Menü

VIDIT VKS 3.01 – Messung der Geschwindigkeit mittels Videoaufzeichnung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie funktioniert die Messung mit VIDIT VKS 3.01?

Mit VIDIT VKS 3.01 wird nur ein Teil der Fahrbahn erfasst.
Mit VIDIT VKS 3.01 wird nur ein Teil der Fahrbahn erfasst.

Das System VIDIT VKS 3.01 wird zur Messung der Geschwindigkeit von Autos benutzt. Es wurde von der Vidit Systems GmbH entwickelt. Die Messung erfolgt in einem speziellen festgelegten Bereich der Fahrbahn. Meistens wird sie auf einer Autobahn durchgeführt.

Dafür werden zunächst vier Punkte auf der Fahrbahn markiert. Hinzu kommen als Hilfe zwei Kontrollpunkte. Die Abstände zwischen den Punkten werden vermessen und die Daten in einen Rechner eingegeben. Dort werden diese in einen virtuellen Ausschnitt umgewandelt, innerhalb dessen die Geschwindigkeit gemessen wird.

Oberhalb der Fahrbahn, auf einer Brücke, wird nun eine Brückenkamera installiert. Mit dieser Kamera wird der zuvor ausgemessene Bereich, die Messstelle, gefilmt. Sobald ein Auto hindurchfährt, kann das VIDIT VKS 3.01-System anhand der Auswertung der Videoaufzeichnung die Geschwindigkeit ermitteln.

VIDIT VKS 3.01 misst nicht nur die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, mit dem VIDIT-Verkehrskontrollsystem ist auch Abstandsmessung möglich. Ein Blitzer kommt bei dem Verfahren nicht zum Einsatz. Die betroffenen Autofahrer müssen also gar nicht bemerken, dass sie erfasst worden sind.

FAQ: VIDIT VKS 3.01

Was misst das VIDIT VKS 3.01?

Das System kann sowohl Geschwindigkeiten als auch Abstände messen.

Welche Technik kommt bei VIDIT VKS 3.01 zum Einsatz?

Auf der Fahrbahn werden vier Punkte markiert, die von einem Rechner vermessen werden. Dadurch entsteht ein virtuelles Messfeld, in dem Geschwindigkeiten und Abstände erfasst werden können.

Lohnt es sich, gegen die Messung von VIDIT VKS 3.0 Einspruch einzulegen?

Ob eine Chance auf Erfolg besteht, hängt immer vom Einzelfall ab und kann nur von einem Verkehrsanwalt eingeschätzt werden. Generell besteht diese Möglichkeit immer.

Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstößen

Zwei Sachverhalte können demnach durch VIDIT VKS 3.01 gemessen werden:

  1. Geschwindigkeit: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird als Ordnungswidrigkeit (OWI) oder besser gesagt, als eine Verkehrsordnungswidrigkeit gewertet. Es wird mit einem Bußgeld, unter Umständen auch zusätzlich mit Punkten in Flensburg und möglicherweise mit einem Fahrverbot, bestraft.Sollte die Geschwindigkeitsübertretung mit der Gefährdung eines oder mehrerer Verkehrsteilnehmer einhergehen, fällt die Strafe entsprechend härter aus. Dasselbe gilt für eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wenn es dabei zu Sachbeschädigung kommt.
  2. Abstand: Eine Missachtung des vorgegebenen Mindestabstandes kann ebenso mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet werden. Auch hier wird es für die Betroffenen teurer, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung hinzukommt.

Komplizierte Rechtslage

Mit dem VIDIT-Verkehrskontrollsystem ist eine Abstandsmessung möglich.
Mit dem VIDIT-Verkehrskontrollsystem ist eine Abstandsmessung möglich.

Das Ergebnis einer Messung mit VIDIT VKS 3.01 muss nicht zwangsläufig eine Verurteilung des aufgenommenen Fahrers zur Folge haben. Die Gesetzeslage ist hier nämlich nicht ganz eindeutig. In den Jahren 2009 und 2010 wurden diesbezüglich wichtige Urteile gefällt.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Ein Bußgeldverfahren, bei welchem der Betroffene mit VIDIT VKS 3.01 gemessen worden ist, hat zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Verkehrskontrollsystems geführt.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2009 entschieden (2 BvR 941/08), dass die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage bedarf. Videoaufzeichnungen durch VIDIT VKS 3.01 sind ohne diese als rechtswidrig anzusehen. Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf den Datenschutz.

Bei dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt es sich nämlich um ein Recht aus dem Bereich des Datenschutzes. Es besagt, dass jeder Mensch das Recht hat, über die Verwendung und Weitergabe seiner Daten, die personenbezogen sind, zu bestimmen.

Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden

Im Jahr 2010 erklärte das OLG Dresden in einem Beschluss (Ss (OWI) 788/09), dass in Sachsen eine Vorschrift Grundlage sei, wonach der Messbeamte das Messgerät nur dann betätigen dürfe, wenn ein Anfangsverdacht vorläge. Das Video müsse dementsprechend darauf geprüft werden, ob sich ein Verdacht auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Verletzung des Mindestabstands erkennen lasse. Andernfalls könne ein Beweisverwertungsverbot erfolgen.

Das wiederum würde dann bedeuten, dass die Videoaufzeichnung zur Messung, die durchgeführt worden ist, nicht als Beweis in einem Verfahren dienen kann.

Manche Fahrer, die aufgrund einer Messung durch VIDIT VKS 3.01 zu einem Bußgeld verurteilt worden sind, erwägen möglicherweise, Einspruch einzulegen.

Im Allgemeinen ist es bei einer derartigen unsicheren rechtlichen Lage nicht verkehrt, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser sollte möglichst auf Verkehrsrecht, besonders auf Blitzer, spezialisiert sein.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (53 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)
VIDIT VKS 3.01 – Messung der Geschwindigkeit mittels Videoaufzeichnung
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.