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Schmerzensgeld bei einer Knieprellung: Wann erhalten ich dieses?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie viel Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie möglich ist

Ver­letzungSchmer­zens­geld bei ei­ner Prel­lung am KnieGe­richt / Jahr
Knie­prellungen, Oberschenkel­prellungen, Schädel­prellung, leichte Gehirn­erschütterung, post­traumatisches Belastungs­syndrom7.000 €LG Kassel / 2005
(Az. 8 O 2358/02)
Schwere Hand- und Knie­prellung an der rechten Seiteca. 2.045 €OLG Köln / 1990
(Az. 11 U 17/90)
Knie­prellung und Ab­schürfungen250 €OLG Braunschweig / 2002
(Az. 3 U 47/02)
Prellungen an Brust­wirbelsäule, Becken, Ellbogen, Knie, Unterschenkel und Sprung­gelenk2.000 €LG Duisburg / 2013
(Az. 12 O 71/12)
Erhebliche Knieprellung, HWS-Syndromca. 1.280 €AG Hamburg / 1993
(Az. 50 C 488/92)

Funktionseinschränkungen sind bei einer Knieprellung keine Seltenheit

Wann begründet eine Knieprellung Schmerzensgeld?
Wann begründet eine Knieprellung Schmerzensgeld?

Stürzen Sie beispielsweise im Zuge eines Unfalls auf das Knie oder bekommen dort einen Schlag ab, besteht die Folge oft aus einer Knieprellung. Es handelt sich dabei um eine stumpfe Verletzung des Kniegelenks. Vor allem, wenn die betroffene Stelle bewegt oder belastet wird, empfinden Betroffene dies als schmerzhaft.

Es ist ihnen bei Prellungen dieser Art häufig nicht mehr möglich, das Bein zu strecken oder zu beugen, ohne Schmerzen zu empfinden, was in der mit einer Prellung einhergehenden Schwellung begründet ist. Sie sollten als Geschädigter bei einer Knieprellung einen Arzt konsultieren, um abzuklären, ob die Kniescheibe ebenfalls beschädigt wurde.

Wann Sie Schmerzensgeld bei einer Knieprellung geltend machen können und mit welchem Betrag Sie bei einer Prellung am Knie in etwa rechnen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Knieprellung

Rechtfertigt eine Knieprellung die Zahlung von Schmerzensgeld?

Wurde Ihnen durch das Fremdeinwirken einer dritten Person eine Knieprellung zugefügt, besteht normalerweise ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wie viel Schmerzensgeld ist bei einer Prellung am Knie möglich?

Wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Knieprellung in etwa ausfallen kann, erfahren Sie aus dieser Tabelle.

Wer übernimmt die Zahlung von Schmerzensgeld bei einem geprellten Knie?

Wurde Ihnen nach einer erlittenen Knieprellung Schmerzensgeld zugesprochen, muss die Versicherung des Schädigers die Zahlung übernehmen.

Wann führt eine Prellung am Knie zu Schmerzensgeld?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland, wann geschädigte Personen einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, um für erlittene Verletzungen und Schmerzen entschädigt zu werden. § 253 BGB besagt dazu Folgendes:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Entstand der vorliegende Schaden demzufolge durch das Fremdeinwirken einer dritten Person, können Sie als Geschädigter Schmerzensgeld bei einer Knieprellung geltend machen. Dies ist beispielsweise bei einem unverschuldeten Unfall der Fall. Die Entschädigungssumme muss in einem solchen Fall die Versicherung des Schädigers aufbringen.

Welche Faktoren sind bei der Bestimmung vom Schmerzensgeld bei einer Knieprellung maßgeblich?

Die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren.
Die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren.

Es muss in jedem Fall eine individuelle Einzelfallentscheidung getroffen werden, um das Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie festsetzen zu können. Faktoren, welche die Höhe der Entschädigungssumme beeinflussen können, sind beispielsweise die Schwere der Verletzung, die Dauer der Behandlung, die Zeitspanne der Arbeitsunfähigkeit oder das Vorliegen von dauerhaften Schäden.

Um die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Knieprellung zu bestimmen, kommt in der Regel eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle zum Einsatz. Sie weist sowohl Urteile auf, die in der Vergangenheit getroffen wurden, als auch die damals zu zahlenden Entschädigungssummen bei ähnlichen Verletzungen.

Den Auszug einer solchen Tabelle, den Sie oben im Ratgeber finden, können Sie daher als ersten Anhaltspunkt nutzen. Möchten Sie Schmerzensgeld bei einer Knieprellung beantragen, sollten Sie sich im Vorfeld die Unterstützung von einem Anwalt zusichern.

Dieser kann Sie zum einen über die richtige Vorgehensweise informieren, zum anderen allerdings auch dafür sorgen, dass die Versicherung des Schädigers Ihnen das Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie zukommen lässt, welches Ihnen auch tatsächlich zusteht. Systematische Kürzungen sind oft an der Tagesordnung, weshalb Sie mit einem Anwalt mit Erfahrungen im Bereich Schmerzensgeld an Ihrer Seite nichts falsch machen können.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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5 Kommentare

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  1. Marie-Louise L.
    Am 16. August 2022 um 0:15

    Bin im Bahnhof gestürzt da eine kleine Lache Wasser auf dem Boden war
    und bin dann mit dem Knie und der rechten
    Seite oberhalb der Hüfte aufgeprallt .
    Jetzt habe ich verdammt Schmerzen an meinem Knie und unterhalb meiner Hüfte.
    An dem Knie wurde ich schonmal Operiert, war alles wieder ok.
    Das Knie kann ich nicht gescheit beugen und es Schmerz sehr.
    Steht mir eigentlich Schmerzensgeld zu?.

    Als ich am Boden lag bemerkte ich das Wasser von oben langsam tropfte. Ich sah nach oben und stellte fest das zwei kleine Dachfenster offen standen.
    Lieben Gruß Fr. L.

  2. Axel J. S
    Am 6. November 2021 um 17:33

    Hallo, ich fuhr im Kreisverkehr mit meinem Fahrrad auf eigener Fahrradspur. Ein rechtsabbiegender PKW fuhr mich beim Abbiegen an. Das geschah für mich unerwartet, da er zwei andere Radfahrer, denen ich im Abstand von ca. 1,50 im Kreisverkehr folgte, passieren ließ. Ich stürzte, mein Helm zerbarst und mein linkes Knie schwoll sofort stark an, ich blutete trotz Helm an der linken Augenbraue und beiden Schienbeinen. Nach Unfallaufnahme durch die Polizei kam ich per Rettungswagen in die Notaufnahme, die Wunden wurden versorgt. Klinisch wurde eine Instabilität des Knies und eine Teillähmung des äußeren Fußhebers li. festgestellt. Röntgenaufnahmen des Knies zeigten keine knöcherne Verletzung. Ein MRT zeigte einen hinteren Kreuzbandriss, einen Meniskusriss innen, einen Teilriss des inneren Seitenbandes, einen Riss des inneren Kniescheibenbandes und einen Riss des Bandes vom Wadenbeinköpfchen zum Schienbeinkopf, sowie eine massive Einblutung in den Schleimbeutel. Es folgte eine Krankschreibung für 4 Monate mit zahlreichen Arztbesuchen, Lymphdrainagen, Schienenversorgungen und bis jetzt 8 wöchiger ambulanter Reha. Ich humpel, habe Schmerzen beim Treppensteigen und wenn ich weiter als 100m gehe. Meine Lieblingssportarten Golf und Segeln kann ich nicht mehr ausüben. Was kann mein Anwalt als Schmerzensgeld fordern? Vielen Dank für eine Einschätzung!

  3. Eleonora
    Am 23. April 2019 um 13:05

    Hallo ich hätte mal eine Frage und zwar hatte ich am 09.04 ein kleinen Unfall durch eine Baustelle am [edit. v. d. Red.] da waren die Männer zu Gange und haben was an den Lichtern auf dem Boden was gemacht ich habe es zwar gesehen aber ich habe nicht auf dem Boden geschaut und bin in den Loch gefallen. Darauf hin habe ich die Männer gefragt ob die so was nicht Absichern müssen und die Antwort von dem war ist eine Baustelle müssen sie Augen auf halten. Aber es war nicht gesichert nichts!! Bin froh das es mir passiert ist und kein Kind oder älter Dame oder Herrn. Darauf hin habe ich zufällig ein Polizist gefragt und er sagte eigentlich muss es gesichert sein oder zu mindestens drauf hin gewiesen das da was offen ist oder sie hätten ein Hütchen drauf stellen können oder so. Der Polizist hat es zu Protokoll gegeben und da ich es nicht auf die große Glocke hängen wollte habe ich mich selbst bei der Firma beschwert und den Unfall geschildert. Jetzt habe ich ein Brief von den bekommen von denen und sie wollen wissen was ich als schmerzen Geld haben möchte. Da ich keine Ahnung habe und mir es noch nie passiert ist frage ich lieber jemand der Erfahrungen gemacht hat. Ich habe dadurch eine Prellung am Handgelenk und am Knie gehabt und natürlich eine schirfwunde und war 2 Tage krank geschrieben

  4. A. Schröder
    Am 26. Januar 2019 um 20:32

    Hallo. Heute war ich mit dem Rad auf der strasse unterwegs und ein auto wollte vor mir auf einen parkplatz abbiegen. Dabei übersah mich der Fahrer und ich kam zum sturz. Er hat auch nicht geblinkt und ich konnte nicht mehr ausweichen. Da ich nur 300 m von der unfallstelle wohne bin ich langsam nach hause gefahren. Zu Hause sah ich nach dem ich die Hosen ausgezogen habe wie schlimm die Knie und Ellenbogen verletz waren. Daraufhin fuhr mich meine Frau zur Notfallambulanz. Was könnte ich von dem Fahrer bzw seiner Versicherung an Schmerzensgeld bekommen? LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2019 um 17:57

      Hallo A.,

      genaue Summen können wir Ihnen aufgrund Ihrer Schilderungen nicht nennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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