letzteres die Gelenkpfanne. Sie bilden in Kombination ein großes Kugelgelenk, was die Bewegungsfreiheit der Schulter sicherstellt. Springt der Oberarmknochen beispielsweise bei einem Sturz aus der Gelenkpfanne, ist von einer sogenannten Schulterluxation die Rede.

Umgangssprachlich ist dann von einer ausgekugelten Schulter die Rede. Die Konsequenzen sind enorme Schmerzen; Geschädigten ist es oft nicht mehr möglich, die Schulter zu bewegen. Der ursprüngliche Zustand kann normalerweise nur durch eine ärztliche Einrenkung oder im schlimmsten Fall durch eine Operation wiederhergestellt werden.

Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation besteht und wie hoch die Entschädigungssumme ausfallen kann, zeigt der folgende Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation

Wobei handelt es sich um eine Schulterluxation?

Wenn der Oberarmknochen aus der Gelenkpfanne springt, liegt eine sogenannte Schulterluxation vor. Umgangssprachlich handelt es sich dabei um eine ausgekugelte Schulter, die sehr schmerzhaft sein kann.

Wird Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation gezahlt?

Wurde Ihre Schulter aufgrund des Fremdeinwirkens einer dritten Person unverschuldet ausgekugelt, könnten Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

In welcher Höhe bewegt sich das Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation?

Dieser Schmerzensgeldtabelle können Sie entnehmen, wie viel bei einer Schulterluxation möglicherweise gezahlt wird.

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation?

§ 253 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert, wann geschädigte Personen einen Anspruch auf die Zahlung eines Schadensersatzes in Form von Schmerzensgeld haben. Demzufolge ist dies bei körperlichen Schäden, Verletzungen der Freiheit, Beeinträchtigungen der Gesundheit oder Schädigungen der sexuellen Selbstbestimmung der Fall.

Außerdem haben Geschädigte nur dann ein Recht darauf, Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation zu beantragen, wenn Ihnen der entstandene Schaden bei einem unverschuldeten Unfall durch Fremdeinwirken beigebracht wurde. Handelte es sich beispielsweise um einen Fahrradunfall, zu dem es erst durch das Verschulden eines Autofahrers kam, so steht Ihnen als Radfahrer Schmerzensgeld bei einer Schulterverletzung zu, die aus dem Unfall resultierte.

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird je nach Einzelfall individuell unter Betrachtung diverser Faktoren festgesetzt. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden. Zahlen muss die Entschädigungssumme übrigens die Versicherung des Unfallverursachers.

Bestimmung vom Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation anhand einer Schmerzensgeldtabelle

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht normalerweise dann, wenn die Schulterluxation unverschuldet durch Fremdeinwirken entstand.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht normalerweise dann, wenn die Schulterluxation unverschuldet durch Fremdeinwirken entstand.

Nach einem Unfall, der Schmerzensgeld bei verletzter Schulter begründet, haben Geschädigte in Bezug auf die Festsetzung der Höhe der Entschädigungssumme normalerweise zwei Möglichkeiten:

  1. Sie einigen sich außergerichtlich mit der gegnerischen Versicherung und setzen so die Höhe des Schmerzensgeldes fest.
  2. Sie lassen die zu zahlende Summe von einem Richter in einem entsprechenden Verfahren vor Gericht bestimmen.

Je nachdem, wie schwer die vorliegende Verletzung ist, wie viele Tage, Wochen oder Monate die Behandlung andauert und ob ein dauerhafter Schaden zurückbleiben wird, kann dies das Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation beeinflussen. Um die genaue Summe zu ermitteln, kommt oft eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle zum Einsatz.

Neben vergangenen Urteilen enthält sie außerdem die zu zahlenden Entschädigungssummen bei ähnlichen Schäden. Den obigen Auszug einer solchen Schmerzensgeldtabelle bei ausgekugelter Schulter können Sie demnach als grobe Orientierung nutzen.

Unabhängig davon, für welche der beiden Vorgehensweisen Sie sich entscheiden – es kann durchaus von Vorteil sein, einen Anwalt mit ins Boot zu holen, wenn Sie Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation durchsetzen möchten. Sollte die Versicherung beispielsweise die zu zahlende Summe grundlos kürzen, kann ein versierter Anwalt dem entgegenwirken und sich so für Ihr Recht einsetzen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Joao G
    Am 2. Juli 2021 um 19:56

    Hallo,

    Ich habe vor über einer Woche, am Sonntag 21.06.21 einen Fahrradunfall gehabt:
    Als ich am Ende einer Fahrradspur direkt vor einer Verkehrsampel, bzw.mich sehr langsam
    einordnete, spurte ich etwas Widerstand am Vorderrad meines Mountanbikes,
    hatte kaum die Zeit um nach unten zu schauen, bzw. zu versuchen das Lenkrad unter
    Kontrolle zu halten und bin dann auf meinem rechten Ellenbogen gefallen,
    der sofort ausgekugelt war. Auf der Fahrt in die Unfall-Klinik FFM habe ich von
    der Krankenschwester erfahren, dass ich nicht der Erste gewesen bin, dem
    sie auf der gleichen Stelle geholfen hatte, und ebenfalls nach einer
    Beobachterin, die sich gleich als Zeugin bereitgestellt hat, sind schon
    mehrere Unfälle an dieser Stelle passiert.

    Einige Tage später bin ich wieder zum Unfallort gefahren, habe Fotos und
    Videos gemacht, worauf es klar zu erkennen ist, dass ein davor auf der
    Strecke gar nicht vorhandener Bürgersteig zwischen der Fahrradspur und
    Fußgängerweg, sich aus dem Nichts erhebt (bis ± 6cm Höhe und zwar für
    eine Länge von ungefähr 3,5 Meter) um wieder gleich vor der besagten
    Ampel zu verschwinden! Dass er weiß gestrichen wurde half gar nichts
    nach der Erzählung der Zeugin, denn wie ich selber erfahren musste, kann
    man immer noch nichts beim Fahren von oben erkennen, umso weniger wenn
    man auf die Verkehrsampel achten soll beim Einordnern abbiegen muss.
    Kurz: Wer rechnet mit so etwas?

    Ich sehe einfach nicht ein, in den kommenden 5-6 Wochen die ganze Reihe von
    alltäglichen Unannehmlichkeiten, Einbüßen bei meinen professionellen Aktivitäten,
    bzw. Lebensqualität wegen der Inkompetenz von Einigen und verstehe inzwischen
    ganz genau die Bedeutung des Wortes “Schmerzgeld”.

    Somit wäre ich sehr dankbar für eine Orientierung, bzw. Schätzung meiner Chancen,
    bevor ich einen Anwalt suche, um die Stadt Frankfurt zu verklagen.

    MfG,

    Joao G

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