
Geschwindigkeitsmessung: Messmethoden und ihre Zuverlässigkeit
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. September 2023
Geschwindigkeitsmessung mit Radar, Laser und Pistole

Pistolen, Laser, nachfahrende Autos – kein Actionfilm, sondern Alltag auf deutschen Straßen. Jeden Tag begibt sich die Polizei auf die Jagd von Verkehrssündern, die sich nicht an das vorgegebene Tempolimit halten.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt zu den Ordnungswidrigkeiten, die am häufigsten sanktioniert wird. Die Messmethoden, welche dem jeweiligen Bußgeldbescheid zugrunde liegen, sind vielfältig. Neben der stationären Messung, also fest installierten Blitzern, gibt es die mobile Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser oder der Laserpistole. Außerdem kann die Polizei dem entsprechenden Fahrzeug nachfahren und aus ihrem Auto heraus dessen Geschwindigkeit messen. Hierbei kommen Videonachfahrsysteme zum Einsatz.
Egal mit welcher Methode Verkehrssünder ertappt werden, es ist hilfreich, sich mit der Technik der Geschwindigkeitsmessung auseinanderzusetzen. Denn dieses Wissen kann sich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren als nützlich erweisen, um erfolgreich gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid vorzugehen und Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden. Denn wenn die Polizei die Geschwindigkeit rechtswirksam ermitteln will, muss sie einige Punkte beachten.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Geschwindigkeitsmessung
Hierfür kommen verschiedene Geräte zum Einsatz: Neben fest installierten Radarfallen können Polizisten auch mobile Blitzer aufstellen, die mit Laser arbeiten.
Es ist durchaus möglich, dass das Messergebnis fehlerhaft ist. In diesem Fall können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, was sich aber nur lohnt, wenn die rechtliche Unterstützung nicht teurer ist als das Bußgeld.
Nein, der Einsatz solcher Laser-Störer ist verboten.
Spezielle Informationen zur Geschwindigkeitsmessung
Wohnen Sie direkt an einer Straße, auf der Autofahrer oft viel zu schnell unterwegs sind, spielen Sie vielleicht mit dem Gedanken, eine private Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Aber ist es tatsächlich möglich, dass Sie eine private Firma damit beauftragen, den Verkehr in Ihrer Straße zu überwachen? Oder können sie eine offizielle Geschwindigkeitsmessung beantragen? » Weiterlesen...
Der Klassiker: Geschwindigkeit messen beim Auto mit der Radarfalle
Etwas veraltet ist die Überwachung der Geschwindigkeit mithilfe von fest installierten Radarfallen. Dieses Messgerät strahlt elektromagnetische Wellen aus, die vom Wagen reflektiert und zum Sensor zurückgestrahlt werden, wenn ein Fahrzeug in diesen Radarstrahl gerät. Dabei ändert sich die Frequenz des Strahles. Aufgrund dieser Veränderung kann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt werden. In dem Moment, in dem die Radarfalle eine Geschwindigkeit misst, die über dem zuvor festgelegten Toleranzbereich liegt, wird das vorbeifahrende Auto fotografiert, also geblitzt.
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Diese Geräte zur Geschwindigkeitsmessung gibt es

Messfehler bei Radarfallen
Ein solches Messgerät für die Geschwindigkeit gilt im Vergleich zu anderen als sehr fehleranfällig, unter anderem weil bei der Aufstellung ein bestimmter Winkel zur Fahrbahn eingehalten werden muss. Außerdem kann es zu einer fehlerhaften Messung kommen, wenn der kontrollierte Wagen z. B. bei einem Spurwechsel die Fahrrichtung ändert oder wenn Verkehrsschilder eine sogenannte Knickstrahlenreflexion verursachen.
Bekannte Radarfallen:
- Traffipax Speedophot
- Multanova 6F
Abgeschossen: Geschwindigkeitsmessung beim Auto mit der Laserpistole
Die Laserpistole kann für die stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden. Polizisten, die auf diese Weise eine Geschwindigkeitskontrolle durchführen, müssen hierfür besonders geschult sein. Denn Bedienfehler führen in der Regel zu falschen Messergebnissen, sodass hierauf kein Bußgeldbescheid gestützt werden darf. Bei derartigen Messfehlern lohnt sich ein Einspruch gegen den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Bei der Messung visiert der Polizist das Nummernschild des zu überprüfenden Fahrzeugs mit dem Laser an. Die ausgestrahlten Laserimpulse werden vom Fahrzeug reflektiert und von den Antennen der Pistole wieder aufgefangen. Auf diese Weise kann die Geschwindigkeit ermittelt werden. Diese Geschwindigkeitsmessung funktioniert meist ohne Blitz. Fotos werden hierbei in der Regel nicht geschossen. Vielmehr zieht die Polizei den Verkehrssünder direkt nach der Messung aus dem Verkehr, informiert ihn über seinen Geschwindigkeitsverstoß und nimmt die Personaldaten auf.

Beispiele für Laser-Messgeräte:
- RIEGL LR90-235P
- RIEGL FG21-P
- LEIVTEC XV2 und XV3
- Laser Patrol
- TraffiPatrol
Messfehler der Laser-Blitzer
Auch bei der Geschwindigkeitsermittlung mit einer Laserpistole können sich Fehler einschleichen. Insbesondere die mobile Kontrolle des Tempolimits ist hierfür anfällig, weil die Genauigkeit der jeweiligen Messung von der Person abhängt, die sie durchführt.
Dieses Messgerät misst die Geschwindigkeit nur dann genau, wenn es nicht bewegt wird. Außerdem misst der Laser-Blitzer nur dann genau, wenn die zu messende Fläche senkrecht zum Laserstrahl verläuft und wenn die Zieloptik richtig eingestellt wurde.
Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser können auch andere Ursachen haben: Weil ein Laserstrahl breiter ist als ein Auto, kann es passieren, dass der Strahl am Wagen vorbei geht und bei der Messung z. B. fälschlicherweise das Fahrzeug auf der Nebenspur erfasst und misst.
Bußgeldbescheide, deren Grundlage eine falsche Messung bildet, können angefochten werden. Ein Anwalt kann z. B. das dazugehörige Messprotokoll zur Geschwindigkeitsmessung prüfen und anhand dessen mögliche Fehler aufdecken. Betroffene sollten hierbei abwägen, ob sich ein Einspruch gegen den Bescheid lohnt. Denn das Verfahren zur Prüfung der Messfehler ist oft aufwendig und kostenintensiver, als würde der Fahrer das Bußgeld zahlen.
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Laser-Störer und Laser-Jammer sind verboten

Zwar ist es erlaubt, ein solches Gerät zu kaufen oder zu besitzen, aber dessen Verwendung ist auf deutschen Straßen illegal. Kraftfahrer, die mit einem Laserstörer erwischt werden, müssen nicht nur mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, sondern auch mit der Beschlagnahme und Vernichtung des Geräts. Dies dürfte den Betroffenen weitaus teurer zu stehen kommen als der Bußgeldbescheid, denn ein solcher Störer oder Jammer kostet ungefähr 500 Euro.
Die Toleranz bei der Geschwindigkeitsmessung
Sollte ein Fahrer geblitzt werden, muss die zuständige Behörde bei der Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine gewisse Toleranz berücksichtigen und vom ursprünglichen Messergebnis ein paar km/h abziehen. Auf diese Weise sollen mögliche Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung ausgeglichen werden. Ob tatsächlich ungenau gemessen wurde, ist für diesen Abzug nicht relevant.
Grundsätzlich gilt für jedes Geschwindigkeitsmessgerät die gleiche Messtoleranz, und zwar unabhängig davon, ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn gemessen wurde. Es spielt in der Regel auch keine Rolle, welches Messgerät eingesetzt wurde.
So ist nach der Geschwindigkeitsmessung folgende Toleranz abzuziehen:
- bei einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h: 3 km/h und
- bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h: 3 Prozent des Messwerts.
Wenn z. B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt und ein Autofahrer mit 73 km/h geblitzt wird, dann ergibt sich nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h.
Bei einer Kontrolle auf der Autobahn hingegen müssen 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden. Verkehrssündern, die bei einem Tempolimit von 100 km/h mit 150 km/h über die Autobahn sausen, käme demnach eine Toleranz von 4,5 km/h zugute, welche aufgerundet wird auf 5 km/h. Folglich kann dem Fahrer nach Abzug dieses Wertes eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 45 km/h vorgeworfen werden.
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Bei einer Polizei-Kontrollverfolgung auf einer Landstr. mit zulässigen 100 k/mh wird diese auf einer Länge von 250 m auf 70 k/mh reduziert.
Dabei mist die Polizei nach abzug 96 k/mh. Ist dies erlaubt da die zumessende Fläche nur 250 m hergiebt.