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Abstandsmessung: Verschiedene Techniken ermöglichen die Verkehrskontrolle

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2023

Es gibt verschiedene Techniken zur Abstandsmessung
Es gibt verschiedene Techniken zur Abstandsmessung

Überprüfung des Sicherheitsabstands durch eine Abstandsmessung

Ein wesentliches Mittel zur Unfallprävention ist das Einhalten eines ausreichend großen Sicherheitsabstands zu vorausfahrenden Fahrzeugen.

Bei Unterschreitung des Mindestabstands fällt ein Bußgeld gemäß aktuellem Bußgeldkatalog an – die Sanktionen aus der Bußgeldtabelle Abstand belaufen sich auf bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot!

Um Abstandsverstößen zu ahnden, kontrollieren Messbeamte den Verkehr mit verschiedenen Techniken. Welche Verfahren bei Abstandsmessungen Anwendungen finden und welche Möglichkeiten es gibt, gegen ein Messergebnis vorzugehen, klären wir nachfolgend.

FAQ: Abstandsmessung

Wie erfolgt die Abstandsmessung?

Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kann über mehrere Methoden ermittelt werden, z. B. mittels eines Videostoppuhr, durch einen Sensor oder anhand von Fotos.

Welchen Sicherheitsabstand muss ich zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?

Dies hängt von der Geschwindigkeit ab: Als Faustregel für den Abstand gilt außerorts der halbe Tachowert in Metern. Innerorts sollten drei Fahrzeuglängen zum vorausfahrenden Kfz liegen.

Welche Sanktionen drohen mir bei Abstandsverstößen?

Dies hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem eingehaltenen Abstand ab. Sie müssen in jedem Fall mit einem Bußgeld (mindestens 25 Euro) und unter Umständen sogar mit Punkten und einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Einen Überblick zu den genauen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wie muss ich vorgehen, um Einspruch einzulegen?

Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid müssen Sie an die Bußgeldbehörde schicken. Es ist jedoch ratsam, den Bescheid zuvor prüfen zu lassen, ob wirklich ein Fehler vorliegt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen.

Wann macht es Sinn, einen Einspruch gegen die Abstandsmessung einzulegen?

Sie sollten hier gute Gründe haben, warum Sie das Ergebnis der Abstandsmessung anzweifeln. Denn lehnt die Bußgeldstelle den Einspruch ab, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, dessen Kosten Sie möglicherweise tragen müssen.

Wie kann mir ein Anwalt beim Einspruch gegen die Abstandsmessung helfen?

Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich mit den verschiedenen Messgeräten aus und weiß, für welche Fehler diese anfällig sind. Zudem kann er Einblick in die Mess- und Eichprotokolle erhalten.

Bußgeldkatalog: Abstandsverstöße

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

Bußgeldrechner zu Abstandsverstößen

Weitere Ratgeber zur Abstandsmessung

Abstandsmessung – Wie wird gemessen?

Um eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes nachzuweisen, können sich die Beamten der Polizei verschiedene Messverfahren zunutze machen. Meist erfolgt die Abstandsmessung auf der Autobahn, denn durch die häufig gerade und unverbaute Streckenführung, lassen sich Verstöße einfacher dokumentieren. Welche Methoden dabei im Einzelnen zum Einsatz kommen, beleuchten wir nachfolgend.

Abstandsmessung durch eine Videostoppuhr

Ein Beweismittel als Grundlage für einen Bußgeldbescheid stellt die Abstandsmessung durch eine Videostoppuhr da. Als Beispiel für ein Gerät, das diese Technik nutzt, ist die VSTP zu nennen. Es fertigt ein Video an, auf dem ein zu geringer Sicherheitsabstand ersichtlich werden soll.

Dieses Video sollten Betroffene unbedingt einsehen, um sich davon zu überzeugen, dass die Messung nicht fehlerhaft vorgenommen wurde und dementsprechend nicht als Grundlage für die Sanktionen gemäß der Bußgeldtabelle dienen kann. Sie können z.B. Einspruch gegen die Abstandsmessung einlegen, wenn die Sequenz aufgrund des unübersichtlichen Verkehraufkommens nicht eindeutig belegt, dass ein Abstand zu eng war.

Abstandsmessung von der Autobahnbrücke

Die Abstandsmessung auf der Autobahn findet oft von einer Brücke aus statt
Die Abstandsmessung auf der Autobahn findet oft von einer Brücke aus statt

Abstandsmessungen werden meist durch Fotos von einer Autobahnbrücke aus erstellt. Die Messbeamten positionieren eine Kamera so auf einer Brücke, dass sie über eine längere Strecke von mehreren hundert Metern die Autos beobachtet. Aus den Standbildern der Sequenz lässt sich ermitteln, ob die Abstände zwischen den Autos groß genug waren. Als Anhaltspunkte wählt man sich vorher auf der Autobahn gewisse Punkte und ermitteln den Abstand; so kann bei der Abstandsmessung auf der Autobahn von der Brücke aus ein Vergleichswert herangezogen werden, der die Auswertung erleichtert.

Die Autobahn-Abstandsmessung birgt den Vorteil, dass mehrere Beweisbilder vom Geschehen angefertigt werden. Falls also ein Autofahrer nur kurzfristig mit zu geringem Abstand zum Vordermann fuhr, beispielsweise weil dies bremste, so erkennen die auswertenden Beamten dies und sehen im Idealfall von einem Bußgeld ab. Mindestens aber eine Toleranz von drei Metern sollte zugunsten des Fahrers abgezogen werden – das kann schon ausreichen, um ein Fahrverbot abzuwenden.

Abstandsmessung mit Sensor

Abstandsmesser wie das in Deutschland zugelassene ProVida-System sind in ein Polizeiauto integriert. Ein Sensor misst Abstand und Geschwindigkeit vorbeifahrender Autos. Als Beweismittel nimmt das System wiederum ein Video auf.

Es kann hier aus verschiedenen Gründen zu einem verfälschten Ergebnis kommen:

  • Winkelveränderungen zwischen Fahrzeug und Sensor
  • Abstandsschwankungen, die nur wenige Sekunden andauern, werden nicht zulässig erfasst, insbesondere wenn der Verkehr unübersichtlich ist und die Geschwindigkeit der Fahrzeuge variiert

Ein Toleranzabzug von fünf Prozent soll diese Verfälschungen zu Gunsten des Fahrers ausgleichen. Jedoch kann die Abweichung auch so gravierend aussehen, dass auch ein Toleranzabzug von fünf Prozent das Ergebnis der Abstandsmessung nicht ausreichend korrigiert. Falls also ein Fahrverbot oder ein sehr hohes Bußgeld nach einer Abstandsmessung verhängt werden soll, so lassen Sie die zugrunde liegende Messung vorher genau prüfen. In jede Technik können sich Fehler einschleichen.

Ertappt bei Abstandsmessung? Ein Einspruch kann sich im Einzelfall lohnen

Können Sie gegen das Ergebnis einer Brücken-Abstandsmessung mittels Einspruch vorgehen?
Können Sie gegen das Ergebnis einer Brücken-Abstandsmessung mittels Einspruch vorgehen?

Die Nichteinhaltung der nötigen Sicherheitsabstände zu vorausfahrenden Fahrzeugen erhöht grundsätzlich das allgemeine Unfallrisiko. Aus diesem Grunde werden Abstandsverstöße vergleichsweise streng geahndet.

Besonders häufig wird die Brückenabstandsmessung gewählt, bei der vor allem auf Autobahnen von der erhöhten Position die Abstände zwischen einzelnen Fahrzeugen gemessen werden. Erfassen die Kameras einen Abstandsverstoß, erhält der betreffende Fahrer in aller Regel einen Bußgeldbescheid. Dieser kann nach Prüfung des Bescheids theoretisch immer einen Einspruch gegen die Abstandsmessung auf der Autobahn, deren Ergebnis oder die formale Wirksamkeit einlegen.

Wie können Sie die Abstandsmessung anfechten? Grundsätzlich haben Sie ab Erhalt des Bußgeldbescheids 14 Tage Zeit, um Einspruch gegenüber der zuständigen Behörde einzulegen. Doch nicht immer führt der gegen eine Abstandsmessung erhobene Einspruch zum gewünschten Ergebnis. Wie können Sie die Erfolgschancen ermitteln?

Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt

Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Abstandsmessung auf der Autobahn: Einspruch einlegen ohne Angabe von Gründen?

Wollen Sie gegen eine Abstandsmessung Einspruch erheben? Eine Begründung ist im Rahmen des formalen Einspruchs zunächst nicht erforderlich. Grundsätzlich können Sie mit einem kurzen Zweizeiler gegenüber der zuständigen Behörde dem Tatvorwurf oder den erhobenen Sanktionen widersprechen.

Zwar kann eine genaue Angabe des Einspruchsgrundes hilfreich sein, Pflicht ist die Angabe jedoch nicht. Die Bußgeldstelle prüft nach Eingang von dem gegen die Abstandsmessung erhobenen Einspruch den gesamten Vorgang selbstständig. Stellt diese fest, dass formale, technische oder andere Fehler im Bußgeldverfahren vorliegen, wird dieses entweder eigenständig eingestellt oder die Sanktionen entsprechend abgeändert.

Aber Achtung! Das bedeutet nun jedoch nicht, dass Betroffene in jedem Fall einen Einspruch, ob bei Abstandsmessung oder Geschwindigkeitsüberschreitung, einlegen sollten. Ein solcher sollte stets auf einer ausreichenden Sachgrundlage fußen, denn: Lehnt die Bußgeldbehörde Ihren Einspruch ab, wird ein gerichtliches Verfahren eröffnet. Spätestens hier ist der Grund für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder die Abstandsmessung vorzubringen. Sollte vor Gericht abschließend gegen Sie entschieden werden, tragen Sie im Zweifel neben den Sanktionen auch noch hohe Gerichts- und ggf. Anwaltskosten.

Bevor Sie gegen die Abstandsmessung Einspruch einlegen: Bußgeldbescheid prüfen (lassen)

Mit dem Lkw in eine Abstandsmessung geraten? Ein Einspruch kann ggf. lohnen.
Mit dem Lkw in eine Abstandsmessung geraten? Ein Einspruch kann ggf. lohnen.

Bevor Sie gegen eine Abstandsmessung Einspruch einlegen, sollten Sie daher zunächst den Bußgeldbescheid genauestens prüfen. Sind hier ggf. formale Fehler enthalten, die eine mögliche Grundlage darstellen könnten (z. B. Rechtsmittelbelehrung, auf dem Blitzerfoto nicht zu identifizieren)? Sind Sie zu dem Zeitpunkt überhaupt gefahren? Ist möglicherweise auch schon der Eintritt der Verjährung denkbar?

Um aufgrund von einer fehlerhaften Abstandsmessung selbst einen Einspruch begründen zu können, bedarf es in der Regel der Akteneinsicht. Diese können zwar auch die Betroffenen eigenständig beantragen, allerdings erhalten sie zumeist keine umfangreiche Einsicht und müssen bei Bewilligung vor Ort die Akte prüfen.

Hier ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, sollten Sie Fehler bei der Abstandsmessung vermuten. Beim Einspruch kann dieser Sie dahingehend unterstützen, als er die Akte inklusive Mess- und Eichprotokollen prüfen kann. Erkennt er hier einen Fehler, der die Erfolgschancen eines Einspruchs erhöhen könnte, kann der Anwalt Ihnen auch bei einer angemessenen Begründung behilflich sein. Auch andere Begründungen kann er ggf. prüfen (z. B. Augenblicksversagen, Härtefall).

Beachten Sie jedoch, dass auch für die anwaltliche Tätigkeit in aller Regel zusätzliche Kosten entstehen. Wägen Sie daher stets ab, ob der zusätzliche Kosten- und Zeitaufwand den angedrohten Sanktionen im Einzelfall in Ihren Augen angemessen erscheint.

Doch wann liegt eigentlich ein Abstandsverstoß vor?

In der StVO gibt es für PKW-Fahrer keine detaillierte Angabe zur Weite des Abstands, den sie als Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto einhalten müssen. Wichtig ist lediglich, dass diese im Ernstfall noch rechtzeitig bremsen können. Um dies gewährleisten zu können, muss der Abstand an die gefahrene Geschwindigkeit angepasst werden. So sollte innerorts der Mindestabstand der Strecke entsprechen, die innerhalb einer Sekunde zurückgelegt wird. Außerorts sollte Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hingegen so weit sein, wie die in zwei Sekunden durchfahrene Strecke.

Die meisten Autofahrer kennen die in der Fahrschule erlernte Faustregel: der Abstand sollte dem halben Tachowert entsprechen. An diesem Wert orientiert sich das Verkehrsrecht und der Bußgeldkatalog und bemisst entsprechend die Sanktionen, die einen Autofahrer bei einem Abstandsverstoß in Form eines Bußgeldbescheids erwarten werden. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie die Sanktionen für Abstandsunterschreitungen, die sich aus diesem System ergeben, berechnen.

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Abstandsmessung: Verschiedene Techniken ermöglichen die Verkehrskontrolle
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90 Kommentare

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  1. Friedrich S. sagt:

    Guten Tag,
    ich habe heute einen stationären Blitzer in Frankfurt am Main passiert zu diesem Thema ich zwei Fragen habe.
    1.) Frage: Ab wann schnappt ein Blitzer zu? 2.) Frage: Wo liegt die Toleranz beim blitzen?

    Vielen Dank
    Friedrich S.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Friedrich,

      beides lässt sich nicht so einfach beantworten. Zu 1. Es gibt hier starke regionale Abweichungen. In der Regel wird gesagt, dass dies ab einer Differenz von 3 km/h passiert. Dies ist jedoch nur vage, da es auch zwischen den unterschiedlichen Arten und Geräten zu Abweichungen kommt. Zu 2. Hier ist es das gleiche. In der Regel werden bis 100 km/h 3 km/h abgezogen, darüberhinaus drei Prozent vom gefahrenen Wert. Bei Videoaufnahmen ist die Toleranz etwas größer, bei Lasern i.d.R. etwas niedriger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Chris sagt:

    Hallo,
    Bin vor kurzen durch eine abstandskontrolle gerauscht!
    Ich fuhr ” auserorts” mit ca 60 in einer 50er Zone und der Abstand betrug 1-10 Meter !

    Ich befinde mich in der verlängerten probezeit ” aufbauseminar absolviert” und habe jetzt große Angst um meinen Führerschein !

    Danke im voraus !

    • Thomas sagt:

      Hallo Redaktion,

      können und werden nachts auch Abstandsmessungen durchgeführt?
      Falls ja wird dann nur gefilmt oder muß auch geblitzt werden um das Kennzeichen bei Nacht und Gegenlicht erkennen zu können?

      Vielen Dank für die Beantwortung dieser sehr interessanter fragen wie ich finde.

      Gruß
      Thomas

  3. Niklas sagt:

    Hallo ich wurde gestern auf der L116 (Schnellstraße) geblitzt wahrscheinlich Mobil ich hatte C.a 90 in der 70er Zone drauf und hatte einen vor mir C.a 15m bei dem es nicht Geblitzt hat jetzt meine Frage wird auch auch schnell Straßen der Abstand geblitzt von der Seite oder war es wegen meiner Geschwindigkeit und ich habe übersehen das er auch geblitzt wurde weil es muss auch um die 80-90 drauf gehabt haben bin Leider auch in der Probezeit und muss leider auch noch ein Aufbau Seminar machen wobei es jetzt wahrscheinlich ja in einer MPU endet

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Niklas,

      auch auf Schnellstraßen kann der Abstand geblitzt werden. Doch es lohnt sich erst einmal abzuwarten, ob ein Bußgeldbescheid kommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Timo sagt:

    Hallo,
    ich wurde kurz nach einem Stau auf der A1 von einer Brücke aus wegen zu wenig Abstand geblitzt bzw. gefilmt.
    Ich soll 103 km/h schnell gewesen sein und hätte 51,5 m Abstand haben sollen. Laut deren Bericht hatte ich nur 14m.
    Was erwartet mich jetzt und kann man den einen Monat Fahrverbot umgehen?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Timo,

      eine Bußgeld ab 200 Euro mit 2 Punkten in Flensburg und das Fahrverbot könnte Ihnen im schlimmsten Fall drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Tomi sagt:

    Hallo,
    bin laut Bericht 102 kmh gefahren mit 19 m Abstand!
    Mit was führ einer strafe muss ich rechnen.
    Vielen Dank im vorraus…..

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tomi,

      das dürften ein Punkt und 100 Euro Bußgeld sein. (Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes)

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Heike sagt:

    Hallo, ich bin heute auf der A93 (selb) unterwegs gewesen kurz vor einem Tunnel war 80 und meine Geschwindigkeit lag bei 85km/h es blitzte einmal von der mittleren (linken) Leitplanke! Ich hab gerade die Spur gewechselt auf die Überholspur und war dadurch den Vordermann etwas näher! War das ein Abstandsblitzer?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Heike,

      dies könnte auch ein regulärer Geschwindigkeitsblitzer gewesen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Lena sagt:

    Hallo,
    war heute auf der A63 unterwegs, diese führt dann auf die A6 Richtung Kaiserslautern, hier ist ein Reißverschlussverfahren wegen Baustelle und Tempo 100. Ich hatte 85-90 km/h und die ganze Zeit genügend Abstand, als ich dann von rechts die Blitz/Filmgeräte quer zur Fahrbahn gesehen habe, habe ich gebremst. Allerdings war der Verkehr unübersichtlich und auch mein Vordermann bremste stark ab. Als ich an den Geräten vorbeifuhr hatte ich ca. 30 Meter Abstand.

    Meine Frage:
    Ist es hier überhaupt zulässig Abstandskontrollen zu machen, wegen Baustelle und Reißverschlussverfahren? Und wer entscheidet über eine unübersichtliche Situation?

    Was droht mir nun? Bin auch noch in der Probezeit.

    Vielen Dank

  8. Christian sagt:

    Hallo,
    Ich wurde wegen zu geringen Abstand auf der A1 in der nähe von Bremen ‘geblitzt’, anstelle von 50m hatte ich 45m allerdings wurde mir geschrieben, ich sei mit einem LKW SKODA (CZ) gefahren, zulässige Gesammtmasse über 3,5t. Ich bin mit einem Skoda Octavia (Kombi) gefahren der eigentlich nicht als LKW bezeichnet wird, oder? Kann ich generell da einspruch erheben und gibt es unterschiede ob ich einen LKW oder PKW gefahren bin?

    Mit freundlichen grüßen
    Christian

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,

      diesbezüglich können wir Ihnen leider keine Auskunft oder Empfehlung geben, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Zu Ihrer speziellen Frage empfiehlt es sich daher an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bianca sagt:

    Hallo,

    ich bin gestern auf der A2 Richtung Berlin unterwegs gewesen. Auf dieser Strecke gibt es ja diese festen Blitzer (ich glaube bei Hannover). Führen diese auch Abstandsmessungen durch und blitzen bei zu geringem Abstand?

    MfG Bianca

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bianca,

      in der Regel wird der Abstand nicht durch ein Geschwindigkeitsmessgerät ermittelt. Die Blitzer werden durch die Geschwindigkeit ausgelöst. In der Regel finden Abstandsmessungen durch mobile Einsatzwagen statt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Fakih J. sagt:

    Hallo .ich bin auf der A7 Richtung Memmingen gefilmt wegen abstand Messung .Ich bin 124 km gefahren musste ich 62 m abstand lassen leider nur 18m war die Abstand . Was soll ich erwarten als Bußgeld Strafe . Ist die Strafe fahr verbauten ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Fakih,
      Ihr Abstand betrug bei dieser Geschwindigkeit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. In der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Fabian K sagt:

    Hallo,

    ich bin gerade an einer Abstandsmessung vorbei gefahren, habe ca 150 m vor der Kamera unter der Brücke stark abgebremst von ca 140 kmh auf ca 80 kmh. Zu welchem Zeitpunkt ist die Geschwindigkeit ausschlaggebend?
    Den Abstand davor kann ich schlecht abschätzen.

    Besten Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Fabian,

      die Geschwindigkeit wurde sehr wahrscheinlich schon vor der Abbremsung vermessen. Diesbezüglich lassen sich aber Mutmaßungen anstellen, daher empfiehlt es sich den Bußgeldbescheid hier anzuwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Michael G. sagt:

    Hallo liebes Redaktionsteam,

    ich hätte eine Frage zu Abstandsblitzern, wird bei Abstandskontrollen auf der Autobahn immer “gefilmt” also per “Video” von der Brücke gefilmt oder wird hier auch “Geblitzt” also per “Foto” vom rechten Straßenrand ???

    Ich fuhr heute auf der A9 Nähe Nürnberg und war einem Lkw vor mir etwas näher als sonst, es waren 120 erlaubt und ich fuhr zwischen 130 und 135 Km/h und war gerade am ausscheren auf die mittlere Spur. Es hatte vom rechten Fahrbahnrand Geblitzt und meine Befürchtung ist das das ein Abstandsblitzer gewesen sein könnte weil auch die Lkw’s gebremst hatten.
    Danke im voraus für ihre Antwort und mühe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael G.

  13. Wim D sagt:

    Bin heute auf der A2 Höhe Rodenberg hinter Bad Nenndorf Richtung Dortmund an einer mobilen Blitzstation unmittelbar vor einer BAB-Brücke vorbeigerauscht. Leider viel zu schnell. Neben dem Gerät stand ein Polizist. Es hat nicht geblitzt…?? Verkehrslage.de gibt an, dass z.Zt. dort ein mobiler Blitzer installiert ist “Abstand, mobil, 120 km/h”. Wird dort die Geschindigkeit oder der Abstand oder beides gemessen ? Ich war sicher zu schnell, aber allein auf der Spur.
    Eine Kontrollfahrt eine halbe Stunde später bestätigte den Apparat. Allerdings war der Poliziost verschwunden und ich selbst diesmal angemessen langsam beim Passieren.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Wim,
      es ist uns nicht möglich, zu beurteilen, was genau die verschiedenen Blitzer an ihrem jeweiligen Standort messen. Wir würden Ihnen empfehlen, einen etwaigen Bußgeldbescheid abzuwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Chris sagt:

    Ich denk das ich heute auf der A93 gemessen worden bin. Hatte ca. 180-190kmh auf dem Tacho, bis ein Fahrschulauto mit dem dazu gehörigen Mopped 80-125qqm (Höchstgeschwindigkeit des Zweirades beim Überholmanöver 100-110 kmh) zwischen zwei LKW´s auf die linke Spur wechselte um den LKW vor Ihnen zu überholen. Musste sehr stark abbremsen und hatte natürlich nicht den entsprechenden Abstand. Hatte ca. einen Abstand von 15-30m (schwer einzuschätzen), war eher leicht schockiert das er plötzlich ausschert.
    Wie ist die Situation zu bewährten?
    Musste vor ca. 16 Wochen den Führerschein wegen Abstand abgeben.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Chris,

      das kommt auf die Situation an. Solange die Abstandsunterschreitung nur kurzfristig war, sollten Sie straffrei aus dieser Situation herauskommen. Sie haben in der Regel drei Sekunden Zeit, den korrekten Abstand (bei 180 km/h ca. 90 Meter) herzustellen, sollten Sie dabei den rückwärtigen Verkehrs nicht gefährden. Ein weiterer Abstandsverstoß könnte als Behaarlichkeit gelten, was Ihnen einen weiteren Monat Fahrverbot einbringen kann. Warten Sie auf den Bußgeldbescheid und prüfen Sie, ob es Einspruchsgründe gibt – Gegebenenfalls könnte auch der Gang zum Anwalt ratsam sein. Aber vielleicht wird auch kein Bescheid versendet, da eine solch spontane Situation, wie Sie es schildern, bei einer Abstandsmessung kritisch zu betrachten ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Markus.F sagt:

    Hallo,
    bin heute auf der A61 unterwegs gewesen und ich bin mir nicht sicher was das genau war. Hoffe Sie können mir dort helfen. Ich bin mit ca. 145 km/h (130 erlaubt) über die Autobahn. Ich holte auf ein links fahrendes Fahrzeug auf. Ich war ca 50-60 Meter hinter diesem Fahrzeug. Der war im Begriff auf die rechte bzw. mittlere Spur zu Wechseln. Ich sah am rechten Straßenrand hinter der Leitplanke eine sehr große Weiße Umrandung in der Mitte Schwarz. Es sah aus wie ein Behälter für Streusalz. Als ich daran vorbei fuhr leuchtete ein orangener Punkt auf. Kein Blitz oder sonstiges. Da dies etwa 20 Meter vor einer Brücke geschah ich aber nichts auffälliges auf oder an der Brücke gesehen habe, weiß ich nicht was das war. Abstandsmessung, Geschwindigkeitsmessung oder beides? Hoffe Sie können mir da weiterhelfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Fehr

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Markus,

      bedauerlicherweise können wir Ihnen auch nicht sagen, was für ein Gerät dort aufgestellt wurde. Sofern es sich um einen Blitzer oder eine Abstandsmessung gehandelt hat und dabei ein Verstoß festgestellt wurde, werden Sie von der Behörde informiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Andreas sagt:

    Hallo, ich bekam eine Anhörung wegen zu geringem Abstand auf der Autobahn. 118 km/h und nur 4/10 Abstand. Bedeutet 100€ und 1 Punkt. Ich legte Widerspruch ein mit der Begründung,dass die Fahrzeuge vor mir bremsten und ich den Sicherheitsabstand als Puffer nutzte,also moderat und angepasst abbremste. So wie ich meine Fahrweise auch sehe obwohl man ja nach vier Wochen bis die sich mal melden auch nicht mehr genau erinnern kann. Dies wurde abgelehnt da ich angeblich O-Ton” …der Abstand über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten wurde” . Wie weit filmt denn die Polizei? Wenn die vielleicht 200 m Filmen ,da bin ich bei 120 km/h in 6-7 Sekunden durchgefahren…. Das ist ein normaler, situationsanpassendes Bremsen würde ich sagen….
    Kann mir jemand einen Tipp geben was ich dagegen noch tun kann?
    Dankeschön vorab!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      Abstandsmessungen werden in der Regel auf Strecken von mehreren hundert Metern durchgeführt. Da wird keine Rechtsberatung erteilen dürfen, möchten wir Sie bitten sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise und Möglichkeiten beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Steffi sagt:

    Hallo ich bin heute in einer 70 er Zone zu nah an meinen vordermann gefahren. An der gegenüberliegenden Straßenseite stand ein Auto in dem vorn und hinten blitzer positioniert waren. Allerdings habe ich nicht gesehen ob es wirklich nur ein blitzer War. Ich befinde mich noch in der probezeit, daher mache ich mir Gedanken. Ist es üblich dass auf der Landstraße der Abstand gemessen wird ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Steffi,

      auch auf Landstraßen kann der Abstand gemessen werden, durch ein Messgerät, welches Abstandsverstöße misst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Michael sagt:

    Ich fuhr gestern in einer Baustelle auf der A3 mit erlaubten 80 km/h zu dicht hinter einem Fahrzeug her. Dieser bremste plötzlich stark auf ca 60km/h ab sowie auch ich, da auf der Brücke zwei schwarz gekleidete Personen standen und scheinbar mit “Handys” Fotos machten. Ich bin davon ausgegangen dass die Polzei mit festen Stativ Abstandsmessungen durchführt. Kann es sich dabei um Abstandsmessungen durch die Polizei handeln oder kann man das ausschließen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michael,

      in der Regel sind Abstandsmessgeräte wirklich mit Stativ oder Ähnlichem aufgebaut. Warten Sie am besten erst einmal ab, ob ein Bescheid bei Ihnen eintrifft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Reinhard sagt:

    Ich habe am 12.10. auf der A1 bei km.119, Gemarkung Rivenich FR Trier bei einer Geschwindigkeit von 121 Km/h den erforderlichen Abstand von 60,50 m zum vorausfahrenden nicht eingehalten, der Abstand betrug 27,56 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Ich habe keine Ahnung was mich erwartet bzw. was ich da machen soll.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Reinhard,
      in der Regel müssen Sie in diesem Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. MMC sagt:

    Wie hoch genau ist die sogenannte Abstandsschätztoleranz, wenn ich zum Beispiel einen Abstand von 20 Metern bei 120 km/h hatte!?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo MMC,
      nach einer Abstandsmessung wird normalerweise eine Toleranz von fünf Prozent des Ergebnisses abgezogen. In Ihrem Fall würde dies einen Abzug von einem Meter bedeuten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Rüdiger sagt:

    Ich warte seit dem 13.12.2016 auf einen Anhörungsbogen bezgl. eines Abstandsverstoßes (Brückenmessverfahren). Mittlerweile sind nun schon fast 8 Wochen vergangen – kommt noch was?
    Wird bei einer Abstandsmessung von der Brücke aus das Fahrer- bzw. Kennzeichenfoto von dem Beamten ausgelöst, oder wird es automatisch – nach Verstoßfeststellung – durch die Videoanlage selbst gemacht?

    Wie lange dauert in der Regel die Versendung des Anhörungsbogens nach Abstandsvergehen? Es gibt hierzu immer wieder die Verjährungsaussage von 3 Monaten. Diese meine ich aber nicht! Es muss doch Erfahrungswerte geben, nach welchem Zeitraum – 3, 4 oder 6 – bis zu wieviel Wochen noch als “normal” durchgeht?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rüdiger,

      die Bilder des Videos werden bei diesem Verfahren in der Regel erst im Nachhinein von den Beamten ausgewertet. Leider können wir den Zeitraum von 3 Monaten nicht weiter eingrenzen, da die Dauer des Versandes eines Bußgeldbescheids je nach Auslastung der Stelle stark variiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Kevin sagt:

    Bin heute auf der A5 Karlsruhe Richtung Basel unterwegs gewesen. (Dreieck Karlsruhe).
    Bin da an einem Blitzer vorbeigefahren , und der hat Ausgelösst:(. Da gab es eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h in der ich drin war. Nur vor mir ist ein Fahrzeug gefahren und ich befürchte ,dass ich zu wenig Abstand hatte. Ca. 2 Autolängen sind knapp 6-10 Meter. Bin auch strich 120 km/h gefahren. Meine Frage ist jetzt :
    Können mobile Blitzer auch den Abstand messen und auslössen?
    Was erwartet mich bei sowas?
    (Bin schon in der Verlängerten Probezeit, Habe mein Seminar auch schon gehabt und habe 2 Punkte in Flensburg).

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kevin,

      in der Regel wird von einem Gerät entweder eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Abstand gemessen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Tanja sagt:

    Hallo,

    ich bin gestern auf der A2 zwischen Braunschweig Ost und dem Kreuz Königslutter in Richtung Wolfsburg gefahren. Die elektrischen Anzeigetafeln haben keine km/h Beschränkung angegeben.

    Ich bin auf der linken Spur gefahren und hatte ein anderes Auto vor mir, welches direkt vor den festinstallierten Blitzern sehr stark abgebremst hat. Als ich dann auch auf Höhe der Blitzern war, wurde dieser ausgelöst und es gab einen roten Blitz. Das Auto vor mir war für einen kurzen Moment sehr dicht und hat aber nach den Blitzern direkt wieder beschleunigt.

    Ich mache mir gerade große Sorgen aufgrund des Blitzes. Dadurch, dass das Fahrzeug vor mir wirklich sehr stark abgebremst hat und ich vollkommen überrascht war und auch stark bremsen musste, kam ich dem Auto wirklich sehr nah!

    Habe ich etwas zu befürchten oder kann man die Situation nachstellen?
    Danke!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tanja,

      warten Sie zunächst ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Sollte dies der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen und die Situation klarzustellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Vanessa sagt:

    Habe eine kurze Frage bin 100 gefahren und geschätzt zwischen 10-20 m Abstand gehabt Kann mir jemand sagen was mich erwartet.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Vanessa,

      eine Auflistung der einzelnen Abstandverstöße finden Sie in unserem Bußgeldkatalog Abstand. Bei 10 Metern Abstand und 100 km/h wären das 2/10 des halben Tachos und bei 20 Metern 4/10. Je nachdem wie groß der Abstand nun wirklich war, müssen Sie mit einem bis zwei Punkten und einem Bußgeld zwischen 100 und 240 Euro rechnen. Möglich sind auch ein bis zwei Monate Fahrverbot. Das hängt aber stark davon ab, ob Sie wirklich über 100 km/h gefahren sind und welcher Abstand tatsächlich gemessen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Thomas A. sagt:

    Servus.
    Bin eben auch auf Abstand geprüft worden. War mit knapp 160 unterwegs (v max erlaubt) und hatte locker über 60 m Vlt sogar 90 m Abstand zum Vordermann.
    Keine Probezeit oder sonst was.

    Was wird das geben ?

    Danke

  26. Alex Z. sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Busgeldbescheid bekommen wegen zu geringem Abstand.
    Eckdaten, gemessene Geschwindigkeit 129 km/h, Sollabstand 64,5 m, gemessener Abstand 32m. <5/10 also 75.-€ + 1 Punkt.
    Hier handelt es sich um 25cm zu wenig Abstand bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h auf der Autobahn.
    Ich finde das unverhältnismäßig und traue den Werten nicht. Genau 129 km/h und genau 32m Abstand.
    Wobei ich denke, das 32m Abstand bei einer übersichtlichen Verkehrssituation nicht wenig sind und man das nicht als drängeln bezeichnen kann was mit einem Punkt bestraft werden sollte.

    Lohnt sich ein Einspruch und muss der immer durch einen Anwalt erfolgen?
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alex Z.,

      um einen Einspruch einlegen zu können, gibt es keinen Anwaltszwang. Allerdings kann es sinnvoll sein, die Situation durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann Sie dann zu Ihren Chancen und Möglichkeiten beraten. Ein Einspruch muss zudem begründet sein. Wenn die Messergebnisse nicht korrekt sind, wäre dies ein Grund für einen Einspruch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Ahmet k. sagt:

    Blitzen abstandsmessungen oder Nehmen die nur auf weil kann ja nicht sein dass die abstandsmessungen blitzen oder wird man da halt nur aufgenommen und man bekommt keinen blitz zu spüren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ahmet,

      bei einer Abstandsmessung kann auch eine Videoaufzeichnung erfolgen. Es muss also kein Blitzerfoto angefertigt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Christian sagt:

    Hallo,
    ich wurde auf der autobahn bei Geschwindigkeit 136km/h mit zu geringem Abstand (nur 16 statt 68m) geblitzt. sind die messungen so genau? ich würde gerne den einen monat fahrverbot umgehen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,

      inwiefern die Messung korrekt ablief, lässt sich in der Regel nur durch einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht durch eine Akteneinsicht klären. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Sebastian E. sagt:

    Hallo,

    ich weis nicht ob ich geblitzt worden bin und bin deshalb sehr aufgewühlt. Ort des Geschehens war die B469 zwischen der Abfahrt auf die B26 Richtung Stockstadt. Hier gibt es eine Brücke bei der ca. 50 bis 100 Meter vorher die Geschwindigkeit von 120kmh auf 100kmh reduziert werden muss. Allerdings war ich hier durch das überholen eines LKWs etwas schneller bzw. nicht schnell genug auf 100 kmh gesunken. Jetzt würde ich gern mehre dinge wissen:

    1. Können auch Abstandsmessgeräte wegen zu hoher Geschwindigkeit Blitzen?
    2. Können Radarmessgeräte auch auf Brücken platziert werden? Oder geht das bei den Geräten nur Ebenerdig?
    3. Da ich ärgerlicherweise noch ca 20 Wochen Probezeit habe, und ich diese nicht unbedingt verlängert bekommen möchte. 4.Lohnt sich ein Einspruch? Der PKW ist auf meinen Vater angemeldet und in solchen Fällen bekommt man ja einen Zeugenfragebogen. Ich persönlich bin auch nicht Rechtsschutversichert.

    Vielen Dank für eine aufschlussreiche Antwort.

    Gruß

    Sebastian E.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sebastian,

      in der Regel sind die Blitzer auf eine einzige Aufgabe getrimmt. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann nur ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen. In Ihrem Fall empfiehlt es sich, zunächst abzuwarten, ob ein Bescheid erfolgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Lukas sagt:

    Hallo

    Mir wird eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen. Gemessen wurde von einer Autobahnbrücke. Auf der Strecke gab es kein Tempolimit. Folgende Daten werden von der Polizei herangezogen:

    Gemessene Geschwindigkeit: 150 km/h
    Toleranz 5 km/h
    Vorwerfbarer Wert 145 km/h

    Gemessener Abstand 36,3 m
    Abzug 3,0 m !!!
    Resultat 33,3 m
    Vorwerfbarer Wert 34 m

    Meine Frage lautet nun: Müssten die 3,0 m Toleranz nicht eigentlich zu meinen Gunsten zum Abstand hinzugerechnet werden, sodass es 36,3 m + 3,0 m Toleranz = 39,3 m sind?

    Vielen Dank im Voraus :-)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Lukas,

      Ihrer Beschreibung nach scheint sich in der Tat ein Fehler eingeschlichen zu haben. Es Anwalt für Verkehrsrecht kann den Bescheid unter die Lupe nehmen und Sie verbindlich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  31. Harald B. sagt:

    Auf der A1 bei Bremen, in Fahrtrichtung Hamburg, zwischen den Anschlussstellen Hemelingen und Mahndorf, stehen stationäre Blitzer.
    100m dahinter werden öfters, von der Brücke herunter Abstandkontrollen per Video gemacht.
    Ist das überhaupt erlaubt so kurz hinter einer Geschwindigkeitskontrolle eine Abstandskontrolle zu machen?
    Denn viele Menschen bremsen ja stark, wenn sie einen Blitzer sehen, um ja nicht geblitzt zu werden. Dadurch verringert sich ja dann auch der Abstand zwischen den Fahrzeugen und somit provoziert der Blitzer ein zu dichtes Auffahren. Für mich riecht das stark nach Abzocke. Erst wird ein geringerer Abstand provoziert und dann wird dieser direkt gemessen…
    Wie sollte ich mich verhalten wenn ich deswegen Geldbuße bezahlen soll?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Harald,

      bei konkreten Fragen dazu, wie man sich bei einem Bußgeldbescheid verhalten soll, ob beispielsweise im Einzelfall ein Einspruch lohnt, konsultieren Sie bitte einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  32. Chris sagt:

    Hallo ich wurde gestern vermutlich gefilmt auf der a3 wegen zu wenig Abstand. Allerdings ist kurz erst kurz vor der Brücke ein anders Auto auf die linke Spur gezogen mit deutlich geringerer Geschwindigkeit so das ich schon kräftig gebremst hab. Vermute allerdings das, dass nicht gereicht hat da ich ca. 130kmh schnell war und das Auto vor mir ca 100 gefahren ist. Hab den allerdings den Abstand sehr kurz vor der Brücke noch vergrößernern können von 50m ca auf 70m.
    Wird da was auf mich zukommen oder eher nicht da ich nicht viel dafür kann?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Chris,

      das ist schwer zu sagen, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Warten Sie am besten einen Bußgeldbescheid ab. Anschließend können Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob Möglichkeiten des Einspruchs vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  33. Manuel sagt:

    Hallo, ich war heute gegen 9:00 Uhr unterwegs auf der A10, dem südlichen Berliner Ring Richtung Frankfurt Oder. Kurz vor der Abfahrt Ludwigsfelde beginnt eine 120er Strecke. Wo ich mich habe ausrollen lassen. In Höhe der Brücke entdeckte ich plötzlich eine Kamera an der Leitplanke, wodurch mein Vordermann stark abbremste und rüberzog. Auf der Brücke war ebenfalls irgendwas installiert. Kann es sein, dass es sich hierbei um eine LKW Abstandsmessung gehandelt hat ? Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Manuel,

      es ist durchaus möglich, dass es sich hierbei um eine Abstandsmessung gehandelt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  34. Niklas sagt:

    Guten tag
    Ich bin heute auf der A1 bei Bremen durch eine abstandsmessung gefahren mit einen Lkw 40t meine Geschwindigkeit war ca 81km/h Kurz vor der Brücke ist ein Pkw vor mir eingeschert ca mit 25m Abstand 200m vor der Brücke die Geschwindigkeit vom Pkw waren ca 105km/h wo das Auto unter der Brücke war hat sich der Abstand vergrößert es waren dann laut tachoradar 67m muss ich trotzdem mit einen Bußgeld rechen wenn ein Pkw mich überholt und schneller ist wie ich und ich keine Bremsung mache, ich denke mal nicht oder da sich der Abstand ja im Video Bereich vergrößert hat.
    Danke schonmal für die Antwort und eine schönen tag wünsche ich

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Niklas,

      ob Sie eine Sanktion erhalten werden, können wir nicht mit Bestimmtheit sagen. Auf den entsprechendem Bildmaterial sollte zu erkennen sein, ob Sie einen Abstand gefahrenlos halten konnten oder nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  35. Dominik W. sagt:

    Hallo,

    ich war heute auf der A3 Richtung Frankfurt unterwegs und kurz hinter Geiselwind stand auf einer Brücke eine kleine Kamera (Digicam) wahrscheinlich einer dieser modernen 3D Abstandsmesser. Auf jeden Fall fuhr ich links bei 2 spurig und näherte mich einem Pkw, dieser überholte einen Lkw fuhr aber mit deutlich zu geringer Geschwindigkeit nach dem überholen weiter links, bin dann automatisch auf die Bremse, aber leicht, keine Vollbremsung dann sehe ich die Brücke ca. 500-600 Meter entfernt und vor mir Streifen auf der Autobahn, ich Bremse weiter mir kam es nur so vor als wenn der Vordermann vom Gas runter ist. Wird das miteinbezogen das ich zwar näher kam und dann innerhalb von 1-3 Sekunden wieder abgebremst habe durchgehend bis zur Brücke. Ich habe wie gesagt keine Vollbremsung gemacht. Abstand hatte ich vor dem abremsen, als ich merkte das der Pkw stur links weiter fahren wird vielleicht 25-30 Meter bei 120-125, bis 50-100m vor der Brücke waren es 100 kmh und 50-60 Meter.

    Danke

  36. Julia sagt:

    Hallo,
    ich bin heute an einer abstandsmessung vorbei gefahren, vor mir war kein Auto. Und die Polizei hatte schon einen rausgezogen. Jedoch stand einer der Polizisten noch an so einem Gestell mit Kamera. Da ich glaube ich nicht die vorgegebenen 30km/h gefahren bin. Habe ich angst das sie mich damit vielleicht geblitzt haben. (Es hätte auch ein Blitzer sein können, sah aus wie eine kleine Kamera).

    Kann man überhaupt mit einem Abstandsmesser geblitzt werden? Und haben die dann auch ein Bild von mir? Muss ich mir gedanken machen das ich einen Brief bekomme?

    Der Polizist hat sich auch etwas notiert. Und es hat nicht geblitzt. Ich hätte auch behaupten können das er mich durch das andere Auto gar nicht hat kommen sehen.

    Hoffe ihr könnt mir helfen.
    Und schon mal danke im Vorraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Julia,
      ob eine Geschwindigkeitsmessung erfolgt ist, können wir nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  37. Jan sagt:

    Hallo,

    Sind abstandsblitzer vom Licht her rot oder können diese auch weiß sein? Bin auf der a42 Richtung bottrop gewesen. Auf der Strecke ist ein kleines Stück frei, ich bin von der mittleren auf der linken Spur da ein Lkw einen anderen Lkw überholen wollte so vor mir auch ein anderes Auto auf die linke Spur gewechselt hat. Als ich hinter dem Auto gewesen bin und hinter mir 2 weitere Autos gewesen sind die so gut wie keinen Abstand zu mir gehabt haben wurde es mit einmal weiß im Auto. Das war zu dem Zeitpunkt als ich gleich auf mit dem Lkw gewesen bin.
    Also hier nochmal meine Frage.
    Kann auch weiß bei Nacht geblitzt werden? Oder wurde mir einfach nur eine lichthupe gegeben?
    Hoffe auf eine ausführliche Antwort.

    Liebe Grüße

    Jan

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jan

      Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Blitzer nicht nur mit rotem Lichtsignal blitzen, sondern auch mit hellem Licht.

      – Die Redaktion

  38. Julia sagt:

    Wie lange kann man das Video zur Abstandsmessung einsehen? Ist dies auch noch möglich wenn das Urteil schon rechtskräftig ist? Und wie lange nach dem Vergehen und wie lange nach dem es rechtskräftig gesprochen worden ist kann man es noch anschauen?

  39. Michael sagt:

    Hallo zusammen,
    mir wird ein Abstandsvergehen vorgeworfen. Auf AB mit Lkw 40t und einer Geschwindigkeit von 82km/h,Tolleranz bereits abgezogen.
    Vorwerfbarer Wert:35m
    Heißt das,das mein Abstand zum vorrausfahrenden 15m betrug?

    Gruß Michael

  40. Viktoria sagt:

    Hallo,

    Ich bin heute auf der Autobahn an einer Abstandsmessung vorbei gefahren (ich sah die drei weißen Markierungen auf der linken Fahrspur). Eine Kamera, oder ähnliches sah ich aber nicht. Meine Frage wäre nun, finden Abstandsmessungen immer/ständig statt, oder nur zu bestimmten Tagen/Zeiten, auch wenn diese weißen Markierungen auf der Fahrspur zu sehen ist?

    Danke und liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Viktoria,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  41. Jürgen sagt:

    Hallo,

    kurz nachdem die Bundestraße zur Autobahn überging ca.700m-1000m ist mir ein Licht (rote Diode) oben an einer Brücke aufgefallen.
    Es war ca. 7 Uhr morgens und dunkel. Ein Blitz wurde nicht ausgelöst.
    Kann es eine Abstandskontrolle gewesen sein? Wäre es überhaupt ohne Blitz möglich nachzuweisen, dass meine Person am Steuer saß?
    Muss zwingend eine Bodenmarkierung vorhanden sein?

    LG

  42. Jean-Pierre sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe folgende Frage:
    Beispiel:
    Als Richtlinie für Mindestabstand PKW auf Autobahn zb. gilt: gefahrene Geschwindigkeit geteilt durch 2
    Wäre also bei 100 km/st 50 m
    Wenn ich aber den Bussgeldkatalog anschaue beginnt das Bussgeld erst ab 5/10 des halben Tachowertes, also in diesem Fall: weniger als 22,5 m.

    Jetzt meine Frage:
    welches Bussgeld bzw Verwarnungsgeld bekommt man denn in diesem Fall wenn der Abstand zwischen 22,5 und 50 m beträgt?

    vielen Dank für ihre Antwort

  43. Pierre sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    eine Frage zu einem Beispiel betreffend Mindestabstand.
    Ich fahre mit 100 km/h
    Der geforderte Mindestabstand soll hier 50 m sein.
    Der Bussgeldkatalog beginnt aber erst wenn ich weniger als 5/10 des halben Tachowertes Abstand halte.
    Welche Strafe habe ich denn zu erwarten wenn ich einen Abstand zwischen 50 m und mehr als 5/10 des halben Tachowertes habe?
    Vielen Dank für ihre Antwort!

  44. Pascal B. sagt:

    Guten Morgen
    Ich würde auf der A1 in Fahrtrichtung Hamburg geblitzt Tacho 110 kmh mit Anhänger. 120 kmh erlaubt. Musst dieser Blitzer die Achsen oder ähnliches?
    Gewicht ist definitiv unter 3,5 Tonnen vom Gespann.

  45. Chris sagt:

    Hallo

    Ne kurze InteressensFrage kann es sein dass der Abstand von der gegenseitigen Fahrbahn gemessen wird? Oder ist das eher nicht der Fall?

    Folgende Situation: auf einer Bundesstraße 2 spuren führen in jede Richtung getrennt durch eine Leitplanke. Auf der einen FahrbahnSeite stand ein Van am Rand allerdings bisschen versteckt erkannte ich erst auf dem Rückweg aber auf der seite wo der van stand war auf Fahrspur auch ein Blitzer aufgebaut. Soweit ist mir die Situation klar. In die Fahrtrichtung wo der Van auch stand wurde also mobil geblitzt. (Am Rand standen auf dieser Spur zwei kleine Blitzer wenn ich mich richtig erinnere kurz hintereinander – also vermute ich mal es geht um Geschwindigkeit und 2 Blitzer weil jede Fahrspur überwacht wurde) – von der Stelle her ist gedchwindigkeitsübertretungen da typisch und mobile Blitzer werden dort gerne aufgestellt.
    Auf dem Rückweg fiel mir auf auf der Wiese neben der Fahrspur wo auch der van und die blitzer standen war ein kleiner Hang war stand nochmal ein kleines Gerät etwas neben dem Van ein bisschen weiter unten aber von der Gegenfahrbahn noch erkennbar (mit einem eingefärbten roten viereckigen Fenster was zu meiner Fahrtrichtung zeigte also diese fenster) – kann es sein dass die die Gegenseite überüberwacht haben via Abstand?
    Oder ist das ein dazugehöriger Apparat zu dem mobilen Blitzer der anderen seite?
    Der Hügel war nicht hoch bisschen höher als die Leitplanke angebracht war würde ich vom Augenmaß schätzen… also nix Brückenartiges wo Abstand bekanntermassen geblitzt wird.

  46. Peter B. sagt:

    Hallo,
    ich wurde von einem VKS mit zu geringem Abstand geblitzt. 151 km/h und weniger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand (20m). Jetzt ist die Sache so, dass ich am Vortag mein neues Fahrzeug bekommen habe und dort ein Tempomat mit Abstandswarnung und Abbremsung verbaut ist – diese aber total komisch (für mich bei der ersten Fahrt) reagiert hat und ich damit nicht zurechtgekommen bin. Die Blitzung war im Prinzip die erste Fahrt mit dem Auto und ich wundere mich das hier überhaupt sowas entstanden ist. Lohnt sich ein Einspruch überhaupt ? (Führerschein mehr als 30 Jahre, 0 Punkte in Flensburg)

  47. Mark W. sagt:

    Auf einer Autobahn habe ich rgendwo zwischen 50 und 100 Meter vor der Brücke mit 2 Kameras oben drauf einen Pkw mit Tempo 140 auf der mittleren Spur überholt. Dabei verringerte sich der Abstand kurz vor Überholmanöver auf knappe 10 bis 12 Meter. Muss ich dennoch vielleicht mit einer Strafe rechnen? Weiße Messelinien oder Balken habe ich auf diesen Abschnitt nie gesehen. Ist Abstandsmessung auch ohne diese Linien von den Brücken aus möglich?

  48. Raphael sagt:

    Hallo,
    ich wurde gestern möglicherweise geblitzt auf der B14 in Backnang. Da ich in der 70er Zone gerade mal 55-65 km/h hatte, fürchte ich nun, das der feste Blitzer auch den Abstand misst. Dies ist während eines Spurwechsels von der Linken Überholspur zurück auf die Hauptspur rechts passiert.
    Vom Abstand waren es vielleicht 1-1,5 Autolängen.

    Für den Fall, dass der stationäre Blitzer tatsächlich auch den Abstand misst…
    mit was für Sanktionen müsste ich rechnen, und ist die Situation eine andere, wenn ich einen Spurwechsel durchführe?

  49. Sebastian sagt:

    Geht um folgende Situation:

    Ich war heute auf der A7 in der Baustelle bei Derneburg unterwegs. Bin auf der linken Spur gefahren und wollte ein Fahrzeug überholen, welches aus irgendeinen Grund nicht Platz machen wollte und die linke Spur über mehrere Kilometer blockierte. Daraufhin bin ich näher aufgefahren, als mehr als genug Ausweichplatz auf der rechten seite war, das Fahrzeug bremste und plötzlich hat es aus dem Kofferraum „grell weiß“ geblitzt. Ein breites Licht ungefähr in der größe eines Kennzeichens. Habe mich daraufhin so erschrocken, dass ich, weil mehr als genug Platz hatte, auf die rechte Spur gefahren bin, um zu schauen, wer drin Sitzt. Es war eine Person als Fahrer drin, sonst keiner. Habe mich dann wieder dahinter einsortiert und habe dann bei der nächsten Möglichkeit überholen können. War btw. erwähnt ein schwarzer Golf Kombi.

    Frage: Ist es möglich, dass dies ein Abstands- oder Geschwindigkeitsblitzer war oder ist es eher unüblich? Könnte ich über das Kennzeichen des Fahrzeuges herausfinden und irgendwo erfragen, wer diese Person war und ob es sich um ein Blitzerfahrzeug gehandelt hat?

  50. Bernd sagt:

    Weiß nicht genau ob ich geblitzt wurde und ob es eine Geschwindigkeitsmessung oder eine Abstandsmessung war. Bin mit etwas mehr als 100KMH gefahren, meine Frage wenn es eine Abstandsmessung war und ich wahrscheinlich so zwischen 5 und zehn Meter abstand hatte mit was muss ich da Rechnen? Es war ein Blitzer der auf der Autobahn an der Seite stand.

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