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Laser-Blitzer: Funktionsweise und Besonderheiten

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 1. Mai 2023

Alles Wichtige zur Lasermessung

Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.
Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.

Um den Bußgeldkatalog bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen durchzusetzen, werden neben bekannten Methoden wie dem Radar auch Laser zum Messen eingesetzt.

Um den zu schnell gefahrenen Autofahrer zu identifizieren, wird dieser direkt nach der Lasermessung angehalten.

In Deutschland ist eine Video- oder Fotodokumentation bei dieser Art von Blitzer nämlich nicht gebräuchlich. Um das Bußgeld und gegebenenfalls die Punkte und das Fahrverbot zu verhängen, erfragt der Zuständige nach dem Anhalten des Rasers dessen Daten und die Fahrzeugdaten. Eine Erhebung dieser Daten im Nachhinein ist nur noch mit Hilfe des Messprotokolls und Aussagen der anderen Beamten möglich.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Lasermessgeräte

Wie funktioniert ein Laser-Blitzer?

Vom Gerät wird ein Lichtsignal an ein vorbeifahrendes Kfz gesendet, welches dieses reflektiert. Verändert sich der Abstand zum Blitzer, kann per Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.

Können beim Laser-Blitzer Messfehler auftreten?

Bei dieser Form der Geschwindigkeitsmessung können Fehler auftreten. So kann es beispielsweise zur Verwechslung kommen, wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren.

Wird bei Lasermessgeräten eine Toleranz abgezogen?

Es erfolgt stets ein Toleranzabzug. Unter 100 km/h sind dies 3 km/h, bei Geschwindigkeiten darüber werden drei Prozent abgezogen.

Unterschiedliche Anlagen der Laser-Geschwindigkeitsmessung

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung (Laser)

Manch ein Autofahrer fragt sich sicherlich: Wie funktioniert ein Lasermessgerät überhaupt? Grundsätzlich arbeiten Lasergeschwindigkeitsmessgeräte mit einem Sender der Lichtimpulse, also einer Sendeoptik mit Festkörper- oder Diodenlaser und einer Steuerelektronik. Dazu kommt ein Empfänger des Signals, also eine Empfangsoptik mit Fotodetektor und einer Auswertungselektronik. Letztere ermittelt das Tempo, indem sie den gesendeten Lichtimpuls mit dem reflektierten vergleicht.

Welche Toleranz gibt es bei Geschwindigkeitskontrollen mit Lasern?
Welche Toleranz gibt es bei der Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Blitzer?

Der Laser-Radar sendet ungefähr 40 bis 75 Lichtimpulse aus. Oftmals merkt der Fahrer nicht, dass er von einer Messung einer Pistole mit Laser betroffen ist, da diese Lichtimpulse für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar sind. Daraufhin reflektiert der Pkw den Blitz. Als Messobjekt kommt meistens das Kennzeichen infrage. Es stellt am Fahrzeug schließlich das Objekt dar, das am besten zur Reflektion geeignet ist. Anschließend ermittelt die Auswertungselektronik die Geschwindigkeit, indem es den gesendeten Impuls mit dem empfangenen vergleicht.

Geschwindigkeitskontrolle Laser: Welche Toleranz gibt es?

Wenn der Autofahrer zu schnell fährt, die gefahrene Geschwindigkeit allerdings noch unter 100 km/h liegt, werden bei diesem Blitzer 3 km/h Toleranz gewährt. Bei über 100 km/h gelten 3% der gefahrenen Geschwindigkeit als Toleranz. In einigen Ausnahmefällen werden weitere Toleranzen gewährt. Dies muss allerdings in einem Sachverständigengutachten ermittelt und festgehalten werden. Weitere Toleranzen kommen bei Messfehlern oder unter besonderen Umständen infrage.

Wenn beim Blitzer Störungen vorliegen, wird die Messung mit eventuell folgendem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot komplett verworfen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht alle reflektierten Lichtimpulse von der Empfangsoptik mit Fotodetektor aufgenommen werden können. Die Reflektion der Lichtimpulse kann durch sehr verschmutzte Fahrzeuge behindert werden. Auch eine Verwackelung oder eine Vollbremsung kann das Ergebnis verfälschen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung mit Laser?

Bei der Lasermessung kommt es, wie bei jedem Blitzer, gelegentlich zu Fehlern, die einen Einspruch durchaus sinnvoll machen. Jeder Autofahrer muss allerdings selbst entscheiden, ob es sich lohnt, Verfahrens- und Anwaltskosten zu zahlen, die möglicherweise höher sind als die in der Bußgeldtabelle vorgesehene Sanktion.

  • Eine mögliche Situation, in der der Fahrer die Laser-Geschwindigkeitsmessung anfechten kann, entsteht bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung-Entfernung zum Pkw. Bei einer Entfernung von über 300 Metern muss die Polizei oder der Messbeamte gewährleisten, dass das überprüfte Auto freifahrend ist. Einige Bundesländer erlauben zwar die Messung mit Laser bei einer Gruppe von Autos selbst bei einer großen Entfernung, jedoch muss der Messbeamte eine genaue Zuordnung garantieren. Die Zuordnung ist allerdings aufgrund der Technik trotzdem nicht immer möglich. Bei einem hohen Tempo und nachts gelten dieselben Regelungen.
  • Laut einer Umfrage des ADAC verfälschten im Jahr 2005 dejustierte Zieloptiken 1% aller Lasermessungen. Ist die Zieloptik nicht korrekt eingestellt, kann das Messgerät eine Geschwindigkeitsmessung möglicherweise einem falschen Auto zuordnen. Besonders häufig kommt es bei den Autos zu Verwechslungen, die am Anfang eines Autopulks fahren.
  • Der Blitz vom Laser-Geschwindigkeitsmessgerät arbeitet bei einem Messwinkel von 0° am besten. Da die Blitzer-Laser allerdings in den meisten Fällen am Rand der Straße positioniert sind, führt das zu einer leichten Verfälschung des Ergebnisses. Allerdings äußert sich diese Verfälschung zu Gunsten des Betroffenen, denn das angezeigte Tempo liegt unter der tatsächlich gefahrenen. Ein Einspruch unter diesem Vorwand sollte folglich keinen Erfolg versprechen.

Wie funktionieren Laserstörer?

Sind Laserstörer in Deutschland legal?
Sind Laserstörer in Deutschland legal?

Laserstörer, die auch Laser-Jammer oder Laser-Blinder heißen, besitzen die Technik, um vor der Geschwindigkeitsmessung mit Laserpistole zu warnen. Laut einem Hersteller solcher Laserstörer warnt das Gerät den Fahrer durch einen Ton vor Radarfallen. Zudem sendet der Laser-Jammer ein Signal, das den Pistolen-Laser bei der Messung hindert. Während dieser Zeit kann das Messgerät keine Geschwindigkeit erkennen und der Fahrer kann die Geschwindigkeitsüberschreitung reduzieren. Laut dem Hersteller kann der Fahrer das Störsignal durch einen Knopfdruck ausschalten. Dann kann die Laserpistole wieder fehlerfrei arbeiten. Auf diese Weise umgeht der Fahrer einen Bußgeldbescheid.

Sind Laserstörer legal?

Der Besitz und der Verkauf von Laserstörern ist tatsächlich legal. Jedoch ist die tatsächliche Nutzung zur Störung von Messungen des Tempos vom Fahrzeug in Deutschland illegal. Das Verkehrsrecht sieht ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wenn die Polizei lasert, können die Beamten das Gerät beschlagnahmen und vernichten. Da der Preis dafür bei über 500 Euro liegen kann, stellt dies quasi eine noch höhere Geldstrafe dar.

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Laser-Blitzer: Funktionsweise und Besonderheiten
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131 Kommentare

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  1. Isi sagt:

    Hallo,
    ich wurde Nachts auf der Autobahn geblitzt.
    Es handelt sich um sich um einen Firmenfahrzeug und ich war dienstlich mit Kunden unterwegs.

    Heute habe ich an Fiema einen Anhörungsbogen bekommen und es steht nur die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug (43kmh)

    Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
    Zeuge: Xy

    Klar ich war zu schnell unterwegs, weil dort ansonsten keine Beschränkung gibt und ich zusätzlich ins Gespräch mit den Insassen vertieft war.

    Die Strecke (3 Spurig, keine Baustelle, keine abrücken) wurde auf 100kmh begrenzt und vom Rastplatz aus geblitzt.

    Sollte ich dagegen über einen Anwalt Einspruch einlegen bzw. fällt euch bereits ein offensichtlicher Formfehler auf?

    Ich stelle mir nur die Frage, wie jemand etwas bezeugen kann, wenn er im dunkeln im Auto sitzt und auf eine nicht beleuchtet Str. mit zwei Fahrzeugen schaut.

    Wäre über Tipps sehr dankbar.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Isi,
      es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Grundsätzlich kann die gefahrene Geschwindigkeit jedoch auch im Dunkeln mit einem Lasergerät gemessen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Eric sagt:

    Moin, so ich wurde gelasert innorts und war angeblich ca 50 km/h zu schnell da aber der laser gerade mal ca 30 cm vielleicht auch ein halben meter von der Straße entfernt und genau auf ein bürgersteig war und die beamten haben von links nach rechts gelasert so und der eine beamte ist auch plötzlich von der linken seite hevor gesprungem und hat mich zum anhalten gefordert sie haben sich denn auch kenntlich gemacht bloß es war eine ganz andere Polizei also sie haben sich als autobahnpolizei angeben. So nochmal kurz befasst efasst sind meine fragen
    Dürfen die von links nach rechts lasern?
    Sich mitten auf dem bürgersteig stellen?
    Einfach sich von der linken seite auf der Straße rennen und denn mich zum anhalten aufvordern?
    Und Dürfen autobahnpolizei in innorts lasern obwohl es ein polizeipräsidium in der nähreren stadt gibt und nicht unterbesetz ist? Und es war nachts umd die entfernung war 200 m

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Eric,

      in der Regel entscheiden die beauftragten Beamten an welcher Stelle sie eine Geschwindigkeitsmessung durchführen. Dies kann zu jeder Tages- und Jahreszeit geschehen. Da wir keine Rechtsberatung durchführen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen beraten und abschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Erka sagt:

    Hallo,
    Ich wurde gestern Abend gelasert. Ich bin in der probezeit und wurde mit 32 nach Toleranzabzug gelasert. Ich wurde angehalten und war alleine im Auto. Die Beamten haben meinen Führerschein genommen und meine Daten Notiert. Kann ich trotzdem im nachinein eine andere Person angeben?

    Vielen Dank im voraus.

  4. Mark sagt:

    Moin zusammen,

    gestern bin ich (mit Motorrad) innerorts gelasert worden. Nach Abzug der Toleranz soll ich noch 61km/h gefahren sein. Noch vor dem bezahlen vor Ort machte ich noch die Äußerung, dass ich mir dies gar nicht vorstellen könne (ja, ich weiß, macht wohl jeder ;) ), bezahlte aber brav 25 Euro. Zuhause habe ich meinen GPS-Track ausgewertet, an Hand dessen bin ich auf der infrage kommenden Strecke max. 53 km/h gefahren. Wie sollte ich mich nun verhalten? Grundsätzlich geht es mir nicht um die 25 Euro.
    Mfg. Mark

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mark,

      wenn Sie das Bußgeld bezahlt haben, ist die Rechtskraft bereits eingetreten. In der Regel können Sie dann keine Maßnahmen mehr ergreifen. Soll nach Eintritt der Rechtskraft ein Beschluss, Bescheid oder Urteil geändert werden, ist dies sehr schwierig. Eine Aufhebung ist zum Beispiel nur dann möglich, wenn schwerwiegende Mängel vorlagen, die zur Nichtigkeit oder zur Wiederaufnahme eines Verfahrens führen würden. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Janick sagt:

    Und zwar habe ich das Problem ich wurde heute gelasert innerorts und soll innerhalb von 50 Meter nach einer ampelphase 100kmh erreicht haben sagte der Polizist zu mir laut lasermessung. als ich den Beamten fragte das Ergebniss einzusehen sagte er nur zu mir was auf mich zu kommt und das ich Post bekommen würde da ich noch 3 Tage in meiner Probezeit bin und wünschte mir eine gute Fahrt jetzt ist meine Frage wie soll ich das angehen da mir das Messergebniss nicht gezeigt wurde nach Aufforderung zur Info ich fahre ein Fahrzeug mit nicht mal 90ps(opel corsa)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jannik,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung durchführen. Grundsätzlich dürfen Sie aber einen Einspruch einlegen, wenn Sie die Messergebnisse anzweifeln. Diesbezüglich wäre eine Rücksprache mit einem Anwalt sinnvoll.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Sonja sagt:

    Hallo,
    ein Bekannter wurde heute gelasert, ist aber einfach weiter gefahren. Ein Polizist hatte nur Handzeichen gegeben. Ist das strafbar? Kann er trotzdem mit Post (beispielsweise Foto) rechnen?
    Danke und Grüße
    Sonja

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sonja,

      es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß Bußgeldkatalog wären das 70 Euro und ein Punkt. Ein Blitzerfoto wird es nicht geben, da bei einer Lasermessung in der Regel keine Fotos erstellt werden. Dennoch ist eine Verfolgung der Geschwindigkeitsüberschreitung denkbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Mex sagt:

    Servus gilt das für 2017 auch noch, wenn man gelasert und darauf hin nicht angehalten wird. Das man kein Bußgeld bekommt. Oder haben die schon Foto zum Laser verbaut? Die das dokumentiert, weil nur Kennzeichen aufschreiben reicht ja nicht mit der Geschwindigkeit.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mex,

      es gibt mittlerweile Laser-Blitzer, welche ein Foto aufzeichnen. Bei der gängigen Handlasermessung mittels Pistole wird aber auch weiterhin kein Foto geschossen. Bei einem Verstoß werden Sie zur Personenfeststellung angehalten. Passierte dies nicht, lag vermutlich kein Verstoß vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Hubert sagt:

    Ich wurde heute gelasert, aber ich wurde danach nicht mehr angehalten. Situation, über eine Brücke standen zwei Beamte mit einem Laser. Ein paar hundert Meter weiter, stand ein ganzer haufen von Polizisten mit Fahrzeugen. Ein Beamter, der eine Kelle hatte (wahrscheinlich zum rauswinken), hat nicht reagiert, als ich vorei fuhr. Er drehte sich jedoch um und “ärgerte sich” – das sah ich im Rückspiegel.

    Wie sieht da nun die Situation aus. Muss ich da etwas befürchten, dass da noch was kommt oder eher nicht, da das ja mit “Sofortkasse” war allem anschein nach? :)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hubert,

      da wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir keine Antwort auf Ihre Frage geben. Generell können die Messungen der Beamten allerdings die Grundlage für die Eröffnung von einem Bußgeldverfahren bilden. Darüber werden Sie mit Zusendung vom Anhörungsbogen informiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bernhard sagt:

    Hallo,
    ich wurde heute mit einer Laserpistole gemessen und auch direkt angehalten.
    Allerdings wurden mir 101 gemessene km/h vorgeworfen die ich nicht nachvollziehen kann. Ich bin mir sehr sicher deutlich unter 100 km/h gefahren zu sein. Gemessen wurde mit einer Laserpistole aus einem Polizeiauto heraus. Freihändig durch die Windschutzscheibe.

    Kann das zu Verfälschungen führen?
    Es wurden (mündlich) 5 Km/h abgezogen somit verbleiben 96 km/h mit einem Anhänger. Das wären 70€ zzgl 1 Punkt.

    Lohnt sich eine Einspruch?

    Ich habe aktuell keine Punkte.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernhard,

      grundsätzlich haben Sie immer das Recht, Einspruch einzulegen. Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich der Erfolgschancen beraten. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Christian sagt:

    Hallo,
    Ich wurde heute gelsaert.
    Jedoch bin ich nur Fahrer und mein Papa der Halter.

    Ich wurde gleich vor ort angehalten und meine Personalien wurden aufgenommen.

    Wer bekommt jetzt die Post?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,

      wurden Ihre Personalien direkt aufgenommen, sollte der Bußgeldbescheid in der Regel direkt an Sie verschickt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Stefan sagt:

    Hallo,
    wir sind gestern in einer kleinen Gruppe mit Motorrädern gefahren. Vor uns fuhr ein Pkw, alle überholten das Auto. Nur ich blieb als letzter hinter dem Auto. Nach ca. 700 Meter zog die Polizei uns alle raus und mir als einzigen wird vorgeworfen, dass ich 50 kmh zu schnell war, obwohl ich die ganze Zeit hinter dem Auto war.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Stefan,

      wenn Sie der Meinung sind, dass die Messergebnisse nicht korrekt sind, können Sie Einspruch einlegen. Möglicherweise war auch nur Ihre Messung valide, weshalb auch nur Ihnen ein Verstoß nachgewiesen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Daniel sagt:

    Hallo,
    Ich wurde gelasert, daraufhin angehalten.
    Mir wurde nicht gezeigt das ich wirklich zu schnell war. Sondern als erstes wurde mir gesagt das es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt. Darauf hin gab ich meine Daten weiter. Im Laufe des gespräches wurde ich in Kenntnis gesetzt das ich zu schnell gefahren wäre mit 21 kmh abzüglich der Toleranz. Daraufhin kam erst der 2 Polizist mit einem Zettel wo dies drin stand. Und meinte ich könnte mich weigern das zu unterschreiben aber dann würde es durchaus teurer werden. Auf die Frage hin was das für Konsequenzen für mich hat da ich in Probezeit bin , haben sie erst mal blöd geschaut und nochmal richtig auf mein Führerschein gesehen. Sie meinten dann das nur ein Bußgeld kommen würde das ich zahlen müsse. Daraufhin unterschrieb ich natürlich. Jetzt kamm ein Brief das ich ein Aufbauseminar absolvieren müsse und 2 Jahre Probezeit drauf bekomme. Ich habe aber auch im auto 2 zeugen die bestätigen können das es so abgelaufen ist. Ist das überhaupt erlaubt so aussagen zu tätigen erst eine allgemeine Verkehrskontrolle und dann mal nebenbei eine Straftat die noch falsch erklärt wird mit den Konsequenzen??? Wir alle fanden das seltsam … Und haben sie überhaupt den Beweis das es so war? Beim blitzen ist mir der Tatbestand klar aber beim lasern… LG Daniel

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Karo sagt:

    Hallo.
    Ich erhielt heute eine Anhörung. Bin wohl vor genau 2 Monaten geblitzt worden.
    Im Schreiben steht nicht die gemessene Geschwindigkeit, sondern die überschrittene 28 kmh, bzw. festgestellte (nach Toleranzabzug) 108 kmh.
    Ist das so rechtens? Muss nicht auch die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit angegeben werden?
    Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
    Ist es zulässig, dass ich nach Messung nicht rausgeholt wurde und erst 2 Monate später eine Anhörung mit folglichem Bußgeldbescheid bekomme?
    Gibt es Erfahrungen, WIE zuverlässig diese Lasergeräte sind?
    Weil – ich bezweifle ganz stark, dass ich sooo viel zu schnell gefahren bin. Zu schnell vielleicht. Aber nicht fast 30 kmh .
    Das mache ich nie.
    Kann ich bei der Behörde Unterlagen zur Ansicht und Prüfung anfordern und wenn ja, WELCHE ?

    Danke schon mal für die Antwort
    und freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Karo,

      laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid unter anderem über die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften enthalten. Die Angaben in Ihrem Bescheid sind demnach korrekt. Auch dass Sie nicht sofort angehalten wurden, sondern den Bußgeldbescheid per Post erhalten, ist so in Ordnung. Besonders bei Lasermessungen können Fehler auftreten. Diese müssen ganz genau ausgerichtet und von geschultem Fachpersonal bedient werden. Bei einer Akteneinsicht können die Hintergründe genau beleuchtet werden. Für Laien ohne entsprechendes Fachwissen ist dies jedoch oft wenig hilfreich. Die kompetente Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wäre in solch einem Fall angemessen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Roy sagt:

    Meine Frau wurde in der Nacht ca.0.15-0.30 Uhr gelasert und die Polizei Beamte war auf der anderen Straßenseite und hat sich ohne Warnweste nur mit schwarzer Lederjacke gekleidet mit ihrer Kelle auf ihre Fahrbahn begeben darauf hin hat meine Frau eine Vollbremsung hinlegen müssen da Gefahr gegeben war jetzt war ein dahinter fahrenden Kfz ebenfalls zu schnell und hatte nicht ausreichend Abstand Fazit er ist ihr trotz ausweichversuch hinten rein gefahren! Meine Frage ist das Verhalten der Polizei so in Ordnung ich habe meine Bedenken. Wie sieht es mit der Schuldfrage aus ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Roy,

      der Abstand zwischen Kfz muss immer so groß sein, dass auch bei einer Gefahrenbremsung kein Auffahrunfall entsteht. Vermutlich hat der Hintermann nicht genügend Abstand eingehalten. Wer letztendlich Schuld am Unfall hat, dürfen wir nicht beurteilen, da wir nicht rechtsberatend tätig sein dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Fabian sagt:

    Hallo zusammen, ich bin gerade eben mit dem Motorrad gefahren habe in einer 70er Zone überholt. Das ganze auf einer Strecke mit langgezogenen nicht scharfen Kurven. Dort stand ein Auto dahinter ein Mann. Dieser lief an ein Stativ und blickte darauf.

    Ich gehe davon aus das es eine Lasermessung war. Der Mann war alleine.

    Ist es üblich das nur eine Person lasert?
    Habe ich auf dem Motorrad etwas zu befürchten?
    Rausgezogen wurde ich nirgendwo. Was der Mann gemacht hat als ich durch fuhr kann ich nicht sagen denn ich habe meinen Blick abgewandt.

    Lg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Fabian,

      wenn es sich um eine Lasermessung gehandelt hat, dann müssen Sie vermutlich nicht mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Bei einer solchen Messung werden, sollte ein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden, die Temposünder direkt von der Polizei herausgewunken. Insbesondere die Messung am Motorrad und beim Überholen kann problematisch sein. Vermutlich konnte keine valide Messung durchgeführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Rene sagt:

    Guten Tag,

    wie bekommt man über das Bussgeld einer Laisermessung bescheid ?
    Kann es sein das mich ein einschreiben erwartet!?

  17. S.R. sagt:

    Hallo,hätte eine wichtige Frage,bin mit dem LKW zu schnel gefahren und mit Lasergäret aufgenomen,aber die zeit mener Fahrerkarte und die zeit von Lasergäret überstimen nicht,beispil aufgenommen am 11.30uhr,aber meine Fahrerkarte zeigt genau an,das ich um 11.27uhr still stand,was mache ich,lonte es einschpruch beantrage?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,

      vermutlich müssten Sie in diesem Fall den Beweis erbringen, dass Sie auch um 11.30 – zur angegebenen Messzeit – nicht gefahren sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit ein Einspruch sich lohnen könnte. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Timo sagt:

    Hallo zusammen
    Ich bin heute Mittag an einem Polizei gerät auf einem dreibein vorbeigefahren. Es handelt sich wohl auch um ein Lasergerät.
    Ich bin glaube ich ca. 60kmh in einer 50er Zone gefahren. Ich habe das lasergerät aber nur im Augenwinkel gesehen, da ich auf die linke Seite der Fahrbahn konzentiert war.
    Am lasergeqrät befanden sich aber keine Polizisten, da diese in dem Moment mit einem anderen Pkw Fahrer beschäftigt waren, den sie raus genommen haben.
    Wäre es möglich geblitzt zu werden, obwohl sich keine Beamten dahinter befinden?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Timo,

      es ist in der Tat möglich, dass dort Beamte waren, welche Sie aus dem Augenwinkel nicht gesehen haben. Grundsätzlich erfordert eine gültige Messung die Anwesenheit eines geschulten Beamten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Julia B. sagt:

    Guten Abend ich wurde gerade gelasert ist es erlaubt das man aus dem Auto raus lasert??? Denn ich habe vor dem Auto des zivilen Wagens keine Person gesehen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Julia,

      ist das Gerät laut Bedienungsanleitung zur Messung aus dem Auto geeignet, sollte dies erlaubt sein. Weitere Fragen beantwortet ein Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Karen M.-B. sagt:

    Hallo,
    ich wurde eben gelasert und wollte von den Polizisten das Messprotokoll, die Prüfbescheinigung vom Polizisten dass er die Pistole bedienen darf und die Bescheinigung dass das Gerät geeicht ist haben. Daraufhin wurde ich angemacht dass mich das gar nichts angeht und er mir nichts zeigen müsste. Da ich von mehreren Leuten schon gehört habe dass ihnen das gezeigt wurde und die Messung auch als ungültig angesehen wurde wenn sie nicht alle Dokumente dabei hatten, habe ich eine Freundin die bei der Polizei in einem anderen Bezirk arbeitet angerufen und dort wurde mir von ausgebildeten Polizisten bestätigt dass wenn ich danach vor Ort frage sie es mir auch zeigen müssen weil inzwischen die Dokumente mitgeführt werden müssen.

    Jetzt meine Frage: Wo steht das und wer kann es mir bestätigen so dass ich in einem anderen Fall direkt sagen kann wo steht dass sie mir die drei Dokumente zeigen müssen.

    Danke vorab. :)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Karen Karen M.-B.,

      solche Regelungen sind uns leider nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  21. Micha sagt:

    ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen, weil ich gelasert wurde, ich wurde aber nicht angehalten um die Richtigkeit zu prüfen.
    Was mache ich jetzt, muss ich trotzdem bezahlen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Micha,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht könnte Ihnen bei Ihrer Frage helfen und evtl. vertreten, falls Sie Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen.

      Die Bussgeldkatalog.org

  22. Oli sagt:

    Ich wurde von einem Polizisten mit Geschwindigkeitsüberprüfung gelastert. Ist es aber nicht üblich, dass mindestens zwei Beamte (einer zur Kontrolle) solche Messungen durchführen müssen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Oli,

      rechtlich ist kein zweiter Polizist notwendig. Meist ist dieser zugegen, um entsprechend auffällige Fahrzeuge rauswinken zu können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Philipp P sagt:

    Hallo gestern wurde eine Laser Messung durch geführt, ich war zu schnell, mein Kollege aber auch. Der war 3 Autos vor mir, den haben sie angehalten, mich nicht… jetzt ist die Frage. Ist es wahrscheinlich das sie mich garnicht auf dem Laser hatten? Weil die ja nur mit einem Gerät gelasert haben oder können die mehrer Autos gleichzeitig messen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Philipp,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, werden bei einer Lasermessung in der Regel keine Fotos gemacht. Der betroffene Fahrer wird deshalb sofort angehalten. Wurden Sie nicht angehalten, sollte es für Sie noch einmal glimpflich ausgegangen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Ansgar sagt:

    Hallo,
    ich wurde in einer Entfernung von 480 m mit einer Geschwindigkeit von 88 km/h ca. 70 m nach dem Passieren des Orteingangsschildes (50 km/h) von der Polizei gelasert. Vor mit gab es mehrere vorausfahrender Fahrzeuge. Die Personalien wurden aufgenommen.
    Nun meine Fragen:
    a) Ist die Messung aus dieser Entfernung zulässig, obwohl es mehrere vorausfahrende Fahrzeuge gab?
    b) Ist die Messung ca. 70 m hinter dem Ortseingangsschild zulässig. Habe gelesen, dass es in Niedersachsen eine 150 m-Regelung gibt.

    Vielen Dank im voraus für Ihre Einschätzung.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ansgar,

      wie Sie richtig schreiben, sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine Einschätzung zur Zulässigkeit Ihres konkreten Falles können wir Ihnen leider nicht geben – hierzu müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Herbert sagt:

    Hallo, ich bin am Ende einer 50er Zone außerhalb einer Ortschaft (in Bayern) mit dem Motorrad mit 98km/h gelasert worden. Ich wurde auch angehalten und meine Personalien überprüft. Soweit ist ja leider alles klar. Die Deteils sind jedoch folgende:
    1.Die Polizei stand 280 m vom “Ende Schild” entfernt, gegen die Fahrtrichtung. Gelasert wurde ich 315 m von der Polizei entfernt. Das heist, ich war 35m innerhalb der 50er Zone.
    2. Laut Polizei hatte ich gerade zum Überholen angesetzt.
    3. Ich war, als ich sehr stark beschleunigte (114PS) klar außerhalb der “Gefahrenzone” (beidseitig der Strasse Parkplätze), jedoch anscheinend noch nicht am “Ende Schild” vorbei.
    Frage: Darf ich nicht schon vor erreichen des Schildes beschleunigen, wenn der Ort des Grundes der Beschilderung bereits passiert ist? Gibt es dafür keinen Toleranzbereich? Da das Motorrad gerade eingefahren war, habe ich es zum ersten mal höher ausgedreht, im zweiten Gang. Frage: Gibt es hier keine Unterscheidung, ob man durch eine solche Zone durchrast, oder am Ende beschleunigt? Kann es ein, dass die Entfernungsmessung mit dem Laser zuerst erfolgt, dann über etwa eine Sekunde Zeitdauer die Geschwindigkeit, die sich ja stark ändert? In diesem Falle wäre ich schon etwa auf gleicher Höhe mit dem Schild gewesen. Zum Schluss: Macht es Sinn, diese Gedanken bei der Anhörung zu Äußern?
    MfG, Herbert

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Herbert,

      zwischen durchgängigem Fahren mit hoher Geschwindigkeit und Beschleunigung wird kein Unterschied gemacht. Wer in einem Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung schneller fährt als erlaubt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zum Ortsausgangsschild, es gibt keinen Toleranzbereich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Matthias D. sagt:

    Hallo,
    ich lese hier immer wieder, dass bei einer Lasermessung rausgewunken wird. Ich habe eine Verwarnung mit Verwarngeld 15,- EUR (nach § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.1 BKat) wegen 6 km/h (56 km/h statt 50 km/h nach Abzug d. Toleranz) Überschreitung erhalten, darauf steht:
    Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto, Zeuge:….. etc. Verwarngeld 15,- EURO gem. § 56 OWiG.
    Zwischen der Lasermessung und dem Datum des Schreibens liegen exakt 6 Wochen. Ich kann mich nicht daran erinnern, gelasert worden zu sein. In Hamburg Innenstadt, wo man seine Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr anpasst, finde ich das bei 6 km/h schon echt knapp. Wo liegt denn da die Grenze? Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Matthias D.,

      wenn zugleich ein Foto aufgenommen wird, ist das Rauswinken des Fahrer zur Identifikation ja nicht nötig. Eine Grenze für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es unseres Wissens nach nicht. Sobald das Tempolimit überschritten wird, kann dies auch geahndet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Tim sagt:

    Hallo,
    Ich wurde nachts um halb 12 kurz nach dem überholen (Außerorts), von einem Polizeibeamten, der eine Art Kamera auf einem Stativ angebracht hat, warscheinlich gelasert.
    Ich wurde jedoch nicht angehalten.
    Was kann ich jetzt noch befürchten? 😬

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tim,

      in der Regel werden Autofahrer sofort angehalten, wenn sie gelasert wurden. Es kann jedoch auch durchaus vorkommen, dass noch später ein Bußgeldbescheid eintrudelt. Es gibt nämlich auch Lasergeräte, die mit einer Kamera ausgestattet sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Eric T. sagt:

    Hallo ich bin gestern durch eine Laserkontrolle gefahren und war meines Erachtens auch zu schnell… Ich wurde aber nicht angehalten. Machen die Beamten ein Beweisfoto ? Dazu muss ich sagen das es bestimmt Vier Beamte waren die drum herum Standen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Eric T.,

      normalerweise erfolgt bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen die Personalienaufnahme vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Edgar sagt:

    Hallo,
    ich bin heute gelasert worden, 70km/h erlaubt, 29km/h zu schnell, 26km/h wurde mir vorgeworfen.
    Das wäre normalerweise ein Bußgeld von 80€ und ein Punkt.
    Man bot mir vor Ort ein Verwarngeld von 55€ an, dass ich annahm und per Karte gezahlt habe. Quittung ist vorhanden.
    Muss ich jetzt trotzem noch mit einem Punkt rechnen oder es damit erledigt?
    Danke.

  30. Frank sagt:

    Hallo, war am Samstag in der Eifel mit dem Motorrad unterwegs auf einem gerade stück habe ich beschleunigt dort war 100 erlaupt auf halber strecke bemerkte ich links auf der anderen straßenseite einen Polizisten mit einer Laserpistole der dann die Pistole schnell drehte ich wurde aber nicht angehalten. Meine frage ist es möglich eine Motorrad von vorne zu lasern? Und dann von hinten das Kennzeichen zu Scannen? Muss ich mit einem Bußgeld rechnen? Gruss Frank

  31. Helene sagt:

    Hallo, ich war ca. vor einer Woche wie immer auf dem Weg von der Arbeit nach Hause und bin mir unsicher, ob ich geblitzt wurde.
    Ich bin durch eine 70er Zone gefahren, wo ein fester Blitzer installiert ist. Eine komplett schwarze,ich würde schätzen modernere Blitzersäule steht dort. Da Ich leider in Gedanken war, kann ich nicht sicher sagen,ob ich die Geschwindigkeit eingehalten habe. Ich habe aber nichts blitzen sehen. Blitzen solche schwarzen (evtl. neueren) Blitzersäulen überhaupt noch?

  32. Paul sagt:

    Guten Tag, ich wurde im Januar gelasert u d angehalten. Auf dem heute erhaltenen Bußgeldbescheid steht u.a. “Frontfoto” als Beweismittel. Ist das üblich bzw. ein Fehler? Bei einem Frontfoto hätte man mich doch nicht herausgezogen. Die mich herausziehenden Polizisten standen nicht am Messgerät sondern an der nächsten Ampel.Die Messung wurde also per Funk durchgegeben. Ich muss das blind glauben. Ist das zulässig? Zumal die Polizei die Fußgängerampel ausgelöst hat, damit mich dir Herren bei rot herausziehen können.

  33. Hartmut W. sagt:

    Hallo und Guten Morgen, Ich bin mit einem Lasergerät (auf 3 Bein Stativ aufgebaut) gemessen worden (20 kmh zu schnell)

    Meine Frage lautet: Muss sich die Polizei- oder das Ordnungsamt bei der Wahl des Standortes der Messung an die Straßenverkehrsordnung halten oder dürfen die sich hinstellen wo andere Verkehrsteilnehmer ein Du0geld erhalten- oder gar eine Anzeige.
    Können die das mit “Hoheitlichen Rechten” begründen? Gelten für Ordnungsamt- und Polizei bei der Wahl des Standortes zwecks Laser-Überwachung gleiche Rechte?

    Ich bedanke mich schon im voraus für Ihre Antwort.

    MfG von Hartmut W. aus Dortmund

  34. Kevin sagt:

    Guten Tag,

    ich wurde grade erwischt beim zu schnell fahren und zwar haben die das mit der Lasergerät bestimmt. Meine frage wäre jetzt, wird es an das Straßenverkehrsamt weitergegeben und gespeichert das ich raus gezogen wurde oder ist es mit sofortiger Bezahlung erledigt und vergessen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kevin

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kevin,
      normalerweise folgt ein Bußgeldbescheid, in dem die genaue Sanktion festgeschrieben ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  35. Annika N. sagt:

    Ich habe eine Frage. Ich wurde heute gelasert mit dem Auto meine Vaters. Ich ziehe aber gerade um (ohne Eltern) und der Polizist hat meine Adresse, also meine neue aufgeschrieben. Wohin geht jetzt der Bußgeldbescheid? Er hat gemeint ich muss mich noch ummelden. Wenn ich das morgen mache bekomme ich dann den Brief oder mein Vater? Könnt ihr mir da helfen?
    Mein Vater sollte das am besten nicht erfahren.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Annika N.,

      da der Polizist Ihren Namen aufgeschrieben hat, hat er Sie bereits als Täter identifiziert. Der Bußgeldbescheid sollte daher nicht an Ihren Vater adressiert sein. An welche Adresse der Bußgeldbescheid letztendlich gesendet wird, können wir aber nicht sagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  36. Kevin sagt:

    Hallo,
    Habe eine Frage und zwar ich wurde gelasert und habe es nicht einmal bemerkt, habe es nach knapp vier Wochen per Brief bekommen mit Bild, muss ich das zahlen oder müssen die mich direkt nach dem Lasern rausziehen und mich darauf aufmerksam machen dass ich viel zu schnell gefahren bin, oder reicht das aus wenn sie mich Lasern und ein bild machen, danach mir per Brief schicken

    Mfgk Kevin.V

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kevin,

      es gibt auch Lasergeräte, die in Kombination mit Blitzern oder Videosystemen arbeiten. In diesem Fall ist in der Regel das entstandene Bildmaterial als Beweismittel heranzuziehen. Die Kontrolle nach einer Lasermessung erfolgt in der Regel nur, wenn solche Mittel fehlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  37. Arian sagt:

    Ich wurde heute am 28.03.2020 auf der Autobahn gelasert und das mit 30 km/h zu schnell – erlaubt waren nur 60! Kommt der Brief mit einem Foto? und was wenn ich auf dem foto nicht zu erkennen bin? Ich habe eine Schweigepflicht oder?

  38. Ronja sagt:

    Hallo,
    Ich habe die Befürchtung das ich gelasert wurde, da laut einem Freund auf der Strecke gelasert wurde. Das hat er mir leider erst hinterher gesagt. Muss ich etwas befürchten oder ziehen Polizisten beim lasern immer raus.

  39. Ekko sagt:

    Hallo ich wurde heute vor genau 3 monaten von der polizei gelasert ich wurde rausgezogen und habe auch die tat zugegeben. Aber bis heute ist kein brief angekommen und ich frage mich ist dieser dann jetzt verährt. Ich wurde mit 39 km/h zu viel gemessen 36 nach abzug der toleranz und einem punkt.

  40. Christian sagt:

    Hi,

    muss so ein Laser eigentlich auf einem Stativ stehen oder dürfen die auch im Auto sitzen und das Messgerät auf dem Amaturenbrett ablegen?

  41. Thomas sagt:

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich wurde rausgeozgen und mir wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31km/h (27 nach Abzug der Toleranz) vorgeworfen. Allerdings bin ich an der Stelle mit einem Tempomat mit 100km/h gefahren.
    Ich habe den Vorwurf natürlich abgestritten und auf eine Verwechselung verwiesen, die Polizisten sagten allerdings, sie sollten mich anhalten. (die genaue Beschreibung meines Fahrzeuges oder irgendein Detail warum mein Auto wurde nicht beantwortet)
    Wenn bei der Lasermessung kein Foto- oder Videobeweis gemacht wird, wie belege ich hier das Gegenteil? Die beiden Polizisten an dem Lasergerät werden ja vermutlich nicht ohne weiteres ihren Fehler zugeben.
    Meine Vermutung ist, die Ansage zum rausziehen war, zieht das 2. schwarze Auto raus. Allerdings wurde ich erst 3-4km später rausgezogen (an der nächsten Ab-/Auffahrt sind sie aufgefahren) und in der Zwischenzeit von einem anderen schwarzen Auto überholt, wodurch ich dann das 2. Auto war und nicht mehr das andere.

    Gruß Thomas

  42. Tobias sagt:

    Servus
    Mein Kollege und ich wurden heute innerorts auf dem Motorrad von vorn gelasert ca 1m vor Ortsausgang.
    Da wir da schon wieder leicht im beschleunigen waren müssten wir auf 20-40kmh zu viel gekommen sein.
    Es hat nichts geblitzt und wir wurden auch nicht angehalten.
    Das Gerät war so groß wie eine Mini Kamera welches sie auf ihrem Stativ hatten.
    Wird da Post kommen ? Haben ja theoretisch, selbst wenn sie eine Messung haben, kein Kennzeichen auf Foto oder Video sondern nur die Aussage das sie das Kennzeichen gelesen und aufgeschrieben haben.
    Wie sollte man sich im Falle eines Bescheids verhalten ?

  43. J.R. sagt:

    Habe ich das Recht, bei einer Messung mit der Laserpistole mir den Wert am Gerät zeigen zu lassen? Im konkreten Fall konnte der Wert mir nicht mehr gezeigt werden, da schon eine weitere Messung stattgefunden hat. Gibt es Vorgaben wie der Wert erfasst werden muss? (z.b. muss dieser von einem zweiten Beamten bestätigt werden können oder ist ein Beamter ausreichend)

  44. Frank sagt:

    Guten Tag,
    Was würde passieren wenn man gelasert wird per Pistole die Straße zb 2 spurig ist mit einer zusätzlichen links abbiegerspur …. man nun von der rechten Spur wechselt und dann zügig links abbiegt und der Polizist einfach nicht schnell genug war um ein Fahrzeug raus zu ziehen …. ? Vllt sieht man ihn im Rückspiegel noch laufen …. ? Was würde dies für Konsequenzen haben ? Weil falls man zu schnell war konnte der Fahrer ja nicht festgestellt werden ….

  45. Leah sagt:

    Hey ich wurde heute Morgen direkt nach einer Kurve mit dem Motorrad Gelaser habe jetzt Angst das was auch nicht zu kommt weil ich in der Probezeit bin war c.a 25 zu schnell. Ps: die Kurve macht einfach Spaß schnell zu fahren. Kann man das an Fechten ?

  46. Alexander sagt:

    Hallo,
    Ich wurde mit PKW von hinten gelasert da wo eigentlich von vorne gemessen wird, und am Stativ stand nur ein Person( im Busgeldbescheid 2 Personen), angehalten wurde ich nicht, also kein Tatvorwurf direkt.
    Ich habe den Bußgeldbescheid bekommen , diesen habe zum Anwalt online zugeschickt, und nach einigen Wochen gab es Antwort, dass alle Messprotokolle in Ordnung ist und man kann zwar Widerspruch einlegen , würde aber nichts bringen.
    Ist es rechtlich von hinten zu lasern und ohne direkt anzuhalten

  47. Matthias sagt:

    Hallo,

    ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Thema Laser.
    Man muss ja laut Gesetz nicht anhalten und sich der “Strafverfolgung” (in diesem Fall Owi) stellen.
    Reicht es für einen Bußgeldbescheid aus, wenn man als Motorradfahrer gelasert wird und ein Beamter beim vorbeifahren das Kennzeichen sieht oder ist hier eine Anhaltung mit Sofortkasse Pflicht?
    Abgesehen davon, dass vermutlich das Kennzeichen bei Geschwindigkeiten von 100km/h+ sowieso mit dem bloßen Augen nicht mehr lesbar sein dürfte.

  48. Johannes sagt:

    Hallo,
    Ich wurde mit 31kmh nach Abzügen Zuviel innerorts gelasert. Dies ist aber passiert als ich ein anderes Auto überholt habe.
    Stattgefunden hat es in einer 30er Zone mit einem sehr verdrecktem Schild.
    Habe ich gute Chancen wenn ich dagegen vorgehe ?

  49. Jennifer sagt:

    Hallo, ich bin grad bei der polizei die gelasert mit höchstens 20km/h zu viel gefahren sie haben mich aber nicht rausgezogen… bin ich gelasert worden?

  50. Max K sagt:

    Ich habe eine Frage zum Thema Lasern.

    Unzwar bin ich mit dem Firm wagen gelasert worden.
    Die Polizei hat mich rausgezogen und meine Kontaktdaten sowie Personalien aufgenommen.

    Kommt das schreiben jetzt zum Kennzeichen oder zum Fahrer des Zeitpunktes.

    Bitte um schnelle antwort

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