Sicherheitsabstand: Welchen Abstand schreibt die StVO vor?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Der Sicherheitsabstand im Verkehrsrecht
Durch die Regeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll verhindert werden, dass es zu Unfällen kommt und Personen verletzt werden. Aus diesem Grund wurden im Gesetz Höchstgeschwindigkeiten und allgemein verbindliche Verhaltensregeln festgelegt. Dasselbe gilt für den minimal erlaubten Abstand der Fahrzeuge zueinander.
Grundsätzlich ist es vorgeschrieben, einen Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten. Dadurch soll ein Auffahrunfall verhindert werden. Im Straßenverkehr kann es nämlich immer passieren, dass der Vordermann spontan bremsen muss. Dann besteht das Risiko, dass der Hintermann nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und es zum Crash kommt, sollte der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden.
Doch wie groß muss der Abstand mindestens gewählt werden, damit kein Bußgeld verhängt werden kann? Welchen Sicherheitsabstand müssen LKW einhalten und inwiefern ist der Abstand abhängig von der Geschwindigkeit? Im folgenden Ratgeber erhalten Sie die Antworten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Sicherheitsabstand
Konkret gibt es in der StVO zwar genaue Angaben zum vorgeschriebenen Seitenabstand beim Überholen, diese beziehen sich allerdings nur auf Fahrradfahrer, Fußgänger und Fahrer von E-Scootern. Ansonsten ist in § 4 StVO lediglich bestimmt, dass ein ausreichender Abstand eingehalten werden muss.
Welche Angaben zum Seitenabstand die StVO vorsieht, erfahren Sie hier.
Ja, innerorts sollte der Abstand die Länge der in einer Sekunde gefahrenen Strecke haben, außerorts die von zwei Sekunden. Der halbe Tachowert kann ebenfalls als Orientierung dienen. Die 2-Sekunden-Regel verdeutlicht Ihnen unsere Grafik.
Bußgeldkatalog: Sicherheitsabstand nicht eingehalten
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 30 € | eher nicht | ||
... mit Sachbeschädigung | 35 € | Hier prüfen ** | ||
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner: Sicherheitsabstand nicht eingehalten
Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt
Seitlicher Sicherheitsabstand zu Fahrrad, Auto und LKW
Bevor wir auf die Frage eingehen, welcher Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten werden muss, wollen wir auf den Seitenabstand eingehen. Hier besteht häufig Unsicherheit darüber, wie viel Distanz zu einem Fahrrad oder einem Auto beim Überholen gelassen werden sollte.
Gerade beim Überholvorgang kann es gefährlich werden, wenn der seitliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. In § 5 Absatz 4 StVO heißt es dazu:
[…] Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge […] rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“
Abgesehen von Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von E-Scootern, für die gesetzliche Angaben existieren, haben sich für andere Verkehrsteilnehmer in der Rechtsprechung bestimmte Werte durchgesetzt. So sollte der Sicherheitsabstand zu einspurigen Fahrzeugen (z. B. Motorrad) mindestens anderthalb Meter betragen, zu zweispurigen Fahrzeugen (z. B. Auto) einen Meter und zu Linien- und Schulbussen zwei Meter.
Was kann man sich leichter merken, Festpunkt anpeilen und bis 2 zählen(zwei Schritte)
oder die Tachoanzeige ablesen, halbieren und eine Strecke in soviel Metern abschätzen???
(Drei Schritte!)
Leider wird die “halbe-Tacho-Regel” immer noch verbreitet, obwohl die Zählmethode die einfachere und schnellere ist.