Schmerzensgeld bei Zahnverlust: Lückenlose Entschädigung?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wie viel Schmerzensgeld ein ausgeschlagener Zahn nach sich zieht
Verletzung | Schmerzensgeld bei Zahnverlust | Gericht/ Jahr |
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Zahnverlust (vier Zähne) | 2.000 € | OLG Köln/2002 (Az. 3 U 116/00) |
Kompletter Zahnverlust des Unter- und Oberkiefers | ca. 7.700 € | OLG München/1990 (Az. 1 U 2076/90) |
Verlust des linken oberen Backenzahns | 800 € | AG Neu-Ulm/2003 (Az. 3 C 3255/02) |
Zahnverlust (Schneidezahn) und Prellungen | ca. 1.000 € | LG Essen/1987 (Az. 2 O 2/86) |
Zahnverlust (vier Zähne im Oberkiefer) ohne notwendige Gesamtabklärung und daher auf vollkommen unsicherer Grundlage | 12.000 € | OLG Zweibrücken/2016 (Az. 5 U 8/14) |
Nach einem Zahnverlust ist nicht nur die Nahrungsaufnahme eingeschränkt
Das menschliche Gebiss besteht normalerweise aus 28 bis 32 Zähnen, je nachdem, ob die Weisheitszähne aus Platzmangel entfernt wurden oder immer noch den hinteren Teil des Kiefers bewohnen. Verliert ein Kind einen seiner 20 Milchzähne, ist die Freude oft groß, denn dies ist für die Kleinen mit einem Besuch der Zahnfee verbunden.
Bei einem erwachsenen Menschen ist der Zahnverlust jedoch eine etwas weniger spaßige Angelegenheit. Nicht nur das äußere Erscheinungsbild wird in Mitleidenschaft gezogen, wenn es sich beispielsweise um einen der vorderen Schneidezähne handelt. Auch die Nahrungsaufnahme ist dadurch eingeschränkt und bereitet Betroffenen Probleme, wenn es im Zuge eines Unfalls zum Verlust eines oder mehrerer Zähne kam.
Eine Behandlung beim Zahnarzt bleibt in den meisten Fällen nicht aus. Wann laut Gesetz ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Zahnverlust besteht und wie hoch die Entschädigungssumme ungefähr ausfällt, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schmerzensgeld bei Zahnverlust
Neben den Schmerzen an Kiefer und Zahnfleisch kann außerdem das äußere Erscheinungsbild in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn es sich beispielsweise um einen der vorderen Schneidezähne handelt. Weiterhin kann die Nahrungsaufnahme durch einen Zahnverlust erschwert sein.
Haben Sie einen Zahn oder mehrere Zähne unverschuldet durch das Fremdeinwirken einer dritten Person verloren, können Sie in der Regel Schmerzensgeld beanspruchen.
Wie hoch das Schmerzensgeld in der Vergangenheit in Fällen ausfiel, in denen Menschen unverschuldet Zähne verloren haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Zahnverlust: Wann muss Schmerzensgeld gezahlt werden?
Unabhängig davon, ob es bei einem Motorradunfall, einer Schlägerei, einem Unfall mit dem Fahrrad oder einem Behandlungsfehler beim Zahnarzt zu einem Zahnverlust kam – ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht laut § 253 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) immer dann, wenn der Schaden bzw. die Schmerzen durch Fremdeinwirken herbeigeführt wurden.
Schmerzensgeld bei Zahnverlust können Geschädigte demzufolge dann beantragen, wenn sie nachweislich keine Schuld an der jeweiligen Verletzung tragen. Übernehmen muss die Zahlung der Entschädigungssumme in der Regel die Versicherung des Schädigers.
Eine Schmerzensgeldtabelle gibt bei Zahnverlust Aufschluss über die Höhe der Entschädigungssumme
Geschädigte haben normalerweise zwei Möglichkeiten, um Schmerzensgeld bei Zahnverlust zu beantragen und gleichzeitig die Höhe der Entschädigung festzusetzen:
- Außergerichtliche Einigung mit der Versicherung des Schädigers
- Festsetzung vom Schmerzensgeld bei Zahnverlust durch einen Richter im Zuge einer entsprechenden Verhandlung vor Gericht
Wie hoch die zu zahlende Summe letztendlich ausfällt, ist unter anderem abhängig davon, wie schwer die Verletzung ist, wie viel Zeit die Behandlung nach dem Zahnverlust in Anspruch nimmt und ob ein dauerhafter Schaden zurückbleiben wird oder nicht.
Um die Höhe der Entschädigungssumme festsetzen zu können, wird meist eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle zurate gezogen. Diese enthält Urteile zur Höhe vom Schmerzensgeld bei Zahnverlust, die in der Vergangenheit von diversen Gerichten getroffen wurden. Der obige Auszug einer solchen Schmerzensgeldtabelle bietet daher zumindest eine Orientierung.
Am 9. Dezember bin ich nachmittags über ein quer über den Parkplatz gezogene Stromkabel vom rewe zum tannenbaumvèkaufswagen gefallen. Ich blutete stark, da ich Blutverdünner nehmen muss. In der zahnklinik vest in Recklinghausen wurden die Zähne wieder in die richtige Lage gebracht und mit Drähten befestigt. Ich würde mehrfach im Mund und Lippe genäht.
Nach 3 Tagen wurde ich entlassen
Die Zähne sind zerstört und müssen abgeschliffen und durch Kronen ersetzt werden. Zu beißen geht überhaupt nicht. Bis jetzt denke ich, dass die Krankenkasse einen Teil dér der Kosten übernimmt. Jedoch bleibt ein hoher kostenanteil, den ich tragen muss.
Bilder des Kabels und ein Zeuge sind vorhanden.
Was kann ich tun? Habe keine Rechtsschutzversichrrung.
Ursula S
Ich und zwei weitere Personen waren bei einem guten Freund eingeladen.Wir haben friedlich gegessen und getrunken(Alkohol).Bis ich mit einem Freund in der Küche war und er mir mit voller Wucht gegen das Kiefer geschlagen hat.Nach einigen Minuten habe ich gemerkt wie mir zwei Zähne runterhängen.Ich habe daraufhin versucht meine Frau anzurufen, aber der Bruder des Täters hat mir mein Handy raus der Hand gerissen, damit ich meine Familie nicht informiere.Daraufhin ist der der Täter abgehauen also aus der Wohnung raus gegangen und ich war mit seinem Bruder und dem Gastgeber zuhause.Ich habe dann meine Frau drüber informiert und ist mit meinen drei Kindern zu Unfallstelle gefahren.Meine Tochter hat die Polizei und die Feuerwehr kontktiert ( was der Täter hätte machen müssen).Der Bruder des Täters hat mir und dem Gastgeber eingeredet, dass ich ausgerutscht bin.Bevor die Polizei an die Unfallstelle eintraf, hat der Bruder des Täter den Täter angerufen, damit er kommt.Meine Tochter erzählt mir, dass der Täter sie beleidigt und bedroht hat.Im Krankenhaus angekommen, wurden mir die zwei vorderen Zähne rausgeholt.Zu meinem Pech musste ich wegen dem Virus sehr lange warten.Das war so der ganze Ablauf.Falls Sie mir helfen können informieren Sie mich bitte.
Mit freundliche Grüßen
Abdul R.
Hallo Abdul,
dabei können wir Ihnen leider nicht helfen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt.
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