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Abstandskontrolle auf der Autobahn: Welche Sanktionen drohen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar

Abstandskontrolle: Welche Strafe können Abstandsverstöße zur Folge haben?
Abstandskontrolle: Welche Strafe können Abstandsverstöße zur Folge haben?

Die Einhaltung des Mindestabstands soll vor allem das Unfallrisiko senken. Umso schwerer wiegen Abstandsverstöße. Vor allem bei hohen Geschwindigkeiten wie auf der Autobahn üblich kann die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands schnell zu schweren Unfällen führen.

Um die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer hoch zu halten und schwerwiegende Verstöße zu ahnden, führen die Verkehrsbehörden regelmäßig Abstandskontrollen durch.

Aufgrund der Weitläufigkeit und guten Einsehbarkeit der Streckenabschnitte erfolgt eine solche Abstandskontrolle zumeist auf der Autobahn.

Wie genau die Behörden bei der Verkehrsüberwachung vorgehen und welche Sanktionen Verkehrssünder bei Abstandsverstößen erwarten, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Abstandskontrolle

Mit welchen Methoden erfolgt die Abstandskontrolle?

Bei der Abstandskontrolle kommen vor allem Videonachfahrsysteme und Brückenabstandsmessungen zum Einsatz.

Welches Bußgeld droht mir bei einem Abstandsverstoß?

Dies hängt von der Art Ihres Fahrzeugs, der Geschwindigkeit und dem eingehaltenen Abstand ab. Das geringstmögliche Bußgeld beträgt 25 Euro, es können aber auch Punkte und Fahrverbote anfallen.

Welchen Sicherheitsabstand muss ich einhalten?

Als Faustregel gilt hier Ihr halber Tachowert in Metern. Lkws müssen bei mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand halten.

Bußgeldkatalog: Abstandskontrolle hat einen Verstoß aufgedeckt?

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

Bußgeldkatalog: Mit dem Lkw in eine Abstandskontrolle geraten?

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teLohnt ein Einspruch?
Sie unterschreiten bei einer gefahrenen Geschwindig­keit über 50 km/h mit dem Lkw, der mehr als 3,5 t zGM aufweist, den vorgeschriebenen Mindest­abstand von 50 Metern80 €1Hier prüfen **
Sie fahren schneller als 50 km/h und unter­schreiten dabei den Mindest­ab­stand von 50 Me­tern mit einem Kraft­omni­bus mit Fahr­gäs­ten oder einem Fahr­zeug, das der Kenn­zeich­nungs­pflicht unter­liegt und mehr als 3,5 t zGM wiegt120 €1Hier prüfen **

Bußgeldrechner: Welche Sanktionen drohen bei Abstandsverstößen?

Wie funktioniert die Abstandskontrolle bei Pkw, Lkw & Co?

Abstandskontrolle: Die Bußgelder richten sich auch nach dem betroffenen Fahrzeug.
Abstandskontrolle: Die Bußgelder richten sich auch nach dem betroffenen Fahrzeug.

Bei der Verkehrsüberwachung kommen unterschiedlichste Messgeräte zum Einsatz.

Für die Abstandskontrolle kommen dabei vor allem zwei Systeme in Frage: die Brückenabstandsmessung (z. B. VAMA) und die Messung durch Nachfahren.

Bei der Abstandskontrolle von Brücken aus werden die Fahrbahnen mit entsprechenden Markierungen versehen, die die Messstrecke festlegen.

Diese beträgt zirka 700 Meter. Auf der Brücke selbst werden Videokameras installiert, die mögliche Abstandsverstöße beweiskräftig dokumentieren.

An das Videosystem gekoppelt ist häufig eine Stoppuhr. Über das Weg-Zeit-Verhältnis lässt sich so die gefahrene Geschwindigkeit der gemessenen Fahrzeuge ermitteln.

Die gefahrene Geschwindigkeit spielt bei der Abstandskontrolle insofern eine Rolle, als die Sanktionen bei Verstößen insbesondere bei höherem Tempo wesentlich empfindlicher ausfallen können. Differenziert wird dabei zwischen Geschwindigkeiten bis 80 km/h, über 80 km/h, mehr als 100 km/h und über 130 km/h. Je schneller die betroffenen Fahrzeugführer fahren, desto strenger fallen die Sanktionen aus.

Daneben kann eine Abstandskontrolle vereinzelt auch mittels Nachfahrsystemen erfolgen, die in Messfahrzeugen der Polizei eingebaut sind. Neben Geschwindigkeitsverstößen lassen sich bei der Videodokumentation durch Berücksichtigung der Fahrbahnmarkierungen auch Abstände einschätzen. Die Maße der Fahrbahnmarkierung sind fest definiert:

  • Autobahn: 12 m + 6 m Lücke
  • andere Außerortsstraßen: 8 m + 4 m Lücke
  • innerorts: 6 m + 3 m Lücke

Darüberhinaus können auch die Leitpfosten am Straßenrand bei der Abstandskontrolle behilflich sein. Diese stehen regelmäßig 50 m auseinander. Da für Lkw bei Geschwindigkeiten über 50 km/h regelmäßig ein Mindestabstand von 50 m vorgeschrieben ist, kann auf diesem Wege recht einfach ein Abstandsverstoß ermittelt werden.

Bei Abstandskontrolle ertappt: Welches Bußgeld droht Verkehrssündern?

Welche Sanktionen kann ein bei einer Abstandskontrolle festgestellter Verstoß bedeuten?
Welche Sanktionen kann ein bei einer Abstandskontrolle festgestellter Verstoß bedeuten?

Werden im Rahmen einer Abstandskontrolle erhebliche Verstöße gegen die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands festgestellt, können die Sanktionen je nach Ausmaß vergleichsweise streng sein. Ausschlaggebend ist dabei der Tachowert, also die gefahrene Geschwindigkeit selbst.

Die Hälfte des Tachowertes in Metern ist in der Regel als Sicherheitsabstand vorgegeben. Beträgt der Abstand zum Vorausfahrenden bei einem Tempo über 80 km/h bereits weniger als 5/10 des halben Tachowertes (= 1/4 des Tachowertes), drohen Bußgelder von mindestens 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Ermittelt die Abstandskontrolle einen Verstoß bei mehr als 100 km/h kann zudem ab einer Unterschreitung des Abstands von 3/10 des halben Tachowertes zusätzlich ein mindestens einmonatiges Fahrverbot hinzukommen.

Wird bei einem Lkw bei einer Abstandskontrolle bei einem Tempo über 50 km/h die Unterschreitung des Mindestabstands von 50 m festgestellt, droht ein Bußgeld von mindestens 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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2 Kommentare

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  1. Felix
    Am 1. April 2019 um 9:40

    Ich finde diesen Artikel interessant, um einfach mal zu erfahren, wie teuer solche Verstöße werden können.
    Allerdings interessiert es mich weniger, ob sich ein Einspruch lohnt, wenn man ein Bußgeld zahlen soll, sondern viel mehr, ob sich eine Anzeige lohnt, wenn man selbst Opfer eines Abstandsverstoßes wurde, ohne, dass dies durch eine Messung bestätigt werden kann.

    Ich erlebe es leider tagtäglich, dass Verkehrsteilnehmer sich nicht um den Mindestabstand kümmern und dadurch eine Gefahr für sich und andere darstellen und habe die Hoffnung, dass sich an dieser Situation etwas ändern lässt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 18:11

      Hallo Felix,

      grundsätzlich können Sie eine Ordnungswidrigkeit bei der Polizei anzeigen, aber so ein Vorwurf muss sich immer auch bestätigen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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